Verarbeitete Nahrungsmittel

ShortId
99.3247
Id
19993247
Updated
25.06.2025 02:19
Language
de
Title
Verarbeitete Nahrungsmittel
AdditionalIndexing
landwirtschaftliches Verarbeitungserzeugnis;landwirtschaftliche Erwerbsbevölkerung;Agrarpolitik (speziell)
1
  • L03K140206, landwirtschaftliches Verarbeitungserzeugnis
  • L04K14010302, Agrarpolitik (speziell)
  • L04K14010506, landwirtschaftliche Erwerbsbevölkerung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat ist seit der Ablehnung des EWR-Abkommens im Jahre 1992 darum bemüht, eine dem damaligen EWR-Protokoll Nr. 3 analoge Lösung für die landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte zu verwirklichen. Er hat sich dementsprechend bereit erklärt, die Postulate Sandoz Marcel vom 18. Dezember 1998 (98.3674) und Kühne vom 1. März 1999 (99.3016), welche in die gleiche Richtung zielen, entgegenzunehmen. Die Verwirklichung dieser Lösung setzt indessen eine gegenseitige Verhandlungsbereitschaft voraus. Die EG zeigt nach wie vor - trotz einer anlässlich der Unterzeichnung der bilateralen Abkommen vereinbarten gemeinsamen Erklärung in dieser Sache - kein Interesse an einer sofortigen grundlegenden Neuverhandlung des Protokolls Nr. 2 zum Freihandelsabkommen von 1972 im Sinne des EWR-Protokolls Nr. 3. Eine solche grundlegende Neuverhandlung wird seitens der EG frühestens für den Zeitpunkt nach der Ratifizierung der bilateralen Verträge in Aussicht gestellt. Der Bundesrat wird trotzdem nichts unterlassen, um die EG vom grossen gegenseitigen Interesse an einer möglichst frühzeitigen grundlegenden Neuverhandlung des Protokolls Nr. 2 zu überzeugen. Zwischenzeitlich ist der Bundesrat bemüht, für die bestehenden Probleme im Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten zusammen mit der EG kurzfristig punktuelle Lösungen im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses zu suchen, die eine schrittweise Annäherung an die mittelfristigen Ziele des Bundesrates darstellen.</p><p>2. Eine unabdingbare Voraussetzung für die Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie auf den Weltmärkten ist, dass die notwendigen Agrarrohstoffe zu gleichen Bedingungen zur Verfügung stehen wie der ausländischen Konkurrenz; im Normalfall bedeutet dies zu Weltmarktpreisen. Die Verwirklichung dieser für die Existenz der Nahrungsmittelindustrie ausschlaggebenden Voraussetzung stellt angesichts der hohen schweizerischen Agrarpreise eine grosse Herausforderung dar. Mit der Reform unserer Agrarpolitik ("AP 2002") wird das bäuerliche Einkommen zunehmend nicht nur von den Preisen bestimmt. Der Erhöhung der Direktzahlungen stehen Senkungen der Agrarpreise gegenüber, welche die internationale Konkurrenzfähigkeit von Schweizer Rohstoffen in Nahrungsmitteln steigern. Als Wegmarke muss in den kommenden Jahren bei den Produzenten- und den Konsumentenpreisen eine Halbierung der Differenz zum EU-Preisniveau angestrebt werden.</p><p>Bereits vor der Umsetzung der Ergebnisse der Uruguay-Runde war sich der Bundesrat bewusst, dass die bisherigen Massnahmen zur Kompensation der Differenz zwischen Inland- und Weltmarktpreisen der bei der Herstellung von landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten verwendeten Rohstoffe im Rahmen des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 1974 über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten ("Schoggigesetz", SR 632.111.72) inskünftig nicht mehr vollständig ausreichen würden, um den Preisausgleich für die Nahrungsmittelexporte sicherzustellen. Sowohl durch eine Revision des Zollgesetzes als auch im neuen Landwirtschaftsgesetz sind Massnahmen zur Entschärfung dieser Probleme vorgesehen. Der Bundesrat gedenkt, die im Rahmen der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz bestehenden Spielräume zugunsten der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelindustrie auszuschöpfen:</p><p>a. Die aufgrund unserer WTO-Verpflichtungen maximal zur Verfügung stehenden Mittel für Exporterstattungen - 114,9 Millionen Franken jährlich ab dem Jahre 2000 - sollen in erster Linie für den Export von in Verarbeitungsprodukten enthaltenen landwirtschaftlichen Rohstoffen verwendet werden, die für die schweizerische Landwirtschaft von zentraler Bedeutung sind. Das sind jene, bei denen der Importanteil relativ klein ist (insbesondere Milchprodukte ohne Butter und Brotgetreide).</p><p>b. Die Rohstoffe, bei denen traditionell ein relativ grosser Importanteil besteht (Zucker, pflanzliche Öle, Butter, Hartweizen), sollen im Rahmen des Veredelungsverkehrs importiert und in Form von Verarbeitungsprodukten reexportiert werden.</p><p>c. Sofern die Voraussetzungen gemäss Artikel 33 des Landwirtschaftsgesetzes und gemäss Völkerrecht gegeben sind, soll die Möglichkeit zur freiwilligen Nutzung von Sonderkontingenten für Milch (sogenanntes Kontingent B) eingeführt werden (vgl. die Antwort auf die Einfache Anfrage Spoerry vom 16. Juni 1999; 99.1091).</p><p>d. Damit möglichst viele einheimische Rohstoffe verarbeitet werden, soll grösseres Verständnis für den Zusammenhang zwischen den freiwilligen Selbsthilfemassnahmen einerseits und der Sicherung von Marktanteilen und Einkommen andererseits geweckt werden.</p><p>e. Gemäss Zollgesetz (SR 631.0), Artikel 17 Absatz 3, wird bei Landwirtschaftsprodukten und landwirtschaftlichen Grundstoffen "der Veredlungsverkehr mit Zollermässigung oder Zollbefreiung gewährt, wenn gleichartige inländische Erzeugnisse nicht in genügender Menge verfügbar sind oder für solche Erzeugnisse der Rohstoffpreisnachteil nicht durch andere geeignete Massnahmen ausgeglichen werden kann". Damit soll verhindert werden, dass das bestehende System zu Verlusten von Arbeitsplätzen in der Nahrungsmittelindustrie führt. Solange die im Rahmen der WTO-Verpflichtungen der Schweiz und im Rahmen des jeweiligen Jahresbudgets zur Verfügung stehenden Mittel für Exporterstattungen und die freiwilligen Selbsthilfemassnahmen seitens der Rohstofflieferanten sowie die aus einer allfälligen Einführung der Sonderkontingente für Milch resultierende Entlastung des "Schoggigesetz"-Budgets ausreichen, um auf die Ausdehnung des Veredelungsverkehrs auf landwirtschaftliche Rohstoffe mit relativ kleinem Importanteil (Milchpulver, Brotgetreide) zu verzichten, wird von dieser Möglichkeit abgesehen. Das Erreichen dieses Ziels ist indessen auch von der Lage der Bundesfinanzen und verschiedenen, heute noch nicht bekannten Faktoren abhängig (z. B. Entwicklung der Nahrungsmittelexporte, Neuverhandlungen mit der EU, Ergebnisse der nächsten Welthandelsrunde in der WTO, Ausmass der Selbsthilfemassnahmen und der allfälligen Einführung der Sonderkontingente für Milch).</p><p>Die genannten Massnahmen des Bundesrates haben sich in dem vom Landes- und Völkerrecht gesteckten Rahmen zu bewegen. Der Bundesrat teilt jedoch die Ansicht, dass das Zusammenspiel dieser verschiedenen Instrumente noch optimiert werden kann. Die entsprechenden Arbeiten laufen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. mit der EU bei den verarbeiteten Nahrungsmitteln möglichst rasch die im EWR-Protokoll Nr. 3 vorgesehene Lösung zu verwirklichen;</p><p>2. bis zur Realisierung dieser Lösung mit internen Massnahmen dafür zu sorgen, dass das heutige ineffiziente System nicht zu Nachteilen in der Land- bzw. Ernährungswirtschaft und insbesondere nicht zu einem Verlust von Arbeitsplätzen in diesen Branchen führt.</p>
  • Verarbeitete Nahrungsmittel
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19990028
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat ist seit der Ablehnung des EWR-Abkommens im Jahre 1992 darum bemüht, eine dem damaligen EWR-Protokoll Nr. 3 analoge Lösung für die landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte zu verwirklichen. Er hat sich dementsprechend bereit erklärt, die Postulate Sandoz Marcel vom 18. Dezember 1998 (98.3674) und Kühne vom 1. März 1999 (99.3016), welche in die gleiche Richtung zielen, entgegenzunehmen. Die Verwirklichung dieser Lösung setzt indessen eine gegenseitige Verhandlungsbereitschaft voraus. Die EG zeigt nach wie vor - trotz einer anlässlich der Unterzeichnung der bilateralen Abkommen vereinbarten gemeinsamen Erklärung in dieser Sache - kein Interesse an einer sofortigen grundlegenden Neuverhandlung des Protokolls Nr. 2 zum Freihandelsabkommen von 1972 im Sinne des EWR-Protokolls Nr. 3. Eine solche grundlegende Neuverhandlung wird seitens der EG frühestens für den Zeitpunkt nach der Ratifizierung der bilateralen Verträge in Aussicht gestellt. Der Bundesrat wird trotzdem nichts unterlassen, um die EG vom grossen gegenseitigen Interesse an einer möglichst frühzeitigen grundlegenden Neuverhandlung des Protokolls Nr. 2 zu überzeugen. Zwischenzeitlich ist der Bundesrat bemüht, für die bestehenden Probleme im Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten zusammen mit der EG kurzfristig punktuelle Lösungen im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses zu suchen, die eine schrittweise Annäherung an die mittelfristigen Ziele des Bundesrates darstellen.</p><p>2. Eine unabdingbare Voraussetzung für die Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie auf den Weltmärkten ist, dass die notwendigen Agrarrohstoffe zu gleichen Bedingungen zur Verfügung stehen wie der ausländischen Konkurrenz; im Normalfall bedeutet dies zu Weltmarktpreisen. Die Verwirklichung dieser für die Existenz der Nahrungsmittelindustrie ausschlaggebenden Voraussetzung stellt angesichts der hohen schweizerischen Agrarpreise eine grosse Herausforderung dar. Mit der Reform unserer Agrarpolitik ("AP 2002") wird das bäuerliche Einkommen zunehmend nicht nur von den Preisen bestimmt. Der Erhöhung der Direktzahlungen stehen Senkungen der Agrarpreise gegenüber, welche die internationale Konkurrenzfähigkeit von Schweizer Rohstoffen in Nahrungsmitteln steigern. Als Wegmarke muss in den kommenden Jahren bei den Produzenten- und den Konsumentenpreisen eine Halbierung der Differenz zum EU-Preisniveau angestrebt werden.</p><p>Bereits vor der Umsetzung der Ergebnisse der Uruguay-Runde war sich der Bundesrat bewusst, dass die bisherigen Massnahmen zur Kompensation der Differenz zwischen Inland- und Weltmarktpreisen der bei der Herstellung von landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten verwendeten Rohstoffe im Rahmen des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 1974 über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten ("Schoggigesetz", SR 632.111.72) inskünftig nicht mehr vollständig ausreichen würden, um den Preisausgleich für die Nahrungsmittelexporte sicherzustellen. Sowohl durch eine Revision des Zollgesetzes als auch im neuen Landwirtschaftsgesetz sind Massnahmen zur Entschärfung dieser Probleme vorgesehen. Der Bundesrat gedenkt, die im Rahmen der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz bestehenden Spielräume zugunsten der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelindustrie auszuschöpfen:</p><p>a. Die aufgrund unserer WTO-Verpflichtungen maximal zur Verfügung stehenden Mittel für Exporterstattungen - 114,9 Millionen Franken jährlich ab dem Jahre 2000 - sollen in erster Linie für den Export von in Verarbeitungsprodukten enthaltenen landwirtschaftlichen Rohstoffen verwendet werden, die für die schweizerische Landwirtschaft von zentraler Bedeutung sind. Das sind jene, bei denen der Importanteil relativ klein ist (insbesondere Milchprodukte ohne Butter und Brotgetreide).</p><p>b. Die Rohstoffe, bei denen traditionell ein relativ grosser Importanteil besteht (Zucker, pflanzliche Öle, Butter, Hartweizen), sollen im Rahmen des Veredelungsverkehrs importiert und in Form von Verarbeitungsprodukten reexportiert werden.</p><p>c. Sofern die Voraussetzungen gemäss Artikel 33 des Landwirtschaftsgesetzes und gemäss Völkerrecht gegeben sind, soll die Möglichkeit zur freiwilligen Nutzung von Sonderkontingenten für Milch (sogenanntes Kontingent B) eingeführt werden (vgl. die Antwort auf die Einfache Anfrage Spoerry vom 16. Juni 1999; 99.1091).</p><p>d. Damit möglichst viele einheimische Rohstoffe verarbeitet werden, soll grösseres Verständnis für den Zusammenhang zwischen den freiwilligen Selbsthilfemassnahmen einerseits und der Sicherung von Marktanteilen und Einkommen andererseits geweckt werden.</p><p>e. Gemäss Zollgesetz (SR 631.0), Artikel 17 Absatz 3, wird bei Landwirtschaftsprodukten und landwirtschaftlichen Grundstoffen "der Veredlungsverkehr mit Zollermässigung oder Zollbefreiung gewährt, wenn gleichartige inländische Erzeugnisse nicht in genügender Menge verfügbar sind oder für solche Erzeugnisse der Rohstoffpreisnachteil nicht durch andere geeignete Massnahmen ausgeglichen werden kann". Damit soll verhindert werden, dass das bestehende System zu Verlusten von Arbeitsplätzen in der Nahrungsmittelindustrie führt. Solange die im Rahmen der WTO-Verpflichtungen der Schweiz und im Rahmen des jeweiligen Jahresbudgets zur Verfügung stehenden Mittel für Exporterstattungen und die freiwilligen Selbsthilfemassnahmen seitens der Rohstofflieferanten sowie die aus einer allfälligen Einführung der Sonderkontingente für Milch resultierende Entlastung des "Schoggigesetz"-Budgets ausreichen, um auf die Ausdehnung des Veredelungsverkehrs auf landwirtschaftliche Rohstoffe mit relativ kleinem Importanteil (Milchpulver, Brotgetreide) zu verzichten, wird von dieser Möglichkeit abgesehen. Das Erreichen dieses Ziels ist indessen auch von der Lage der Bundesfinanzen und verschiedenen, heute noch nicht bekannten Faktoren abhängig (z. B. Entwicklung der Nahrungsmittelexporte, Neuverhandlungen mit der EU, Ergebnisse der nächsten Welthandelsrunde in der WTO, Ausmass der Selbsthilfemassnahmen und der allfälligen Einführung der Sonderkontingente für Milch).</p><p>Die genannten Massnahmen des Bundesrates haben sich in dem vom Landes- und Völkerrecht gesteckten Rahmen zu bewegen. Der Bundesrat teilt jedoch die Ansicht, dass das Zusammenspiel dieser verschiedenen Instrumente noch optimiert werden kann. Die entsprechenden Arbeiten laufen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. mit der EU bei den verarbeiteten Nahrungsmitteln möglichst rasch die im EWR-Protokoll Nr. 3 vorgesehene Lösung zu verwirklichen;</p><p>2. bis zur Realisierung dieser Lösung mit internen Massnahmen dafür zu sorgen, dass das heutige ineffiziente System nicht zu Nachteilen in der Land- bzw. Ernährungswirtschaft und insbesondere nicht zu einem Verlust von Arbeitsplätzen in diesen Branchen führt.</p>
    • Verarbeitete Nahrungsmittel

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