Expo.01. Militärische Unterstützungsleistungen

ShortId
99.3239
Id
19993239
Updated
10.04.2024 08:54
Language
de
Title
Expo.01. Militärische Unterstützungsleistungen
AdditionalIndexing
Armeeeinsatz;Expo.02;Dienstleistung gegen Entgelt;militärische Ausbildung;Finanzierung
1
  • L04K04020304, Armeeeinsatz
  • L04K04020307, militärische Ausbildung
  • L05K0106030301, Expo.02
  • L06K070106020201, Dienstleistung gegen Entgelt
  • L03K110902, Finanzierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Botschaft des Bundesrates vom 22. Mai 1996 über einen Beitrag des Bundes an die Landesausstellung 2001 werden die Unterstützungsleistungen der Armee wie folgt umschrieben:</p><p>Es "wird für die Dauer der Landesausstellung Expo.01 mit verschiedenen Begehren der Organisatoren um Unterstützung durch das Eidgenössische Militärdepartement und die Armee zu rechnen sein .... Wie bei anderen nationalen Grossveranstaltungen in unserem Land wird aber diesen Begehren im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu begegnen sein.</p><p>Für die gesamte Dauer der Ausstellung wird mit Truppeneinsätzen in den Bereichen Verkehrsregelung, Zu- und Einweisung (z. B. auf Parkplätze) und Rettung (Helikopter) gerechnet. Ob auch für spezifische Sicherheitsaufgaben (Bewachung usw.) Truppen der Armee eingesetzt werden sollen, steht heute noch nicht fest .... Im Vordergrund sollen Aufgaben stehen, die auch für die Ausbildung der Truppe von Nutzen sind".</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Gesuche um Unterstützungsleistungen der Armee durch die Kantone eingereicht wurden. Sie betreffen den Bereich der öffentlichen Sicherheit. Die Gewährleistung der Sicherheit auf den Ausstellungsgeländen ist Sache der Direktion Expo.01. Dafür werden private Firmen verpflichtet.</p><p>Aufgrund des heutigen Planungsstandes nimmt der Bundesrat zu den vier Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Die von den Kantonen angeforderten Unterstützungsleistungen der Armee umfassen:</p><p>- Unterstützung der Polizei im Bereich der öffentlichen Sicherheit, mit Schwergewicht Verkehrsregelung auf Strassen, sowie Einweisung der Besucher;</p><p>- Sanitätsdienst (Reserve an personellen Mitteln bei besonderen Ereignissen); sowie</p><p>- Rettung (Reserveeinsatz bei Grossereignissen und ausgeschöpften zivilen Mitteln).</p><p>Für die Spezialformationen (Sanität, Rettung und Militärpolizei) ergeben sich daraus Einsätze, die der auftragsspezifischen Ausbildung dienen.</p><p>Für das Gros der eingesetzten Verbände, die Infanterie-, Radfahrer- und Territorialregimenter, ergeben sich Aufgaben, die nicht primär der auftragsspezifischen Ausbildung dieser Verbände entsprechen. Immerhin kann festgestellt werden, dass die vorgesehenen Einsätze im Bereich Sicherheitsunterstützung und Verkehrsregelung und auch die zu erwartenden Führungsprobleme mindestens teilweise ausbildungswirksam sein werden.</p><p>Grundsätzlich gilt, dass Teile der aufgebotenen Formationen, die nicht unmittelbar für den Einsatz zugunsten der Expo.01 benötigt werden, Ausbildung betreiben.</p><p>2. Die angeforderten Unterstützungsleistungen können heute im Prinzip auch durch private Anbieter erbracht werden. Daraus würden sich jedoch für die einzelnen Kantone rasch einmal Kosten in zweistelliger Millionenhöhe ergeben. Fraglich ist auch, ob die privaten Sicherheitsfirmen über die notwendigen personellen Mittel in der entsprechenden Qualität verfügen.</p><p>3. Der finanzielle Gegenwert der Personalkosten der vorgesehenen Truppen, ohne Einbezug der Kosten für das eingesetzte Material, beziffert sich je nach Berechnungsart wie folgt:</p><p>- Truppenkosten ohne Erwerbsersatzleistung: etwa 3,7 Millionen Franken;</p><p>- Truppenkosten mit Erwerbsersatzleistung (Berechnungsgrundlage: Durchschnittswert von 165 Franken pro Tag): etwa 21,6 Millionen Franken;</p><p>- nur zusätzliche Kosten zu den normal anfallenden WK-Kosten: etwa 1 Million Franken.</p><p>4. Eine parallele Auftragserfüllung im Umfang der heutigen Assistenzdienstleistungen hätte für den Einsatz zugunsten der Expo.01 zur Folge, dass entweder zusätzlich auch Panzer-, Artillerie- und andere technische Formationen für den Einsatz vorzusehen wären oder Truppendienstleistungen für das Jahr 2002 auf das Jahr 2001 vorgezogen werden müssten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Armee wird in den kommenden Monaten, wenn nicht gar Jahren mit ausserordentlichen Aufgaben in der Betreuung von Asylsuchenden sowie für Bewachungs- und Katastrophenhilfeeinsätze gebunden. Diese Assistenzdienstleistungen sind prioritär und werden kurzfristig zu Recht über die Bedürfnisse der Grund- und Verbandsausbildung gestellt.</p><p>In diesem Spannungsverhältnis zwischen humanitären und sicherheitspolizeilichen Assistenzdienstleistungen einerseits sowie aufgeschobenen Ausbildungsbedürfnissen andererseits stellt nun auch die Expo.01 Ansprüche bezüglich Unterstützung durch die Armee.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, in diesem Zusammenhang und in Ergänzung zu den Ausführungen in der Debatte zum Geschäftsbericht zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. In welchem Umfange umfassen die angeforderten Unterstützungsleistungen der Armee Tätigkeiten, die der auftragsspezifischen Ausbildung der eingesetzten Verbände entsprechen und damit wenigstens teilweise ausbildungswirksam werden?</p><p>2. Könnten die von der Armee angeforderten Unterstützungsleistungen, die über den Baubereich hinausgehen. auch durch private Anbieter gewährleistet werden?</p><p>3. Wie hoch ist der finanzielle Gegenwert der von der Armee angeforderten Unterstützungsleistungen (inklusive EO-Leistungen)?</p><p>4. Welche Auswirkungen auf die Dienstleistungspläne hätte eine parallele Auftragserfüllung im gegenwärtigen Assistenzdienst sowie zusätzlich in den angeforderten Unterstützungsleistungen zugunsten der Expo.01?</p>
  • Expo.01. Militärische Unterstützungsleistungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Botschaft des Bundesrates vom 22. Mai 1996 über einen Beitrag des Bundes an die Landesausstellung 2001 werden die Unterstützungsleistungen der Armee wie folgt umschrieben:</p><p>Es "wird für die Dauer der Landesausstellung Expo.01 mit verschiedenen Begehren der Organisatoren um Unterstützung durch das Eidgenössische Militärdepartement und die Armee zu rechnen sein .... Wie bei anderen nationalen Grossveranstaltungen in unserem Land wird aber diesen Begehren im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu begegnen sein.</p><p>Für die gesamte Dauer der Ausstellung wird mit Truppeneinsätzen in den Bereichen Verkehrsregelung, Zu- und Einweisung (z. B. auf Parkplätze) und Rettung (Helikopter) gerechnet. Ob auch für spezifische Sicherheitsaufgaben (Bewachung usw.) Truppen der Armee eingesetzt werden sollen, steht heute noch nicht fest .... Im Vordergrund sollen Aufgaben stehen, die auch für die Ausbildung der Truppe von Nutzen sind".</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Gesuche um Unterstützungsleistungen der Armee durch die Kantone eingereicht wurden. Sie betreffen den Bereich der öffentlichen Sicherheit. Die Gewährleistung der Sicherheit auf den Ausstellungsgeländen ist Sache der Direktion Expo.01. Dafür werden private Firmen verpflichtet.</p><p>Aufgrund des heutigen Planungsstandes nimmt der Bundesrat zu den vier Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Die von den Kantonen angeforderten Unterstützungsleistungen der Armee umfassen:</p><p>- Unterstützung der Polizei im Bereich der öffentlichen Sicherheit, mit Schwergewicht Verkehrsregelung auf Strassen, sowie Einweisung der Besucher;</p><p>- Sanitätsdienst (Reserve an personellen Mitteln bei besonderen Ereignissen); sowie</p><p>- Rettung (Reserveeinsatz bei Grossereignissen und ausgeschöpften zivilen Mitteln).</p><p>Für die Spezialformationen (Sanität, Rettung und Militärpolizei) ergeben sich daraus Einsätze, die der auftragsspezifischen Ausbildung dienen.</p><p>Für das Gros der eingesetzten Verbände, die Infanterie-, Radfahrer- und Territorialregimenter, ergeben sich Aufgaben, die nicht primär der auftragsspezifischen Ausbildung dieser Verbände entsprechen. Immerhin kann festgestellt werden, dass die vorgesehenen Einsätze im Bereich Sicherheitsunterstützung und Verkehrsregelung und auch die zu erwartenden Führungsprobleme mindestens teilweise ausbildungswirksam sein werden.</p><p>Grundsätzlich gilt, dass Teile der aufgebotenen Formationen, die nicht unmittelbar für den Einsatz zugunsten der Expo.01 benötigt werden, Ausbildung betreiben.</p><p>2. Die angeforderten Unterstützungsleistungen können heute im Prinzip auch durch private Anbieter erbracht werden. Daraus würden sich jedoch für die einzelnen Kantone rasch einmal Kosten in zweistelliger Millionenhöhe ergeben. Fraglich ist auch, ob die privaten Sicherheitsfirmen über die notwendigen personellen Mittel in der entsprechenden Qualität verfügen.</p><p>3. Der finanzielle Gegenwert der Personalkosten der vorgesehenen Truppen, ohne Einbezug der Kosten für das eingesetzte Material, beziffert sich je nach Berechnungsart wie folgt:</p><p>- Truppenkosten ohne Erwerbsersatzleistung: etwa 3,7 Millionen Franken;</p><p>- Truppenkosten mit Erwerbsersatzleistung (Berechnungsgrundlage: Durchschnittswert von 165 Franken pro Tag): etwa 21,6 Millionen Franken;</p><p>- nur zusätzliche Kosten zu den normal anfallenden WK-Kosten: etwa 1 Million Franken.</p><p>4. Eine parallele Auftragserfüllung im Umfang der heutigen Assistenzdienstleistungen hätte für den Einsatz zugunsten der Expo.01 zur Folge, dass entweder zusätzlich auch Panzer-, Artillerie- und andere technische Formationen für den Einsatz vorzusehen wären oder Truppendienstleistungen für das Jahr 2002 auf das Jahr 2001 vorgezogen werden müssten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Armee wird in den kommenden Monaten, wenn nicht gar Jahren mit ausserordentlichen Aufgaben in der Betreuung von Asylsuchenden sowie für Bewachungs- und Katastrophenhilfeeinsätze gebunden. Diese Assistenzdienstleistungen sind prioritär und werden kurzfristig zu Recht über die Bedürfnisse der Grund- und Verbandsausbildung gestellt.</p><p>In diesem Spannungsverhältnis zwischen humanitären und sicherheitspolizeilichen Assistenzdienstleistungen einerseits sowie aufgeschobenen Ausbildungsbedürfnissen andererseits stellt nun auch die Expo.01 Ansprüche bezüglich Unterstützung durch die Armee.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, in diesem Zusammenhang und in Ergänzung zu den Ausführungen in der Debatte zum Geschäftsbericht zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. In welchem Umfange umfassen die angeforderten Unterstützungsleistungen der Armee Tätigkeiten, die der auftragsspezifischen Ausbildung der eingesetzten Verbände entsprechen und damit wenigstens teilweise ausbildungswirksam werden?</p><p>2. Könnten die von der Armee angeforderten Unterstützungsleistungen, die über den Baubereich hinausgehen. auch durch private Anbieter gewährleistet werden?</p><p>3. Wie hoch ist der finanzielle Gegenwert der von der Armee angeforderten Unterstützungsleistungen (inklusive EO-Leistungen)?</p><p>4. Welche Auswirkungen auf die Dienstleistungspläne hätte eine parallele Auftragserfüllung im gegenwärtigen Assistenzdienst sowie zusätzlich in den angeforderten Unterstützungsleistungen zugunsten der Expo.01?</p>
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