Fragwürdige Aussagen der Bundespolizei über Rechtsextremisten-Szene

ShortId
99.3271
Id
19993271
Updated
10.04.2024 14:49
Language
de
Title
Fragwürdige Aussagen der Bundespolizei über Rechtsextremisten-Szene
AdditionalIndexing
Fernsehen;junger Mensch;Aargau;Bundespolizei;Rechtsradikalismus;Informationsverbreitung
1
  • L04K08020421, Rechtsradikalismus
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L05K0804040501, Bundespolizei
  • L05K0301010101, Aargau
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L05K1202050101, Fernsehen
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat beantwortet die vom Interpellanten gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Staatsschutzbericht für das Jahr 1998 beruht auf den Erkenntnissen des Jahres 1998. Aktivitäten der kleinen rechtsextremen Skinhead-Gruppe "Böhse Patrioten Fricktal" (BPF) wurden bei der Bundespolizei erst Anfang 1999 bekannt. Ob diese Gruppe im Staatsschutzbericht für das Jahr 1999 Erwähnung finden wird, hängt von ihrer weiteren Entwicklung ab. Im übrigen ist darauf zu verweisen, dass auf Seite 32 des letzten Staatsschutzberichtes darauf hingewiesen wird, dass neben den im Bericht erwähnten Gruppen überdies eine Anzahl von weiteren örtlichen Kleingruppen mit häufig wechselnden Gruppenbezeichnungen bestehen.</p><p>2. Der Kenntnisstand der Bundespolizei über rechtsextreme Aktivitäten der erwähnten Gruppe deckt sich mit demjenigen der lokalen und regionalen Polizeidienste, mit denen sie zusammenarbeitet. Zusätzlich sind der Bundespolizei Kontakte von Gruppenmitgliedern im Ausland und zur schweizerischen Hammerskins-Szene bekannt.</p><p>3. Selbstverständlich basieren alle Aussagen der Bundespolizei in der fraglichen Angelegenheit auf belegbaren Fakten. Gegen zwei Mitglieder der BPF erliess das Bezirksamt Laufenburg am 1. Juni 1999 Strafbefehl wegen Rassendiskriminierung. Im Strafbefehl werden sie als Mitglieder der BPF bezeichnet. Einzelne Mitglieder der Gruppe sind im Rahmen der präventiven Überwachung der gewaltbereiten Skinhead-Szene als Besucher rechtsextremer Veranstaltungen auf nationaler und internationaler Ebene festgestellt worden. Es trifft nicht zu, dass sich die fragliche Gruppe vor Jahresfrist aufgelöst hat; in einem Polizeibericht der Kantonspolizei Aargau vom Januar 1999 wird u. a. aufgeführt, dass sich die BPF regelmässig an den Wochenenden besammle.</p><p>4. Die Aussagen des Mediensprechers der Bundesanwaltschaft bzw. der Bundespolizei sind vom Fernsehen DRS zwar teils gekürzt, aber insgesamt korrekt wiedergegeben worden. Von einer Irreführung kann nicht gesprochen werden.</p><p>5. Die Bundesanwaltschaft bzw. die Bundespolizei hat sachgerecht informiert. Für eine Korrektur von Falschinformationen besteht deshalb kein Anlass. Auf die Ausgestaltung der fraglichen Fernsehsendung bzw. darauf, dass diese Medienberichterstattung über eine vornehmlich lokal aktive Gruppe von einzelnen Personen als überdimensioniert empfunden wurde, hatten die Behörden selbstverständlich keinen Einfluss. Zudem bezieht sich der vom Ombudsmann DRS festgestellte Verstoss gegen das Gebot der Sachgerechtigkeit auf die fragliche TV-Sendung und nicht auf die Aussagen des Mediensprechers.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Sendung "10 vor 10" vom 13. April 1999 berichtete das Fernsehen DRS über eine angeblich ungebremste Szene gewalttätiger rechtsextremistischer Jugendlicher im aargauischen Dorf Gipf-Oberfrick. Der Gemeinderat von Gipf-Oberfrick verwahrte sich in einer öffentlichen Stellungnahme vom 19. April 1999 in aller Form gegen diese Sendung, weil sie "die tatsächlichen Verhältnisse in keiner Art und Weise widerspiegelt". Auch das Bezirksamt Laufenburg sowie die Kantonspolizei Aargau konnten auf meine Anfrage hin die im TV-Beitrag behaupteten Vorfälle in keiner Weise bestätigen. In seinem Schlussbericht vom 12. Mai 1999 kommt auch Otto Schoch, Ombudsmann DRS, zur Erkenntnis, dass der TV-Beitrag gegen das Gebot der Sachgerechtigkeit verstossen hat, insbesondere in seiner räumlich-geographischen Dimension. Der TV-Beitrag stützte sich in erster Linie auf Dominique Reymond, den Sprecher der Bundesanwaltschaft bzw. der Bundespolizei, als Kronzeugen. Dieser bestätigte im Film, dass gegen besagte Szene in Gipf-Oberfrick polizeiliche Ermittlungen durchgeführt wurden, dass eine Anzahl Leute aus Gipf-Oberfrick identifiziert und daselbst rassistisches Material beschlagnahmt werden konnte usw.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Warum ist im Staatsschutzbericht 1998 mit keinem Wort die Rede von besagter rechtsextremistischer Gewaltszene in Gipf-Oberfrick? Auch die nähere Umgebung, also das obere Fricktal, figuriert mit keinem Wort im Bericht. Die nächstgelegenen und im Bericht erwähnten Rechtsextremistenszenen finden sich im Raum Olten, im Suhren- und Wynental, in Maisprach/BL sowie im Freiamt.</p><p>2. Hat der Bundesrat eine Erklärung dafür, warum der Bundespolizei rechtsextremistische Vorfälle und Ereignisse aus Gipf-Oberfrick bekannt sein können, von denen die regionalen und kantonalen Polizeibehörden keine Kenntnis haben? Ist es nicht so, dass sich die Erkenntnisse der Bundespolizei über den gewalttätigen Extremismus in der Schweiz in erster Linie auf Informationen der kantonalen Polizeikorps abstützen?</p><p>3. Kann die Bundespolizei ihre in besagtem TV-Bericht gemachten Aussagen über das Dorf Gipf-Oberfrick belegen? Gegen wie viele Jugendliche aus Gipf-Oberfrick sind beispielsweise polizeiliche Ermittlungen gelaufen, und wie viele von ihnen gehören der gewalttätigen Skinhead-Szene an? Ist der Bundespolizei bekannt, dass sich die Gruppe, die sich einst "Böhse Patrioten" nannte, schon vor Jahresfrist aufgelöst hat?</p><p>4. Ist der Sprecher der Bundespolizei möglicherweise vom Fernsehen DRS dergestalt irregeführt worden, als man ihn generell über die Rechtsextremistenszene in der Nordwestschweiz befragt hatte, seine Ausführungen dann aber im Filmbericht so wiedergab, als bezögen sie sich ausschliesslich auf das Dorf Gipf-Oberfrick? Wurde dem Sprecher der Bundespolizei das Konzept des Beitrages, in dessen Zentrum ausschliesslich ein Dorf und dessen Gemeinderat standen, in journalistisch korrekter Weise überhaupt vorgelegt?</p><p>5. Ist die Bundespolizei - zumindest im nachhinein - bereit, sich bei den zuständigen Instanzen (Kantonspolizei Aargau, Bezirksamt Laufenburg) über die tatsächlichen Vorfälle und Ereignisse in Gipf-Oberfrick sachgerecht zu informieren und allfällige Falschaussagen zu korrigieren?</p>
  • Fragwürdige Aussagen der Bundespolizei über Rechtsextremisten-Szene
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat beantwortet die vom Interpellanten gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Staatsschutzbericht für das Jahr 1998 beruht auf den Erkenntnissen des Jahres 1998. Aktivitäten der kleinen rechtsextremen Skinhead-Gruppe "Böhse Patrioten Fricktal" (BPF) wurden bei der Bundespolizei erst Anfang 1999 bekannt. Ob diese Gruppe im Staatsschutzbericht für das Jahr 1999 Erwähnung finden wird, hängt von ihrer weiteren Entwicklung ab. Im übrigen ist darauf zu verweisen, dass auf Seite 32 des letzten Staatsschutzberichtes darauf hingewiesen wird, dass neben den im Bericht erwähnten Gruppen überdies eine Anzahl von weiteren örtlichen Kleingruppen mit häufig wechselnden Gruppenbezeichnungen bestehen.</p><p>2. Der Kenntnisstand der Bundespolizei über rechtsextreme Aktivitäten der erwähnten Gruppe deckt sich mit demjenigen der lokalen und regionalen Polizeidienste, mit denen sie zusammenarbeitet. Zusätzlich sind der Bundespolizei Kontakte von Gruppenmitgliedern im Ausland und zur schweizerischen Hammerskins-Szene bekannt.</p><p>3. Selbstverständlich basieren alle Aussagen der Bundespolizei in der fraglichen Angelegenheit auf belegbaren Fakten. Gegen zwei Mitglieder der BPF erliess das Bezirksamt Laufenburg am 1. Juni 1999 Strafbefehl wegen Rassendiskriminierung. Im Strafbefehl werden sie als Mitglieder der BPF bezeichnet. Einzelne Mitglieder der Gruppe sind im Rahmen der präventiven Überwachung der gewaltbereiten Skinhead-Szene als Besucher rechtsextremer Veranstaltungen auf nationaler und internationaler Ebene festgestellt worden. Es trifft nicht zu, dass sich die fragliche Gruppe vor Jahresfrist aufgelöst hat; in einem Polizeibericht der Kantonspolizei Aargau vom Januar 1999 wird u. a. aufgeführt, dass sich die BPF regelmässig an den Wochenenden besammle.</p><p>4. Die Aussagen des Mediensprechers der Bundesanwaltschaft bzw. der Bundespolizei sind vom Fernsehen DRS zwar teils gekürzt, aber insgesamt korrekt wiedergegeben worden. Von einer Irreführung kann nicht gesprochen werden.</p><p>5. Die Bundesanwaltschaft bzw. die Bundespolizei hat sachgerecht informiert. Für eine Korrektur von Falschinformationen besteht deshalb kein Anlass. Auf die Ausgestaltung der fraglichen Fernsehsendung bzw. darauf, dass diese Medienberichterstattung über eine vornehmlich lokal aktive Gruppe von einzelnen Personen als überdimensioniert empfunden wurde, hatten die Behörden selbstverständlich keinen Einfluss. Zudem bezieht sich der vom Ombudsmann DRS festgestellte Verstoss gegen das Gebot der Sachgerechtigkeit auf die fragliche TV-Sendung und nicht auf die Aussagen des Mediensprechers.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Sendung "10 vor 10" vom 13. April 1999 berichtete das Fernsehen DRS über eine angeblich ungebremste Szene gewalttätiger rechtsextremistischer Jugendlicher im aargauischen Dorf Gipf-Oberfrick. Der Gemeinderat von Gipf-Oberfrick verwahrte sich in einer öffentlichen Stellungnahme vom 19. April 1999 in aller Form gegen diese Sendung, weil sie "die tatsächlichen Verhältnisse in keiner Art und Weise widerspiegelt". Auch das Bezirksamt Laufenburg sowie die Kantonspolizei Aargau konnten auf meine Anfrage hin die im TV-Beitrag behaupteten Vorfälle in keiner Weise bestätigen. In seinem Schlussbericht vom 12. Mai 1999 kommt auch Otto Schoch, Ombudsmann DRS, zur Erkenntnis, dass der TV-Beitrag gegen das Gebot der Sachgerechtigkeit verstossen hat, insbesondere in seiner räumlich-geographischen Dimension. Der TV-Beitrag stützte sich in erster Linie auf Dominique Reymond, den Sprecher der Bundesanwaltschaft bzw. der Bundespolizei, als Kronzeugen. Dieser bestätigte im Film, dass gegen besagte Szene in Gipf-Oberfrick polizeiliche Ermittlungen durchgeführt wurden, dass eine Anzahl Leute aus Gipf-Oberfrick identifiziert und daselbst rassistisches Material beschlagnahmt werden konnte usw.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Warum ist im Staatsschutzbericht 1998 mit keinem Wort die Rede von besagter rechtsextremistischer Gewaltszene in Gipf-Oberfrick? Auch die nähere Umgebung, also das obere Fricktal, figuriert mit keinem Wort im Bericht. Die nächstgelegenen und im Bericht erwähnten Rechtsextremistenszenen finden sich im Raum Olten, im Suhren- und Wynental, in Maisprach/BL sowie im Freiamt.</p><p>2. Hat der Bundesrat eine Erklärung dafür, warum der Bundespolizei rechtsextremistische Vorfälle und Ereignisse aus Gipf-Oberfrick bekannt sein können, von denen die regionalen und kantonalen Polizeibehörden keine Kenntnis haben? Ist es nicht so, dass sich die Erkenntnisse der Bundespolizei über den gewalttätigen Extremismus in der Schweiz in erster Linie auf Informationen der kantonalen Polizeikorps abstützen?</p><p>3. Kann die Bundespolizei ihre in besagtem TV-Bericht gemachten Aussagen über das Dorf Gipf-Oberfrick belegen? Gegen wie viele Jugendliche aus Gipf-Oberfrick sind beispielsweise polizeiliche Ermittlungen gelaufen, und wie viele von ihnen gehören der gewalttätigen Skinhead-Szene an? Ist der Bundespolizei bekannt, dass sich die Gruppe, die sich einst "Böhse Patrioten" nannte, schon vor Jahresfrist aufgelöst hat?</p><p>4. Ist der Sprecher der Bundespolizei möglicherweise vom Fernsehen DRS dergestalt irregeführt worden, als man ihn generell über die Rechtsextremistenszene in der Nordwestschweiz befragt hatte, seine Ausführungen dann aber im Filmbericht so wiedergab, als bezögen sie sich ausschliesslich auf das Dorf Gipf-Oberfrick? Wurde dem Sprecher der Bundespolizei das Konzept des Beitrages, in dessen Zentrum ausschliesslich ein Dorf und dessen Gemeinderat standen, in journalistisch korrekter Weise überhaupt vorgelegt?</p><p>5. Ist die Bundespolizei - zumindest im nachhinein - bereit, sich bei den zuständigen Instanzen (Kantonspolizei Aargau, Bezirksamt Laufenburg) über die tatsächlichen Vorfälle und Ereignisse in Gipf-Oberfrick sachgerecht zu informieren und allfällige Falschaussagen zu korrigieren?</p>
    • Fragwürdige Aussagen der Bundespolizei über Rechtsextremisten-Szene

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