Eidgenössische Konsumentenpolitik
- ShortId
-
99.3274
- Id
-
19993274
- Updated
-
14.11.2025 08:16
- Language
-
de
- Title
-
Eidgenössische Konsumentenpolitik
- AdditionalIndexing
-
Konsumenteninformation;Subvention;Schaffung neuer Bundesstellen;Angleichung der Rechtsvorschriften;Konsumentenschutz
- 1
-
- L05K0701060301, Konsumentenschutz
- L06K070106030101, Konsumenteninformation
- L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
- L05K1102030202, Subvention
- L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 14. Juni 1981 haben Stimmvolk und Stände Artikel 31sexies der Bundesverfassung über den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten angenommen. Dieser Verfassungsartikel ist insbesondere im KIG konkretisiert worden.</p><p>Man kann sagen, dass der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz trotz dieser Rechtsnormen von der Bundespolitik stiefmütterlich behandelt wird. Das Büro für Konsumentenfragen, das der Bund geschaffen hat, ist denn auch mit nur drei Stellen besetzt. Dieses Büro ist ausserdem auffallend oft herumgeschoben worden: Vom Generalsekretariat des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes wechselte es zum Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit, und nun sieht es so aus, als käme es in das erwähnte Generalsekretariat zurück. Dies scheint uns eine gute Lösung, weil sie dem Büro eine gewisse Unabhängigkeit gewährleistet. Im Übrigen belaufen sich die Beiträge, die der Bund den vier eine bemerkenswerte Arbeit leistenden Organisationen der Konsumentinnen und Konsumenten gewährt, auf nicht einmal 500 000 Franken.</p><p>Ein Vergleich dieser Strukturen mit denjenigen der Nachbarländer zeigt, dass die Politik des Bundes in Konsumentenfragen erst sehr rudimentär entwickelt ist. In Frankreich zum Beispiel gibt es gut ausgebaute öffentliche Dienststellen, die sich vor allem der Betrugsbekämpfung widmen. In Deutschland arbeiten die öffentlichen Stellen mit privaten Organisationen zusammen, wobei jedoch die Mittel, die der Staat diesen zur Verfügung stellt, proportional sechs- bis siebenmal höher sind.</p><p>Ich bin der Ansicht, dass sich unser Land in der Konsumentenpolitik ehrgeizigere Ziele setzen muss. Wie sich kürzlich im Fall der Dioxin-Poulets gezeigt hat, ist die Schweiz von solchen Problemen - die unter anderem mit der Öffnung der Märkte zusammenhängen - genauso betroffen wie die anderen Länder, obschon sie der Europäischen Union nicht angehört.</p><p>Unser Land hat sich mit der Verabschiedung des KIG für eine Partnerschaft mit den privaten Organisationen der Konsumentinnen und Konsumenten entschieden, was meiner Meinung nach durchaus richtig ist und sich auf diese Organisationen motivierend auswirkt. Eine reine Verwaltungslösung wäre zweifellos teurer gewesen. Das zeigt das französische Beispiel übrigens sehr gut.</p><p>Wenn nun aber den Organisationen der Konsumentinnen und Konsumenten gewisse Aufgaben übertragen werden, dann müssen sie auch die entsprechenden Mittel erhalten, damit sie diese Aufgaben optimal erfüllen können. Während aber die Botschaft vom 7. Mai 1986 zum KIG vorsah, dass die Beiträge an die Konsumentenorganisationen längerfristig eine Million Franken erreichen sollen (vgl. S. 45), beläuft sich der Betrag, der ihnen 1999 zur Verfügung steht, auf 426 000 Franken, das heisst, dass die Beiträge ständig gekürzt werden.</p><p>Darüber hinaus ist festzuhalten, dass gegenwärtig auf europäischer Ebene im Rahmen der European Association for the Coordination of Consumer Representation in Standardization ein allgemeiner Prozess zur Normierung der Produkte im Gange ist.</p><p>Neben den Produzentinnen und Produzenten müssen auch die Konsumentinnen und Konsumenten angemessen in diesen Normierungsprozess einbezogen werden. Der Bund hatte im Übrigen die Fédération romande des consommateurs (FRC) mit der Vertretung unseres Landes in diesem Bereich betraut. Gegenwärtig ist der Sitz der Schweiz vakant, er wird aber aufrechterhalten. Die FRC wird ihre Funktion unter der Voraussetzung wahrnehmen, dass ihr dafür ein Budgetrahmen zugeteilt wird. Ohne ausreichende Mittel ist es in der Tat nicht möglich, auf diesem Gebiet sinnvolle Arbeit zu leisten.</p>
- <p>Am 14. Juni 2001 jährt sich zum 20. Mal der Tag, an dem das Schweizer Stimmvolk und die Stände einen neuen Verfassungsartikel über den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten angenommen haben (Art. 97 nBV). Bei dieser Gelegenheit ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat grosses Gewicht legt auf die Durchführung einer konsumentenorientierten Politik durch das Eidgenössische Departement für Volkswirtschaft (EVD), dem das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen angegliedert ist und das diese Aufgabe in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Stellen des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI), des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD), des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) erfüllt. Denn es handelt sich um eine wirkungsvolle Politik, die einen direkten Bezug zur Realität des Alltags aufweist.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die verschiedenen Fragen der Interpellation folgendermassen:</p><p>1. Der Bundesrat garantiert, dass bei der Gesetzgebung den Bürgerinnen und Bürgern in der Eigenschaft als Konsumentinnen und Konsumenten und dem Konsum im Allgemeinen Rechnung getragen wird.</p><p>Er macht dies im Wesentlichen auf zwei Arten:</p><p>- Die Ausarbeitung von Gesetzen erfolgt in Zusammenarbeit mit den Vertretern von Konsumentenorganisationen, mit dem Eidgenössischen Büro für Konsumentenfragen und mit Fachleuten für Konsumentenfragen, die eigens eingeladen werden, an den Arbeitsgruppen teilzunehmen oder im Rahmen von Hearings angehört zu werden.</p><p>- Die eidgenössischen Departemente unterbreiten Gesetzentwürfe und Verordnungen, welche die Konsumentenorganisationen betreffen, diesen Organisationen zur Vernehmlassung. Stichhaltige Anmerkungen, die diese Organisationen formulieren, werden meist berücksichtigt.</p><p>Die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten wurden unter anderem bei der Ausarbeitung von Gesetzen und Verordnungen über die Krankenversicherung, über den Konsumkredit, über die Sicherheit von Nahrungsmitteln, über die Preisbezeichnung, über die Deklaration von Dienstleistungen usw. berücksichtigt. </p><p>Ausserdem sorgt die Konsumentenpolitik für die Einführung spezifischer Bestimmungen, welche die Konsumentin und den Konsumenten vor Missbräuchen, Gefahren und Risiken schützen sollen und ihnen erlauben, ihre Interessen dank einer guten Information zu verteidigen. Dies betrifft vor allem die GVO-bezogenen Dossiers (gentechnisch veränderte Organismen), die Herkunftsdeklaration und die Herstellungsmethoden und auch den Bereich des E-Commerce. </p><p>Durch die Förderung einer effizienten Wettbewerbspolitik in einem liberalisierten Markt berücksichtigt der Bundesrat letztlich auch die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten, da er ihnen dadurch einen Zugang zu einer grösseren Produktauswahl und zu qualitativ besseren Dienstleistungen eröffnet. Er ist davon überzeugt, dass nur eine objektive Information es der Konsumentin und dem Konsumenten erlaubt, aus diesem umfangreichen Angebot eine Auswahl zu treffen.</p><p>Daher setzt der Bundesrat - gemeinsam mit den Kantonen, den darauf spezialisierten Organisationen, den Forschungskreisen und mit der Wirtschaftswelt - seine Bemühungen zugunsten einer Konsumentenpolitik fort, die an allen Stellen der Bundesverwaltung durchgesetzt werden soll. Die eidgenössische Konsumentenpolitik ist das Resultat der Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten, wobei die Eidgenössische Kommission und das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen als Kontaktstelle dienen.</p><p>2. Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen ist eine flexible und transparente Instanz, die als Verbindungs- und Informationsstelle zwischen den Konsumentenorganisationen und der Bundesverwaltung dienen soll. Es bemüht sich um eine möglichst schnelle Lösung von Konsumentenfragen, die einem öffentlichen Interesse entsprechen. So hat es insbesondere die Aufgabe, an der Ausarbeitung und Durchführung von Gesetzen und Verordnungen mitzuwirken, die ein besonderes Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten wahrnehmen.</p><p>Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen erfüllt die Aufgaben, mit denen es vom Bundesrat betraut worden ist und die sich aus dem Artikel 97 der neuen Bundesverfassung ableiten, nämlich:</p><p>- Es knüpft Kontakte und trifft alle angemessenen Vorkehrungen, um die Bemühungen der verschiedenen Konsumentenorganisationen zu koordinieren, damit die Konsumentinnen und Konsumenten besser informiert werden. Es fördert Normen, die auf Konsumgüter anwendbar sind und das allgemeine Interesse betreffen und berücksichtigt die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten bei der Ausarbeitung und Durchführung von Gesetzen.</p><p>- Es gewährleistet die notwendigen Kontakte und sorgt für den Erfahrungsaustausch mit öffentlichen und privaten Einrichtungen aus der Schweiz und aus dem Ausland, die sich mit Konsumentenfragen auseinandersetzen (Efta, OECD, Prosafe, Anec).</p><p>- Es wendet das Gesetz und die Verordnung über die Finanzhilfe zugunsten der Konsumentenorganisationen an.</p><p>- Es dient als Geschäftsstelle der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen, dem beratenden Organ des Bundesrates für alle Konsumentenfragen.</p><p>Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen arbeitet zwar mit bescheidenen Mitteln, aber es kann sich auf die kompetenten Verwaltungsstellen stützen, an welche es sich jederzeit wenden kann.</p><p>Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Tätigkeit des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen eng mit der Tätigkeit der verschiedenen Konsumentenorganisationen des Landes verknüpft ist und dass der Bundesrat diese wichtigen Partner mittels Subventionen unterstützt. </p><p>Seit Mitte 1999 ist das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen erneut dem Generalsekretariat des EVD angegliedert. Diese Angliederung bringt ihm Vorteile, wie den Zugang zu allen Informationsquellen des EVD (in dem beinahe alle Tätigkeiten eine direkte Auswirkung auf das Leben der Konsumentinnen und Konsumenten haben, sei es der Unternehmensbereich, der Bereich der Landwirtschaft, der Wohnungspolitik, der Wettbewerbspolitik, der Preisüberwachung, der Kontrolle von Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs usw.) Infolge dieser Angliederung hat sich das Büro restrukturiert und seine Personalbestände verstärkt. Es besteht zur Zeit aus einer Leiterin (mit breiter Erfahrung in der Kommunikation und in der Politik), einem wissenschaftlichen Stellvertreter mit juristischer Ausbildung, einer Direktionsassistentin und zwei Wirtschaftspraktikanten, wobei Wert auf die beruflichen und persönlichen Kompetenzen der Mitarbeiter gelegt wurde. Diese Zusammensetzung ermöglicht es, die Palette unterschiedlicher Aufgaben, die dem Büro anvertraut werden, besser zu erfüllen.</p><p>3. Im Sinne des Gesetzes unterstützt das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen die Organisationen von Konsumentinnen und Konsumenten bei ihrer Informationsarbeit. Seit diesem Jahr wurden die Subventionen für die Organisationen von Konsumentinnen und Konsumenten im Gegensatz zum Vorjahr um 100 000 Franken pro Jahr erhöht, und die Aktivitäten dieser Organisationen im Bereich der Normierung werden durch einen zusätzlichen Betrag von 12 000 Franken unterstützt. Dieser finanzielle Aufwand zeugt von der Wichtigkeit, die der Bundesrat und das EVD der Information von Konsumentinnen und Konsumenten beimessen. Die Subventionsbeiträge, die für die Information der Konsumentinnen und Konsumenten bereitgestellt werden, erreichen für das Jahr 2001 die Summe von 552 400 Franken, das heisst 496 360 Franken für die Konsumentenorganisationen, die in der Verordnung über Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen aufgeführt sind, 44 040 Franken für andere Projekte und Organisationen und 12 000 Franken für die Aktivitäten der Schweizer Vertretung in der European Association for the Coordination of Consumer Representation in Standardization (Anec). Mit dieser Form der Unterstützung soll den Konsumentenvereinigungen möglichst viel Autonomie eingeräumt werden, aber man will damit auch eine grössere Wirksamkeit und Zusammenarbeit erreichen.</p><p>4. Um die Teilnahme der Schweiz am europäischen Normierungsprozess zu verstärken, sieht das Budget 2001 einen Betrag von 12 000 Franken für die Beteiligung an den Aktivitäten der Anec vor. Diese Teilnahme wurde dem Konsumentenverband der Romandie bewilligt, der seit Anfang 2001 für unser Land die Durchführung der Arbeiten des Anec übernommen hat, dies auf den Gebieten der Produktsicherheit, des Schutzes der Kinder, des Umweltschutzes, der Informationstechnologien und des E-Commerce. Wenn es auch noch verfrüht wäre, Bilanz aus dieser Tätigkeit ziehen zu wollen, kann der Bundesrat dem Verfasser der Interpellation doch versichern, dass sich die zuständigen Instanzen für ihre zukünftigen Programme auf die Tätigkeiten dieser Organisation stützen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche Konsumentenpolitik verfolgt der Bundesrat? Teilt er meine Ansicht, diese müsse noch ausgebaut werden?</p><p>2. Stimmt er mit mir darin überein, dass das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen gegenwärtig unterbesetzt ist, und ist er bereit, das Personal aufzustocken?</p><p>3. Ist er bereit, das in der Botschaft zum Konsumenteninformationsgesetz (KIG) enthaltene Versprechen einlösen, dass die Konsumentenorganisationen eine konsistentere Finanzhilfe erhalten werden als bisher (ungefähr 1 Million Franken)?</p><p>4. Ist er bereit, seine finanzielle Beteiligung im Rahmen des europäischen Normierungsprozesses zu erhöhen?</p>
- Eidgenössische Konsumentenpolitik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 14. Juni 1981 haben Stimmvolk und Stände Artikel 31sexies der Bundesverfassung über den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten angenommen. Dieser Verfassungsartikel ist insbesondere im KIG konkretisiert worden.</p><p>Man kann sagen, dass der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz trotz dieser Rechtsnormen von der Bundespolitik stiefmütterlich behandelt wird. Das Büro für Konsumentenfragen, das der Bund geschaffen hat, ist denn auch mit nur drei Stellen besetzt. Dieses Büro ist ausserdem auffallend oft herumgeschoben worden: Vom Generalsekretariat des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes wechselte es zum Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit, und nun sieht es so aus, als käme es in das erwähnte Generalsekretariat zurück. Dies scheint uns eine gute Lösung, weil sie dem Büro eine gewisse Unabhängigkeit gewährleistet. Im Übrigen belaufen sich die Beiträge, die der Bund den vier eine bemerkenswerte Arbeit leistenden Organisationen der Konsumentinnen und Konsumenten gewährt, auf nicht einmal 500 000 Franken.</p><p>Ein Vergleich dieser Strukturen mit denjenigen der Nachbarländer zeigt, dass die Politik des Bundes in Konsumentenfragen erst sehr rudimentär entwickelt ist. In Frankreich zum Beispiel gibt es gut ausgebaute öffentliche Dienststellen, die sich vor allem der Betrugsbekämpfung widmen. In Deutschland arbeiten die öffentlichen Stellen mit privaten Organisationen zusammen, wobei jedoch die Mittel, die der Staat diesen zur Verfügung stellt, proportional sechs- bis siebenmal höher sind.</p><p>Ich bin der Ansicht, dass sich unser Land in der Konsumentenpolitik ehrgeizigere Ziele setzen muss. Wie sich kürzlich im Fall der Dioxin-Poulets gezeigt hat, ist die Schweiz von solchen Problemen - die unter anderem mit der Öffnung der Märkte zusammenhängen - genauso betroffen wie die anderen Länder, obschon sie der Europäischen Union nicht angehört.</p><p>Unser Land hat sich mit der Verabschiedung des KIG für eine Partnerschaft mit den privaten Organisationen der Konsumentinnen und Konsumenten entschieden, was meiner Meinung nach durchaus richtig ist und sich auf diese Organisationen motivierend auswirkt. Eine reine Verwaltungslösung wäre zweifellos teurer gewesen. Das zeigt das französische Beispiel übrigens sehr gut.</p><p>Wenn nun aber den Organisationen der Konsumentinnen und Konsumenten gewisse Aufgaben übertragen werden, dann müssen sie auch die entsprechenden Mittel erhalten, damit sie diese Aufgaben optimal erfüllen können. Während aber die Botschaft vom 7. Mai 1986 zum KIG vorsah, dass die Beiträge an die Konsumentenorganisationen längerfristig eine Million Franken erreichen sollen (vgl. S. 45), beläuft sich der Betrag, der ihnen 1999 zur Verfügung steht, auf 426 000 Franken, das heisst, dass die Beiträge ständig gekürzt werden.</p><p>Darüber hinaus ist festzuhalten, dass gegenwärtig auf europäischer Ebene im Rahmen der European Association for the Coordination of Consumer Representation in Standardization ein allgemeiner Prozess zur Normierung der Produkte im Gange ist.</p><p>Neben den Produzentinnen und Produzenten müssen auch die Konsumentinnen und Konsumenten angemessen in diesen Normierungsprozess einbezogen werden. Der Bund hatte im Übrigen die Fédération romande des consommateurs (FRC) mit der Vertretung unseres Landes in diesem Bereich betraut. Gegenwärtig ist der Sitz der Schweiz vakant, er wird aber aufrechterhalten. Die FRC wird ihre Funktion unter der Voraussetzung wahrnehmen, dass ihr dafür ein Budgetrahmen zugeteilt wird. Ohne ausreichende Mittel ist es in der Tat nicht möglich, auf diesem Gebiet sinnvolle Arbeit zu leisten.</p>
- <p>Am 14. Juni 2001 jährt sich zum 20. Mal der Tag, an dem das Schweizer Stimmvolk und die Stände einen neuen Verfassungsartikel über den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten angenommen haben (Art. 97 nBV). Bei dieser Gelegenheit ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat grosses Gewicht legt auf die Durchführung einer konsumentenorientierten Politik durch das Eidgenössische Departement für Volkswirtschaft (EVD), dem das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen angegliedert ist und das diese Aufgabe in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Stellen des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI), des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD), des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) erfüllt. Denn es handelt sich um eine wirkungsvolle Politik, die einen direkten Bezug zur Realität des Alltags aufweist.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die verschiedenen Fragen der Interpellation folgendermassen:</p><p>1. Der Bundesrat garantiert, dass bei der Gesetzgebung den Bürgerinnen und Bürgern in der Eigenschaft als Konsumentinnen und Konsumenten und dem Konsum im Allgemeinen Rechnung getragen wird.</p><p>Er macht dies im Wesentlichen auf zwei Arten:</p><p>- Die Ausarbeitung von Gesetzen erfolgt in Zusammenarbeit mit den Vertretern von Konsumentenorganisationen, mit dem Eidgenössischen Büro für Konsumentenfragen und mit Fachleuten für Konsumentenfragen, die eigens eingeladen werden, an den Arbeitsgruppen teilzunehmen oder im Rahmen von Hearings angehört zu werden.</p><p>- Die eidgenössischen Departemente unterbreiten Gesetzentwürfe und Verordnungen, welche die Konsumentenorganisationen betreffen, diesen Organisationen zur Vernehmlassung. Stichhaltige Anmerkungen, die diese Organisationen formulieren, werden meist berücksichtigt.</p><p>Die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten wurden unter anderem bei der Ausarbeitung von Gesetzen und Verordnungen über die Krankenversicherung, über den Konsumkredit, über die Sicherheit von Nahrungsmitteln, über die Preisbezeichnung, über die Deklaration von Dienstleistungen usw. berücksichtigt. </p><p>Ausserdem sorgt die Konsumentenpolitik für die Einführung spezifischer Bestimmungen, welche die Konsumentin und den Konsumenten vor Missbräuchen, Gefahren und Risiken schützen sollen und ihnen erlauben, ihre Interessen dank einer guten Information zu verteidigen. Dies betrifft vor allem die GVO-bezogenen Dossiers (gentechnisch veränderte Organismen), die Herkunftsdeklaration und die Herstellungsmethoden und auch den Bereich des E-Commerce. </p><p>Durch die Förderung einer effizienten Wettbewerbspolitik in einem liberalisierten Markt berücksichtigt der Bundesrat letztlich auch die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten, da er ihnen dadurch einen Zugang zu einer grösseren Produktauswahl und zu qualitativ besseren Dienstleistungen eröffnet. Er ist davon überzeugt, dass nur eine objektive Information es der Konsumentin und dem Konsumenten erlaubt, aus diesem umfangreichen Angebot eine Auswahl zu treffen.</p><p>Daher setzt der Bundesrat - gemeinsam mit den Kantonen, den darauf spezialisierten Organisationen, den Forschungskreisen und mit der Wirtschaftswelt - seine Bemühungen zugunsten einer Konsumentenpolitik fort, die an allen Stellen der Bundesverwaltung durchgesetzt werden soll. Die eidgenössische Konsumentenpolitik ist das Resultat der Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten, wobei die Eidgenössische Kommission und das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen als Kontaktstelle dienen.</p><p>2. Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen ist eine flexible und transparente Instanz, die als Verbindungs- und Informationsstelle zwischen den Konsumentenorganisationen und der Bundesverwaltung dienen soll. Es bemüht sich um eine möglichst schnelle Lösung von Konsumentenfragen, die einem öffentlichen Interesse entsprechen. So hat es insbesondere die Aufgabe, an der Ausarbeitung und Durchführung von Gesetzen und Verordnungen mitzuwirken, die ein besonderes Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten wahrnehmen.</p><p>Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen erfüllt die Aufgaben, mit denen es vom Bundesrat betraut worden ist und die sich aus dem Artikel 97 der neuen Bundesverfassung ableiten, nämlich:</p><p>- Es knüpft Kontakte und trifft alle angemessenen Vorkehrungen, um die Bemühungen der verschiedenen Konsumentenorganisationen zu koordinieren, damit die Konsumentinnen und Konsumenten besser informiert werden. Es fördert Normen, die auf Konsumgüter anwendbar sind und das allgemeine Interesse betreffen und berücksichtigt die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten bei der Ausarbeitung und Durchführung von Gesetzen.</p><p>- Es gewährleistet die notwendigen Kontakte und sorgt für den Erfahrungsaustausch mit öffentlichen und privaten Einrichtungen aus der Schweiz und aus dem Ausland, die sich mit Konsumentenfragen auseinandersetzen (Efta, OECD, Prosafe, Anec).</p><p>- Es wendet das Gesetz und die Verordnung über die Finanzhilfe zugunsten der Konsumentenorganisationen an.</p><p>- Es dient als Geschäftsstelle der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen, dem beratenden Organ des Bundesrates für alle Konsumentenfragen.</p><p>Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen arbeitet zwar mit bescheidenen Mitteln, aber es kann sich auf die kompetenten Verwaltungsstellen stützen, an welche es sich jederzeit wenden kann.</p><p>Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Tätigkeit des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen eng mit der Tätigkeit der verschiedenen Konsumentenorganisationen des Landes verknüpft ist und dass der Bundesrat diese wichtigen Partner mittels Subventionen unterstützt. </p><p>Seit Mitte 1999 ist das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen erneut dem Generalsekretariat des EVD angegliedert. Diese Angliederung bringt ihm Vorteile, wie den Zugang zu allen Informationsquellen des EVD (in dem beinahe alle Tätigkeiten eine direkte Auswirkung auf das Leben der Konsumentinnen und Konsumenten haben, sei es der Unternehmensbereich, der Bereich der Landwirtschaft, der Wohnungspolitik, der Wettbewerbspolitik, der Preisüberwachung, der Kontrolle von Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs usw.) Infolge dieser Angliederung hat sich das Büro restrukturiert und seine Personalbestände verstärkt. Es besteht zur Zeit aus einer Leiterin (mit breiter Erfahrung in der Kommunikation und in der Politik), einem wissenschaftlichen Stellvertreter mit juristischer Ausbildung, einer Direktionsassistentin und zwei Wirtschaftspraktikanten, wobei Wert auf die beruflichen und persönlichen Kompetenzen der Mitarbeiter gelegt wurde. Diese Zusammensetzung ermöglicht es, die Palette unterschiedlicher Aufgaben, die dem Büro anvertraut werden, besser zu erfüllen.</p><p>3. Im Sinne des Gesetzes unterstützt das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen die Organisationen von Konsumentinnen und Konsumenten bei ihrer Informationsarbeit. Seit diesem Jahr wurden die Subventionen für die Organisationen von Konsumentinnen und Konsumenten im Gegensatz zum Vorjahr um 100 000 Franken pro Jahr erhöht, und die Aktivitäten dieser Organisationen im Bereich der Normierung werden durch einen zusätzlichen Betrag von 12 000 Franken unterstützt. Dieser finanzielle Aufwand zeugt von der Wichtigkeit, die der Bundesrat und das EVD der Information von Konsumentinnen und Konsumenten beimessen. Die Subventionsbeiträge, die für die Information der Konsumentinnen und Konsumenten bereitgestellt werden, erreichen für das Jahr 2001 die Summe von 552 400 Franken, das heisst 496 360 Franken für die Konsumentenorganisationen, die in der Verordnung über Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen aufgeführt sind, 44 040 Franken für andere Projekte und Organisationen und 12 000 Franken für die Aktivitäten der Schweizer Vertretung in der European Association for the Coordination of Consumer Representation in Standardization (Anec). Mit dieser Form der Unterstützung soll den Konsumentenvereinigungen möglichst viel Autonomie eingeräumt werden, aber man will damit auch eine grössere Wirksamkeit und Zusammenarbeit erreichen.</p><p>4. Um die Teilnahme der Schweiz am europäischen Normierungsprozess zu verstärken, sieht das Budget 2001 einen Betrag von 12 000 Franken für die Beteiligung an den Aktivitäten der Anec vor. Diese Teilnahme wurde dem Konsumentenverband der Romandie bewilligt, der seit Anfang 2001 für unser Land die Durchführung der Arbeiten des Anec übernommen hat, dies auf den Gebieten der Produktsicherheit, des Schutzes der Kinder, des Umweltschutzes, der Informationstechnologien und des E-Commerce. Wenn es auch noch verfrüht wäre, Bilanz aus dieser Tätigkeit ziehen zu wollen, kann der Bundesrat dem Verfasser der Interpellation doch versichern, dass sich die zuständigen Instanzen für ihre zukünftigen Programme auf die Tätigkeiten dieser Organisation stützen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche Konsumentenpolitik verfolgt der Bundesrat? Teilt er meine Ansicht, diese müsse noch ausgebaut werden?</p><p>2. Stimmt er mit mir darin überein, dass das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen gegenwärtig unterbesetzt ist, und ist er bereit, das Personal aufzustocken?</p><p>3. Ist er bereit, das in der Botschaft zum Konsumenteninformationsgesetz (KIG) enthaltene Versprechen einlösen, dass die Konsumentenorganisationen eine konsistentere Finanzhilfe erhalten werden als bisher (ungefähr 1 Million Franken)?</p><p>4. Ist er bereit, seine finanzielle Beteiligung im Rahmen des europäischen Normierungsprozesses zu erhöhen?</p>
- Eidgenössische Konsumentenpolitik
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