Die wahre Geschichte der Schweizer Waisen

ShortId
99.3297
Id
19993297
Updated
14.11.2025 06:52
Language
de
Title
Die wahre Geschichte der Schweizer Waisen
AdditionalIndexing
Waise;Geschichtswissenschaft;Expertenkommission;Pflegekind;Sozialeinrichtung;Jugendschutz
1
  • L04K16030106, Geschichtswissenschaft
  • L05K0103030105, Waise
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L06K010303010401, Pflegekind
  • L04K01040407, Sozialeinrichtung
  • L06K080602020101, Expertenkommission
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweizer Waisen oder von ihren Eltern getrennten Kinder wurden noch lange in unserem Jahrhundert höchstwahrscheinlich Opfer einer absolut unwürdigen Behandlung, die nicht Frucht mehr oder weniger häufiger "Entgleisungen" war, sondern zu einem offiziellen "Erziehungssystem" (?) gehörte, das in den dafür vorgesehenen Zentren unseres Landes zur Anwendung gelangte.</p><p>Eine Reihe von Zeugnissen, die verschiedene Akteure und Beobachter dieser Geschichte - sowohl Historikerinnen und Historiker als auch Bürgerinnen und Bürger, die Unterstützung erhalten haben - gesammelt haben, machen deutlich, dass es sich hier um ein sehr schwerwiegendes Problem von allgemeinem Interesse handelt. Diese individuellen wie auch kollektiven Zeugnisse belegen das Alltagsleben, die Gefühle, die erlittenen Qualen der Kinder, die manchmal "zu ihrem Wohl" misshandelt wurden. Oft wurden sie geschlagen, manchmal gar vergewaltigt, sie waren buchstäblich Sklaven, ohne Recht auf Meinungsäusserung und ohne Beziehungen, die diesen Namen verdient hätten, ohne Grundrechte und den Launen aller ausgesetzt. Die Beispiele dazu sind zahlreich: Dutzende von Personen wurden weggebracht von einem Heim in eine Erziehungsanstalt, als billige Arbeitskräfte ausgebeutet, sie hatten keine Möglichkeit zur Schule zu gehen oder einen Beruf zu lernen, sie hatten keinen Zugang zu einer minimalen Bildung, sie waren an den Rand der Gesellschaft gedrängt und oft gar ihrer Grundrechte beraubt.</p><p>Die Anschuldigungen sind hart und müssen unbedingt überprüft werden.</p><p>Die Kinder, die in diesen Heimen, Waisenhäusern, Sondererziehungsheimen und Erziehungsanstalten oder auch bei Gastfamilien untergebracht waren, sind Gegenstand eines Vertuschungsprozesses: Es ist unmöglich, die Lebensgeschichten einzelner Personen zurückzuverfolgen.</p><p>Die meisten individuellen oder institutionellen Archive sind zerstört oder unzugänglich. Diese Situation macht glauben, dass implizit in Bezug auf die Spuren und Zeugnisse der Existenz und des Schicksals, das diesen Leuten zu teil wurde, tatsächlich eine Politik der "verbrannten Erde" verfolgt wurde.</p><p>Zudem reden diese um ihre Grundrechte gebrachten Kinder, die heute erwachsen sind, von ihren Qualen und verlangen Genugtuung.</p><p>Man muss ihnen das Wort geben, ihr tragisches Schicksal aufarbeiten und prüfen, ob heute solche Praktiken noch immer möglich sind.</p>
  • <p>Aus der Begründung der Motion geht hervor, dass nicht nur Waisen - wie dies der Titel vermuten lässt - sondern ganz allgemein die Problematik der behördlichen Wegnahme von Kindern in der Vergangenheit angesprochen wird.</p><p>Die Versorgung von (Waisen-) Kindern in Heimen und die Problematik der sogenannten Verdingkinder ist im Zusammenhang mit dem Umgang der bürgerlichen Gesellschaft mit der "sozialen Frage" im 19. und 20. Jahrhundert zu betrachten. Diese war ihrerseits eine Begleiterscheinung des säkularen Modernisierungsprozesses.</p><p>Besonders betroffen waren in der Schweiz bekanntlich Kinder und Eltern der nichtsesshaften Bevölkerung der Jenischen. Wie die im Auftrag des Bundes erstellte und 1998 veröffentlichte historische Studie über das "Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse" gezeigt hat, wurden zwischen 1926 und 1973 im Rahmen des Pro Juventute Hilfswerks über 600 Kinder von Jenischen ihren Eltern weggenommen und in Pflegefamilien, Heimen oder Kliniken untergebracht. Mit der Studie wurde ein dunkles Kapitel der schweizerischen Sozial- und Fürsorgepolitik beleuchtet. Sie gibt einen Überblick über die im Bundesarchiv zusammengeführten Hilfswerkakten der Kantone, über die Entstehungsgeschichte und die Aktivitäten des Hilfswerks sowie über die Rollen der Pro Juventute und des Bundes. Es handelte sich um einen Modellfall von Diskriminierung einer Minderheit in der Schweiz, bei dem eine private Institution und die direkt involvierten Vormundschaftsbehörden der Kantone und Gemeinden die Hauptverantwortung trugen. Da der Bund die Aktion politisch, moralisch und finanziell unterstützte, hat er den Betroffenen zwischen 1988 und 1993 Entschädigungszahlungen im Umfang von 11 Millionen Franken ausbezahlt, nachdem sich Bundesrat Alphons Egli 1986 bei diesen entschuldigt hatte. Die Studie ist ein Schritt zur Aufarbeitung des Unrechts, das der jenischen Bevölkerung in der Schweiz widerfahren ist und soll dazu beitragen, dass sich Ähnliches nie mehr wiederholt.</p><p>Darüber hinaus dürfte jedoch die Problematik der Waisenfürsorge die Institutionen des Bundes konkret kaum oder nur am Rande betreffen. Fürsorgepolitik fällt in der Schweiz im wesentlichen in die Kompetenz der Gemeinden und Kantone. Relevante Quellen finden sich deshalb wohl in erster Linie in Gemeinde- und Staatsarchiven sowie in Archiven von staatlichen und privaten Institutionen (Heime, Erziehungsanstalten). Es macht deshalb wenig Sinn, seitens des Bundes eine spezielle Untersuchungskommission einzusetzen. Die in der Motion angesprochene Thematik ist aber zugleich von gesamtgesellschaftlicher Relevanz. Eine fundierte historische Aufarbeitung bietet sich sicherlich an. Der Bundesrat ist deshalb bereit zu prüfen, ob entsprechende Forschungsvorhaben, die namentlich auch auf kantonaler Ebene sinnvollerweise zu erfolgen haben, auch im Rahmen eines Nationalen Forschungsprogrammes zu sachverwandten Themen (z. B. "Kinder der Landstrasse", Waisenkinder, Fürsorgepolitik, Eugenik, Zwangssterilisation) berücksichtigt werden könnten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, so rasch wie möglich eine unabhängige Untersuchungskommission ins Leben zu rufen, die das tragische Los der Schweizer Waisen (oder der von ihren Eltern getrennten Kindern), die in Sonderzentren gebracht wurden, untersuchen soll.</p><p>Insbesondere muss diese Kommission folgende Fragen beantworten:</p><p>1. Stimmt es, dass diese Kinder Opfer schwerer systematischer Misshandlungen waren? Und wenn ja, welcher?</p><p>2. Sind diese Misshandlungen die Konsequenzen eines allgemeinen Willens, der sich auf eine offiziell anerkannte pseudowissenschaftliche Theorie stützt?</p><p>3. Gibt es diese unhaltbaren Praktiken wirklich nicht mehr? Seit wann?</p><p>4. Wie viele Schweizer Bürgerinnen und Bürger wurden Opfer solcher unbeschreiblicher Machenschaften?</p><p>5. Was soll unternommen werden zur Wiedergutmachung für die Personen, die diese Hölle erlebt haben?</p><p>6. Welche Massnahmen sind zu treffen, dass sich die Geschichte nicht mehr wiederholt?</p>
  • Die wahre Geschichte der Schweizer Waisen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweizer Waisen oder von ihren Eltern getrennten Kinder wurden noch lange in unserem Jahrhundert höchstwahrscheinlich Opfer einer absolut unwürdigen Behandlung, die nicht Frucht mehr oder weniger häufiger "Entgleisungen" war, sondern zu einem offiziellen "Erziehungssystem" (?) gehörte, das in den dafür vorgesehenen Zentren unseres Landes zur Anwendung gelangte.</p><p>Eine Reihe von Zeugnissen, die verschiedene Akteure und Beobachter dieser Geschichte - sowohl Historikerinnen und Historiker als auch Bürgerinnen und Bürger, die Unterstützung erhalten haben - gesammelt haben, machen deutlich, dass es sich hier um ein sehr schwerwiegendes Problem von allgemeinem Interesse handelt. Diese individuellen wie auch kollektiven Zeugnisse belegen das Alltagsleben, die Gefühle, die erlittenen Qualen der Kinder, die manchmal "zu ihrem Wohl" misshandelt wurden. Oft wurden sie geschlagen, manchmal gar vergewaltigt, sie waren buchstäblich Sklaven, ohne Recht auf Meinungsäusserung und ohne Beziehungen, die diesen Namen verdient hätten, ohne Grundrechte und den Launen aller ausgesetzt. Die Beispiele dazu sind zahlreich: Dutzende von Personen wurden weggebracht von einem Heim in eine Erziehungsanstalt, als billige Arbeitskräfte ausgebeutet, sie hatten keine Möglichkeit zur Schule zu gehen oder einen Beruf zu lernen, sie hatten keinen Zugang zu einer minimalen Bildung, sie waren an den Rand der Gesellschaft gedrängt und oft gar ihrer Grundrechte beraubt.</p><p>Die Anschuldigungen sind hart und müssen unbedingt überprüft werden.</p><p>Die Kinder, die in diesen Heimen, Waisenhäusern, Sondererziehungsheimen und Erziehungsanstalten oder auch bei Gastfamilien untergebracht waren, sind Gegenstand eines Vertuschungsprozesses: Es ist unmöglich, die Lebensgeschichten einzelner Personen zurückzuverfolgen.</p><p>Die meisten individuellen oder institutionellen Archive sind zerstört oder unzugänglich. Diese Situation macht glauben, dass implizit in Bezug auf die Spuren und Zeugnisse der Existenz und des Schicksals, das diesen Leuten zu teil wurde, tatsächlich eine Politik der "verbrannten Erde" verfolgt wurde.</p><p>Zudem reden diese um ihre Grundrechte gebrachten Kinder, die heute erwachsen sind, von ihren Qualen und verlangen Genugtuung.</p><p>Man muss ihnen das Wort geben, ihr tragisches Schicksal aufarbeiten und prüfen, ob heute solche Praktiken noch immer möglich sind.</p>
    • <p>Aus der Begründung der Motion geht hervor, dass nicht nur Waisen - wie dies der Titel vermuten lässt - sondern ganz allgemein die Problematik der behördlichen Wegnahme von Kindern in der Vergangenheit angesprochen wird.</p><p>Die Versorgung von (Waisen-) Kindern in Heimen und die Problematik der sogenannten Verdingkinder ist im Zusammenhang mit dem Umgang der bürgerlichen Gesellschaft mit der "sozialen Frage" im 19. und 20. Jahrhundert zu betrachten. Diese war ihrerseits eine Begleiterscheinung des säkularen Modernisierungsprozesses.</p><p>Besonders betroffen waren in der Schweiz bekanntlich Kinder und Eltern der nichtsesshaften Bevölkerung der Jenischen. Wie die im Auftrag des Bundes erstellte und 1998 veröffentlichte historische Studie über das "Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse" gezeigt hat, wurden zwischen 1926 und 1973 im Rahmen des Pro Juventute Hilfswerks über 600 Kinder von Jenischen ihren Eltern weggenommen und in Pflegefamilien, Heimen oder Kliniken untergebracht. Mit der Studie wurde ein dunkles Kapitel der schweizerischen Sozial- und Fürsorgepolitik beleuchtet. Sie gibt einen Überblick über die im Bundesarchiv zusammengeführten Hilfswerkakten der Kantone, über die Entstehungsgeschichte und die Aktivitäten des Hilfswerks sowie über die Rollen der Pro Juventute und des Bundes. Es handelte sich um einen Modellfall von Diskriminierung einer Minderheit in der Schweiz, bei dem eine private Institution und die direkt involvierten Vormundschaftsbehörden der Kantone und Gemeinden die Hauptverantwortung trugen. Da der Bund die Aktion politisch, moralisch und finanziell unterstützte, hat er den Betroffenen zwischen 1988 und 1993 Entschädigungszahlungen im Umfang von 11 Millionen Franken ausbezahlt, nachdem sich Bundesrat Alphons Egli 1986 bei diesen entschuldigt hatte. Die Studie ist ein Schritt zur Aufarbeitung des Unrechts, das der jenischen Bevölkerung in der Schweiz widerfahren ist und soll dazu beitragen, dass sich Ähnliches nie mehr wiederholt.</p><p>Darüber hinaus dürfte jedoch die Problematik der Waisenfürsorge die Institutionen des Bundes konkret kaum oder nur am Rande betreffen. Fürsorgepolitik fällt in der Schweiz im wesentlichen in die Kompetenz der Gemeinden und Kantone. Relevante Quellen finden sich deshalb wohl in erster Linie in Gemeinde- und Staatsarchiven sowie in Archiven von staatlichen und privaten Institutionen (Heime, Erziehungsanstalten). Es macht deshalb wenig Sinn, seitens des Bundes eine spezielle Untersuchungskommission einzusetzen. Die in der Motion angesprochene Thematik ist aber zugleich von gesamtgesellschaftlicher Relevanz. Eine fundierte historische Aufarbeitung bietet sich sicherlich an. Der Bundesrat ist deshalb bereit zu prüfen, ob entsprechende Forschungsvorhaben, die namentlich auch auf kantonaler Ebene sinnvollerweise zu erfolgen haben, auch im Rahmen eines Nationalen Forschungsprogrammes zu sachverwandten Themen (z. B. "Kinder der Landstrasse", Waisenkinder, Fürsorgepolitik, Eugenik, Zwangssterilisation) berücksichtigt werden könnten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, so rasch wie möglich eine unabhängige Untersuchungskommission ins Leben zu rufen, die das tragische Los der Schweizer Waisen (oder der von ihren Eltern getrennten Kindern), die in Sonderzentren gebracht wurden, untersuchen soll.</p><p>Insbesondere muss diese Kommission folgende Fragen beantworten:</p><p>1. Stimmt es, dass diese Kinder Opfer schwerer systematischer Misshandlungen waren? Und wenn ja, welcher?</p><p>2. Sind diese Misshandlungen die Konsequenzen eines allgemeinen Willens, der sich auf eine offiziell anerkannte pseudowissenschaftliche Theorie stützt?</p><p>3. Gibt es diese unhaltbaren Praktiken wirklich nicht mehr? Seit wann?</p><p>4. Wie viele Schweizer Bürgerinnen und Bürger wurden Opfer solcher unbeschreiblicher Machenschaften?</p><p>5. Was soll unternommen werden zur Wiedergutmachung für die Personen, die diese Hölle erlebt haben?</p><p>6. Welche Massnahmen sind zu treffen, dass sich die Geschichte nicht mehr wiederholt?</p>
    • Die wahre Geschichte der Schweizer Waisen

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