Apartheidregime in Südafrika. Position der Schweiz

ShortId
99.3260
Id
19993260
Updated
10.04.2024 12:40
Language
de
Title
Apartheidregime in Südafrika. Position der Schweiz
AdditionalIndexing
Handel;Wirtschaftssanktion;Apartheid;Geschichtswissenschaft;Südafrika;Korruption;Nachrichtendienst
1
  • L04K03040215, Südafrika
  • L05K0502040102, Apartheid
  • L05K0501020104, Korruption
  • L04K16030106, Geschichtswissenschaft
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
  • L05K1002010503, Wirtschaftssanktion
  • L03K070102, Handel
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den vergangenen Monaten ist das Thema der Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika verschiedentlich in den Medien aufgenommen worden. Es war auch Gegenstand zahlreicher parlamentarischer Vorstösse.</p><p>Nachdem der Bundesrat seit 1963 bereits zu 150 parlamentarischen Vorstössen zum Thema Schweiz-Südafrika Stellung genommen hatte und sowohl in der Öffentlichkeit als auch im Parlament erneut Fragen und Vorschläge zu diesem Thema aufgekommen waren, setzte er am 8. März 1999 eine interdepartementale Arbeitsgruppe ein. Deren Aufgabe war es namentlich, in den einzelnen Departementen und Ämtern abzuklären, welche Informationen über diese Beziehungen in den kritischen Jahren bis heute vorhanden sind. Der Bericht dieser Arbeitsgruppe ist vom Bundesrat am 1. Oktober 1999 zur Publikation freigegeben worden.</p><p>Weiter hat die Delegation der Geschäftsprüfungskommission die Rolle des Schweizer Nachrichtendienstes in den Beziehungen zu Südafrika untersucht und ihre Ergebnisse in ihrem Bericht vom 26. Oktober 1999 publiziert.</p><p>Schliesslich hat der Bundesrat in Beantwortung verschiedener Interpellationen vom März 1999 am 19. Mai 1999 mitgeteilt, dass der Vorsteher des VBS bereits am 12. Januar 1999 eine interne Aufarbeitung der Beziehung des Schweizer Nachrichtendienstes zu Südafrika sowie zu anderen Ländern angeordnet hat. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Die Delegation der Geschäftsprüfungskommission wird umfassend über die Ergebnisse der internen Abklärungen informiert werden.</p><p>Die Fragen der Interpellantin können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1./4. Weder die Aufarbeitung der Akten des VBS noch die Konsultation der bei der Bundesanwaltschaft und der Bundespolizei vorhandenen Akten ergaben schlüssige Hinweise auf die von der Interpellantin aufgeworfenen Fragen. Auch in den eingangs erwähnten Berichten finden sich keine entsprechenden Hinweise. Umfassende Auskünfte über die Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika während der Zeit der Apartheid (d. h. ab 1948) sind allerdings nur gestützt auf die Konsultation der entsprechenden bereits archivierten Akten möglich. Was die Akten der Bundesanwaltschaft betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass der Sonderbeauftragte für Staatsschutzakten gestützt auf den Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1992 über die Einsicht in Akten der Bundesanwaltschaft (SR 172.213.54) sämtliche vor dem 16. Mai 1990 erstellten oder bei der Bundesanwaltschaft eingegangenen Akten in seine Obhut genommen und nahezu alle ausgeschieden hat. Diese Akten wurden dem Bundesarchiv überwiesen. Sie stehen der Verwaltung nicht zur Einsicht offen und bleiben während fünfzig Jahren für jede Einsichtnahme gesperrt.</p><p>2. Der Nationalrat gab am 3. März 1999 einer Parlamentarischen Initiative keine Folge, welche die Aufarbeitung der Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika während der Jahre 1948 bis 1994 verlangt hatte. Der Rat überwies aber gleichzeitig ein Postulat, das eine Untersuchung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz zu Südafrika in den Jahren 1948-19994 durch den schweizerischen Nationalfonds anregt. Auch im obgenannten Schlussbericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe wird ein mögliches Forschungsprojekt des Nationalfonds vorgeschlagen. Die von der Interpellantin gestellten Fragen könnten im Zusammenhang mit einem solchen Forschungsprojekt weiterverfolgt werden.</p><p>3. Ob sich aus allfälligen neu anfallenden Erkenntnissen strafrechtliche Konsequenzen ergeben, lässt sich heute nicht beurteilen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das kürzlich in London erschienene Buch "Dangerous Deceits. The Secret of Apartheid's Corrupt Bankers" von Frank Welsh (Harper Collins Publishers) beruht auf Ergebnissen von Recherchen über historische Begebenheiten zur Zeit des Apartheidregimes in Südafrika. Verschiedene Ergebnisse der gemachten Untersuchungen dürften auch für die offizielle Schweiz von Interesse sein.</p><p>Da heisst es u. a. auf Seite 40: "Die sehr grossen Summen von grosszügig ausgeteiltem Geld halfen Südafrika, manche loyale Unterstützerinnen und Unterstützer in Europa zu finden, und zwar in allen Rängen der Gesellschaft. In Genf zum Beispiel sorgte die Polizei dafür, dass alle Faxkopien, welche die südafrikanischen Geheimdienste hätten interessieren können, ihnen routinemässig geliefert wurden."</p><p>Für die schweizerische Öffentlichkeit sind diese Aussagen neu. Deshalb stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat obiges Zitat? Hatte er davon Kenntnis?</p><p>Falls dem Bundesrat diese Behauptung neu sein sollte, wäre genauer Abklärungsbedarf gegeben. Ich frage ihn deshalb:</p><p>2. Ist er bereit, eine Untersuchung einzuleiten und abzuklären, ob Polizei und PTT entsprechende Faxmeldungen haben überwachen lassen und die Informationen den südafrikanischen Geheimdiensten haben zukommen lassen? Wessen Faxe sind in welchem Zeitraum überwacht worden? Waren auch solche von Uno-Institutionen dabei?</p><p>3. Ist er bereit, allenfalls eine Untersuchung wegen Korruption einzuleiten?</p><p>Weiter ist im erwähnten Buch auf den Seiten 48 und 49 zu erfahren, dass Hugo Biermann, Sohn des südafrikanischen Armeechefs und Patenkind der früheren Präsidenten P. W. Botha, etliche Erfolge bei der Beschaffung strategischer Güter während der Zeit des Uno-Embargos hatte. Dies, so Welsh, "arrangierten sie durch ihre Firma Inertec, der südafrikanischen Vertretung der schweizerischen Waffenfirma Oerlikon-Bührle (die - bezeichnend genug - ihre Büroräume im Gebäude der Südafrikanischen Reservebank hatte)."</p><p>Daraus ergibt sich die Frage:</p><p>4. Kann der Bundesrat diese Aussage bestätigen, und welche Konsequenzen leitet er allenfalls davon ab?</p>
  • Apartheidregime in Südafrika. Position der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den vergangenen Monaten ist das Thema der Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika verschiedentlich in den Medien aufgenommen worden. Es war auch Gegenstand zahlreicher parlamentarischer Vorstösse.</p><p>Nachdem der Bundesrat seit 1963 bereits zu 150 parlamentarischen Vorstössen zum Thema Schweiz-Südafrika Stellung genommen hatte und sowohl in der Öffentlichkeit als auch im Parlament erneut Fragen und Vorschläge zu diesem Thema aufgekommen waren, setzte er am 8. März 1999 eine interdepartementale Arbeitsgruppe ein. Deren Aufgabe war es namentlich, in den einzelnen Departementen und Ämtern abzuklären, welche Informationen über diese Beziehungen in den kritischen Jahren bis heute vorhanden sind. Der Bericht dieser Arbeitsgruppe ist vom Bundesrat am 1. Oktober 1999 zur Publikation freigegeben worden.</p><p>Weiter hat die Delegation der Geschäftsprüfungskommission die Rolle des Schweizer Nachrichtendienstes in den Beziehungen zu Südafrika untersucht und ihre Ergebnisse in ihrem Bericht vom 26. Oktober 1999 publiziert.</p><p>Schliesslich hat der Bundesrat in Beantwortung verschiedener Interpellationen vom März 1999 am 19. Mai 1999 mitgeteilt, dass der Vorsteher des VBS bereits am 12. Januar 1999 eine interne Aufarbeitung der Beziehung des Schweizer Nachrichtendienstes zu Südafrika sowie zu anderen Ländern angeordnet hat. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Die Delegation der Geschäftsprüfungskommission wird umfassend über die Ergebnisse der internen Abklärungen informiert werden.</p><p>Die Fragen der Interpellantin können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1./4. Weder die Aufarbeitung der Akten des VBS noch die Konsultation der bei der Bundesanwaltschaft und der Bundespolizei vorhandenen Akten ergaben schlüssige Hinweise auf die von der Interpellantin aufgeworfenen Fragen. Auch in den eingangs erwähnten Berichten finden sich keine entsprechenden Hinweise. Umfassende Auskünfte über die Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika während der Zeit der Apartheid (d. h. ab 1948) sind allerdings nur gestützt auf die Konsultation der entsprechenden bereits archivierten Akten möglich. Was die Akten der Bundesanwaltschaft betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass der Sonderbeauftragte für Staatsschutzakten gestützt auf den Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1992 über die Einsicht in Akten der Bundesanwaltschaft (SR 172.213.54) sämtliche vor dem 16. Mai 1990 erstellten oder bei der Bundesanwaltschaft eingegangenen Akten in seine Obhut genommen und nahezu alle ausgeschieden hat. Diese Akten wurden dem Bundesarchiv überwiesen. Sie stehen der Verwaltung nicht zur Einsicht offen und bleiben während fünfzig Jahren für jede Einsichtnahme gesperrt.</p><p>2. Der Nationalrat gab am 3. März 1999 einer Parlamentarischen Initiative keine Folge, welche die Aufarbeitung der Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika während der Jahre 1948 bis 1994 verlangt hatte. Der Rat überwies aber gleichzeitig ein Postulat, das eine Untersuchung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz zu Südafrika in den Jahren 1948-19994 durch den schweizerischen Nationalfonds anregt. Auch im obgenannten Schlussbericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe wird ein mögliches Forschungsprojekt des Nationalfonds vorgeschlagen. Die von der Interpellantin gestellten Fragen könnten im Zusammenhang mit einem solchen Forschungsprojekt weiterverfolgt werden.</p><p>3. Ob sich aus allfälligen neu anfallenden Erkenntnissen strafrechtliche Konsequenzen ergeben, lässt sich heute nicht beurteilen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das kürzlich in London erschienene Buch "Dangerous Deceits. The Secret of Apartheid's Corrupt Bankers" von Frank Welsh (Harper Collins Publishers) beruht auf Ergebnissen von Recherchen über historische Begebenheiten zur Zeit des Apartheidregimes in Südafrika. Verschiedene Ergebnisse der gemachten Untersuchungen dürften auch für die offizielle Schweiz von Interesse sein.</p><p>Da heisst es u. a. auf Seite 40: "Die sehr grossen Summen von grosszügig ausgeteiltem Geld halfen Südafrika, manche loyale Unterstützerinnen und Unterstützer in Europa zu finden, und zwar in allen Rängen der Gesellschaft. In Genf zum Beispiel sorgte die Polizei dafür, dass alle Faxkopien, welche die südafrikanischen Geheimdienste hätten interessieren können, ihnen routinemässig geliefert wurden."</p><p>Für die schweizerische Öffentlichkeit sind diese Aussagen neu. Deshalb stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat obiges Zitat? Hatte er davon Kenntnis?</p><p>Falls dem Bundesrat diese Behauptung neu sein sollte, wäre genauer Abklärungsbedarf gegeben. Ich frage ihn deshalb:</p><p>2. Ist er bereit, eine Untersuchung einzuleiten und abzuklären, ob Polizei und PTT entsprechende Faxmeldungen haben überwachen lassen und die Informationen den südafrikanischen Geheimdiensten haben zukommen lassen? Wessen Faxe sind in welchem Zeitraum überwacht worden? Waren auch solche von Uno-Institutionen dabei?</p><p>3. Ist er bereit, allenfalls eine Untersuchung wegen Korruption einzuleiten?</p><p>Weiter ist im erwähnten Buch auf den Seiten 48 und 49 zu erfahren, dass Hugo Biermann, Sohn des südafrikanischen Armeechefs und Patenkind der früheren Präsidenten P. W. Botha, etliche Erfolge bei der Beschaffung strategischer Güter während der Zeit des Uno-Embargos hatte. Dies, so Welsh, "arrangierten sie durch ihre Firma Inertec, der südafrikanischen Vertretung der schweizerischen Waffenfirma Oerlikon-Bührle (die - bezeichnend genug - ihre Büroräume im Gebäude der Südafrikanischen Reservebank hatte)."</p><p>Daraus ergibt sich die Frage:</p><p>4. Kann der Bundesrat diese Aussage bestätigen, und welche Konsequenzen leitet er allenfalls davon ab?</p>
    • Apartheidregime in Südafrika. Position der Schweiz

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