Erwerbsausfall bei Mutterschaft

ShortId
99.3312
Id
19993312
Updated
10.04.2024 11:29
Language
de
Title
Erwerbsausfall bei Mutterschaft
AdditionalIndexing
Lohn;Mutterschaftsversicherung;selbstständig Erwerbstätige/r
1
  • L04K01040115, Mutterschaftsversicherung
  • L05K0702010103, Lohn
  • L05K0702020402, selbstständig Erwerbstätige/r
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Vorfeld der Abstimmung zur Mutterschaftsversicherung wurde von Befürworterinnen und Gegnerinnen der Vorlage klar hervorgehoben, dass die Grundleistung für Frauen von Selbständigerwerbenden mit kleinen Einkommen nicht befriedigend war. Es muss eine Möglichkeit geschaffen werden, damit sich Frauen mit tragbaren Prämien für den Erwerbsausfall bei Mutterschaft privat versichern können.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass nach der Ablehnung der Mutterschaftsversicherung vom 13. Juni 1999 im geltenden Recht weiterhin Lücken bestehen.</p><p>Nach dem Vorschlag der Motionärin soll der anvisierten Gruppe von Frauen zu einem Recht auf Abschluss einer privaten Taggeldversicherung für Leistungen bei Mutterschaft zu einheitlichen, günstigen Prämien verholfen werden. Die Einräumung eines solchen Rechtes auf Abschluss eines Versicherungsvertrages würde die Einführung eines Kontrahierungszwanges im privaten Versicherungsrecht darstellen. Aufgrund der bestehenden Verfassungsgrundlagen gibt es keine Möglichkeit, einen derartigen Kontrahierungszwang für Versicherungsunternehmen einzuführen. Er würde dem Grundsatz der Privatautonomie widersprechen.</p><p>Selbst in Bereichen, in denen kraft spezialgesetzlicher Vorschriften ein Versicherungsobligatorium besteht - als Beispiele könnten die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung oder die Unfallversicherung erwähnt werden -, sind die Versicherungsunternehmen in ihrem Entscheid frei, ob sie überhaupt eine entsprechende Versicherungsdeckung anbieten, allenfalls mit wem und zu welchem Preis sie einen Versicherungsvertrag abschliessen wollen.</p><p>Neben diesem grundsätzlichen Aspekt sieht der Bundesrat auch keine Möglichkeit für die Schaffung eines Anreizsystems im Bereich der Privatversicherung, durch das die privaten Versicherungsunternehmen allenfalls auf freiwilliger Basis zum Anbieten einer entsprechenden Versicherungsdeckung bewogen werden könnten. Die Errichtung eines solchen Systems wäre im Ergebnis nur durch eine Mitfinanzierung der öffentlichen Hand zu realisieren, was nach der geltenden Rechtsordnung im privaten Versicherungswesen nicht vorgesehen ist.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, Massnahmen einzuleiten, die es Frauen von Selbständigerwerbenden mit kleinen und mittleren Einkommen unter Berücksichtigung der Selbstverantwortung erlauben, kostengünstige Versicherungen für den Erwerbsausfall bei Mutterschaft abzuschliessen.</p>
  • Erwerbsausfall bei Mutterschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Vorfeld der Abstimmung zur Mutterschaftsversicherung wurde von Befürworterinnen und Gegnerinnen der Vorlage klar hervorgehoben, dass die Grundleistung für Frauen von Selbständigerwerbenden mit kleinen Einkommen nicht befriedigend war. Es muss eine Möglichkeit geschaffen werden, damit sich Frauen mit tragbaren Prämien für den Erwerbsausfall bei Mutterschaft privat versichern können.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass nach der Ablehnung der Mutterschaftsversicherung vom 13. Juni 1999 im geltenden Recht weiterhin Lücken bestehen.</p><p>Nach dem Vorschlag der Motionärin soll der anvisierten Gruppe von Frauen zu einem Recht auf Abschluss einer privaten Taggeldversicherung für Leistungen bei Mutterschaft zu einheitlichen, günstigen Prämien verholfen werden. Die Einräumung eines solchen Rechtes auf Abschluss eines Versicherungsvertrages würde die Einführung eines Kontrahierungszwanges im privaten Versicherungsrecht darstellen. Aufgrund der bestehenden Verfassungsgrundlagen gibt es keine Möglichkeit, einen derartigen Kontrahierungszwang für Versicherungsunternehmen einzuführen. Er würde dem Grundsatz der Privatautonomie widersprechen.</p><p>Selbst in Bereichen, in denen kraft spezialgesetzlicher Vorschriften ein Versicherungsobligatorium besteht - als Beispiele könnten die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung oder die Unfallversicherung erwähnt werden -, sind die Versicherungsunternehmen in ihrem Entscheid frei, ob sie überhaupt eine entsprechende Versicherungsdeckung anbieten, allenfalls mit wem und zu welchem Preis sie einen Versicherungsvertrag abschliessen wollen.</p><p>Neben diesem grundsätzlichen Aspekt sieht der Bundesrat auch keine Möglichkeit für die Schaffung eines Anreizsystems im Bereich der Privatversicherung, durch das die privaten Versicherungsunternehmen allenfalls auf freiwilliger Basis zum Anbieten einer entsprechenden Versicherungsdeckung bewogen werden könnten. Die Errichtung eines solchen Systems wäre im Ergebnis nur durch eine Mitfinanzierung der öffentlichen Hand zu realisieren, was nach der geltenden Rechtsordnung im privaten Versicherungswesen nicht vorgesehen ist.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, Massnahmen einzuleiten, die es Frauen von Selbständigerwerbenden mit kleinen und mittleren Einkommen unter Berücksichtigung der Selbstverantwortung erlauben, kostengünstige Versicherungen für den Erwerbsausfall bei Mutterschaft abzuschliessen.</p>
    • Erwerbsausfall bei Mutterschaft

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