Zweite Säule. Gleichstellung nicht-ehelicher mit ehelichen Lebensgemeinschaften

ShortId
99.3326
Id
19993326
Updated
25.06.2025 02:19
Language
de
Title
Zweite Säule. Gleichstellung nicht-ehelicher mit ehelichen Lebensgemeinschaften
AdditionalIndexing
Konkubinat;Ehe;Versicherungsschutz;Berufliche Vorsorge;sexuelle Minderheit
1
  • L04K01030103, Ehe
  • L04K01030504, Konkubinat
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
  • L04K11100120, Versicherungsschutz
  • L05K0502040802, sexuelle Minderheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nebst der traditionellen Familie sind heute viele andere Formen des Zusammenlebens von Erwachsenen und Kindern Alltag geworden, wie z. B. langjährige Konkubinatsverhältnisse, Patchwork-Familien, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften.</p><p>In der beruflichen Altersvorsorge werden die berechtigten Sicherheitsbedürfnisse dieser immer grösser werdenden Personengruppe heute praktisch nicht berücksichtigt. In einem zeitgemässen Gesetz sollte diesem Umstand zwingend Rechnung getragen werden. Deshalb sind hier Anpassungen der bestehenden Gesetzesgrundlagen nötig. Die kommende Revision bietet dazu die ideale Gelegenheit.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf die kommende Revision des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Lösungen zur Gleichstellung von nichtehelichen mit ehelichen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern in der zweiten Säule zu unterbreiten.</p>
  • Zweite Säule. Gleichstellung nicht-ehelicher mit ehelichen Lebensgemeinschaften
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nebst der traditionellen Familie sind heute viele andere Formen des Zusammenlebens von Erwachsenen und Kindern Alltag geworden, wie z. B. langjährige Konkubinatsverhältnisse, Patchwork-Familien, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften.</p><p>In der beruflichen Altersvorsorge werden die berechtigten Sicherheitsbedürfnisse dieser immer grösser werdenden Personengruppe heute praktisch nicht berücksichtigt. In einem zeitgemässen Gesetz sollte diesem Umstand zwingend Rechnung getragen werden. Deshalb sind hier Anpassungen der bestehenden Gesetzesgrundlagen nötig. Die kommende Revision bietet dazu die ideale Gelegenheit.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf die kommende Revision des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Lösungen zur Gleichstellung von nichtehelichen mit ehelichen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern in der zweiten Säule zu unterbreiten.</p>
    • Zweite Säule. Gleichstellung nicht-ehelicher mit ehelichen Lebensgemeinschaften

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