Erstellen einer durchgehenden Kriechspur sowie eines durchgehenden Pannenstreifens auf der A2-Nordrampe zum Gotthard
- ShortId
-
99.3231
- Id
-
19993231
- Updated
-
10.04.2024 13:36
- Language
-
de
- Title
-
Erstellen einer durchgehenden Kriechspur sowie eines durchgehenden Pannenstreifens auf der A2-Nordrampe zum Gotthard
- AdditionalIndexing
-
Uri;Nationalstrassenbau;Sicherheit im Strassenverkehr
- 1
-
- L06K070503010401, Nationalstrassenbau
- L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
- L05K0301010119, Uri
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1998 fuhren rund 1,25 Millionen Fahrzeuge mit einer Länge von über sechs Metern durch den Gotthardstrassentunnel. Dies sind viermal mehr als im ersten Betriebsjahr 1981. Insgesamt benutzten 1998 über 6,5 Millionen Fahrzeuge den Gotthardstrassentunnel, was verglichen mit 1981 mehr als einer Verdoppelung entspricht.</p><p>Die Technik des Tunnels und vor allem die Bauweise der Nordrampe der A 2 im Kanton Uri jedoch sind noch immer auf dem Stand von 1981. Es fehlen eine Kriechspur und insbesondere ein durchgehender Pannenstreifen. Die Strecke von Amsteg bis zum Gotthardstrassentunnel beträgt 13 Kilometer, wobei das steilste Stück zwischen Amsteg und Meitschligen (rund 4 Kilometer) nicht einmal über einen Pannenstreifen, geschweige denn über eine Kriechspur verfügt. Bei dem oben erwähnten, deutlich vergrösserten Verkehrsaufkommen wirkt sich dies schon bei Normalverkehr, vor allem aber bei geringstem Schneefall oder bei der kleinsten Panne verheerend aus: Stockender Verkehr, Staus und Auffahrunfälle sind die logische Folge. Das Sicherheitsrisiko nimmt ständig zu. Diesem Umstand muss mit dem Erstellen einer durchgehenden Kriechspur sowie eines durchgehenden Pannenstreifens so rasch als möglich Abhilfe geschaffen werden.</p>
- <p>Die Art der Gestaltung einer Nationalstrasse, insbesondere Linienführung, Anschlüsse, Kreuzungsbauwerke und auch die Spurenzahl, ist nach der Kompetenzordnung des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen in der Zuständigkeit des Bundesrates. Dazu gehören auch der Bau von Kriechspuren und Standspuren. Die Motion liegt damit im delegierten Kompetenzbereich des Bundesrates und ist schon aus diesem Grund abzulehnen.</p><p>Inhaltlich ist zwischen den Kriechspuren und den Standspuren zu unterscheiden.</p><p>Bezüglich Kriechspur: Strassenseitig ist Artikel 36sexies der Bundesverfassung betreffend den Alpenschutz durch das Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) umgesetzt worden. Artikel 3 STVG verbietet die Erhöhung der Verkehrskapazität auf Transitstrassen (Abs. 1) und versteht darunter namentlich die Erweiterung bestehender Strassen mit zusätzlichen Spuren (Abs. 2 Bst. b). Nach Artikel 2 Buchstabe b ist die Strecke Amsteg-Göschenen eine der explizit unter dieses Gesetz fallenden Transitstrassen. Der Bau einer Kriechspur auf der Gotthard-Nordrampe ist damit mit der gesetzlichen Regelung des STVG nicht vereinbar und deshalb abzulehnen.</p><p>Bezüglich Standspur: Das Anfügen von Standspuren wäre rechtlich nicht als Kapazitätserweiterung zu betrachten und aus Gründen der Sicherheit und vor allem der Verkehrsführung bei Unterhaltsarbeiten dienlich.</p><p>Die Strecke Amsteg-Göschenen misst 13,75 Kilometer. Der unterste und gleichzeitig älteste Streckenabschnitt von Amsteg bis zur Galerie Güetli in Gurtnellen (Länge etwa 5,5 Kilometer, Steigung bis 5 Prozent) wurde seinerzeit in beiden Fahrtrichtungen ohne Standstreifen ausgeführt. Im Rahmen der Instandstellung wurden nachträglich auf einer Länge von insgesamt etwa 440 Meter pro Fahrtrichtung Standspuren angebracht.</p><p>Der obere Streckenabschnitt von Gurtnellen bis Göschenen weist in Fahrtrichtung Süd (bergwärts) durchgehend eine Standspur auf, dagegen fehlt sie in Fahrtrichtung Nord (talwärts) fast vollständig.</p><p>Zusammenfassend ergibt sich heute folgendes Bild:</p><p>- bergwärts: total 13,75 Kilometer (100 Prozent); davon keine Standspur 4,54 Kilometer (33 Prozent); davon Standspur 9,21 Kilometer (67 Prozent);</p><p>- talwärts: total 13,75 Kilometer (100 Prozent); davon keine Standspur 13,01 Kilometer (95 Prozent); davon Standspur 0,74 Kilometer (5 Prozent).</p><p>Der Bau einer durchgehenden Standspur würde enorme technische Probleme stellen, wäre mit sehr hohen Kosten verbunden und käme auf weiten Strecken praktisch einem Neubau der Gotthard-Nordrampe gleich. Gerade dort, wo eine Standspur am dringendsten gebraucht würde, nämlich auf der steilen und unübersichtlichen Teilstrecke Amsteg-Meitschligen, wo sich sechs Tunnels hintereinander reihen, ist eine Trasseeverbreiterung praktisch ausgeschlossen (eine Verbreiterung der Tunnels und der übrigen Kunstbauten hätte eine langandauernde Sperrung der bergwärts führenden Strecke zur Folge). Hier müsste eine neue Linienführung gefunden werden, was abgesehen von den hohen Kosten von mehreren hundert Millionen Franken ein sehr schwieriges Unterfangen wäre, da die bestehenden Verkehrswege, die Reuss und die zahlreichen Lawinenzüge die Möglichkeiten stark einschränken.</p><p>Die A2-Gotthard-Nordrampe wurde seinerzeit ganz bewusst für ein kleines Verkehrsaufkommen mit einem tiefen LKW-Anteil konzipiert. Ein nachträgliches Umrüsten wäre ein gigantisches Vorhaben, dessen Kosten kaum in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stünden. Dies ist auch nicht zwingend, da mit der Modernisierung der Bahn (Neat, Bahnreform usw.) und den flankierenden Massnahmen im Rahmen des bilateralen Landverkehrsabkommens Schweiz/EU der alpenquerende Strassengüterverkehr im nächsten Jahrzehnt markant abnehmen wird. Für den Zeitpunkt nach der Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels wird ein Fahrtenaufkommen im alpenquerenden Strassengüterverkehr von noch 650 000 LKW-Fahrten pro Jahr angestrebt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die A2-Nordrampe zum Gotthardstrassentunnel so rasch als möglich durchgehend mit einer Kriechspur sowie einem Pannenstreifen zu versehen.</p>
- Erstellen einer durchgehenden Kriechspur sowie eines durchgehenden Pannenstreifens auf der A2-Nordrampe zum Gotthard
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1998 fuhren rund 1,25 Millionen Fahrzeuge mit einer Länge von über sechs Metern durch den Gotthardstrassentunnel. Dies sind viermal mehr als im ersten Betriebsjahr 1981. Insgesamt benutzten 1998 über 6,5 Millionen Fahrzeuge den Gotthardstrassentunnel, was verglichen mit 1981 mehr als einer Verdoppelung entspricht.</p><p>Die Technik des Tunnels und vor allem die Bauweise der Nordrampe der A 2 im Kanton Uri jedoch sind noch immer auf dem Stand von 1981. Es fehlen eine Kriechspur und insbesondere ein durchgehender Pannenstreifen. Die Strecke von Amsteg bis zum Gotthardstrassentunnel beträgt 13 Kilometer, wobei das steilste Stück zwischen Amsteg und Meitschligen (rund 4 Kilometer) nicht einmal über einen Pannenstreifen, geschweige denn über eine Kriechspur verfügt. Bei dem oben erwähnten, deutlich vergrösserten Verkehrsaufkommen wirkt sich dies schon bei Normalverkehr, vor allem aber bei geringstem Schneefall oder bei der kleinsten Panne verheerend aus: Stockender Verkehr, Staus und Auffahrunfälle sind die logische Folge. Das Sicherheitsrisiko nimmt ständig zu. Diesem Umstand muss mit dem Erstellen einer durchgehenden Kriechspur sowie eines durchgehenden Pannenstreifens so rasch als möglich Abhilfe geschaffen werden.</p>
- <p>Die Art der Gestaltung einer Nationalstrasse, insbesondere Linienführung, Anschlüsse, Kreuzungsbauwerke und auch die Spurenzahl, ist nach der Kompetenzordnung des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen in der Zuständigkeit des Bundesrates. Dazu gehören auch der Bau von Kriechspuren und Standspuren. Die Motion liegt damit im delegierten Kompetenzbereich des Bundesrates und ist schon aus diesem Grund abzulehnen.</p><p>Inhaltlich ist zwischen den Kriechspuren und den Standspuren zu unterscheiden.</p><p>Bezüglich Kriechspur: Strassenseitig ist Artikel 36sexies der Bundesverfassung betreffend den Alpenschutz durch das Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) umgesetzt worden. Artikel 3 STVG verbietet die Erhöhung der Verkehrskapazität auf Transitstrassen (Abs. 1) und versteht darunter namentlich die Erweiterung bestehender Strassen mit zusätzlichen Spuren (Abs. 2 Bst. b). Nach Artikel 2 Buchstabe b ist die Strecke Amsteg-Göschenen eine der explizit unter dieses Gesetz fallenden Transitstrassen. Der Bau einer Kriechspur auf der Gotthard-Nordrampe ist damit mit der gesetzlichen Regelung des STVG nicht vereinbar und deshalb abzulehnen.</p><p>Bezüglich Standspur: Das Anfügen von Standspuren wäre rechtlich nicht als Kapazitätserweiterung zu betrachten und aus Gründen der Sicherheit und vor allem der Verkehrsführung bei Unterhaltsarbeiten dienlich.</p><p>Die Strecke Amsteg-Göschenen misst 13,75 Kilometer. Der unterste und gleichzeitig älteste Streckenabschnitt von Amsteg bis zur Galerie Güetli in Gurtnellen (Länge etwa 5,5 Kilometer, Steigung bis 5 Prozent) wurde seinerzeit in beiden Fahrtrichtungen ohne Standstreifen ausgeführt. Im Rahmen der Instandstellung wurden nachträglich auf einer Länge von insgesamt etwa 440 Meter pro Fahrtrichtung Standspuren angebracht.</p><p>Der obere Streckenabschnitt von Gurtnellen bis Göschenen weist in Fahrtrichtung Süd (bergwärts) durchgehend eine Standspur auf, dagegen fehlt sie in Fahrtrichtung Nord (talwärts) fast vollständig.</p><p>Zusammenfassend ergibt sich heute folgendes Bild:</p><p>- bergwärts: total 13,75 Kilometer (100 Prozent); davon keine Standspur 4,54 Kilometer (33 Prozent); davon Standspur 9,21 Kilometer (67 Prozent);</p><p>- talwärts: total 13,75 Kilometer (100 Prozent); davon keine Standspur 13,01 Kilometer (95 Prozent); davon Standspur 0,74 Kilometer (5 Prozent).</p><p>Der Bau einer durchgehenden Standspur würde enorme technische Probleme stellen, wäre mit sehr hohen Kosten verbunden und käme auf weiten Strecken praktisch einem Neubau der Gotthard-Nordrampe gleich. Gerade dort, wo eine Standspur am dringendsten gebraucht würde, nämlich auf der steilen und unübersichtlichen Teilstrecke Amsteg-Meitschligen, wo sich sechs Tunnels hintereinander reihen, ist eine Trasseeverbreiterung praktisch ausgeschlossen (eine Verbreiterung der Tunnels und der übrigen Kunstbauten hätte eine langandauernde Sperrung der bergwärts führenden Strecke zur Folge). Hier müsste eine neue Linienführung gefunden werden, was abgesehen von den hohen Kosten von mehreren hundert Millionen Franken ein sehr schwieriges Unterfangen wäre, da die bestehenden Verkehrswege, die Reuss und die zahlreichen Lawinenzüge die Möglichkeiten stark einschränken.</p><p>Die A2-Gotthard-Nordrampe wurde seinerzeit ganz bewusst für ein kleines Verkehrsaufkommen mit einem tiefen LKW-Anteil konzipiert. Ein nachträgliches Umrüsten wäre ein gigantisches Vorhaben, dessen Kosten kaum in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stünden. Dies ist auch nicht zwingend, da mit der Modernisierung der Bahn (Neat, Bahnreform usw.) und den flankierenden Massnahmen im Rahmen des bilateralen Landverkehrsabkommens Schweiz/EU der alpenquerende Strassengüterverkehr im nächsten Jahrzehnt markant abnehmen wird. Für den Zeitpunkt nach der Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels wird ein Fahrtenaufkommen im alpenquerenden Strassengüterverkehr von noch 650 000 LKW-Fahrten pro Jahr angestrebt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die A2-Nordrampe zum Gotthardstrassentunnel so rasch als möglich durchgehend mit einer Kriechspur sowie einem Pannenstreifen zu versehen.</p>
- Erstellen einer durchgehenden Kriechspur sowie eines durchgehenden Pannenstreifens auf der A2-Nordrampe zum Gotthard
Back to List