Revision Invalidenversicherung

ShortId
99.3264
Id
19993264
Updated
10.04.2024 13:41
Language
de
Title
Revision Invalidenversicherung
AdditionalIndexing
IV-Rente;Invalidenversicherung;Gesetz
1
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K0104010303, IV-Rente
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Gegner der Revisionsvorlage, die am 13. Juni 1999 vom Volk abgelehnt wurde, haben den "Fehler der Regierung und des Parlamentes", nämlich die Abschaffung der IV-Viertelsrente, bekämpft. Tatsächlich lief der Abstimmungskampf fast ausschliesslich unter dem Titel der IV-Viertelsrente. Der grössere Teil der Vorlage war praktisch unbestritten. Es geht dabei aber um wichtige Beiträge zur Sanierung der hochdefizitären IV.</p><p>Das Begehren der Motion ist dringlich, weil die Kostenentwicklung bei der IV ungebremst weiter tiefrote Zahlen produziert.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass sich das Referendum gegen die vom Motionär angesprochene Gesetzesrevision insbesondere gegen die Aufhebung der Viertelsrente richtete. Daraus kann jedoch nicht zweifelsfrei geschlossen werden, dass Massnahmen wie die Aufhebung der Zusatzrente oder die Schaffung eines ärztlichen Dienstes unbestritten sind. Es soll hier lediglich darauf hingewiesen werden, dass die Frage des ärztlichen Dienstes auch im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 1998 zu kontroversen Diskussionen geführt hat. Dabei ging es primär um formale Aspekte, jedoch wurden auch Vorbehalte bezüglich der materiellen und finanziellen Auswirkungen geäussert. Obwohl es auch Ziel des Bundesrates ist, in der IV möglichst rasch über Instrumente zu verfügen, die eine Kostensteuerung zulassen und sich kostendämpfend auswirken, scheint ihm das sofortige Unterbreiten einer neuen Vorlage im Sinne der Motion nicht der richtige Weg zu sein. Die Vorlage zur 4. IVG-Revision, die in der Volksabstimmung vom 13. Juni 1999 abgelehnt wurde, war nämlich der erste Teil eines Gesamtpaketes zur Reform der IV. Es war Absicht des Bundesrates, zu Beginn des Jahres 2000 ein Vernehmlassungsverfahren zum zweiten Teil der Revision durchzuführen. Ende 2000 wollte er die Botschaft verabschieden. Nach der Ablehnung des ersten Teils der 4. IVG-Revision in der Volksabstimmung erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, die Frage der Sicherung der finanziellen Basis der IV und den zweiten Teil der 4. IVG-Revision in einer einheitlichen Vorlage zusammenzufassen. Dieses Vorgehen bei der Gesetzgebung bringt - im Vergleich zum Vorgehen, wie es der Motionär vorschlägt - zwar eine etwas spätere Inkraftsetzung mit sich. Diese Differenz fällt aber minimal aus, wenn man berücksichtigt, dass - angesichts der Unsicherheiten in bezug auf die Einführung des ärztlichen Dienstes und die Aufhebung der Zusatzrente - grundsätzlich auch bei einer neuen, separaten Vorlage mit den bereits bekannten Punkten ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen wäre. Vor allem aber erachtet der Bundesrat die Erfolgschancen bei einer von ihm ins Auge gefassten Integration der ausgabenwirksamen Massnahmen in ein Gesamtpaket als grösser.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen der anstehenden IVG-Gesamtrevision zu prüfen, inwieweit die abgelehnten Massnahmen des ersten Teils der 4. IVG-Revision - mit Ausnahme der Abschaffung der Viertelsrente - erneut unterbreitet werden sollen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, noch vor Ende 1999 eine neue Vorlage zur Revision der Invalidenversicherung vorzulegen. Inhaltlich hat sich die Revisionsvorlage an die vom Volk am 13. Juni 1999 abgelehnte Gesetzesrevision zu halten, aber unter Beibehaltung der IV-Viertelsrente.</p>
  • Revision Invalidenversicherung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Gegner der Revisionsvorlage, die am 13. Juni 1999 vom Volk abgelehnt wurde, haben den "Fehler der Regierung und des Parlamentes", nämlich die Abschaffung der IV-Viertelsrente, bekämpft. Tatsächlich lief der Abstimmungskampf fast ausschliesslich unter dem Titel der IV-Viertelsrente. Der grössere Teil der Vorlage war praktisch unbestritten. Es geht dabei aber um wichtige Beiträge zur Sanierung der hochdefizitären IV.</p><p>Das Begehren der Motion ist dringlich, weil die Kostenentwicklung bei der IV ungebremst weiter tiefrote Zahlen produziert.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass sich das Referendum gegen die vom Motionär angesprochene Gesetzesrevision insbesondere gegen die Aufhebung der Viertelsrente richtete. Daraus kann jedoch nicht zweifelsfrei geschlossen werden, dass Massnahmen wie die Aufhebung der Zusatzrente oder die Schaffung eines ärztlichen Dienstes unbestritten sind. Es soll hier lediglich darauf hingewiesen werden, dass die Frage des ärztlichen Dienstes auch im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 1998 zu kontroversen Diskussionen geführt hat. Dabei ging es primär um formale Aspekte, jedoch wurden auch Vorbehalte bezüglich der materiellen und finanziellen Auswirkungen geäussert. Obwohl es auch Ziel des Bundesrates ist, in der IV möglichst rasch über Instrumente zu verfügen, die eine Kostensteuerung zulassen und sich kostendämpfend auswirken, scheint ihm das sofortige Unterbreiten einer neuen Vorlage im Sinne der Motion nicht der richtige Weg zu sein. Die Vorlage zur 4. IVG-Revision, die in der Volksabstimmung vom 13. Juni 1999 abgelehnt wurde, war nämlich der erste Teil eines Gesamtpaketes zur Reform der IV. Es war Absicht des Bundesrates, zu Beginn des Jahres 2000 ein Vernehmlassungsverfahren zum zweiten Teil der Revision durchzuführen. Ende 2000 wollte er die Botschaft verabschieden. Nach der Ablehnung des ersten Teils der 4. IVG-Revision in der Volksabstimmung erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, die Frage der Sicherung der finanziellen Basis der IV und den zweiten Teil der 4. IVG-Revision in einer einheitlichen Vorlage zusammenzufassen. Dieses Vorgehen bei der Gesetzgebung bringt - im Vergleich zum Vorgehen, wie es der Motionär vorschlägt - zwar eine etwas spätere Inkraftsetzung mit sich. Diese Differenz fällt aber minimal aus, wenn man berücksichtigt, dass - angesichts der Unsicherheiten in bezug auf die Einführung des ärztlichen Dienstes und die Aufhebung der Zusatzrente - grundsätzlich auch bei einer neuen, separaten Vorlage mit den bereits bekannten Punkten ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen wäre. Vor allem aber erachtet der Bundesrat die Erfolgschancen bei einer von ihm ins Auge gefassten Integration der ausgabenwirksamen Massnahmen in ein Gesamtpaket als grösser.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen der anstehenden IVG-Gesamtrevision zu prüfen, inwieweit die abgelehnten Massnahmen des ersten Teils der 4. IVG-Revision - mit Ausnahme der Abschaffung der Viertelsrente - erneut unterbreitet werden sollen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, noch vor Ende 1999 eine neue Vorlage zur Revision der Invalidenversicherung vorzulegen. Inhaltlich hat sich die Revisionsvorlage an die vom Volk am 13. Juni 1999 abgelehnte Gesetzesrevision zu halten, aber unter Beibehaltung der IV-Viertelsrente.</p>
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