Tunnel Vue-des-Alpes. Dringende Bundeshilfe

ShortId
99.3276
Id
19993276
Updated
10.04.2024 13:30
Language
de
Title
Tunnel Vue-des-Alpes. Dringende Bundeshilfe
AdditionalIndexing
Autobahn;Kantonsstrasse;Subvention;Strassenunterhalt;Kunstbauwerk
1
  • L06K070503010402, Strassenunterhalt
  • L05K1802020201, Kunstbauwerk
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L05K1803010204, Kantonsstrasse
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der ungefähr 5 Kilometer lange Vue-des-Alpes-Strassentunnel wurde 1994 eingeweiht. Dank diesem von der Neuenburger Bevölkerung gewünschten Bauwerk ist es möglich, die Fahrt über den Pass von über 1300 Metern Höhe zu vermeiden. Vor allem im Winter ist das ein nicht zu unterschätzender Pluspunkt.</p><p>Darüber hinaus wirkt sich der Tunnel auf die Umwelt positiv aus, weil den 18 000 Fahrzeugen, die täglich den Vue-des-Alpes-Tunnel benutzen, erspart bleibt, den Pass hinauf- und wieder herunterzufahren. Dadurch verringert sich natürlich die Umweltverschmutzung.</p><p>Diese Achse ist als Hauptverbindung zwischen dem oberen und dem unteren Teil des Kantons Neuenburg und aus den oben genannten Gründen unentbehrlich.</p><p>Im Übrigen sei erwähnt, dass der Vue-des-Alpes-Tunnel, der zum schweizerischen Hauptstrassennetz gehört, mit einem Verkehrsaufkommen von jährlich annähernd 5,5 Millionen Fahrzeugen den achten Platz unter allen schweizerischen Strassentunnels einnimmt. Damit liegt er vor manchen Nationalstrassentunnels.</p><p>Nachdem Rauchtests eine mangelhafte Belüftung des Tunnels und somit für die Sicherheit der Benützerinnen und Benützer äusserst beunruhigende Resultate ergeben hatten, beschloss der Staatsrat von Neuenburg am 28. Mai 1999, dieses Bauwerk zu schliessen. In der Zwischenzeit hat der Neuenburger Staatsrat beschlossen, den Tunnel, der zwei richtungsgetrennte Fahrbahnen aufweist, wieder zu öffnen, allerdings nur in einer Richtung.</p><p>Im Herbst werden Arbeiten zur Verbesserung des Belüftungssystems durchgeführt, deren Kosten auf 2 bis 3 Millionen Franken geschätzt werden.</p><p>Erst nach diesen Arbeiten kann der Verkehr in beiden Richtungen wieder freigegeben werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des Vue-des-Alpes-Tunnels bewusst. Dieser stellt in der Tat eine wichtige Verbindung zwischen zwei Neuenburger Kantonsteilen dar. Die Verkehrsfrequenzen beweisen dies. Der Bundesrat ist darum bereit, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu helfen, dass der Tunnel bald wieder in beiden Richtungen sicher befahren werden kann.</p><p>1. Generell kann man festhalten, dass für Ergänzungsarbeiten an bestehenden Hauptstrassen Beiträge an Arbeiten technischer Natur geleistet werden, wenn eine Anlage nachgerüstet wird, weil sie an bedeutende Entwicklungen angepasst werden muss, die seit der Erstellung stattgefunden haben, nicht aber, wenn es um leichte technische Verbesserungen im Rahmen ordentlicher (nicht beitragsberechtigter) Unterhaltsmassnahmen geht.</p><p>Im konkreten Fall geht es um eine bedeutende Entwicklung. Bis vor kurzem wurden die Tunnellüftungen auf die Schadstoffbelastung ausgerichtet, was aber für den Ereignisfall nicht optimal ist. Im Vordergrund steht jetzt der Tunnelbrand. Das führt in neuesten Planungen zu anders dimensionierten Lüftungen. Im Normalfall müssen die herkömmlichen Lüftungen deswegen nicht ersetzt werden, sondern der Wechsel erfolgt im Rahmen ordentlicher Erneuerungsarbeiten. Beim Vue-des-Alpes-Tunnel ist das indessen anders. Dieser Tunnel hat eine erhebliche Steigung und damit eine hohe Längsströmung. Dies verstärkt die Differenz zwischen einer auf Schadstoffbelastung und einer auf Brand ausgelegten Lüftung derart, dass die bestehende Lüftung aus Sicherheitsgründen auf Brandlüftung umgebaut werden muss. Die Arbeiten werden deshalb subventioniert.</p><p>Die Höhe der Bundesbeteiligung richtet sich nach der Verordnung über die Hauptstrassen, worin die Beitragssätze für jeden einzelnen Kanton festgeschrieben sind. Im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes wurden die Bundesanteile herabgesetzt. Eine spezielle Übergangsbestimmung sieht vor, dass die neue Regelung ab Rechtskraft für alle Beitragsverpflichtungen gilt, die nach diesem Zeitpunkt eingegangen werden. Die neue Regelung ist am 1. September 1999 in Kraft getreten.</p><p>2. Der Bund kann Hauptstrassenprojekte nur im Rahmen der vom Parlament bewilligten Jahreskredite subventionieren. Der Bundesrat wird bei Bedarf prüfen, ob hier allenfalls notwendige "Nachrüstungen", welche der Sicherheit dienen, im Rahmen der verfügbaren Kredite durch andere Prioritätensetzungen mitfinanziert werden können.</p><p>3. Bekanntlich hat das Bundesamt für Strassen am 2. Juni 1999 alle Kantone beauftragt, sämtliche Nationalstrassentunnels, die länger als 600 Meter sind, auf ihre Sicherheit hin zu untersuchen. Die Abklärungen erfolgten nach einem einheitlichen Schema und in einer vorgegebenen Prioritätenordnung. Die Auswertung ist noch im Gang, mit einem Schlussbericht werden alle allenfalls erforderlichen Verbesserungsmassnahmen ausgewiesen, wobei eine erste Beurteilung der Nationalstrassentunnels keine gravierenden Mängel gezeigt hat. Das Bundesamt für Strassen hat den Kantonen im Juni 1999 empfohlen, bei den Tunnels im Hauptstrassennetz, die in der Verantwortung der Kantone liegen, ebenfalls analoge Untersuchungen vorzunehmen. Die meisten Kantone sind der Empfehlung gefolgt, und ihre Berichte fliessen in die Untersuchungsergebnisse bezüglich Nationalstrassentunnels ebenfalls ein.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Verkehr über den Vue-des-Alpes-Pass ist gegenwärtig sehr gefährlich. Die Passstrasse ist für den starken Verkehr ungeeignet; es ist denn auch schon zu mehreren Unfällen gekommen.</p><p>Die Strasse durch den Tunnel muss deshalb rasch wieder geöffnet werden. Ich stelle dem Bundesrat darum folgende Fragen:</p><p>1. Betrachtet der Bund diese Sanierungsarbeiten, die wegen eines Konzeptionsfehlers notwendig wurden, als ein zu 80 Prozent subventioniertes Investitionsvorhaben oder als nicht subventionierten baulichen Unterhalt?</p><p>2. Ist der Bund, falls er die Arbeiten als subventioniertes Investitionsvorhaben betrachtet, angesichts der Dringlichkeit der Situation bereit, einen Kredit freizugeben, damit diese Arbeiten im Herbst durchgeführt werden können?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass weitere dringliche Arbeiten bei anderen Tunnels im National- oder Hauptstrassennetz durchgeführt werden müssen?</p>
  • Tunnel Vue-des-Alpes. Dringende Bundeshilfe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der ungefähr 5 Kilometer lange Vue-des-Alpes-Strassentunnel wurde 1994 eingeweiht. Dank diesem von der Neuenburger Bevölkerung gewünschten Bauwerk ist es möglich, die Fahrt über den Pass von über 1300 Metern Höhe zu vermeiden. Vor allem im Winter ist das ein nicht zu unterschätzender Pluspunkt.</p><p>Darüber hinaus wirkt sich der Tunnel auf die Umwelt positiv aus, weil den 18 000 Fahrzeugen, die täglich den Vue-des-Alpes-Tunnel benutzen, erspart bleibt, den Pass hinauf- und wieder herunterzufahren. Dadurch verringert sich natürlich die Umweltverschmutzung.</p><p>Diese Achse ist als Hauptverbindung zwischen dem oberen und dem unteren Teil des Kantons Neuenburg und aus den oben genannten Gründen unentbehrlich.</p><p>Im Übrigen sei erwähnt, dass der Vue-des-Alpes-Tunnel, der zum schweizerischen Hauptstrassennetz gehört, mit einem Verkehrsaufkommen von jährlich annähernd 5,5 Millionen Fahrzeugen den achten Platz unter allen schweizerischen Strassentunnels einnimmt. Damit liegt er vor manchen Nationalstrassentunnels.</p><p>Nachdem Rauchtests eine mangelhafte Belüftung des Tunnels und somit für die Sicherheit der Benützerinnen und Benützer äusserst beunruhigende Resultate ergeben hatten, beschloss der Staatsrat von Neuenburg am 28. Mai 1999, dieses Bauwerk zu schliessen. In der Zwischenzeit hat der Neuenburger Staatsrat beschlossen, den Tunnel, der zwei richtungsgetrennte Fahrbahnen aufweist, wieder zu öffnen, allerdings nur in einer Richtung.</p><p>Im Herbst werden Arbeiten zur Verbesserung des Belüftungssystems durchgeführt, deren Kosten auf 2 bis 3 Millionen Franken geschätzt werden.</p><p>Erst nach diesen Arbeiten kann der Verkehr in beiden Richtungen wieder freigegeben werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des Vue-des-Alpes-Tunnels bewusst. Dieser stellt in der Tat eine wichtige Verbindung zwischen zwei Neuenburger Kantonsteilen dar. Die Verkehrsfrequenzen beweisen dies. Der Bundesrat ist darum bereit, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu helfen, dass der Tunnel bald wieder in beiden Richtungen sicher befahren werden kann.</p><p>1. Generell kann man festhalten, dass für Ergänzungsarbeiten an bestehenden Hauptstrassen Beiträge an Arbeiten technischer Natur geleistet werden, wenn eine Anlage nachgerüstet wird, weil sie an bedeutende Entwicklungen angepasst werden muss, die seit der Erstellung stattgefunden haben, nicht aber, wenn es um leichte technische Verbesserungen im Rahmen ordentlicher (nicht beitragsberechtigter) Unterhaltsmassnahmen geht.</p><p>Im konkreten Fall geht es um eine bedeutende Entwicklung. Bis vor kurzem wurden die Tunnellüftungen auf die Schadstoffbelastung ausgerichtet, was aber für den Ereignisfall nicht optimal ist. Im Vordergrund steht jetzt der Tunnelbrand. Das führt in neuesten Planungen zu anders dimensionierten Lüftungen. Im Normalfall müssen die herkömmlichen Lüftungen deswegen nicht ersetzt werden, sondern der Wechsel erfolgt im Rahmen ordentlicher Erneuerungsarbeiten. Beim Vue-des-Alpes-Tunnel ist das indessen anders. Dieser Tunnel hat eine erhebliche Steigung und damit eine hohe Längsströmung. Dies verstärkt die Differenz zwischen einer auf Schadstoffbelastung und einer auf Brand ausgelegten Lüftung derart, dass die bestehende Lüftung aus Sicherheitsgründen auf Brandlüftung umgebaut werden muss. Die Arbeiten werden deshalb subventioniert.</p><p>Die Höhe der Bundesbeteiligung richtet sich nach der Verordnung über die Hauptstrassen, worin die Beitragssätze für jeden einzelnen Kanton festgeschrieben sind. Im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes wurden die Bundesanteile herabgesetzt. Eine spezielle Übergangsbestimmung sieht vor, dass die neue Regelung ab Rechtskraft für alle Beitragsverpflichtungen gilt, die nach diesem Zeitpunkt eingegangen werden. Die neue Regelung ist am 1. September 1999 in Kraft getreten.</p><p>2. Der Bund kann Hauptstrassenprojekte nur im Rahmen der vom Parlament bewilligten Jahreskredite subventionieren. Der Bundesrat wird bei Bedarf prüfen, ob hier allenfalls notwendige "Nachrüstungen", welche der Sicherheit dienen, im Rahmen der verfügbaren Kredite durch andere Prioritätensetzungen mitfinanziert werden können.</p><p>3. Bekanntlich hat das Bundesamt für Strassen am 2. Juni 1999 alle Kantone beauftragt, sämtliche Nationalstrassentunnels, die länger als 600 Meter sind, auf ihre Sicherheit hin zu untersuchen. Die Abklärungen erfolgten nach einem einheitlichen Schema und in einer vorgegebenen Prioritätenordnung. Die Auswertung ist noch im Gang, mit einem Schlussbericht werden alle allenfalls erforderlichen Verbesserungsmassnahmen ausgewiesen, wobei eine erste Beurteilung der Nationalstrassentunnels keine gravierenden Mängel gezeigt hat. Das Bundesamt für Strassen hat den Kantonen im Juni 1999 empfohlen, bei den Tunnels im Hauptstrassennetz, die in der Verantwortung der Kantone liegen, ebenfalls analoge Untersuchungen vorzunehmen. Die meisten Kantone sind der Empfehlung gefolgt, und ihre Berichte fliessen in die Untersuchungsergebnisse bezüglich Nationalstrassentunnels ebenfalls ein.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Verkehr über den Vue-des-Alpes-Pass ist gegenwärtig sehr gefährlich. Die Passstrasse ist für den starken Verkehr ungeeignet; es ist denn auch schon zu mehreren Unfällen gekommen.</p><p>Die Strasse durch den Tunnel muss deshalb rasch wieder geöffnet werden. Ich stelle dem Bundesrat darum folgende Fragen:</p><p>1. Betrachtet der Bund diese Sanierungsarbeiten, die wegen eines Konzeptionsfehlers notwendig wurden, als ein zu 80 Prozent subventioniertes Investitionsvorhaben oder als nicht subventionierten baulichen Unterhalt?</p><p>2. Ist der Bund, falls er die Arbeiten als subventioniertes Investitionsvorhaben betrachtet, angesichts der Dringlichkeit der Situation bereit, einen Kredit freizugeben, damit diese Arbeiten im Herbst durchgeführt werden können?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass weitere dringliche Arbeiten bei anderen Tunnels im National- oder Hauptstrassennetz durchgeführt werden müssen?</p>
    • Tunnel Vue-des-Alpes. Dringende Bundeshilfe

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