Übernahme der Kosten der LSVA-Erfassungsgeräte durch den Bund
- ShortId
-
99.3314
- Id
-
19993314
- Updated
-
24.06.2025 23:08
- Language
-
de
- Title
-
Übernahme der Kosten der LSVA-Erfassungsgeräte durch den Bund
- AdditionalIndexing
-
Messgerät;Schwerverkehrsabgabe;Ausstattungskosten;Verkehrsunternehmen
- 1
-
- L05K1802010204, Schwerverkehrsabgabe
- L05K0705020502, Messgerät
- L06K070302020102, Ausstattungskosten
- L04K18010211, Verkehrsunternehmen
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Während der LSVA-Abstimmung ist immer wieder auf das Gleichbehandlungsprinzip von in- und ausländischen Fahrzeughaltern hingewiesen worden. Diesem Prinzip wird aber gerade in bezug auf den Kauf des LSVA-Erfassungsgerätes nicht nachgelebt, denn für die ausländischen Fahrzeughalter ist der Erwerb dieses Erfassungsgerätes nicht obligatorisch. Dieser Umstand stellt eine krasse Ungleichbehandlung dar.</p><p>Die Kosten für ein Erfassungsgerät belaufen sich auf 1300 bis 1500 Franken. Dem Bund entstünden bei rund 50 000 Fahrzeugen demnach einmalige Kosten in der Höhe von 65 Millionen Franken, die jedoch mit den LSVA-Gebühren mehrfach kompensiert werden könnten. Diese Kostenübernahme würde für die mit Lastwagen transportierende Wirtschaft einen kleinen Beitrag zur längerfristigen Akzeptanz der LSVA-Gebühren bedeuten.</p><p>Auch wenn am Fahrtenschreibersystem festgehalten wird, ist es unbestritten, dass mit dem neuen Erfassungsgerät dem Bund enorme zusätzliche finanzielle Mittel zufliessen werden. Aus dieser Optik scheint die Rückerstattung der Kosten für den erstmaligen Kauf des LSVA-Erfassungsgerätes mehr als gerechtfertigt.</p>
- <p>Die empfohlene Kostenübernahme der LSVA-Erfassungsgeräte durch den Bund wird im wesentlichen mit dem Argument der Gleichbehandlung der in- und ausländischen Fahrzeughalter begründet. Da sich die Rahmenbedingungen für in- und ausländische Fahrzeughalter in wesentlichen Punkten unterscheiden, verletzt die vorgesehene Regelung das Gebot der Rechtsgleichheit nicht.</p><p>Ausländische Fahrzeuge dürfen in der Schweiz nur für grenzüberschreitende Import- und Exportfahrten sowie im Transit eingesetzt werden. Sie haben die Schweiz nach durchgeführtem Transport zu verlassen. Die während dieser relativ kurzen Zeit in der Schweiz erbrachte Fahrleistung kann bei der Wiederausreise aufgrund des Fahrtschreiberstandes überprüft werden. Der Anteil der ausländischen Fahrzeuge an der Gesamtfahrleistung in der Schweiz macht höchstens 25 Prozent aus. Demgegenüber erbringen die schweizerischen Fahrzeuge ihre Fahrleistung mehrheitlich im Binnenverkehr.</p><p>Es trifft zu, dass Argumente wie Akzeptanz und Fiskalentlastung des Transportgewerbes grundsätzlich für die Kostenübernahme der LSVA-Erfassungsgeräte durch den Bund sprechen. Klar dagegen spricht indessen der Fiskalausfall von etwa 65 bis 75 Millionen Franken für die schweizerischen Fahrzeuge. Es bestehen weder Zahlen noch Schätzungen, wie häufig jeder einzelne der jährlich über 3 Millionen ausländischen Lastwagen in die Schweiz ein- und wieder ausreist. Weil das LSVA-Erfassungsgerät der Rechtsgleichheit wegen auch den ausländischen Fahrzeughaltern kostenlos abgegeben werden müsste, könnte sich der Fiskalausfall um ein Vielfaches erhöhen. Dabei liesse sich kaum verhindern, dass das LSVA-Erfassungsgerät auch für jene Fahrzeuge kostenlos abgegeben werden müsste, welche nur für seltene Fahrten in die Schweiz verwendet würden.</p><p>Übernähme der Bund - wie empfohlen - die Kosten für den erstmaligen Kauf der Erfassungsgeräte, würde er einen Präzedenzfall schaffen: Es gilt zu bedenken, dass den Unternehmungen bei der Einführung der Mehrwertsteuer die Kosten für die Mehraufwendungen im Informatikbereich nicht vergütet wurden. Auch der vom Gesetzgeber verlangte Einbau der Fahrtschreiber in schwere Motorfahrzeuge und in Taxis wird nicht vom Bund finanziert. Ferner würde dies von jenen Fahrzeughaltern zu Recht nicht verstanden, die ein Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt anschaffen und das Erfassungsgerät selbst bezahlen müssten. Auch ist nicht auszuschliessen, dass die Lastwagen in absehbarer Zeit mit eingebautem Erfassungsgerät ausgeliefert werden.</p><p>Fest steht, dass das LSVA-Erfassungsgerät die Arbeit des Fahrzeughalters und des Fahrzeugführers wesentlich vereinfacht, zumal die erfassten Daten periodisch auf eine Chipkarte ausgelesen und der LSVA-Veranlagungsbehörde zugeschickt oder auch übermittelt werden können. Zudem wird bei den mit einem Erfassungsgerät ausgerüsteten Fahrzeugen beim Grenzübergang der Statuswechsel Inland/Ausland ohne Zutun des Führers vorgenommen und registriert. Der Transportunternehmer kann die Leistungsdaten für sich weiterverwenden.</p><p>Demgegenüber werden die Führer der ausländischen Fahrzeuge ohne Erfassungsgerät den Kilometerstand und die übrigen für die LSVA-Veranlagung erforderlichen Daten dem Zollamt bei jedem Grenzübertritt deklarieren müssen. Es ist davon auszugehen, dass die ausländischen Halter ihre für häufige Fahrten in die Schweiz verwendeten Fahrzeuge freiwillig mit einem LSVA-Erfassungsgerät ausrüsten werden.</p><p>Der Bundesrat anerkennt das Problem der zusätzlichen finanziellen Belastungen, welche mit der Einführung der LSVA auf die Fahrzeughalter zukommen, und wird über das weitere Vorgehen nach Vorliegen der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse entscheiden. Er möchte diesen Resultaten aber nicht vorgreifen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Empfehlung abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kosten für den erstmaligen Kauf des Erfassungsgerätes, das der Erhebung der LSVA-Gebühren dient, dem Fahrzeughalter zurückzuerstatten (nicht aber die Montage, die Ab- und Inbetriebnahme sowie den Unterhalt).</p>
- Übernahme der Kosten der LSVA-Erfassungsgeräte durch den Bund
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Während der LSVA-Abstimmung ist immer wieder auf das Gleichbehandlungsprinzip von in- und ausländischen Fahrzeughaltern hingewiesen worden. Diesem Prinzip wird aber gerade in bezug auf den Kauf des LSVA-Erfassungsgerätes nicht nachgelebt, denn für die ausländischen Fahrzeughalter ist der Erwerb dieses Erfassungsgerätes nicht obligatorisch. Dieser Umstand stellt eine krasse Ungleichbehandlung dar.</p><p>Die Kosten für ein Erfassungsgerät belaufen sich auf 1300 bis 1500 Franken. Dem Bund entstünden bei rund 50 000 Fahrzeugen demnach einmalige Kosten in der Höhe von 65 Millionen Franken, die jedoch mit den LSVA-Gebühren mehrfach kompensiert werden könnten. Diese Kostenübernahme würde für die mit Lastwagen transportierende Wirtschaft einen kleinen Beitrag zur längerfristigen Akzeptanz der LSVA-Gebühren bedeuten.</p><p>Auch wenn am Fahrtenschreibersystem festgehalten wird, ist es unbestritten, dass mit dem neuen Erfassungsgerät dem Bund enorme zusätzliche finanzielle Mittel zufliessen werden. Aus dieser Optik scheint die Rückerstattung der Kosten für den erstmaligen Kauf des LSVA-Erfassungsgerätes mehr als gerechtfertigt.</p>
- <p>Die empfohlene Kostenübernahme der LSVA-Erfassungsgeräte durch den Bund wird im wesentlichen mit dem Argument der Gleichbehandlung der in- und ausländischen Fahrzeughalter begründet. Da sich die Rahmenbedingungen für in- und ausländische Fahrzeughalter in wesentlichen Punkten unterscheiden, verletzt die vorgesehene Regelung das Gebot der Rechtsgleichheit nicht.</p><p>Ausländische Fahrzeuge dürfen in der Schweiz nur für grenzüberschreitende Import- und Exportfahrten sowie im Transit eingesetzt werden. Sie haben die Schweiz nach durchgeführtem Transport zu verlassen. Die während dieser relativ kurzen Zeit in der Schweiz erbrachte Fahrleistung kann bei der Wiederausreise aufgrund des Fahrtschreiberstandes überprüft werden. Der Anteil der ausländischen Fahrzeuge an der Gesamtfahrleistung in der Schweiz macht höchstens 25 Prozent aus. Demgegenüber erbringen die schweizerischen Fahrzeuge ihre Fahrleistung mehrheitlich im Binnenverkehr.</p><p>Es trifft zu, dass Argumente wie Akzeptanz und Fiskalentlastung des Transportgewerbes grundsätzlich für die Kostenübernahme der LSVA-Erfassungsgeräte durch den Bund sprechen. Klar dagegen spricht indessen der Fiskalausfall von etwa 65 bis 75 Millionen Franken für die schweizerischen Fahrzeuge. Es bestehen weder Zahlen noch Schätzungen, wie häufig jeder einzelne der jährlich über 3 Millionen ausländischen Lastwagen in die Schweiz ein- und wieder ausreist. Weil das LSVA-Erfassungsgerät der Rechtsgleichheit wegen auch den ausländischen Fahrzeughaltern kostenlos abgegeben werden müsste, könnte sich der Fiskalausfall um ein Vielfaches erhöhen. Dabei liesse sich kaum verhindern, dass das LSVA-Erfassungsgerät auch für jene Fahrzeuge kostenlos abgegeben werden müsste, welche nur für seltene Fahrten in die Schweiz verwendet würden.</p><p>Übernähme der Bund - wie empfohlen - die Kosten für den erstmaligen Kauf der Erfassungsgeräte, würde er einen Präzedenzfall schaffen: Es gilt zu bedenken, dass den Unternehmungen bei der Einführung der Mehrwertsteuer die Kosten für die Mehraufwendungen im Informatikbereich nicht vergütet wurden. Auch der vom Gesetzgeber verlangte Einbau der Fahrtschreiber in schwere Motorfahrzeuge und in Taxis wird nicht vom Bund finanziert. Ferner würde dies von jenen Fahrzeughaltern zu Recht nicht verstanden, die ein Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt anschaffen und das Erfassungsgerät selbst bezahlen müssten. Auch ist nicht auszuschliessen, dass die Lastwagen in absehbarer Zeit mit eingebautem Erfassungsgerät ausgeliefert werden.</p><p>Fest steht, dass das LSVA-Erfassungsgerät die Arbeit des Fahrzeughalters und des Fahrzeugführers wesentlich vereinfacht, zumal die erfassten Daten periodisch auf eine Chipkarte ausgelesen und der LSVA-Veranlagungsbehörde zugeschickt oder auch übermittelt werden können. Zudem wird bei den mit einem Erfassungsgerät ausgerüsteten Fahrzeugen beim Grenzübergang der Statuswechsel Inland/Ausland ohne Zutun des Führers vorgenommen und registriert. Der Transportunternehmer kann die Leistungsdaten für sich weiterverwenden.</p><p>Demgegenüber werden die Führer der ausländischen Fahrzeuge ohne Erfassungsgerät den Kilometerstand und die übrigen für die LSVA-Veranlagung erforderlichen Daten dem Zollamt bei jedem Grenzübertritt deklarieren müssen. Es ist davon auszugehen, dass die ausländischen Halter ihre für häufige Fahrten in die Schweiz verwendeten Fahrzeuge freiwillig mit einem LSVA-Erfassungsgerät ausrüsten werden.</p><p>Der Bundesrat anerkennt das Problem der zusätzlichen finanziellen Belastungen, welche mit der Einführung der LSVA auf die Fahrzeughalter zukommen, und wird über das weitere Vorgehen nach Vorliegen der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse entscheiden. Er möchte diesen Resultaten aber nicht vorgreifen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Empfehlung abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kosten für den erstmaligen Kauf des Erfassungsgerätes, das der Erhebung der LSVA-Gebühren dient, dem Fahrzeughalter zurückzuerstatten (nicht aber die Montage, die Ab- und Inbetriebnahme sowie den Unterhalt).</p>
- Übernahme der Kosten der LSVA-Erfassungsgeräte durch den Bund
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