Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen

ShortId
99.3311
Id
19993311
Updated
10.04.2024 13:23
Language
de
Title
Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen
AdditionalIndexing
Bewilligung;pflanzliche Erzeugung;gentechnisch veränderte Organismen;Gesetz;Haftung
1
  • L08K0706010501040202, gentechnisch veränderte Organismen
  • L04K14010101, pflanzliche Erzeugung
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L04K05070202, Haftung
  • L05K0503010102, Gesetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist gegenwärtig daran, die Gen-Lex-Vorlage vorzubereiten und in diesem Rahmen auch eine Lösung für die Haftungsfrage vorzuschlagen. Es ist damit zu rechnen, dass die Erarbeitung des Gesetzes noch einige Zeit beanspruchen wird.</p><p>Es besteht folglich die Gefahr, dass Anbaubewilligungen erteilt werden, bevor die Haftungsfrage klar gelöst ist. Der Fall des mit gentechnisch veränderten Organismen verunreinigten Saatgutes hat gezeigt, dass die betroffenen Bauern aufgrund der bestehenden Rechtslage langwierige rechtliche Verfahren in Anspruch nehmen müssen, damit ihre Schäden gedeckt werden.</p><p>Dieser Konflikt kann nur so gelöst werden, dass zuerst die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden und erst nachher auch Bewilligungen erteilt werden können.</p>
  • <p>Das zukünftige Vorgehen für das direkte Ausbringen von gentechnisch veränderten Organismen in die Umwelt und für das Inverkehrbringen zu diesem Zweck sowie die Fragen der Haftung werden im Rahmen der Gen-Lex-Botschaft sorgfältig geprüft.</p><p>Gesuche für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen sind bis zum Abschluss der Arbeiten zur Gen-Lex-Vorlage kaum wahrscheinlich. Sollten dennoch in der Zwischenphase Gesuche gestellt werden, nähme die zuständige Bewilligungsbehörde sorgfältige Prüfungen und Beurteilungen aufgrund der bestehenden Rechtsgrundlagen vor.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, auf die Bewilligung des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen zu verzichten, bis die Fragen der Haftung für aus diesem Anbau entstandene Schäden in der Gen-Lex-Vorlage geregelt sind. Davon ausgenommen sind Versuche für die Forschung, sofern daraus für Mensch, Tier und Umwelt keine Gefahren ausgehen.</p>
  • Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist gegenwärtig daran, die Gen-Lex-Vorlage vorzubereiten und in diesem Rahmen auch eine Lösung für die Haftungsfrage vorzuschlagen. Es ist damit zu rechnen, dass die Erarbeitung des Gesetzes noch einige Zeit beanspruchen wird.</p><p>Es besteht folglich die Gefahr, dass Anbaubewilligungen erteilt werden, bevor die Haftungsfrage klar gelöst ist. Der Fall des mit gentechnisch veränderten Organismen verunreinigten Saatgutes hat gezeigt, dass die betroffenen Bauern aufgrund der bestehenden Rechtslage langwierige rechtliche Verfahren in Anspruch nehmen müssen, damit ihre Schäden gedeckt werden.</p><p>Dieser Konflikt kann nur so gelöst werden, dass zuerst die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden und erst nachher auch Bewilligungen erteilt werden können.</p>
    • <p>Das zukünftige Vorgehen für das direkte Ausbringen von gentechnisch veränderten Organismen in die Umwelt und für das Inverkehrbringen zu diesem Zweck sowie die Fragen der Haftung werden im Rahmen der Gen-Lex-Botschaft sorgfältig geprüft.</p><p>Gesuche für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen sind bis zum Abschluss der Arbeiten zur Gen-Lex-Vorlage kaum wahrscheinlich. Sollten dennoch in der Zwischenphase Gesuche gestellt werden, nähme die zuständige Bewilligungsbehörde sorgfältige Prüfungen und Beurteilungen aufgrund der bestehenden Rechtsgrundlagen vor.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, auf die Bewilligung des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen zu verzichten, bis die Fragen der Haftung für aus diesem Anbau entstandene Schäden in der Gen-Lex-Vorlage geregelt sind. Davon ausgenommen sind Versuche für die Forschung, sofern daraus für Mensch, Tier und Umwelt keine Gefahren ausgehen.</p>
    • Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen

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