Personenfreizügigkeit im Rahmen der bilateralen Abkommen mit der EU. Schwarzarbeit

ShortId
99.3223
Id
19993223
Updated
25.06.2025 02:23
Language
de
Title
Personenfreizügigkeit im Rahmen der bilateralen Abkommen mit der EU. Schwarzarbeit
AdditionalIndexing
Schwarzarbeit;Vertrag mit der EU;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;bilaterales Abkommen;Berufswanderung
1
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L05K0702030211, Schwarzarbeit
  • L04K01080302, Berufswanderung
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es gibt hauptsächlich zwei Arten von Schwarzarbeit; einerseits die illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte (ohne Aufenthaltsbewilligung) und andererseits die - hauptsächlich von Schweizern betriebene - Erzielung von Arbeitseinkommen, auf die weder Sozialversicherungsbeiträge noch Steuern bezahlt werden. Des weiteren fällt auch das gelegentliche Arbeiten von Erwerbslosen bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeldern ins Gewicht.</p><p>Das Volumen dieser Schattenwirtschaft lässt sich nicht genau bestimmen. Gemäss Schätzungen ist sie mit enormen Schäden für unsere Volkswirtschaft verbunden (rund 10 Milliarden Franken an Sozialversicherungsbeitrags- und Steuerausfällen). Noch immer fehlt eine Strategie oder die Implementierung eines wirkungsvollen Massnahmenbündels zur erfolgversprechenden Bekämpfung dieses Phänomens.</p><p>Betroffen von der Schwarzarbeit sind generell alle Kantone, insbesondere aber jene mit hohen Arbeitslosen- und/oder Ausländerraten. In den Grenzkantonen ist die Sensibilisierung für das Problem vergleichsweise grösser als in den übrigen Kantonen. Die Sensibilisierung potentieller "Schwarzarbeitgebender" und "-nehmender" muss mittels einer Informationskampagne des Bundes - unter Hinweis auf die durch Schwarzarbeit verursachten volkswirtschaftlichen Schäden - generell verbessert werden. Zudem müssen im Zuge der stärkeren Bekämpfung der Schwarzarbeit Mittel und Wege gefunden werden, ihr Ausmass verlässlicher abschätzen zu können.</p><p>Aufgrund der Einführung der Personenfreizügigkeit mit den Staaten der EU und den damit verbundenen flankierenden Massnahmen (gemäss Entwürfen des Bundesrates) muss auch die Bekämpfung der Schwarzarbeit verstärkt werden.</p><p>In der Folge von verschiedenen parlamentarischen Vorstössen (darunter das Postulat Imhof 97.3476) hat der Bundesrat eine Expertenkommission eingesetzt. Das Vorgehen muss nun beschleunigt werden, damit man rasch konkrete Massnahmen ergreifen kann.</p>
  • <p>Wie er es bereits in seinen Antworten auf die Interpellation Eymann (98.3325) und auf die Einfache Anfrage Jutzet (98.1137) und infolge der Überweisung der Motionen Tschopp (97.3478) und Eymann (97.3477) betont hat, hat der Bundesrat das Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (BWA) - ab 1. Juli 1999: Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) - beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern einen Massnahmenplan zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zu erarbeiten und die Durchführung dieser Massnahmen zu beaufsichtigen sowie eine breit gestreute Informationskampagne auf nationaler Ebene durchzuführen. Die vom Bund eingesetzte Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Schwarzarbeit" (Präsidium: BWA/Seco; Mitglieder: BSV, BFA, BFF, EFV, ESTV, BJ) hat sich für eine pragmatische Vorgehensweise entschieden.</p><p>Eines der Hauptprobleme bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit scheint nicht im Mangel an Gesetzesnormen, sondern im Defizit bei deren Umsetzung zu liegen. Deshalb wurde im Sommer 1998 zunächst eine Untersuchung in den Kantonen durchgeführt. Diese Untersuchung hat sich mit spezifischen Problemen (Ressourcen, Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Behörden, Sensibilisierung der zuständigen Instanzen usw.) befasst und mögliche Lösungsansätze aufgezeigt. Aufgrund dieser Studie wurde die Notwendigkeit bestätigt, nicht nur auf Bundesebene, sondern insbesondere auf kantonaler Ebene (Vollzug) tätig zu werden. Am 5. Februar 1999 wurde ein Hearing durchgeführt, an welchem Vertreter der Sozialpartner und der Kantone teilnahmen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer betonten dabei, dass ein konzertiertes Vorgehen unabdingbar sei. Ihre Vorschläge wurden von der Arbeitsgruppe erfasst, untersucht und im Rahmen eines Vorschlags zuhanden des Bundesrates verarbeitet.</p><p>Dieser Vorschlag wurde vom Bundesrat am 14. Juni 1999 gutgeheissen. Demnach sollen die auf Bundesebene zu ergreifenden Massnahmen umschrieben werden, dies im Sinne eines komplementären Vorgehens neben den prioritären Massnahmen in den Kantonen. Vorgesehen sind fünf zu vergebende Aufträge, die im Zeitraum eines Jahres in den nachfolgend aufgeführten Bereichen Massnahmen untersuchen und gegebenenfalls konkretisieren sollen:</p><p>- Verstärkung der Kompetenzen der paritätischen/tripartiten Kommissionen: Einerseits sollen die Kontrollen verstärkt werden, und zwar mit Hilfe von Kommissionen, die sich aus Vertretern der Sozialpartner und des betreffenden Kantons zusammensetzen; diese bieten den Vorteil, dass sie im Bereich der Schwarzarbeit in der Regel über einen höheren Kenntnisstand verfügen als andere Instanzen. Andererseits gilt es, die strafrechtliche Verfolgung der anlässlich der Kontrollen festgestellten Fälle von Schwarzarbeit möglichst effizient zu gestalten; zu diesem Zweck erhalten die Kontrollorgane ein eigenes Klagerecht.</p><p>- Vernetzung von Verwaltungsdaten: Dadurch werden diese Daten den für die Kontrollen und für die Strafverfolgung verantwortlichen Personen zugänglich gemacht, was eine bessere Erfassung der Fälle von Schwarzarbeit erlaubt. Unter Verwaltungsdaten versteht man u. a. Daten der Steuerbehörden, der Sozialversicherungen (AHV/IV/ALV) und der Behörden der Fremdenpolizei.</p><p>- Revision der Strafbestimmungen: Oft erscheinen die von den Gerichtsbehörden ausgesprochenen Sanktionen als zu mild. Um diese Sanktionen zu verschärfen, sollen Mindeststrafen eingeführt, das Strafmass generell erhöht und das Gleichgewicht zwischen den Sanktionen gegenüber den Arbeitnehmern einerseits und den Arbeitgebern andererseits verbessert werden.</p><p>- Administrative Erleichterungen für Haushaltsdienste: Diese Massnahmen sollen Anreize schaffen, damit die in Privathaushalten erbrachten entgeltlichen Leistungen vermehrt deklariert werden. In diesem Bereich der Schwarzarbeit sind Kontrollen nur äusserst schwer durchführbar. Aus diesem Grund scheint es angebracht, Anreize zu schaffen, damit wenigstens einige Betroffene ermutigt werden, bisher "schwarz" erbrachte Leistungen zu deklarieren.</p><p>- "Pseudoselbständige" Tätigkeiten: Hier handelt es sich um Personen, die als Selbständigerwerbende auftreten, in Wirklichkeit aber Arbeitnehmer sind und demzufolge der Gesetzgebung über den Arbeitsvertrag und den Arbeitnehmerschutz unterstellt wären. Diese Fälle müssen aufgedeckt werden, um Lohndumping sowie Verluste zu Lasten der Sozialversicherungen zu vermeiden.</p><p>Was die Informationskampagne auf nationaler Ebene betrifft, so ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein solches Unterfangen im richtigen Zeitpunkt erfolgen muss, da es sonst seine Wirkung verfehlen könnte: Um den Willen der zuständigen Instanzen zu demonstrieren, muss die Kampagne deshalb, mit Unterstützung der Verantwortlichen aus Wirtschaft und Politik, gleichzeitig mit der Einführung bzw. Verstärkung der Massnahmen gegen die Schwarzarbeit lanciert werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Öffentlichkeit wie bisher durch Pressecommuniqués über die Aktivitäten der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Schwarzarbeit" informiert werden.</p><p>Mit dem freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU werden die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen in der Schweiz liberalisiert: Ein Arbeitnehmer aus der EU, der eine Stelle in der Schweiz findet, erhält einen Rechtsanspruch auf Einreise und Aufenthalt. Eine Aufenthaltsbewilligung wird nicht mehr nötig sein (ab dem sechsten Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens), so dass derjenige Teil der Schwarzarbeit, der die EU-Bürger betrifft, verschwinden wird. Mit dem Abkommen können die Arbeitnehmer ihre Arbeitsstelle oder ihren Arbeitsort frei wechseln; durch diese verstärkte berufliche und geographische Mobilität wird die Attraktivität der Schwarzarbeit abnehmen, selbst wenn gewisse Probleme im Sozialversicherungs- und im Steuerbereich weiterhin bestehen werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, den Kampf gegen die Schwarzarbeit und die illegale Beschäftigung möglichst rasch durch folgende Massnahmen zu verstärken:</p><p>- stärkere Unterstützung der Kantone - insbesondere der Grenzkantone - beim Vollzug der bestehenden Massnahmen und bei der vermehrten Anwendung von Aktivkontrollen unter Einsatz von spezialisiertem Personal oder durch Delegation an paritätische Kommissionen;</p><p>- Verstärkung der Anreize zur Deklaration der Einkommen durch administrative Erleichterungen im Sozialversicherungsbereich (z. B. Gutscheinmodell wie in Frankreich);</p><p>- nationale Informationskampagne gegen die Schwarzarbeit unter Hinweis auf ihre gesellschaftlichen Kosten in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern.</p>
  • Personenfreizügigkeit im Rahmen der bilateralen Abkommen mit der EU. Schwarzarbeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es gibt hauptsächlich zwei Arten von Schwarzarbeit; einerseits die illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte (ohne Aufenthaltsbewilligung) und andererseits die - hauptsächlich von Schweizern betriebene - Erzielung von Arbeitseinkommen, auf die weder Sozialversicherungsbeiträge noch Steuern bezahlt werden. Des weiteren fällt auch das gelegentliche Arbeiten von Erwerbslosen bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeldern ins Gewicht.</p><p>Das Volumen dieser Schattenwirtschaft lässt sich nicht genau bestimmen. Gemäss Schätzungen ist sie mit enormen Schäden für unsere Volkswirtschaft verbunden (rund 10 Milliarden Franken an Sozialversicherungsbeitrags- und Steuerausfällen). Noch immer fehlt eine Strategie oder die Implementierung eines wirkungsvollen Massnahmenbündels zur erfolgversprechenden Bekämpfung dieses Phänomens.</p><p>Betroffen von der Schwarzarbeit sind generell alle Kantone, insbesondere aber jene mit hohen Arbeitslosen- und/oder Ausländerraten. In den Grenzkantonen ist die Sensibilisierung für das Problem vergleichsweise grösser als in den übrigen Kantonen. Die Sensibilisierung potentieller "Schwarzarbeitgebender" und "-nehmender" muss mittels einer Informationskampagne des Bundes - unter Hinweis auf die durch Schwarzarbeit verursachten volkswirtschaftlichen Schäden - generell verbessert werden. Zudem müssen im Zuge der stärkeren Bekämpfung der Schwarzarbeit Mittel und Wege gefunden werden, ihr Ausmass verlässlicher abschätzen zu können.</p><p>Aufgrund der Einführung der Personenfreizügigkeit mit den Staaten der EU und den damit verbundenen flankierenden Massnahmen (gemäss Entwürfen des Bundesrates) muss auch die Bekämpfung der Schwarzarbeit verstärkt werden.</p><p>In der Folge von verschiedenen parlamentarischen Vorstössen (darunter das Postulat Imhof 97.3476) hat der Bundesrat eine Expertenkommission eingesetzt. Das Vorgehen muss nun beschleunigt werden, damit man rasch konkrete Massnahmen ergreifen kann.</p>
    • <p>Wie er es bereits in seinen Antworten auf die Interpellation Eymann (98.3325) und auf die Einfache Anfrage Jutzet (98.1137) und infolge der Überweisung der Motionen Tschopp (97.3478) und Eymann (97.3477) betont hat, hat der Bundesrat das Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (BWA) - ab 1. Juli 1999: Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) - beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern einen Massnahmenplan zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zu erarbeiten und die Durchführung dieser Massnahmen zu beaufsichtigen sowie eine breit gestreute Informationskampagne auf nationaler Ebene durchzuführen. Die vom Bund eingesetzte Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Schwarzarbeit" (Präsidium: BWA/Seco; Mitglieder: BSV, BFA, BFF, EFV, ESTV, BJ) hat sich für eine pragmatische Vorgehensweise entschieden.</p><p>Eines der Hauptprobleme bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit scheint nicht im Mangel an Gesetzesnormen, sondern im Defizit bei deren Umsetzung zu liegen. Deshalb wurde im Sommer 1998 zunächst eine Untersuchung in den Kantonen durchgeführt. Diese Untersuchung hat sich mit spezifischen Problemen (Ressourcen, Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Behörden, Sensibilisierung der zuständigen Instanzen usw.) befasst und mögliche Lösungsansätze aufgezeigt. Aufgrund dieser Studie wurde die Notwendigkeit bestätigt, nicht nur auf Bundesebene, sondern insbesondere auf kantonaler Ebene (Vollzug) tätig zu werden. Am 5. Februar 1999 wurde ein Hearing durchgeführt, an welchem Vertreter der Sozialpartner und der Kantone teilnahmen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer betonten dabei, dass ein konzertiertes Vorgehen unabdingbar sei. Ihre Vorschläge wurden von der Arbeitsgruppe erfasst, untersucht und im Rahmen eines Vorschlags zuhanden des Bundesrates verarbeitet.</p><p>Dieser Vorschlag wurde vom Bundesrat am 14. Juni 1999 gutgeheissen. Demnach sollen die auf Bundesebene zu ergreifenden Massnahmen umschrieben werden, dies im Sinne eines komplementären Vorgehens neben den prioritären Massnahmen in den Kantonen. Vorgesehen sind fünf zu vergebende Aufträge, die im Zeitraum eines Jahres in den nachfolgend aufgeführten Bereichen Massnahmen untersuchen und gegebenenfalls konkretisieren sollen:</p><p>- Verstärkung der Kompetenzen der paritätischen/tripartiten Kommissionen: Einerseits sollen die Kontrollen verstärkt werden, und zwar mit Hilfe von Kommissionen, die sich aus Vertretern der Sozialpartner und des betreffenden Kantons zusammensetzen; diese bieten den Vorteil, dass sie im Bereich der Schwarzarbeit in der Regel über einen höheren Kenntnisstand verfügen als andere Instanzen. Andererseits gilt es, die strafrechtliche Verfolgung der anlässlich der Kontrollen festgestellten Fälle von Schwarzarbeit möglichst effizient zu gestalten; zu diesem Zweck erhalten die Kontrollorgane ein eigenes Klagerecht.</p><p>- Vernetzung von Verwaltungsdaten: Dadurch werden diese Daten den für die Kontrollen und für die Strafverfolgung verantwortlichen Personen zugänglich gemacht, was eine bessere Erfassung der Fälle von Schwarzarbeit erlaubt. Unter Verwaltungsdaten versteht man u. a. Daten der Steuerbehörden, der Sozialversicherungen (AHV/IV/ALV) und der Behörden der Fremdenpolizei.</p><p>- Revision der Strafbestimmungen: Oft erscheinen die von den Gerichtsbehörden ausgesprochenen Sanktionen als zu mild. Um diese Sanktionen zu verschärfen, sollen Mindeststrafen eingeführt, das Strafmass generell erhöht und das Gleichgewicht zwischen den Sanktionen gegenüber den Arbeitnehmern einerseits und den Arbeitgebern andererseits verbessert werden.</p><p>- Administrative Erleichterungen für Haushaltsdienste: Diese Massnahmen sollen Anreize schaffen, damit die in Privathaushalten erbrachten entgeltlichen Leistungen vermehrt deklariert werden. In diesem Bereich der Schwarzarbeit sind Kontrollen nur äusserst schwer durchführbar. Aus diesem Grund scheint es angebracht, Anreize zu schaffen, damit wenigstens einige Betroffene ermutigt werden, bisher "schwarz" erbrachte Leistungen zu deklarieren.</p><p>- "Pseudoselbständige" Tätigkeiten: Hier handelt es sich um Personen, die als Selbständigerwerbende auftreten, in Wirklichkeit aber Arbeitnehmer sind und demzufolge der Gesetzgebung über den Arbeitsvertrag und den Arbeitnehmerschutz unterstellt wären. Diese Fälle müssen aufgedeckt werden, um Lohndumping sowie Verluste zu Lasten der Sozialversicherungen zu vermeiden.</p><p>Was die Informationskampagne auf nationaler Ebene betrifft, so ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein solches Unterfangen im richtigen Zeitpunkt erfolgen muss, da es sonst seine Wirkung verfehlen könnte: Um den Willen der zuständigen Instanzen zu demonstrieren, muss die Kampagne deshalb, mit Unterstützung der Verantwortlichen aus Wirtschaft und Politik, gleichzeitig mit der Einführung bzw. Verstärkung der Massnahmen gegen die Schwarzarbeit lanciert werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Öffentlichkeit wie bisher durch Pressecommuniqués über die Aktivitäten der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Schwarzarbeit" informiert werden.</p><p>Mit dem freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU werden die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen in der Schweiz liberalisiert: Ein Arbeitnehmer aus der EU, der eine Stelle in der Schweiz findet, erhält einen Rechtsanspruch auf Einreise und Aufenthalt. Eine Aufenthaltsbewilligung wird nicht mehr nötig sein (ab dem sechsten Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens), so dass derjenige Teil der Schwarzarbeit, der die EU-Bürger betrifft, verschwinden wird. Mit dem Abkommen können die Arbeitnehmer ihre Arbeitsstelle oder ihren Arbeitsort frei wechseln; durch diese verstärkte berufliche und geographische Mobilität wird die Attraktivität der Schwarzarbeit abnehmen, selbst wenn gewisse Probleme im Sozialversicherungs- und im Steuerbereich weiterhin bestehen werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, den Kampf gegen die Schwarzarbeit und die illegale Beschäftigung möglichst rasch durch folgende Massnahmen zu verstärken:</p><p>- stärkere Unterstützung der Kantone - insbesondere der Grenzkantone - beim Vollzug der bestehenden Massnahmen und bei der vermehrten Anwendung von Aktivkontrollen unter Einsatz von spezialisiertem Personal oder durch Delegation an paritätische Kommissionen;</p><p>- Verstärkung der Anreize zur Deklaration der Einkommen durch administrative Erleichterungen im Sozialversicherungsbereich (z. B. Gutscheinmodell wie in Frankreich);</p><p>- nationale Informationskampagne gegen die Schwarzarbeit unter Hinweis auf ihre gesellschaftlichen Kosten in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern.</p>
    • Personenfreizügigkeit im Rahmen der bilateralen Abkommen mit der EU. Schwarzarbeit

Back to List