KMU-Verträglichkeitsprüfung für geplante staatliche Regulierungen und Verfahren
- ShortId
-
99.3284
- Id
-
19993284
- Updated
-
25.06.2025 02:19
- Language
-
de
- Title
-
KMU-Verträglichkeitsprüfung für geplante staatliche Regulierungen und Verfahren
- AdditionalIndexing
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Klein- und mittleres Unternehmen;Gesetzesproduktion;Vereinfachung von Verfahren;Gesetzesevaluation
- 1
-
- L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- L04K08070202, Gesetzesproduktion
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz haben die geltenden sowie die jährlich neu hinzukommenden staatlichen Regelungen heute eine solche Dichte erreicht, dass sie der Privatwirtschaft immer mehr Informations-, Personal- und kalkulatorische Kosten verursachen. Sie haben eine wirtschaftlich hemmende Wirkung und sind eine Teilursache des schleppenden wirtschaftlichen Aufschwungs. Die Kosten dieser Regelungsdichte belasten die Wirtschaft stark. Sie fallen unabhängig von der Betriebsgrösse an. Deshalb treffen sie die KMU noch stärker als Grossunternehmen.</p><p>Aufgrund des Postulates David (96.3607) hat die Verwaltung mit dem Projekt "Inventar und Evaluation der wirtschaftlichen Verfahren des Bundes" eine Grundlage zu gewissen Regulierungen geschaffen. Ende letzten Jahres wurde vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement das KMU-Forum im Sinne einer ausserparlamentarischen Expertenkommission eingesetzt. Das Forum besteht aus Vertretern der Wirtschaft und der Bundesverwaltung. Es soll der besonderen Bedeutung der KMU Rechnung tragen und im Rahmen von Vernehmlassungen Stellungnahmen zu Bundesregelungen und Massnahmen (Gesetze und Verordnungen) aus Sicht der KMU abgeben. Insbesondere soll es sich zum Vollzug äussern. Es kann zu einzelnen Regelungsbereichen Vereinfachungen vorschlagen und Empfehlungen an die zuständigen Bundesämter abgeben. Im weiteren hat der Bundesrat angekündigt, in seinen Botschaften inskünftig ein Kapitel "Folgen für die Wirtschaft" einzufügen. Ab ungefähr dem Jahre 2000 ist auch der Versuch mit einem KMU-Verträglichkeitstest vorgesehen.</p><p>Diese Massnahmen gehen in die richtige Richtung. Sie vermögen aber dem dringenden Handlungsbedarf nicht ausreichend gerecht zu werden. Soll das vorhandene Potential, das durch den Abbau von unnötigem administrativen Ballast frei wird, ohne Verzug und wirkungsvoll genutzt werden, sind verbindliche und griffige Instrumente zu schaffen. Konkret braucht es zusätzlich zur bisherigen reaktiven Strategie präventive Massnahmen in Form von Regulierungsfolgenabschätzungen. Der Motionär und die Mitunterzeichner fordern deshalb eine KMU-Verträglichkeitsprüfung: Kosten und Nutzen geplanter Regulierungen müssen vor der Beschlussfassung abgeschätzt und gegeneinander abgewogen werden. Die Prüfung hat sich insbesondere an den Bedürfnissen der von staatlichen Regelungen stark beeinträchtigten KMU zu orientieren. Zudem sind geplante staatliche Regelungen auch hinsichtlich ihrer Vollzugstauglichkeit in zehn KMU vorgängig praxisnah zu testen, bevor sie dem Bundesrat oder Parlament zur Beratung unterbreitet werden.</p>
- <p>Mit Beschluss vom 21. Oktober 1998 hat der Bundesrat entschieden, wie Ziffer 1 der Motion Forster (96.3618) stattgegeben werden soll. Diese parlamentarische Forderung verlangt, dass "im Gesetzgebungsverfahren die wirtschaftlichen und administrativen Auswirkungen eines Gesetzes auf die bestehenden und neu zu gründenden Klein- und Mittelbetriebe (KMU) zu berücksichtigen und analog der finanziellen Konsequenzen für den Bund in der jeweiligen Botschaft darzustellen" sind. Um dieses Botschaftskapitel zu erarbeiten, sollen namentlich eine sogenannte Regulierungsfolgenabschätzung und ein KMU-Verträglichkeitstest durchgeführt werden.</p><p>Die Regulierungsfolgenabschätzung zielt vor allem auf die Beantwortung der Frage, "ob" der Staat unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten handeln soll. Zur Beantwortung dieser Frage werden auch soziale und ökologische Auswirkungen erfasst, soweit sie sich in ökonomischen Kategorien messen lassen. Die Regulierungsfolgenabschätzung ist somit einer gesamtwirtschaftlichen, wenn nicht gesamtgesellschaftlichen Optik verpflichtet. Der KMU-Verträglichkeitstest soll dagegen Hinweise liefern, "wie" der Staat handeln soll. Da der Vollzug der meisten wirtschaftsrelevanten Massnahmen die Unternehmen involviert, ist es auch nach der Auffassung des Bundesrates wichtig, dass die möglichen Vorkehren getroffen werden, die sicherstellen, dass die Unternehmen nicht zu sehr mit administrativen Mehrarbeiten belastet werden, dass ihnen zusätzliche Investitionen oder Erschwernisse im Betriebsablauf möglichst erspart bleiben und dass der unternehmerische Handlungsspielraum eine möglichst geringe Einschränkung erfährt. Wie sich eine Vorlage in dieser Hinsicht auswirkt, soll die Verwaltung durch einen Besuch in zehn gezielt ausgewählten KMU erfahren. Den Ergebnissen dieser Besuche kommt kein statistisch repräsentativer Charakter zu, sie sind im Sinne von Fallstudien aufzufassen, die namentlich auch drohende Probleme im Vollzug aufzeigen sollen. Die politisch repräsentative Aussage über die Haltung der Unternehmerkreise wird weiterhin über das Vernehmlassungsverfahren beizubringen sein.</p><p>Für die Durchführung der sogenannten KMU-Verträglichkeitstests ist ein grösserer Einsatz an finanziellen und namentlich personellen Ressourcen nötig als für die Regulierungsfolgenabschätzung. KMU-Verträglichkeitstests sollen folglich nur bei grösseren Änderungen von Bundesgesetzen und bei Verordnungen erfolgen, die der Bundesrat erlässt und für die - aufgrund ihrer wirtschaftlichen Tragweite - ein formelles Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wird. Da mit diesem Instrument vor einer definitiven Verankerung noch weitere Erfahrungen gesammelt werden müssen, hat der Bundesrat die Durchführung von KMU-Verträglichkeitstests vorläufig auf vier Jahre befristet. Vor Ablauf der kommenden Legislaturperiode wird eine Evaluation die Berechtigung einer Weiterführung dieses neuen Instrumentes darzulegen haben. Fragen stellen sich nach dem Verhältnis zwischen dem KMU-Verträglichkeitstest und dem Vernehmlassungsverfahren. Auch sollen die sich aus den Tests ergebenden Erkenntnisse für die Rechtsetzung und die Folgen für die Dauer des Gesetzgebungsprozesses gewürdigt werden.</p><p>Da aufgrund dieser Erwägungen die Einführung eines KMU-Verträglichkeitstests vom Bundesrat am 21. Oktober 1998 nur provisorisch beschlossen wurde, beantragen wir die Umwandlung der Motion Durrer in ein Postulat. Nach erfolgter Evaluation der Erfahrungen soll das Parlament über den Geschäftsbericht vom Entscheid des Bundesrates in Sachen Fortführung des KMU-Verträglichkeitstests in Kenntnis gesetzt werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass neue Regulierungen und Verfahren im Rahmen einer KMU-Verträglichkeitsprüfung einer Kosten-Nutzen-Analyse sowie einem Vollzugstauglichkeitstest bei zehn KMU unterzogen werden, bevor sie dem Bundesrat oder dem Parlament zur Beratung unterbreitet werden.</p>
- KMU-Verträglichkeitsprüfung für geplante staatliche Regulierungen und Verfahren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In der Schweiz haben die geltenden sowie die jährlich neu hinzukommenden staatlichen Regelungen heute eine solche Dichte erreicht, dass sie der Privatwirtschaft immer mehr Informations-, Personal- und kalkulatorische Kosten verursachen. Sie haben eine wirtschaftlich hemmende Wirkung und sind eine Teilursache des schleppenden wirtschaftlichen Aufschwungs. Die Kosten dieser Regelungsdichte belasten die Wirtschaft stark. Sie fallen unabhängig von der Betriebsgrösse an. Deshalb treffen sie die KMU noch stärker als Grossunternehmen.</p><p>Aufgrund des Postulates David (96.3607) hat die Verwaltung mit dem Projekt "Inventar und Evaluation der wirtschaftlichen Verfahren des Bundes" eine Grundlage zu gewissen Regulierungen geschaffen. Ende letzten Jahres wurde vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement das KMU-Forum im Sinne einer ausserparlamentarischen Expertenkommission eingesetzt. Das Forum besteht aus Vertretern der Wirtschaft und der Bundesverwaltung. Es soll der besonderen Bedeutung der KMU Rechnung tragen und im Rahmen von Vernehmlassungen Stellungnahmen zu Bundesregelungen und Massnahmen (Gesetze und Verordnungen) aus Sicht der KMU abgeben. Insbesondere soll es sich zum Vollzug äussern. Es kann zu einzelnen Regelungsbereichen Vereinfachungen vorschlagen und Empfehlungen an die zuständigen Bundesämter abgeben. Im weiteren hat der Bundesrat angekündigt, in seinen Botschaften inskünftig ein Kapitel "Folgen für die Wirtschaft" einzufügen. Ab ungefähr dem Jahre 2000 ist auch der Versuch mit einem KMU-Verträglichkeitstest vorgesehen.</p><p>Diese Massnahmen gehen in die richtige Richtung. Sie vermögen aber dem dringenden Handlungsbedarf nicht ausreichend gerecht zu werden. Soll das vorhandene Potential, das durch den Abbau von unnötigem administrativen Ballast frei wird, ohne Verzug und wirkungsvoll genutzt werden, sind verbindliche und griffige Instrumente zu schaffen. Konkret braucht es zusätzlich zur bisherigen reaktiven Strategie präventive Massnahmen in Form von Regulierungsfolgenabschätzungen. Der Motionär und die Mitunterzeichner fordern deshalb eine KMU-Verträglichkeitsprüfung: Kosten und Nutzen geplanter Regulierungen müssen vor der Beschlussfassung abgeschätzt und gegeneinander abgewogen werden. Die Prüfung hat sich insbesondere an den Bedürfnissen der von staatlichen Regelungen stark beeinträchtigten KMU zu orientieren. Zudem sind geplante staatliche Regelungen auch hinsichtlich ihrer Vollzugstauglichkeit in zehn KMU vorgängig praxisnah zu testen, bevor sie dem Bundesrat oder Parlament zur Beratung unterbreitet werden.</p>
- <p>Mit Beschluss vom 21. Oktober 1998 hat der Bundesrat entschieden, wie Ziffer 1 der Motion Forster (96.3618) stattgegeben werden soll. Diese parlamentarische Forderung verlangt, dass "im Gesetzgebungsverfahren die wirtschaftlichen und administrativen Auswirkungen eines Gesetzes auf die bestehenden und neu zu gründenden Klein- und Mittelbetriebe (KMU) zu berücksichtigen und analog der finanziellen Konsequenzen für den Bund in der jeweiligen Botschaft darzustellen" sind. Um dieses Botschaftskapitel zu erarbeiten, sollen namentlich eine sogenannte Regulierungsfolgenabschätzung und ein KMU-Verträglichkeitstest durchgeführt werden.</p><p>Die Regulierungsfolgenabschätzung zielt vor allem auf die Beantwortung der Frage, "ob" der Staat unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten handeln soll. Zur Beantwortung dieser Frage werden auch soziale und ökologische Auswirkungen erfasst, soweit sie sich in ökonomischen Kategorien messen lassen. Die Regulierungsfolgenabschätzung ist somit einer gesamtwirtschaftlichen, wenn nicht gesamtgesellschaftlichen Optik verpflichtet. Der KMU-Verträglichkeitstest soll dagegen Hinweise liefern, "wie" der Staat handeln soll. Da der Vollzug der meisten wirtschaftsrelevanten Massnahmen die Unternehmen involviert, ist es auch nach der Auffassung des Bundesrates wichtig, dass die möglichen Vorkehren getroffen werden, die sicherstellen, dass die Unternehmen nicht zu sehr mit administrativen Mehrarbeiten belastet werden, dass ihnen zusätzliche Investitionen oder Erschwernisse im Betriebsablauf möglichst erspart bleiben und dass der unternehmerische Handlungsspielraum eine möglichst geringe Einschränkung erfährt. Wie sich eine Vorlage in dieser Hinsicht auswirkt, soll die Verwaltung durch einen Besuch in zehn gezielt ausgewählten KMU erfahren. Den Ergebnissen dieser Besuche kommt kein statistisch repräsentativer Charakter zu, sie sind im Sinne von Fallstudien aufzufassen, die namentlich auch drohende Probleme im Vollzug aufzeigen sollen. Die politisch repräsentative Aussage über die Haltung der Unternehmerkreise wird weiterhin über das Vernehmlassungsverfahren beizubringen sein.</p><p>Für die Durchführung der sogenannten KMU-Verträglichkeitstests ist ein grösserer Einsatz an finanziellen und namentlich personellen Ressourcen nötig als für die Regulierungsfolgenabschätzung. KMU-Verträglichkeitstests sollen folglich nur bei grösseren Änderungen von Bundesgesetzen und bei Verordnungen erfolgen, die der Bundesrat erlässt und für die - aufgrund ihrer wirtschaftlichen Tragweite - ein formelles Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wird. Da mit diesem Instrument vor einer definitiven Verankerung noch weitere Erfahrungen gesammelt werden müssen, hat der Bundesrat die Durchführung von KMU-Verträglichkeitstests vorläufig auf vier Jahre befristet. Vor Ablauf der kommenden Legislaturperiode wird eine Evaluation die Berechtigung einer Weiterführung dieses neuen Instrumentes darzulegen haben. Fragen stellen sich nach dem Verhältnis zwischen dem KMU-Verträglichkeitstest und dem Vernehmlassungsverfahren. Auch sollen die sich aus den Tests ergebenden Erkenntnisse für die Rechtsetzung und die Folgen für die Dauer des Gesetzgebungsprozesses gewürdigt werden.</p><p>Da aufgrund dieser Erwägungen die Einführung eines KMU-Verträglichkeitstests vom Bundesrat am 21. Oktober 1998 nur provisorisch beschlossen wurde, beantragen wir die Umwandlung der Motion Durrer in ein Postulat. Nach erfolgter Evaluation der Erfahrungen soll das Parlament über den Geschäftsbericht vom Entscheid des Bundesrates in Sachen Fortführung des KMU-Verträglichkeitstests in Kenntnis gesetzt werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass neue Regulierungen und Verfahren im Rahmen einer KMU-Verträglichkeitsprüfung einer Kosten-Nutzen-Analyse sowie einem Vollzugstauglichkeitstest bei zehn KMU unterzogen werden, bevor sie dem Bundesrat oder dem Parlament zur Beratung unterbreitet werden.</p>
- KMU-Verträglichkeitsprüfung für geplante staatliche Regulierungen und Verfahren
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