Wer will die Therapieinstitutionen für Drogenabhängige schliessen?
- ShortId
-
99.3246
- Id
-
19993246
- Updated
-
10.04.2024 10:41
- Language
-
de
- Title
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Wer will die Therapieinstitutionen für Drogenabhängige schliessen?
- AdditionalIndexing
-
Drogenentzug;Suchtprävention;Sozialeinrichtung;Drogenabhängigkeit;Finanzierung
- 1
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- L05K0105050401, Drogenentzug
- L06K010505070201, Suchtprävention
- L05K0101020102, Drogenabhängigkeit
- L04K01040407, Sozialeinrichtung
- L03K110902, Finanzierung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Mit der deutlichen Verwerfung der Volksinitiativen "Jugend ohne Drogen" und "Droleg" hat das Schweizervolk implizit der Politik der vier Säulen zugestimmt, die vom Eidgenössischen Departement des Innern beim Kampf gegen die Drogenabhängigkeit verfolgt wird: Prävention, Therapie, Repression und Überlebenshilfe. Man mag bedauern, dass die letzte Säule allzu oft mit der Heroinabgabe identifiziert wird, oder befürchten, die Repression werde weniger glaubwürdig, wenn die weichen Drogen liberalisiert werden. Es gibt jedoch ein Problem, das uns viel besorgniserregender erscheint, und zwar die Lage der Behandlungseinrichtungen für Drogenabhängige, in denen eine stationäre, auf Abstinenz ausgerichtete Therapie durchgeführt wird. Seit mehreren Jahren kämpfen diese Einrichtungen mit finanziellen Schwierigkeiten, die sich durch den Rückgang der Klienten und Klientinnen in der Folge des Ausbaus von niederschwelligen Therapieangeboten und von Heroinverschreibungsprogrammen noch verschärft haben. Manche Institutionen sahen sich deshalb zur Schliessung gezwungen, andere sind davon bedroht, so das Centre du Levant in Lausanne.</p><p>Einerseits sind die IV-Beiträge stark zurückgegangen, nachdem ein Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes die Anerkennung der Invalidität der einzelnen Betreuten in Frage stellte. Andererseits haben verschiedene Institutionen die Beschlüsse zum Betriebsjahr 1997 noch nicht erhalten. Manche von ihnen müssten bis zu Fr. 800'000.- an zuviel bezogenen Geldern rückerstatten, wenn man die ungenügende Auslastung berücksichtigt. Jene, die den Entscheid bereits erhalten haben, sehen sich oft mit Subventionssenkungen von 60 bis 80 Prozent konfrontiert. Die in den letzten Monaten gewährten Vorschüsse schliesslich stammen aus den Beträgen für 1999 und beeinträchtigen natürlich das weitere Funktionieren und das finanzielle Gleichgewicht der Institutionen.</p><p>Da sich die gesamte Subvention auf Arztzeugnisse stützt, kann sie nur schwer vor einem Gericht angefochten werden. Dies umso mehr, als die Einschätzung der Aussagekraft dieser Arztzeugnisse stark davon abhängt, welche Institutionen und welche Ärzte sie unterzeichnet haben.</p><p>Schliesslich ist zu erwähnen, dass das Projekt für einen neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen die Kantonalisierung der Kollektivbeiträge der Invalidenversicherung vorsieht. Es ist jedoch noch nicht festgelegt, wann diese neuen Massnahmen in Kraft treten, so wie auch noch kein genaues Konzept und kein Inkrafttretensdatum für ein neues Finanzierungsmodel vorliegt.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Schwierigkeiten durchaus bewusst, in denen sich die stationären Therapieinstitutionen für alkohol- und drogenabhängige Menschen, insbesondere infolge der Praxisänderung der Invalidenversicherung befinden. Um diesen Schwierigkeiten entgegenzuwirken, hat er kurzfristige (Punkt 1 und 2) und langfristige (Punkt 3 und 4) Massnahmen ergriffen.</p><p></p><p>1. Der Bundesrat hat dem Parlament 1998 einen Zusatzkredit von 3 Millionen und 1999 einen Zusatzkredit von 15 Millionen beantragt, um den Institutionen zu helfen, die von der Praxisänderung der Invalidenversicherung betroffen sind. Das Parlament hat diesen Krediten zugestimmt. Das BAG hat im Dezember 1998 und im Juni 1999 jeweils über 50 Gesuche um Überbrückungshilfen geprüft. Alle Gesuchsdossiers wurden von einer Treuhandgesellschaft analysiert. Bei den Institutionen, die ein Gesuch eingereicht haben, beträgt der Verlust für das Betriebsjahr 1997, der direkt auf die Praxisänderung der IV zurückzuführen ist, 26,3 Millionen (für dieses Betriebsjahr erfolgten die Zahlungen erstmals nach den neuen Regeln des BSV). </p><p></p><p>Die Beiträge des Bundes von insgesamt 18 Millionen, die im Januar und im Juli 1999 an die Institutionen ausbezahlt wurden, gleichen 68 Prozent des Verlustes aus.</p><p></p><p>Zudem haben das BAG und das BSV wiederholt Weiterbildungsveranstaltungen für Ärzte durchgeführt, welche die Arztzeugnisse ausfüllen, die vom BSV zur Bescheinigung der Invalidität für Personen in den Wiedereingliederungsstätten verlangt werden. Dies führte zu einer Verbesserung der Qualität der Arztzeugnisse. Dadurch steigt die Anerkennungsquote durch das BSV, was zur Erhöhung der IV-Beiträge an die Institutionen und zur Verminderung der Finanzierungslücke führt.</p><p></p><p>Schliesslich hat das BSV 1999 auf die Beitragsgesuche für die Betriebsjahre 1998 und 1999 grosszügig Akontozahlungen geleistet. Ein Teil dieser Akontozahlungen dürfte die IV allerdings nächstes Jahr zurückfordern, wenn die Patienten dann nicht als Invalide anerkannt werden. </p><p></p><p>2. Ein Teil der Institutionen befindet sich seit ungefähr einem Jahr in einer Finanzkrise. Dies erschwert ihren Betrieb und das Arbeitsklima ist oft gespannt.</p><p></p><p>Das BSV hat von den Institutionen Akontozahlungen zurückgefordert, die von der IV für das Betriebsjahr 1997 zu viel ausbezahlt wurden. Für 26 der 50 Institutionen, die ein Gesuch um Überbrückungshilfe eingereicht haben, betragen diese Rückzahlungsforderungen insgesamt 6 Millionen. Das BSV verlangt von den Institutionen, dass sie innert 90 Tagen nach Zustellung der Verfügung einen Rückzahlungsplan mitteilen. Sie müssen jedoch die Beträge nicht innert dieser Frist zurückzahlen.</p><p></p><p>In Anbetracht, dass alle beteiligten Partner zur Zeit aktiv an der Vorbereitung eines neuen Finanzierungssystems für Suchttherapien arbeiten (vgl. Punkt 4), ist es den Institutionen gestattet, die zu viel ausgerichteten Akontozahlungen erst nach der Einführung des neuen Finanzierungssystems, im Jahr 2000 oder 2001 zurückzuzahlen.</p><p></p><p>Schliesslich haben zahlreiche Institutionen eine Neubeurteilung der Dossiers der Patienten beantragt, die nicht als Invalide anerkannt wurden, oder haben Rekurs gegen die Verfügungen des BSV eingereicht. Wenn sie dabei ergänzende Informationen zur Invalidität unterbreiten, können sie damit rechnen, dass die IV-Beiträge nach oben korrigiert werden.</p><p></p><p>3. Der Bundesrat zieht weder ein Moratorium noch eine Aufhebung der Änderungen hinsichtlich der Anwendung des Gesetzes über die Invalidenversicherung in Betracht. Er nimmt zur Kenntnis, dass die Subventionen, die seit langem von dieser Versicherung gemäss Art. 73 IVG an Institutionen für Alkohol- und Drogenabhängige ausgerichtet wurden, während vieler Jahre nicht gesetzeskonform waren. Sie dienten jedoch gesamthaft der Wiedereingliederung von Personen, die auf Grund ihrer Sucht schwer beeinträchtigt sind. Tatsächlich wurde während langer Zeit die systematische Kontrolle der Invalidität nicht vorgenommen und viele Institutionen haben so für alle ihre Patienten Beiträge der IV erhalten. Der Bundesrat möchte nicht zu diesem früheren Zustand zurückkehren und hält am Erfordernis der Überprüfung der Invalidität oder der unmittelbar drohenden Invalidität derjenigen Personen fest, für welche die Institutionen Beiträge der IV erhalten.</p><p></p><p>4. Im Rahmen des Projektes "Finanzierung von Suchttherapien (FiSu)" haben drei Arbeitsgruppen seit Herbst 1998 aktiv gearbeitet. In der Koordinationsgruppe dieses Projektes sind Repräsentanten von vier Kantonsregierungen (von BE, FR, SG und ZH) sowie das BSV und das BAG vertreten. Sie hat die Grundzüge dieses Projekts im letzten Juni angenommen und unterbreitet die Ergebnisse den Kantonen und den interessierten Organisationen zwischen Juli und September 1999 zur Vernehmlassung. </p><p></p><p>Folgendes sind die Grundzüge des Modells, wie es in Vernehmlassung gegeben wurde:</p><p>- die Abgeltungen werden basierend auf den erbrachten Leistungen berechnet; als wichtigste Berechnungsgrundlage dient der Behandlungsplan des einzelnen Patienten; Subventionen an die Institutionen und Defizitdeckung sollten verschwinden,</p><p>- der Behandlungsplan setzt sich aus Arbeitsfeldern zusammen, die national als Standards definiert werden; es werden Tarife berechnet, um den Preis jeder Leistung festzulegen,</p><p>- für jedes Arbeitsfeld werden Qualitätsstandards definiert, ebenso ein einheitliches Qualitätsmanagementsystem (QMS) für alle Institutionen dieses Bereiches; das BAG entwickelt zur Zeit ein solches QMS,</p><p>- die Betriebskosten und Infrastrukturkosten der Institutionen sollten als Gesamtheit berücksichtigt werden,</p><p>- die Finanzierungsquellen bleiben grundsätzlich dieselben wie bisher:</p><p>- Fürsorge oder Sozialhilfe (des Kantons, der Gemeinde oder aus dem Lastenausgleich)</p><p>- Justiz- und Massnahmenvollzug</p><p>- Invalidenversicherung (sofern Invalidität oder unmittelbar drohende Invalidität anerkannt wird)</p><p>- Krankenversicherung (bei ärztlichen oder ärztlich verordneten Leistungen)</p><p>- die Patienten selbst, unter Umständen ihre Familie (Verwandtenunterstützung)</p><p>- Spenden und Erlös der Institutionen aus dem Verkauf eigener Produkte und Dienstleistungen.</p><p>- der Bund (Bundesamt für Gesundheit und Bundesamt für Justiz) kann weiterhin Starthilfen an Institutionen ausrichten zur Realisierung bestimmter Ziele wie: Massnahmen zur Qualitätsförderung, innovative Projekte, etc.</p><p>- die Aufteilung der Kosten zwischen den verschiedenen Finanzierern kann nicht im voraus einheitlich festgelegt werden, weil die Kosten vom individuellen Behandlungsplan und der individuellen Finanzierung (z.B. bei Anerkennung der Invalidität) abhängen,</p><p>- die Zusammenarbeit der Kantone bei der Umsetzung dieses Projektes soll im Rahmen der Revision der interkantonalen Heimvereinbarung geregelt werden; diese Revisionsarbeiten sind im Gange und bilden Gegenstand einer zweiten Vernehmlassung Ende 1999.</p><p>- das zuständige Departement wird prüfen, ob eine Änderung der IV-Verordnung notwendig ist, damit die stationäre Rehabilitation der invaliden Drogen- und Alkoholabhängigen als individuelle Wiedereingliederungsmassnahme (gemäss Art. 8 IVG) einbezogen werden kann; diese Änderung würde eine Erweiterung und Beibehaltung des IV-Beitrages an die Suchtbehandlungen erlauben, selbst im Falle der Zustimmung zum neuen Finanzausgleich, der zur Zeit in Vernehmlassung ist,</p><p>- das Bundesamt für Justiz prüft zur Zeit die Möglichkeit zur Schaffung eines nationalen Fonds, der mit eingezogenen Geldern aus dem illegalen Drogenhandel und der Wirtschaftskriminalität gespeist würde; es wird dazu im Sommer 1999 einen Bericht vorlegen; ein Teil des Fonds könnte zur Finanzierung der Prävention und Therapie im Bereich der Suchtproblematik verwendet werden.</p><p></p><p>5. Das 4-Säulen-Modell der Drogenpolitik verleiht den Massnahmen der Säule "Therapie" zentrale Bedeutung. Unter diesen haben die stationären abstinenzorientierten Therapien ebenso ihren Platz, wie die ambulanten Therapien mit oder ohne Substitution (Methadon) oder Heroinverschreibung. Jeder Therapietyp hat unterschiedliche Ziele und Anforderungsniveaus und richtet sich an unterschiedliche Patientengruppen in unterschiedlichen Phasen. Der Bundesrat erachtet es als notwendig, seine Politik fortzusetzen, so dass genügend qualitativ gute und an die Bedürfnisse der Patienten angepasste Therapieangebote für Süchtige zur Verfügung stehen. Die Schaffung von Therapieinstitutionen ist Aufgabe der Kantone, ja sogar die Aufgabe Privater (Medizin und soziale Hilfseinrichtungen). Dasselbe gilt für die Therapie der Alkoholabhängigkeit.</p><p></p><p>Die Bemühungen des Bundes und der Kantone in den letzten 10 Jahren haben dazu beigetragen, das Angebot an Therapieplätzen zu verdoppeln, sowie die Anzahl der Süchtigen, die in einem therapeutischen Rahmen begleitet werden.</p><p></p><p>6. Es stimmt nicht, dass Substitutionstherapien den Eintritt in eine stationäre Behandlung verzögern. So hat sich bei den stationären Institutionen, die systematisch ihre Patientendaten im Rahmen des Programmes FOS (Forschungsverbund stationäre Suchttherapie, 1998 nahmen 82 Institutionen teil) melden, der Anteil der Patienten, die vorher eine oder mehrere Substitutionstherapien durchgeführt haben, von 1995 bis 1998 nicht signifikant verändert (54 bis 58%). Dasselbe gilt für den Anteil derer, die sich vorher einer stationären Therapie unterzogen haben (33 bis 37%). Diese zwei Behandlungstypen entsprechen nicht den selben Bedürfnissen seitens der Patienten, selbst wenn sie auf Zeit zu vergleichbaren Resultaten führen. Man erkennt zudem deutlich, dass ein sehr grosser Teil der Süchtigen wiederholt verschiedene Therapien beginnt, um von der Droge loszukommen.</p><p></p><p>Von 1988 bis 1999 hat sich die Anzahl stationärer Suchttherapieinstitutionen beinahe verdoppelt (von 88 auf 140 Institutionen). Viele Institutionen wurden ohne vorangehende Bedarfsabklärung eröffnet. Jedes Jahr wurden Institutionen aus unterschiedlichen Gründen geschlossen: Krise der Geschäftsleitung, strukturelle oder finanzielle Probleme, Konkurrenzdruck bei der Suche nach Klienten und Unterbelegung, etc. Die Situation hat sich in den letzten zwei Jahren nicht wesentlich verändert. Die Institutionen als Gesamtheit haben jedoch zwischen 1995 und 1998 weiterhin einen stabilen Auslastungsgrad von durchschnittlich ca. 80 Prozent. Die Institutionen, die letzthin geschlossen wurden, hatten selten nur finanzielle Schwierigkeiten. Einige dieser Institutionen entsprachen offensichtlich nicht den allgemeinen Qualitätsanforderungen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Die stationären Behandlungseinrichtungen für Drogenabhängige leiden unter der Langsamkeit der Entscheidfindung auf Bundesebene, sie müssen die überschüssigen Bezüge aus früheren Betriebsjahren zurückzahlen, und die Senkung der Subventionen trifft sie besonders hart; dabei bilden sie nach wie vor ein wesentliches Element der Säule "Therapie" bei der Drogensuchtbekämpfung.</p><p>Welche finanziellen Übergangsmassnahmen werden getroffen, um ihr Weiterbestehen und ihre Arbeit zu gewährleisten, bis ein neues Finanzierungsmodell vorliegt, das sowohl auf die Klienten und Klientinnen als auch auf die Institutionen selbst abstützt?</p><p>2. Wie sollen Institutionen fortbestehen können, die bereits jetzt Vorschüsse auf ihre Subventionen für das Jahr 2000 beziehen und gleichzeitig aufgefordert werden, zu hohe frühere Bezüge rückzuerstatten?</p><p>3. Beabsichtigt der Bundesrat, ein Moratorium für Subventionskürzungen zu beschliessen, bis ein neues Finanzierungsmodell in Kraft tritt?</p><p>4. Kann der Bundesrat erläutern, auf welche Grundlagen sich das neue Finanzierungsmodell für die stationären Behandlungseinrichtungen von Drogenabhängigen stützt?</p><p>5. Viele Institutionen haben vom Bund finanzielle Unterstützung für Bauvorhaben erhalten, da dieser damals die Schaffung neuer Therapieplätze fördern wollte. Wie nimmt der Bund seine Verantwortung wahr, wenn jetzt die Zahl der Klienten sinkt, nicht zuletzt deshalb, weil der Bund selbst das Angebot an weniger anspruchsvollen Programmen ausgebaut hat?</p><p>6. Die Behandlung mit Substitutionsprodukten ersetzt den stationären Aufenthalt nicht, sondern verzögert ihn in den meisten Fällen. Stimmt es, dass stationäre Therapieeinrichtungen schliessen mussten? Welche sind es, und welches genau sind die Gründe für ihre Schliessung?</p>
- Wer will die Therapieinstitutionen für Drogenabhängige schliessen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit der deutlichen Verwerfung der Volksinitiativen "Jugend ohne Drogen" und "Droleg" hat das Schweizervolk implizit der Politik der vier Säulen zugestimmt, die vom Eidgenössischen Departement des Innern beim Kampf gegen die Drogenabhängigkeit verfolgt wird: Prävention, Therapie, Repression und Überlebenshilfe. Man mag bedauern, dass die letzte Säule allzu oft mit der Heroinabgabe identifiziert wird, oder befürchten, die Repression werde weniger glaubwürdig, wenn die weichen Drogen liberalisiert werden. Es gibt jedoch ein Problem, das uns viel besorgniserregender erscheint, und zwar die Lage der Behandlungseinrichtungen für Drogenabhängige, in denen eine stationäre, auf Abstinenz ausgerichtete Therapie durchgeführt wird. Seit mehreren Jahren kämpfen diese Einrichtungen mit finanziellen Schwierigkeiten, die sich durch den Rückgang der Klienten und Klientinnen in der Folge des Ausbaus von niederschwelligen Therapieangeboten und von Heroinverschreibungsprogrammen noch verschärft haben. Manche Institutionen sahen sich deshalb zur Schliessung gezwungen, andere sind davon bedroht, so das Centre du Levant in Lausanne.</p><p>Einerseits sind die IV-Beiträge stark zurückgegangen, nachdem ein Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes die Anerkennung der Invalidität der einzelnen Betreuten in Frage stellte. Andererseits haben verschiedene Institutionen die Beschlüsse zum Betriebsjahr 1997 noch nicht erhalten. Manche von ihnen müssten bis zu Fr. 800'000.- an zuviel bezogenen Geldern rückerstatten, wenn man die ungenügende Auslastung berücksichtigt. Jene, die den Entscheid bereits erhalten haben, sehen sich oft mit Subventionssenkungen von 60 bis 80 Prozent konfrontiert. Die in den letzten Monaten gewährten Vorschüsse schliesslich stammen aus den Beträgen für 1999 und beeinträchtigen natürlich das weitere Funktionieren und das finanzielle Gleichgewicht der Institutionen.</p><p>Da sich die gesamte Subvention auf Arztzeugnisse stützt, kann sie nur schwer vor einem Gericht angefochten werden. Dies umso mehr, als die Einschätzung der Aussagekraft dieser Arztzeugnisse stark davon abhängt, welche Institutionen und welche Ärzte sie unterzeichnet haben.</p><p>Schliesslich ist zu erwähnen, dass das Projekt für einen neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen die Kantonalisierung der Kollektivbeiträge der Invalidenversicherung vorsieht. Es ist jedoch noch nicht festgelegt, wann diese neuen Massnahmen in Kraft treten, so wie auch noch kein genaues Konzept und kein Inkrafttretensdatum für ein neues Finanzierungsmodel vorliegt.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Schwierigkeiten durchaus bewusst, in denen sich die stationären Therapieinstitutionen für alkohol- und drogenabhängige Menschen, insbesondere infolge der Praxisänderung der Invalidenversicherung befinden. Um diesen Schwierigkeiten entgegenzuwirken, hat er kurzfristige (Punkt 1 und 2) und langfristige (Punkt 3 und 4) Massnahmen ergriffen.</p><p></p><p>1. Der Bundesrat hat dem Parlament 1998 einen Zusatzkredit von 3 Millionen und 1999 einen Zusatzkredit von 15 Millionen beantragt, um den Institutionen zu helfen, die von der Praxisänderung der Invalidenversicherung betroffen sind. Das Parlament hat diesen Krediten zugestimmt. Das BAG hat im Dezember 1998 und im Juni 1999 jeweils über 50 Gesuche um Überbrückungshilfen geprüft. Alle Gesuchsdossiers wurden von einer Treuhandgesellschaft analysiert. Bei den Institutionen, die ein Gesuch eingereicht haben, beträgt der Verlust für das Betriebsjahr 1997, der direkt auf die Praxisänderung der IV zurückzuführen ist, 26,3 Millionen (für dieses Betriebsjahr erfolgten die Zahlungen erstmals nach den neuen Regeln des BSV). </p><p></p><p>Die Beiträge des Bundes von insgesamt 18 Millionen, die im Januar und im Juli 1999 an die Institutionen ausbezahlt wurden, gleichen 68 Prozent des Verlustes aus.</p><p></p><p>Zudem haben das BAG und das BSV wiederholt Weiterbildungsveranstaltungen für Ärzte durchgeführt, welche die Arztzeugnisse ausfüllen, die vom BSV zur Bescheinigung der Invalidität für Personen in den Wiedereingliederungsstätten verlangt werden. Dies führte zu einer Verbesserung der Qualität der Arztzeugnisse. Dadurch steigt die Anerkennungsquote durch das BSV, was zur Erhöhung der IV-Beiträge an die Institutionen und zur Verminderung der Finanzierungslücke führt.</p><p></p><p>Schliesslich hat das BSV 1999 auf die Beitragsgesuche für die Betriebsjahre 1998 und 1999 grosszügig Akontozahlungen geleistet. Ein Teil dieser Akontozahlungen dürfte die IV allerdings nächstes Jahr zurückfordern, wenn die Patienten dann nicht als Invalide anerkannt werden. </p><p></p><p>2. Ein Teil der Institutionen befindet sich seit ungefähr einem Jahr in einer Finanzkrise. Dies erschwert ihren Betrieb und das Arbeitsklima ist oft gespannt.</p><p></p><p>Das BSV hat von den Institutionen Akontozahlungen zurückgefordert, die von der IV für das Betriebsjahr 1997 zu viel ausbezahlt wurden. Für 26 der 50 Institutionen, die ein Gesuch um Überbrückungshilfe eingereicht haben, betragen diese Rückzahlungsforderungen insgesamt 6 Millionen. Das BSV verlangt von den Institutionen, dass sie innert 90 Tagen nach Zustellung der Verfügung einen Rückzahlungsplan mitteilen. Sie müssen jedoch die Beträge nicht innert dieser Frist zurückzahlen.</p><p></p><p>In Anbetracht, dass alle beteiligten Partner zur Zeit aktiv an der Vorbereitung eines neuen Finanzierungssystems für Suchttherapien arbeiten (vgl. Punkt 4), ist es den Institutionen gestattet, die zu viel ausgerichteten Akontozahlungen erst nach der Einführung des neuen Finanzierungssystems, im Jahr 2000 oder 2001 zurückzuzahlen.</p><p></p><p>Schliesslich haben zahlreiche Institutionen eine Neubeurteilung der Dossiers der Patienten beantragt, die nicht als Invalide anerkannt wurden, oder haben Rekurs gegen die Verfügungen des BSV eingereicht. Wenn sie dabei ergänzende Informationen zur Invalidität unterbreiten, können sie damit rechnen, dass die IV-Beiträge nach oben korrigiert werden.</p><p></p><p>3. Der Bundesrat zieht weder ein Moratorium noch eine Aufhebung der Änderungen hinsichtlich der Anwendung des Gesetzes über die Invalidenversicherung in Betracht. Er nimmt zur Kenntnis, dass die Subventionen, die seit langem von dieser Versicherung gemäss Art. 73 IVG an Institutionen für Alkohol- und Drogenabhängige ausgerichtet wurden, während vieler Jahre nicht gesetzeskonform waren. Sie dienten jedoch gesamthaft der Wiedereingliederung von Personen, die auf Grund ihrer Sucht schwer beeinträchtigt sind. Tatsächlich wurde während langer Zeit die systematische Kontrolle der Invalidität nicht vorgenommen und viele Institutionen haben so für alle ihre Patienten Beiträge der IV erhalten. Der Bundesrat möchte nicht zu diesem früheren Zustand zurückkehren und hält am Erfordernis der Überprüfung der Invalidität oder der unmittelbar drohenden Invalidität derjenigen Personen fest, für welche die Institutionen Beiträge der IV erhalten.</p><p></p><p>4. Im Rahmen des Projektes "Finanzierung von Suchttherapien (FiSu)" haben drei Arbeitsgruppen seit Herbst 1998 aktiv gearbeitet. In der Koordinationsgruppe dieses Projektes sind Repräsentanten von vier Kantonsregierungen (von BE, FR, SG und ZH) sowie das BSV und das BAG vertreten. Sie hat die Grundzüge dieses Projekts im letzten Juni angenommen und unterbreitet die Ergebnisse den Kantonen und den interessierten Organisationen zwischen Juli und September 1999 zur Vernehmlassung. </p><p></p><p>Folgendes sind die Grundzüge des Modells, wie es in Vernehmlassung gegeben wurde:</p><p>- die Abgeltungen werden basierend auf den erbrachten Leistungen berechnet; als wichtigste Berechnungsgrundlage dient der Behandlungsplan des einzelnen Patienten; Subventionen an die Institutionen und Defizitdeckung sollten verschwinden,</p><p>- der Behandlungsplan setzt sich aus Arbeitsfeldern zusammen, die national als Standards definiert werden; es werden Tarife berechnet, um den Preis jeder Leistung festzulegen,</p><p>- für jedes Arbeitsfeld werden Qualitätsstandards definiert, ebenso ein einheitliches Qualitätsmanagementsystem (QMS) für alle Institutionen dieses Bereiches; das BAG entwickelt zur Zeit ein solches QMS,</p><p>- die Betriebskosten und Infrastrukturkosten der Institutionen sollten als Gesamtheit berücksichtigt werden,</p><p>- die Finanzierungsquellen bleiben grundsätzlich dieselben wie bisher:</p><p>- Fürsorge oder Sozialhilfe (des Kantons, der Gemeinde oder aus dem Lastenausgleich)</p><p>- Justiz- und Massnahmenvollzug</p><p>- Invalidenversicherung (sofern Invalidität oder unmittelbar drohende Invalidität anerkannt wird)</p><p>- Krankenversicherung (bei ärztlichen oder ärztlich verordneten Leistungen)</p><p>- die Patienten selbst, unter Umständen ihre Familie (Verwandtenunterstützung)</p><p>- Spenden und Erlös der Institutionen aus dem Verkauf eigener Produkte und Dienstleistungen.</p><p>- der Bund (Bundesamt für Gesundheit und Bundesamt für Justiz) kann weiterhin Starthilfen an Institutionen ausrichten zur Realisierung bestimmter Ziele wie: Massnahmen zur Qualitätsförderung, innovative Projekte, etc.</p><p>- die Aufteilung der Kosten zwischen den verschiedenen Finanzierern kann nicht im voraus einheitlich festgelegt werden, weil die Kosten vom individuellen Behandlungsplan und der individuellen Finanzierung (z.B. bei Anerkennung der Invalidität) abhängen,</p><p>- die Zusammenarbeit der Kantone bei der Umsetzung dieses Projektes soll im Rahmen der Revision der interkantonalen Heimvereinbarung geregelt werden; diese Revisionsarbeiten sind im Gange und bilden Gegenstand einer zweiten Vernehmlassung Ende 1999.</p><p>- das zuständige Departement wird prüfen, ob eine Änderung der IV-Verordnung notwendig ist, damit die stationäre Rehabilitation der invaliden Drogen- und Alkoholabhängigen als individuelle Wiedereingliederungsmassnahme (gemäss Art. 8 IVG) einbezogen werden kann; diese Änderung würde eine Erweiterung und Beibehaltung des IV-Beitrages an die Suchtbehandlungen erlauben, selbst im Falle der Zustimmung zum neuen Finanzausgleich, der zur Zeit in Vernehmlassung ist,</p><p>- das Bundesamt für Justiz prüft zur Zeit die Möglichkeit zur Schaffung eines nationalen Fonds, der mit eingezogenen Geldern aus dem illegalen Drogenhandel und der Wirtschaftskriminalität gespeist würde; es wird dazu im Sommer 1999 einen Bericht vorlegen; ein Teil des Fonds könnte zur Finanzierung der Prävention und Therapie im Bereich der Suchtproblematik verwendet werden.</p><p></p><p>5. Das 4-Säulen-Modell der Drogenpolitik verleiht den Massnahmen der Säule "Therapie" zentrale Bedeutung. Unter diesen haben die stationären abstinenzorientierten Therapien ebenso ihren Platz, wie die ambulanten Therapien mit oder ohne Substitution (Methadon) oder Heroinverschreibung. Jeder Therapietyp hat unterschiedliche Ziele und Anforderungsniveaus und richtet sich an unterschiedliche Patientengruppen in unterschiedlichen Phasen. Der Bundesrat erachtet es als notwendig, seine Politik fortzusetzen, so dass genügend qualitativ gute und an die Bedürfnisse der Patienten angepasste Therapieangebote für Süchtige zur Verfügung stehen. Die Schaffung von Therapieinstitutionen ist Aufgabe der Kantone, ja sogar die Aufgabe Privater (Medizin und soziale Hilfseinrichtungen). Dasselbe gilt für die Therapie der Alkoholabhängigkeit.</p><p></p><p>Die Bemühungen des Bundes und der Kantone in den letzten 10 Jahren haben dazu beigetragen, das Angebot an Therapieplätzen zu verdoppeln, sowie die Anzahl der Süchtigen, die in einem therapeutischen Rahmen begleitet werden.</p><p></p><p>6. Es stimmt nicht, dass Substitutionstherapien den Eintritt in eine stationäre Behandlung verzögern. So hat sich bei den stationären Institutionen, die systematisch ihre Patientendaten im Rahmen des Programmes FOS (Forschungsverbund stationäre Suchttherapie, 1998 nahmen 82 Institutionen teil) melden, der Anteil der Patienten, die vorher eine oder mehrere Substitutionstherapien durchgeführt haben, von 1995 bis 1998 nicht signifikant verändert (54 bis 58%). Dasselbe gilt für den Anteil derer, die sich vorher einer stationären Therapie unterzogen haben (33 bis 37%). Diese zwei Behandlungstypen entsprechen nicht den selben Bedürfnissen seitens der Patienten, selbst wenn sie auf Zeit zu vergleichbaren Resultaten führen. Man erkennt zudem deutlich, dass ein sehr grosser Teil der Süchtigen wiederholt verschiedene Therapien beginnt, um von der Droge loszukommen.</p><p></p><p>Von 1988 bis 1999 hat sich die Anzahl stationärer Suchttherapieinstitutionen beinahe verdoppelt (von 88 auf 140 Institutionen). Viele Institutionen wurden ohne vorangehende Bedarfsabklärung eröffnet. Jedes Jahr wurden Institutionen aus unterschiedlichen Gründen geschlossen: Krise der Geschäftsleitung, strukturelle oder finanzielle Probleme, Konkurrenzdruck bei der Suche nach Klienten und Unterbelegung, etc. Die Situation hat sich in den letzten zwei Jahren nicht wesentlich verändert. Die Institutionen als Gesamtheit haben jedoch zwischen 1995 und 1998 weiterhin einen stabilen Auslastungsgrad von durchschnittlich ca. 80 Prozent. Die Institutionen, die letzthin geschlossen wurden, hatten selten nur finanzielle Schwierigkeiten. Einige dieser Institutionen entsprachen offensichtlich nicht den allgemeinen Qualitätsanforderungen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Die stationären Behandlungseinrichtungen für Drogenabhängige leiden unter der Langsamkeit der Entscheidfindung auf Bundesebene, sie müssen die überschüssigen Bezüge aus früheren Betriebsjahren zurückzahlen, und die Senkung der Subventionen trifft sie besonders hart; dabei bilden sie nach wie vor ein wesentliches Element der Säule "Therapie" bei der Drogensuchtbekämpfung.</p><p>Welche finanziellen Übergangsmassnahmen werden getroffen, um ihr Weiterbestehen und ihre Arbeit zu gewährleisten, bis ein neues Finanzierungsmodell vorliegt, das sowohl auf die Klienten und Klientinnen als auch auf die Institutionen selbst abstützt?</p><p>2. Wie sollen Institutionen fortbestehen können, die bereits jetzt Vorschüsse auf ihre Subventionen für das Jahr 2000 beziehen und gleichzeitig aufgefordert werden, zu hohe frühere Bezüge rückzuerstatten?</p><p>3. Beabsichtigt der Bundesrat, ein Moratorium für Subventionskürzungen zu beschliessen, bis ein neues Finanzierungsmodell in Kraft tritt?</p><p>4. Kann der Bundesrat erläutern, auf welche Grundlagen sich das neue Finanzierungsmodell für die stationären Behandlungseinrichtungen von Drogenabhängigen stützt?</p><p>5. Viele Institutionen haben vom Bund finanzielle Unterstützung für Bauvorhaben erhalten, da dieser damals die Schaffung neuer Therapieplätze fördern wollte. Wie nimmt der Bund seine Verantwortung wahr, wenn jetzt die Zahl der Klienten sinkt, nicht zuletzt deshalb, weil der Bund selbst das Angebot an weniger anspruchsvollen Programmen ausgebaut hat?</p><p>6. Die Behandlung mit Substitutionsprodukten ersetzt den stationären Aufenthalt nicht, sondern verzögert ihn in den meisten Fällen. Stimmt es, dass stationäre Therapieeinrichtungen schliessen mussten? Welche sind es, und welches genau sind die Gründe für ihre Schliessung?</p>
- Wer will die Therapieinstitutionen für Drogenabhängige schliessen?
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