Lücken schliessen beim Mutterschutz
- ShortId
-
99.3269
- Id
-
19993269
- Updated
-
10.04.2024 09:18
- Language
-
de
- Title
-
Lücken schliessen beim Mutterschutz
- AdditionalIndexing
-
Lohn;Mutterschaftsversicherung;Obligationenrecht;Mutterschaftsurlaub;Frauenarbeit;Mutterschutz
- 1
-
- L05K0104030101, Mutterschaftsurlaub
- L04K01050513, Mutterschutz
- L05K0702010103, Lohn
- L05K0702030205, Frauenarbeit
- L04K01040115, Mutterschaftsversicherung
- L04K05070204, Obligationenrecht
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Mutterschaftsversicherung ist in der Volksabstimmung vom 13. Juni 1999 erneut deutlich abgelehnt worden. Damit bleibt die von allen als stossend anerkannte Lücke bestehen, die beim Schutz der erwerbstätigen Mütter nach einer Geburt als Folge des Arbeitsverbotes vorliegt.</p><p>Das Arbeitsgesetz verbietet die Beschäftigung von Frauen während acht Wochen nach der Geburt. Die Lohnfortzahlung ist aber während der Dauer des Arbeitsverbotes nicht in jedem Fall gewährleistet. Schwangerschaft und Geburt werden im Obligationenrecht mit Bezug auf die Lohnfortzahlung gleich wie Krankheit behandelt: Ist die Frau noch nicht lange an einer Stelle, sind deshalb die acht Wochen Arbeitsverbot nicht gedeckt, vor allem auch dann nicht, wenn sie während der Schwangerschaft schon einmal der Arbeit fernbleiben musste. Diese Rechtslage ist unbefriedigend.</p><p>Aus diesem Grunde reiche ich meine Motion erneut ein, die ich bereits im Juni 1996 unterbreitet habe. Mit Datum vom 2. Dezember 1996 hat der Bundesrat damals meinen Vorstoss zur Ablehnung empfohlen. Er vertrat die Meinung, dass durch diese Lückenschliessung im Obligationenrecht die Einführung der geplanten Mutterschaftsversicherung gefährdet werden könnte. Der Ständerat hat sich dieser Auffassung knapp angeschlossen. Nun wurde die Mutterschaftsversicherung trotz dieser Lücke zum dritten Mal klar abgelehnt.</p><p>Eine Neuauflage einer weiteren Version einer Mutterschaftsversicherung kann daher nicht zur Diskussion stehen. Aus diesem Grunde ist es angezeigt, die unbestrittene Lücke bei der Lohnfortzahlung gemäss Obligationenrecht jetzt zu schliessen.</p>
- <p>Die Ablehnung der Vorlage über die Mutterschaftsversicherung in der Volksabstimmung vom 13. Juni 1999 lässt ein sozialpolitisches Problem ungelöst. Zudem gibt die tiefe Kluft zwischen der Deutschschweiz und der lateinischen Schweiz an sich zu Bedenken Anlass. Der Bundesrat bedauert deshalb die Ablehnung des Mutterschaftsversicherungsgesetzes und hält am Ziel fest, die geltende, sozialpolitisch ungenügende Regelung des Erwerbsausfalles bei Mutterschaft gesetzgeberisch zu korrigieren. Er beabsichtigt daher, dem Parlament zu Beginn der nächsten Legislaturperiode einen entsprechenden Lösungsvorschlag vorzulegen.</p><p>Fest steht für den Bundesrat, dass prioritär eine Lösung für die unselbständigerwerbenden Frauen zu suchen. Bei der Festlegung der weiteren Grundzüge des Lösungsmodells bieten sich verschiedene Varianten an, die der Bundesrat in einem ersten Schritt vertiefter prüfen will.</p><p>Zu denken ist sicher in erster Linie - im Sinne der Motion - an eine Revision des Obligationenrechtes, die allerdings allein die Arbeitgeber - in einer je nach Branche höchst unterschiedlichen Weise - belasten würde. Denkbar ist auch eine Versicherungslösung, die als solche auf dem Gedanken der Solidarität beruhen würde, bei der die Prämien zwischen den Vertragsparteien aufgeteilt werden könnten. Nicht von vornherein ausgeschlossen ist ferner eine Kombination beider Modelle.</p><p>Eng verbunden mit der Frage nach dem optimalen Lösungsmodell sind weitere Aspekte, die auch abgeklärt werden müssen. Es handelt sich namentlich um die Dauer und die Höhe des Anspruches, der der Arbeitnehmerin während des Mutterschaftsurlaubes gegenüber ihrem Arbeitgeber, der Versicherung oder gegenüber beiden zustehen soll.</p><p>Um diesem Prüfungsbedarf gerecht werden zu können, beantragt der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln - wie er auch die Umwandlung der Motion Hafner Ursula vom 14. Juni 1999 (99.3255) beantragt, die einen Lohnanspruch von 14 Wochen verlangt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, durch eine Revision von Artikel 324a des Obligationenrechtes sicherzustellen, dass erwerbstätige Frauen in jedem Fall für die acht Wochen Pause nach der Geburt, die vom Arbeitsgesetz verlangt werden, einen Lohn erhalten.</p>
- Lücken schliessen beim Mutterschutz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Mutterschaftsversicherung ist in der Volksabstimmung vom 13. Juni 1999 erneut deutlich abgelehnt worden. Damit bleibt die von allen als stossend anerkannte Lücke bestehen, die beim Schutz der erwerbstätigen Mütter nach einer Geburt als Folge des Arbeitsverbotes vorliegt.</p><p>Das Arbeitsgesetz verbietet die Beschäftigung von Frauen während acht Wochen nach der Geburt. Die Lohnfortzahlung ist aber während der Dauer des Arbeitsverbotes nicht in jedem Fall gewährleistet. Schwangerschaft und Geburt werden im Obligationenrecht mit Bezug auf die Lohnfortzahlung gleich wie Krankheit behandelt: Ist die Frau noch nicht lange an einer Stelle, sind deshalb die acht Wochen Arbeitsverbot nicht gedeckt, vor allem auch dann nicht, wenn sie während der Schwangerschaft schon einmal der Arbeit fernbleiben musste. Diese Rechtslage ist unbefriedigend.</p><p>Aus diesem Grunde reiche ich meine Motion erneut ein, die ich bereits im Juni 1996 unterbreitet habe. Mit Datum vom 2. Dezember 1996 hat der Bundesrat damals meinen Vorstoss zur Ablehnung empfohlen. Er vertrat die Meinung, dass durch diese Lückenschliessung im Obligationenrecht die Einführung der geplanten Mutterschaftsversicherung gefährdet werden könnte. Der Ständerat hat sich dieser Auffassung knapp angeschlossen. Nun wurde die Mutterschaftsversicherung trotz dieser Lücke zum dritten Mal klar abgelehnt.</p><p>Eine Neuauflage einer weiteren Version einer Mutterschaftsversicherung kann daher nicht zur Diskussion stehen. Aus diesem Grunde ist es angezeigt, die unbestrittene Lücke bei der Lohnfortzahlung gemäss Obligationenrecht jetzt zu schliessen.</p>
- <p>Die Ablehnung der Vorlage über die Mutterschaftsversicherung in der Volksabstimmung vom 13. Juni 1999 lässt ein sozialpolitisches Problem ungelöst. Zudem gibt die tiefe Kluft zwischen der Deutschschweiz und der lateinischen Schweiz an sich zu Bedenken Anlass. Der Bundesrat bedauert deshalb die Ablehnung des Mutterschaftsversicherungsgesetzes und hält am Ziel fest, die geltende, sozialpolitisch ungenügende Regelung des Erwerbsausfalles bei Mutterschaft gesetzgeberisch zu korrigieren. Er beabsichtigt daher, dem Parlament zu Beginn der nächsten Legislaturperiode einen entsprechenden Lösungsvorschlag vorzulegen.</p><p>Fest steht für den Bundesrat, dass prioritär eine Lösung für die unselbständigerwerbenden Frauen zu suchen. Bei der Festlegung der weiteren Grundzüge des Lösungsmodells bieten sich verschiedene Varianten an, die der Bundesrat in einem ersten Schritt vertiefter prüfen will.</p><p>Zu denken ist sicher in erster Linie - im Sinne der Motion - an eine Revision des Obligationenrechtes, die allerdings allein die Arbeitgeber - in einer je nach Branche höchst unterschiedlichen Weise - belasten würde. Denkbar ist auch eine Versicherungslösung, die als solche auf dem Gedanken der Solidarität beruhen würde, bei der die Prämien zwischen den Vertragsparteien aufgeteilt werden könnten. Nicht von vornherein ausgeschlossen ist ferner eine Kombination beider Modelle.</p><p>Eng verbunden mit der Frage nach dem optimalen Lösungsmodell sind weitere Aspekte, die auch abgeklärt werden müssen. Es handelt sich namentlich um die Dauer und die Höhe des Anspruches, der der Arbeitnehmerin während des Mutterschaftsurlaubes gegenüber ihrem Arbeitgeber, der Versicherung oder gegenüber beiden zustehen soll.</p><p>Um diesem Prüfungsbedarf gerecht werden zu können, beantragt der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln - wie er auch die Umwandlung der Motion Hafner Ursula vom 14. Juni 1999 (99.3255) beantragt, die einen Lohnanspruch von 14 Wochen verlangt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, durch eine Revision von Artikel 324a des Obligationenrechtes sicherzustellen, dass erwerbstätige Frauen in jedem Fall für die acht Wochen Pause nach der Geburt, die vom Arbeitsgesetz verlangt werden, einen Lohn erhalten.</p>
- Lücken schliessen beim Mutterschutz
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