Mehr Sicherheit bei Tunnels im Nationalstrassennetz

ShortId
99.3281
Id
19993281
Updated
25.06.2025 02:24
Language
de
Title
Mehr Sicherheit bei Tunnels im Nationalstrassennetz
AdditionalIndexing
Autobahn;Nationalstrassenbau;Sicherheit im Strassenverkehr;Kunstbauwerk
1
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L05K1802020201, Kunstbauwerk
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach den Tunnelbränden mit ihren schrecklichen Folgen im nahen Ausland ist eine generelle Überprüfung der Sicherheit von Autotunnels angezeigt. Es muss eine Diskussion über die weitere Entwicklung erfolgen. Hierzu braucht es rasch fundierte Unterlagen.</p><p>Wichtig ist insbesondere, dass die neuen Erkenntnisse in zukünftige Projekte einfliessen können. Daher muss die Planung an Tunnels im Nationalstrassennetz (und insbesondere von Tunnels von grosser Länge, d. h. über 600 Meter) gestoppt werden, bis die Erkenntnisse der Untersuchung vorliegen und die daraus zu ziehenden Schlüsse rechtskräftig sind.</p>
  • <p>Die Tunnel auf dem schweizerischen Nationalstrassennetz sind grundsätzlich nach den Sicherheitsnormen der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute und des Weltstrassenverbandes AIPCR geplant und gebaut worden. Um Risiken möglichst auszuschliessen, setzte das Bundesamt für Strassen unmittelbar nach der Brandkatastrophe in Frankreich eine Tunnel-Task-force ein und beauftragte diese, gemeinsam mit den Kantonen eine Sicherheitsüberprüfung der längeren Tunnel vorzunehmen.</p><p>Eine erste Sichtung der erarbeiteten Unterlagen zeigte, dass glücklicherweise keine derart gravierenden Mängel festgestellt wurden, dass Sofortmassnahmen, wie die Schliessung eines Tunnels, erforderlich gewesen wären. In einem Zwischenbericht listete die Task force neben technischen Infrastrukturmassnahmen eine ganze Reihe von Verhaltensmassnahmen und technischen Massnahmen an den Fahrzeugen als mögliches Verbesserungspotential auf. In den nächsten Monaten wird diese Massnahmenpalette vertieft bearbeitet und zur Umsetzung vorbereitet.</p><p>1. Auch wenn noch keine definitiven Ergebnisse vorliegen, kann doch davon ausgegangen werden, dass insgesamt keine gravierenden Sicherheitsprobleme bestehen. Im Hinblick auf die schweren Folgen eines Fahrzeugbrandes im Tunnel ist es indessen trotz des zahlenmässig viel kleineren Unfallrisikos im Tunnel als auf offener Strecke (keine Witterungseinflüsse, Blendwirkung usw., insgesamt bewusst vorsichtiges Fahren) angezeigt, Gefahrenstellen zu suchen und zu eliminieren.</p><p>2. Sofortmassnahmen, wie eine Tunnelschliessung, haben sich nach der ersten Überprüfung durch die Task force nicht aufgedrängt. Die Suche nach diversen Verbesserungsvorschlägen auf der technischen bzw. verhaltensmässigen Ebene ist im Gang, detaillierte Ergebnisse sind in einigen Monaten zu erwarten.</p><p>3. Die Schweiz ist in den internationalen Forschungsgremien kompetent vertreten, so dass die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse laufend in neue Planungen einfliessen können. So hat der Weltstrassenverband AIPCR vor einigen Wochen die neueste Studie zur Thematik "Tunnelbrände/Tunnellüftung" herausgegeben, an der auch Schweizer Experten mitgearbeitet haben. Diese Erkenntnisse wie auch die Erkenntnisse aus den im erwähnten Zwischenbericht der Task force vorgesehenen Abklärungen sollen in die laufenden Tunnelprojekte einfliessen.</p><p>In einer frühen Planungsphase sind ebenfalls Alternativen zu einem Tunnel zu prüfen. Demgegenüber dürfen Projekte in fortgeschrittenen Entscheidungsstadien, zumal wenn sie rechtlich schon beurteilt wurden, nicht mehr in Frage gestellt werden. Solche Vorhaben stellen mitunter Konsenslösungen dar, die in jahrelangem Ringen erarbeitet wurden.</p><p>4. Es gibt keinen Grund für einen Planungsstopp, da, wie erwähnt, sichergestellt ist, dass die Planungen gestützt auf das aktuellste Fachwissen erfolgen. Ein Planungsstopp würde nur die zum Teil dringenden Projekte (wie z. B. Umfahrungen Visp oder Biel) erneut verzögern und damit auch verteuern, hätte aber auf die Sicherheitsaspekte keinen Einfluss.</p><p>Formell liegt der Vorstoss im delegierten Kompetenzbereich des Bundesrates. Der Bundesrat spricht sich deshalb gegen eine Überweisung als Motion aus. Für Ziffer 4 sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf, er lehnt den Vorstoss diesbezüglich auch inhaltlich ab. Angesichts der laufenden Aufträge der Tunnel-Task-force ist er hingegen bereit, die Ziffern 1, 2 und 3 als Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Ziffern 1, 2 und 3 der Motion in ein Postulat umzuwandeln und die Ziffer 4 der Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>1. zu überprüfen, wie hoch die Gefährdung in den bestehenden Tunnels effektiv ist;</p><p>2. Vorschläge für eine rasche Verbesserung der Sicherheit in den bestehenden Tunnels vorzulegen;</p><p>3. geplante Tunnels ebenfalls in die Überprüfung einzubeziehen und deren Sicherheit im Lichte der neuen Erkenntnisse abzuklären sowie mögliche Alternativen vorzulegen;</p><p>4. einen Planungsstopp für neue Objekte zu erlassen, bis Klarheit über die erforderlichen Massnahmen zur Senkung der Gefährdung besteht.</p>
  • Mehr Sicherheit bei Tunnels im Nationalstrassennetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach den Tunnelbränden mit ihren schrecklichen Folgen im nahen Ausland ist eine generelle Überprüfung der Sicherheit von Autotunnels angezeigt. Es muss eine Diskussion über die weitere Entwicklung erfolgen. Hierzu braucht es rasch fundierte Unterlagen.</p><p>Wichtig ist insbesondere, dass die neuen Erkenntnisse in zukünftige Projekte einfliessen können. Daher muss die Planung an Tunnels im Nationalstrassennetz (und insbesondere von Tunnels von grosser Länge, d. h. über 600 Meter) gestoppt werden, bis die Erkenntnisse der Untersuchung vorliegen und die daraus zu ziehenden Schlüsse rechtskräftig sind.</p>
    • <p>Die Tunnel auf dem schweizerischen Nationalstrassennetz sind grundsätzlich nach den Sicherheitsnormen der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute und des Weltstrassenverbandes AIPCR geplant und gebaut worden. Um Risiken möglichst auszuschliessen, setzte das Bundesamt für Strassen unmittelbar nach der Brandkatastrophe in Frankreich eine Tunnel-Task-force ein und beauftragte diese, gemeinsam mit den Kantonen eine Sicherheitsüberprüfung der längeren Tunnel vorzunehmen.</p><p>Eine erste Sichtung der erarbeiteten Unterlagen zeigte, dass glücklicherweise keine derart gravierenden Mängel festgestellt wurden, dass Sofortmassnahmen, wie die Schliessung eines Tunnels, erforderlich gewesen wären. In einem Zwischenbericht listete die Task force neben technischen Infrastrukturmassnahmen eine ganze Reihe von Verhaltensmassnahmen und technischen Massnahmen an den Fahrzeugen als mögliches Verbesserungspotential auf. In den nächsten Monaten wird diese Massnahmenpalette vertieft bearbeitet und zur Umsetzung vorbereitet.</p><p>1. Auch wenn noch keine definitiven Ergebnisse vorliegen, kann doch davon ausgegangen werden, dass insgesamt keine gravierenden Sicherheitsprobleme bestehen. Im Hinblick auf die schweren Folgen eines Fahrzeugbrandes im Tunnel ist es indessen trotz des zahlenmässig viel kleineren Unfallrisikos im Tunnel als auf offener Strecke (keine Witterungseinflüsse, Blendwirkung usw., insgesamt bewusst vorsichtiges Fahren) angezeigt, Gefahrenstellen zu suchen und zu eliminieren.</p><p>2. Sofortmassnahmen, wie eine Tunnelschliessung, haben sich nach der ersten Überprüfung durch die Task force nicht aufgedrängt. Die Suche nach diversen Verbesserungsvorschlägen auf der technischen bzw. verhaltensmässigen Ebene ist im Gang, detaillierte Ergebnisse sind in einigen Monaten zu erwarten.</p><p>3. Die Schweiz ist in den internationalen Forschungsgremien kompetent vertreten, so dass die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse laufend in neue Planungen einfliessen können. So hat der Weltstrassenverband AIPCR vor einigen Wochen die neueste Studie zur Thematik "Tunnelbrände/Tunnellüftung" herausgegeben, an der auch Schweizer Experten mitgearbeitet haben. Diese Erkenntnisse wie auch die Erkenntnisse aus den im erwähnten Zwischenbericht der Task force vorgesehenen Abklärungen sollen in die laufenden Tunnelprojekte einfliessen.</p><p>In einer frühen Planungsphase sind ebenfalls Alternativen zu einem Tunnel zu prüfen. Demgegenüber dürfen Projekte in fortgeschrittenen Entscheidungsstadien, zumal wenn sie rechtlich schon beurteilt wurden, nicht mehr in Frage gestellt werden. Solche Vorhaben stellen mitunter Konsenslösungen dar, die in jahrelangem Ringen erarbeitet wurden.</p><p>4. Es gibt keinen Grund für einen Planungsstopp, da, wie erwähnt, sichergestellt ist, dass die Planungen gestützt auf das aktuellste Fachwissen erfolgen. Ein Planungsstopp würde nur die zum Teil dringenden Projekte (wie z. B. Umfahrungen Visp oder Biel) erneut verzögern und damit auch verteuern, hätte aber auf die Sicherheitsaspekte keinen Einfluss.</p><p>Formell liegt der Vorstoss im delegierten Kompetenzbereich des Bundesrates. Der Bundesrat spricht sich deshalb gegen eine Überweisung als Motion aus. Für Ziffer 4 sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf, er lehnt den Vorstoss diesbezüglich auch inhaltlich ab. Angesichts der laufenden Aufträge der Tunnel-Task-force ist er hingegen bereit, die Ziffern 1, 2 und 3 als Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Ziffern 1, 2 und 3 der Motion in ein Postulat umzuwandeln und die Ziffer 4 der Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>1. zu überprüfen, wie hoch die Gefährdung in den bestehenden Tunnels effektiv ist;</p><p>2. Vorschläge für eine rasche Verbesserung der Sicherheit in den bestehenden Tunnels vorzulegen;</p><p>3. geplante Tunnels ebenfalls in die Überprüfung einzubeziehen und deren Sicherheit im Lichte der neuen Erkenntnisse abzuklären sowie mögliche Alternativen vorzulegen;</p><p>4. einen Planungsstopp für neue Objekte zu erlassen, bis Klarheit über die erforderlichen Massnahmen zur Senkung der Gefährdung besteht.</p>
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