Gentechnisch veränderte Organismen. Haftung der Hersteller

ShortId
99.3310
Id
19993310
Updated
25.06.2025 02:25
Language
de
Title
Gentechnisch veränderte Organismen. Haftung der Hersteller
AdditionalIndexing
Produzentenhaftung;gentechnisch veränderte Organismen;Haftung
1
  • L08K0706010501040202, gentechnisch veränderte Organismen
  • L04K05070202, Haftung
  • L05K0507020203, Produzentenhaftung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dieses Frühjahr wurde unbeabsichtigt mit GVO verunreinigtes Saatgut von Mais in die Schweiz importiert und gelangte in den Verkehr. Diese Saaten mussten in Anwendung des Umweltschutzgesetzes trotz der Schuldlosigkeit der Produzenten vernichtet werden. Die betroffenen Produzenten erlitten dadurch einen Schaden (vernichtetes Saatgut, Umtriebe, Ertragsausfall). Die Importeurin des Saatgutes erklärte sich bereit, die Produzenten grundsätzlich zu entschädigen. Wäre dies nicht der Fall gewesen, hätten die betroffenen Produzenten gerichtlich gegen die Verantwortlichen vorgehen müssen, was auch bei diesem klaren und eindeutigen Fall Risiken, Zeitverlust und Kosten für die Produzenten zur Folge gehabt hätte.</p><p>In Anbetracht der technischen Entwicklungen muss in Zukunft mit weiteren und möglicherweise schwerwiegenderen Problemen gerechnet werden.</p>
  • <p>Mit der Überweisung der Gen-Lex-Motion (96.3363, Motion WBK-N) ist der Bundesrat bereits beauftragt worden, das Haftpflichtrecht an die Besonderheiten der Gentechnologie anzupassen und dabei insbesondere denkbare langfristige Auswirkungen zu berücksichtigen. Im Rahmen dieser Arbeiten wird er die Frage prüfen, wieweit die Hersteller die Haftpflicht übernehmen sollen.</p><p>Der Bundesrat sieht vor, den eidgenössischen Räten noch dieses Jahr eine Botschaft zur Umsetzung der Gen-Lex-Motion zu unterbreiten. Dabei wird er prüfen, ob das von der Motionärin geäusserte Anliegen in der Vorlage zu verankern sei. Es wird Aufgabe des Parlamentes sein, über die dort vorgeschlagene Regelung zu befinden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Gen-Lex-Botschaft die Haftung für alle direkten und indirekten Schäden, die von in der Schweiz zugelassenen oder nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verursacht werden, zu regeln. Grundsätzlich sollen die Hersteller der GVO diese Haftung tragen.</p>
  • Gentechnisch veränderte Organismen. Haftung der Hersteller
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dieses Frühjahr wurde unbeabsichtigt mit GVO verunreinigtes Saatgut von Mais in die Schweiz importiert und gelangte in den Verkehr. Diese Saaten mussten in Anwendung des Umweltschutzgesetzes trotz der Schuldlosigkeit der Produzenten vernichtet werden. Die betroffenen Produzenten erlitten dadurch einen Schaden (vernichtetes Saatgut, Umtriebe, Ertragsausfall). Die Importeurin des Saatgutes erklärte sich bereit, die Produzenten grundsätzlich zu entschädigen. Wäre dies nicht der Fall gewesen, hätten die betroffenen Produzenten gerichtlich gegen die Verantwortlichen vorgehen müssen, was auch bei diesem klaren und eindeutigen Fall Risiken, Zeitverlust und Kosten für die Produzenten zur Folge gehabt hätte.</p><p>In Anbetracht der technischen Entwicklungen muss in Zukunft mit weiteren und möglicherweise schwerwiegenderen Problemen gerechnet werden.</p>
    • <p>Mit der Überweisung der Gen-Lex-Motion (96.3363, Motion WBK-N) ist der Bundesrat bereits beauftragt worden, das Haftpflichtrecht an die Besonderheiten der Gentechnologie anzupassen und dabei insbesondere denkbare langfristige Auswirkungen zu berücksichtigen. Im Rahmen dieser Arbeiten wird er die Frage prüfen, wieweit die Hersteller die Haftpflicht übernehmen sollen.</p><p>Der Bundesrat sieht vor, den eidgenössischen Räten noch dieses Jahr eine Botschaft zur Umsetzung der Gen-Lex-Motion zu unterbreiten. Dabei wird er prüfen, ob das von der Motionärin geäusserte Anliegen in der Vorlage zu verankern sei. Es wird Aufgabe des Parlamentes sein, über die dort vorgeschlagene Regelung zu befinden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Gen-Lex-Botschaft die Haftung für alle direkten und indirekten Schäden, die von in der Schweiz zugelassenen oder nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verursacht werden, zu regeln. Grundsätzlich sollen die Hersteller der GVO diese Haftung tragen.</p>
    • Gentechnisch veränderte Organismen. Haftung der Hersteller

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