Mutterschaftsurlaub. Lohnfortzahlung

ShortId
99.3255
Id
19993255
Updated
10.04.2024 10:26
Language
de
Title
Mutterschaftsurlaub. Lohnfortzahlung
AdditionalIndexing
Lohn;Mutterschaftsversicherung;Obligationenrecht;Mutterschaftsurlaub
1
  • L05K0104030101, Mutterschaftsurlaub
  • L05K0702010103, Lohn
  • L04K01040115, Mutterschaftsversicherung
  • L04K05070204, Obligationenrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Frauen im öffentlichen Dienst und Angestellte anderer fortschrittlicher Arbeitgeber erhalten einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 bis 16 Wochen. Es gibt aber auch Arbeitnehmerinnen, die nur während dreier Wochen nach der Niederkunft Lohnfortzahlungen bekommen.</p><p>Diese Ungleichheit kann nicht länger hingenommen werden. Mit einer Revision des Obligationenrechtes soll allen Frauen eine 14wöchige Lohnfortzahlung bei Mutterschaftsurlaub garantiert werden.</p>
  • <p>Die Ablehnung der Vorlage über die Mutterschaftsversicherung in der Volksabstimmung vom 13. Juni 1999 lässt ein sozialpolitisches Problem ungelöst. Zudem gibt die tiefe Kluft zwischen der Deutschschweiz und der lateinischen Schweiz an sich zu Bedenken Anlass. Der Bundesrat bedauert deshalb die Ablehnung des Mutterschaftsversicherungsgesetzes und hält am Ziel fest, die geltende, sozialpolitisch ungenügende Regelung des Erwerbsausfalles bei Mutterschaft gesetzgeberisch zu korrigieren. Er beabsichtigt daher, dem Parlament zu Beginn der nächsten Legislaturperiode einen entsprechenden Lösungsvorschlag vorzulegen.</p><p>Fest steht für den Bundesrat, dass prioritär eine Lösung für die unselbständigerwerbenden Frauen zu suchen ist. Bei der Festlegung der weiteren Grundzüge des Lösungsmodelles bieten sich verschiedene Varianten an, die der Bundesrat in einem ersten Schritt vertiefter prüfen will.</p><p>Zu denken ist sicher in erster Linie - im Sinne der Motion - an eine Revision des Obligationenrechtes, die allerdings allein die Arbeitgeber, und in einer je nach Branche höchst unterschiedlichen Weise, belasten würde. Denkbar ist auch eine Versicherungslösung, die als solche auf dem Gedanken der Solidarität beruhen würde, bei der die Prämien zwischen den Vertragsparteien verteilt werden könnten. Nicht von vornherein ausgeschlossen ist ferner eine Kombination beider Modelle.</p><p>Eng verbunden mit der Frage nach dem optimalen Lösungsmodell sind weitere Aspekte, die auch abgeklärt werden müssen. Es handelt sich namentlich um die Dauer und die Höhe des Anspruches, der der Arbeitnehmerin während des Mutterschaftsurlaubs gegenüber ihrem Arbeitgeber, der Versicherung oder gegenüber beiden zustehen soll.</p><p>Um diesem Prüfungsbedarf gerecht werden zu können, beantragt der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln - wie er auch die Umwandlung der Motion Spoerry (99.3269) beantragt, die einen Lohnanspruch von acht Wochen verlangt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Obligationenrecht, Zehnter Titel, so zu ändern, dass der Arbeitgeber bei einer Geburt zur Lohnfortzahlung während eines Mutterschaftsurlaubs von 14 Wochen verpflichtet ist.</p>
  • Mutterschaftsurlaub. Lohnfortzahlung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Frauen im öffentlichen Dienst und Angestellte anderer fortschrittlicher Arbeitgeber erhalten einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 bis 16 Wochen. Es gibt aber auch Arbeitnehmerinnen, die nur während dreier Wochen nach der Niederkunft Lohnfortzahlungen bekommen.</p><p>Diese Ungleichheit kann nicht länger hingenommen werden. Mit einer Revision des Obligationenrechtes soll allen Frauen eine 14wöchige Lohnfortzahlung bei Mutterschaftsurlaub garantiert werden.</p>
    • <p>Die Ablehnung der Vorlage über die Mutterschaftsversicherung in der Volksabstimmung vom 13. Juni 1999 lässt ein sozialpolitisches Problem ungelöst. Zudem gibt die tiefe Kluft zwischen der Deutschschweiz und der lateinischen Schweiz an sich zu Bedenken Anlass. Der Bundesrat bedauert deshalb die Ablehnung des Mutterschaftsversicherungsgesetzes und hält am Ziel fest, die geltende, sozialpolitisch ungenügende Regelung des Erwerbsausfalles bei Mutterschaft gesetzgeberisch zu korrigieren. Er beabsichtigt daher, dem Parlament zu Beginn der nächsten Legislaturperiode einen entsprechenden Lösungsvorschlag vorzulegen.</p><p>Fest steht für den Bundesrat, dass prioritär eine Lösung für die unselbständigerwerbenden Frauen zu suchen ist. Bei der Festlegung der weiteren Grundzüge des Lösungsmodelles bieten sich verschiedene Varianten an, die der Bundesrat in einem ersten Schritt vertiefter prüfen will.</p><p>Zu denken ist sicher in erster Linie - im Sinne der Motion - an eine Revision des Obligationenrechtes, die allerdings allein die Arbeitgeber, und in einer je nach Branche höchst unterschiedlichen Weise, belasten würde. Denkbar ist auch eine Versicherungslösung, die als solche auf dem Gedanken der Solidarität beruhen würde, bei der die Prämien zwischen den Vertragsparteien verteilt werden könnten. Nicht von vornherein ausgeschlossen ist ferner eine Kombination beider Modelle.</p><p>Eng verbunden mit der Frage nach dem optimalen Lösungsmodell sind weitere Aspekte, die auch abgeklärt werden müssen. Es handelt sich namentlich um die Dauer und die Höhe des Anspruches, der der Arbeitnehmerin während des Mutterschaftsurlaubs gegenüber ihrem Arbeitgeber, der Versicherung oder gegenüber beiden zustehen soll.</p><p>Um diesem Prüfungsbedarf gerecht werden zu können, beantragt der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln - wie er auch die Umwandlung der Motion Spoerry (99.3269) beantragt, die einen Lohnanspruch von acht Wochen verlangt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Obligationenrecht, Zehnter Titel, so zu ändern, dass der Arbeitgeber bei einer Geburt zur Lohnfortzahlung während eines Mutterschaftsurlaubs von 14 Wochen verpflichtet ist.</p>
    • Mutterschaftsurlaub. Lohnfortzahlung

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