EU-konformer Güterverkehr an Schweizer Messen

ShortId
99.3266
Id
19993266
Updated
25.06.2025 02:24
Language
de
Title
EU-konformer Güterverkehr an Schweizer Messen
AdditionalIndexing
Europakompatibilität;internationaler Güterkraftverkehr;Handelsveranstaltung;Harmonisierung des Zollwesens;Zollformalität;freier Warenverkehr;Fracht
1
  • L05K0701010306, Handelsveranstaltung
  • L04K18030103, internationaler Güterkraftverkehr
  • L05K1802010103, Fracht
  • L05K0701040403, Zollformalität
  • L06K070102040401, freier Warenverkehr
  • L05K0701040105, Harmonisierung des Zollwesens
  • L04K09020206, Europakompatibilität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Einfuhr von Ausstellungsgütern in die Schweiz ist - im Verhältnis zum Messegüterverkehr innerhalb der EU - aufwendig, kompliziert und immer mit Kosten verbunden. Dies ist ein zunehmender Wettbewerbsnachteil für die Schweiz. Messen sind Dreh- und Angelpunkte für Neuentwicklungen und Innovationen. An Messen werden Vertretungen gesucht und vergeben. Ausländische Aussteller beschicken Schweizer (Fach-)Messen nur noch dann, wenn sie trotz des administrativen Aufwandes ein gutes Resultat erwarten können. Durch das Fernbleiben von ausländischen Ausstellern werden auch die Schweizer Hersteller vermehrt zum Produkte- und Leistungsvergleich ins Ausland gedrängt. Die Schweizer Messeplätze werden somit in eine europäische B-Klasse verdrängt.</p><p>Beispiel: Will z. B. ein deutsches Unternehmen an einer Schweizer Messe teilnehmen, so hat es die Wahl zwischen folgenden beiden Verfahren:</p><p>1. normales Einfuhrverfahren (temporär) mit:</p><p>a. Ausfuhrzollpapier für statistische Zwecke und für spätere Wiedereinfuhr.</p><p>b. Ab Schweizer Grenze muss das Gut unter Zollvermerk gestellt werden, entweder mittels Zollfreipass (Vormerkschein) oder Transitschein zum Messezollamt. Zum Zollfreipass: Hinterlage der Schweizer Zollabgaben (Zoll und Einfuhrsteuer) sowie Abfertigungsprozedere (Revision). Transitschein zum Messezollamt: schnellere Abfertigung an der Grenze sowie Abfertigung wie beim Zollfreipass am Messestand.</p><p>c. Retourtransport: Der Messespediteur stellt den Transitschein aus; im Ursprungsland erfolgt die Abfertigung für die Wiedereinfuhr gemäss ursprünglichen Exportpapieren.</p><p>2. Abfertigung auf Carnet ATA:</p><p>Um ein Carnet ATA zu erhalten, muss der ausländische Aussteller Mitglied der Handelskammer sein, da die Handelskammer die Bürgschaft für ihre Mitglieder übernimmt.</p><p>Das Carnet ATA besteht aus: Stamm (Umschlag mit Inhaltsangabe), Ausfuhrblatt Export, Einfuhrblatt Zielland, Wiederausfuhrblatt Zielland, Wiedereinfuhrblatt Exportland, Transitblätter (für unterwegs).</p><p>Alle Blätter (Abschnitte) müssen ordnungsgemäss abgestempelt sein. Danach geht das erledigte Carnet an die Handelskammer retour. Erst dann erfolgt die Löschung der Bürgschaft (dies kann bis zu einem Jahr dauern).</p><p>Für den Messegüterverkehr innerhalb der EU genügt ein einfaches Frachtpapier!</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die administrativen Abläufe zu prüfen und Erleichterungen zu schaffen, so dass der Messegüterverkehr an die EU-Verhältnisse angeglichen werden kann. Empfohlen wird, im Rahmen des Freihandelsabkommens eine Regelung zu erreichen, dass die jeweiligen nationalen Frachtpapiere für Ein- und Ausfuhr der Messegüter genügen.</p>
  • EU-konformer Güterverkehr an Schweizer Messen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Einfuhr von Ausstellungsgütern in die Schweiz ist - im Verhältnis zum Messegüterverkehr innerhalb der EU - aufwendig, kompliziert und immer mit Kosten verbunden. Dies ist ein zunehmender Wettbewerbsnachteil für die Schweiz. Messen sind Dreh- und Angelpunkte für Neuentwicklungen und Innovationen. An Messen werden Vertretungen gesucht und vergeben. Ausländische Aussteller beschicken Schweizer (Fach-)Messen nur noch dann, wenn sie trotz des administrativen Aufwandes ein gutes Resultat erwarten können. Durch das Fernbleiben von ausländischen Ausstellern werden auch die Schweizer Hersteller vermehrt zum Produkte- und Leistungsvergleich ins Ausland gedrängt. Die Schweizer Messeplätze werden somit in eine europäische B-Klasse verdrängt.</p><p>Beispiel: Will z. B. ein deutsches Unternehmen an einer Schweizer Messe teilnehmen, so hat es die Wahl zwischen folgenden beiden Verfahren:</p><p>1. normales Einfuhrverfahren (temporär) mit:</p><p>a. Ausfuhrzollpapier für statistische Zwecke und für spätere Wiedereinfuhr.</p><p>b. Ab Schweizer Grenze muss das Gut unter Zollvermerk gestellt werden, entweder mittels Zollfreipass (Vormerkschein) oder Transitschein zum Messezollamt. Zum Zollfreipass: Hinterlage der Schweizer Zollabgaben (Zoll und Einfuhrsteuer) sowie Abfertigungsprozedere (Revision). Transitschein zum Messezollamt: schnellere Abfertigung an der Grenze sowie Abfertigung wie beim Zollfreipass am Messestand.</p><p>c. Retourtransport: Der Messespediteur stellt den Transitschein aus; im Ursprungsland erfolgt die Abfertigung für die Wiedereinfuhr gemäss ursprünglichen Exportpapieren.</p><p>2. Abfertigung auf Carnet ATA:</p><p>Um ein Carnet ATA zu erhalten, muss der ausländische Aussteller Mitglied der Handelskammer sein, da die Handelskammer die Bürgschaft für ihre Mitglieder übernimmt.</p><p>Das Carnet ATA besteht aus: Stamm (Umschlag mit Inhaltsangabe), Ausfuhrblatt Export, Einfuhrblatt Zielland, Wiederausfuhrblatt Zielland, Wiedereinfuhrblatt Exportland, Transitblätter (für unterwegs).</p><p>Alle Blätter (Abschnitte) müssen ordnungsgemäss abgestempelt sein. Danach geht das erledigte Carnet an die Handelskammer retour. Erst dann erfolgt die Löschung der Bürgschaft (dies kann bis zu einem Jahr dauern).</p><p>Für den Messegüterverkehr innerhalb der EU genügt ein einfaches Frachtpapier!</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die administrativen Abläufe zu prüfen und Erleichterungen zu schaffen, so dass der Messegüterverkehr an die EU-Verhältnisse angeglichen werden kann. Empfohlen wird, im Rahmen des Freihandelsabkommens eine Regelung zu erreichen, dass die jeweiligen nationalen Frachtpapiere für Ein- und Ausfuhr der Messegüter genügen.</p>
    • EU-konformer Güterverkehr an Schweizer Messen

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