Öffentliche Finanzen. Frauenverträglichkeitsprüfung
- ShortId
-
99.3273
- Id
-
19993273
- Updated
-
25.06.2025 02:24
- Language
-
de
- Title
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Öffentliche Finanzen. Frauenverträglichkeitsprüfung
- AdditionalIndexing
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Sparmassnahme;Aufstellung des Haushaltsplans;Haushaltskontrolle;öffentliche Finanzen;Stellung der Frau;Frauenarbeit
- 1
-
- L04K11020103, Aufstellung des Haushaltsplans
- L03K010104, Stellung der Frau
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L03K110802, öffentliche Finanzen
- L04K11020205, Haushaltskontrolle
- L05K0702030205, Frauenarbeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Wintersession 1996 habe ich eine Motion mit dem gleichen Anliegen eingereicht, welche von 31 Nationalrätinnen aus verschiedenen Fraktionen unterzeichnet worden ist. Der Bundesrat war damals bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen. Aufgrund der Behandlungsfristen wurde die Motion jedoch abgeschrieben.</p><p>Das Instrument einer Frauenverträglichkeitsprüfung ist jedoch nach wie vor hoch aktuell. Eine Studie, die im Auftrag des Schweizerischen Verbandes des Personals öffentlicher Dienste und der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten 1996 erstellt wurde, hat unter dem Titel "An den Frauen sparen?" die Auswirkungen der Sparpolitik von Bund, Kantonen und Gemeinden auf die Frauen dargelegt. Die Ergebnisse sind ernüchternd, zeigen sie doch eine deutliche Ungleichverteilung zwischen den Geschlechtern auf, und zwar sowohl bezüglich Beschäftigungswirkung und Auswirkung auf die Gratisarbeit als auch bezüglich staatlicher Ausgabenposten, denen ein direkter Nutzen für Frauen zugemessen wird.</p><p>Der markante Abbau von staatlichen Leistungen im Rahmen der Sparpolitik führt im Gegenzug zu mehr Gratisarbeit, die überwiegend von Frauen geleistet werden muss. Festgestellt wurde, dass es heute an Daten und an der Methodik fehlt, um die wichtige Frage zu beantworten, wie und mit welchen Auswirkungen von der öffentlichen Hand bei den Frauen gespart wird. Ebenso zeigte sich jedoch, dass die in der Studie neu entwickelte Methodik einer partiell quantitativen Budgetanalyse praktikabel und aufschlussreich ist. Notwendig ist eine aufgearbeitete Rechnungs- und Budgetgliederung, die frauenspezifische Auswirkungen von Sparübungen transparent machen.</p><p>Die 4. Weltfrauenkonferenz vom September 1995 in Beijing hat in ihrer Aktionsplattform die wirtschaftliche Teilhabe von Frauen gefordert. Gefördert werden sollen die wirtschaftlichen Rechte und die Unabhängigkeit der Frauen, namentlich ihr Zugang zu Erwerbsmöglichkeiten zu angemessenen Arbeitsbedingungen und ihre Verfügungsgewalt über wirtschaftliche Ressourcen (Aktionsplattform: Strategisches Ziel F.1.). Als konkrete Massnahme zur Umsetzung dieses Ziels schlägt die Konferenz vor, bei der Erarbeitung von makro- und mikroökonomischen Politiken und Sozialpolitiken Analysen der geschlechtsspezifischen Auswirkungen heranzuziehen, um diese zu überwachen und im Falle schädlicher Auswirkungen entsprechend zu modifizieren (Massnahme 165p der Aktionsplattform). Die Hauptverantwortung für die Umsetzung der strategischen Ziele der Aktionsplattform liegt bei den Regierungen, die systematisch zu überprüfen haben, in welchem Masse Ausgaben des öffentlichen Sektors Frauen zugute kommen. Der Staatshaushalt muss so angepasst werden, dass Frauen der gleiche Zugang zu öffentlichen Mitteln gewährleistet ist (Aktionsplattform: Punkte 345 und 346).</p><p>Das Instrument der Frauenverträglichkeitsprüfung ist unabdingbar als Informationsgrundlage für jede seriöse Gleichstellungspolitik. Es erlaubt zudem dem Bundesrat und dem Parlament, jeden finanzpolitischen Grundsatzentscheid aufgrund einer sorgfältigen Analyse der Auswirkungen auf Frauen fällen zu können. Dadurch lassen sich unnötige Folgekosten vermeiden und letztlich ein echter Spareffekt erzielen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat schon verschiedentlich dargelegt, dass eine anhaltende Defizitwirtschaft mit vielfältigen negativen Effekten verbunden ist. Er räumt daher der Sanierung der Bundesfinanzen hohe Priorität ein. Der Bundesrat ist bemüht, die Last der Sparmassnahmen ausgewogen auf die einzelnen Schultern zu verteilen. Diese Ausgewogenheit beschränkt sich nicht auf die geschlechterspezifische Dimension. Zu berücksichtigen sind auch mögliche Konfliktfelder im Generationenbereich (jung/alt), im Regionalbereich (Peripherie/Zentren/Sprachen) oder im intertemporalen Bereich (heutige/künftige Generationen). Schliesslich gilt es auch, die Sanierungsmassnahmen ausgewogen auf den Unternehmenssektor und die Privathaushalte zu verteilen.</p><p>Das Bundesbudget ist nach Ansicht des Bundesrates für eine systematische Frauenverträglichkeitsprüfung, wie dies die Motion fordert, nur bedingt geeignet. Der Bundeshaushalt ist hauptsächlich ein Transferhaushalt, der im Rahmen eines Voranschlages nur geringe Steuerungsmöglichkeiten offen lässt. Ansprechpartner für das Anliegen der Motion dürften daher eher die Kantone und die Gemeinden sein. </p><p>Angesichts der gleichstellungspolitischen Bedeutung des Themas ist der Bundesrat jedoch bereit, das Anliegen zur Prüfung entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Bundesbudget das Instrument einer Frauenverträglichkeitsprüfung zu entwickeln und einzuführen. Damit soll eine geschlechtsspezifische Analyse des Gesamtbudgets sowie einzelner Budgetbeschlüsse ermöglicht werden, in der deutlich werden muss, wie sich Ausgabenkürzungen und Sparbeschlüsse auf Frauen, Frauenarbeitsplätze und Frauenprojekte - insbesondere Dienstleistungen und Angebote, die vor allem von Frauen benützt werden - auswirken.</p>
- Öffentliche Finanzen. Frauenverträglichkeitsprüfung
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der Wintersession 1996 habe ich eine Motion mit dem gleichen Anliegen eingereicht, welche von 31 Nationalrätinnen aus verschiedenen Fraktionen unterzeichnet worden ist. Der Bundesrat war damals bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen. Aufgrund der Behandlungsfristen wurde die Motion jedoch abgeschrieben.</p><p>Das Instrument einer Frauenverträglichkeitsprüfung ist jedoch nach wie vor hoch aktuell. Eine Studie, die im Auftrag des Schweizerischen Verbandes des Personals öffentlicher Dienste und der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten 1996 erstellt wurde, hat unter dem Titel "An den Frauen sparen?" die Auswirkungen der Sparpolitik von Bund, Kantonen und Gemeinden auf die Frauen dargelegt. Die Ergebnisse sind ernüchternd, zeigen sie doch eine deutliche Ungleichverteilung zwischen den Geschlechtern auf, und zwar sowohl bezüglich Beschäftigungswirkung und Auswirkung auf die Gratisarbeit als auch bezüglich staatlicher Ausgabenposten, denen ein direkter Nutzen für Frauen zugemessen wird.</p><p>Der markante Abbau von staatlichen Leistungen im Rahmen der Sparpolitik führt im Gegenzug zu mehr Gratisarbeit, die überwiegend von Frauen geleistet werden muss. Festgestellt wurde, dass es heute an Daten und an der Methodik fehlt, um die wichtige Frage zu beantworten, wie und mit welchen Auswirkungen von der öffentlichen Hand bei den Frauen gespart wird. Ebenso zeigte sich jedoch, dass die in der Studie neu entwickelte Methodik einer partiell quantitativen Budgetanalyse praktikabel und aufschlussreich ist. Notwendig ist eine aufgearbeitete Rechnungs- und Budgetgliederung, die frauenspezifische Auswirkungen von Sparübungen transparent machen.</p><p>Die 4. Weltfrauenkonferenz vom September 1995 in Beijing hat in ihrer Aktionsplattform die wirtschaftliche Teilhabe von Frauen gefordert. Gefördert werden sollen die wirtschaftlichen Rechte und die Unabhängigkeit der Frauen, namentlich ihr Zugang zu Erwerbsmöglichkeiten zu angemessenen Arbeitsbedingungen und ihre Verfügungsgewalt über wirtschaftliche Ressourcen (Aktionsplattform: Strategisches Ziel F.1.). Als konkrete Massnahme zur Umsetzung dieses Ziels schlägt die Konferenz vor, bei der Erarbeitung von makro- und mikroökonomischen Politiken und Sozialpolitiken Analysen der geschlechtsspezifischen Auswirkungen heranzuziehen, um diese zu überwachen und im Falle schädlicher Auswirkungen entsprechend zu modifizieren (Massnahme 165p der Aktionsplattform). Die Hauptverantwortung für die Umsetzung der strategischen Ziele der Aktionsplattform liegt bei den Regierungen, die systematisch zu überprüfen haben, in welchem Masse Ausgaben des öffentlichen Sektors Frauen zugute kommen. Der Staatshaushalt muss so angepasst werden, dass Frauen der gleiche Zugang zu öffentlichen Mitteln gewährleistet ist (Aktionsplattform: Punkte 345 und 346).</p><p>Das Instrument der Frauenverträglichkeitsprüfung ist unabdingbar als Informationsgrundlage für jede seriöse Gleichstellungspolitik. Es erlaubt zudem dem Bundesrat und dem Parlament, jeden finanzpolitischen Grundsatzentscheid aufgrund einer sorgfältigen Analyse der Auswirkungen auf Frauen fällen zu können. Dadurch lassen sich unnötige Folgekosten vermeiden und letztlich ein echter Spareffekt erzielen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat schon verschiedentlich dargelegt, dass eine anhaltende Defizitwirtschaft mit vielfältigen negativen Effekten verbunden ist. Er räumt daher der Sanierung der Bundesfinanzen hohe Priorität ein. Der Bundesrat ist bemüht, die Last der Sparmassnahmen ausgewogen auf die einzelnen Schultern zu verteilen. Diese Ausgewogenheit beschränkt sich nicht auf die geschlechterspezifische Dimension. Zu berücksichtigen sind auch mögliche Konfliktfelder im Generationenbereich (jung/alt), im Regionalbereich (Peripherie/Zentren/Sprachen) oder im intertemporalen Bereich (heutige/künftige Generationen). Schliesslich gilt es auch, die Sanierungsmassnahmen ausgewogen auf den Unternehmenssektor und die Privathaushalte zu verteilen.</p><p>Das Bundesbudget ist nach Ansicht des Bundesrates für eine systematische Frauenverträglichkeitsprüfung, wie dies die Motion fordert, nur bedingt geeignet. Der Bundeshaushalt ist hauptsächlich ein Transferhaushalt, der im Rahmen eines Voranschlages nur geringe Steuerungsmöglichkeiten offen lässt. Ansprechpartner für das Anliegen der Motion dürften daher eher die Kantone und die Gemeinden sein. </p><p>Angesichts der gleichstellungspolitischen Bedeutung des Themas ist der Bundesrat jedoch bereit, das Anliegen zur Prüfung entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Bundesbudget das Instrument einer Frauenverträglichkeitsprüfung zu entwickeln und einzuführen. Damit soll eine geschlechtsspezifische Analyse des Gesamtbudgets sowie einzelner Budgetbeschlüsse ermöglicht werden, in der deutlich werden muss, wie sich Ausgabenkürzungen und Sparbeschlüsse auf Frauen, Frauenarbeitsplätze und Frauenprojekte - insbesondere Dienstleistungen und Angebote, die vor allem von Frauen benützt werden - auswirken.</p>
- Öffentliche Finanzen. Frauenverträglichkeitsprüfung
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