Öffentliche Verwaltungen. Einfluss grosser internationaler Beratungsfirmen
- ShortId
-
99.3336
- Id
-
19993336
- Updated
-
10.04.2024 12:32
- Language
-
de
- Title
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Öffentliche Verwaltungen. Einfluss grosser internationaler Beratungsfirmen
- AdditionalIndexing
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Verwaltung;Dienstleistungsunternehmen;Legitimität;Dienstleistung gegen Entgelt;Input-Output-Analyse;Verwaltungsreform
- 1
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- L03K080601, Verwaltung
- L05K0703060201, Dienstleistungsunternehmen
- L06K070106020201, Dienstleistung gegen Entgelt
- L04K08060108, Verwaltungsreform
- L04K07040402, Input-Output-Analyse
- L04K08020503, Legitimität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Entwicklung der Wirtschaft hat in den vergangenen Jahren in der Schweiz wie im Ausland das Bedürfnis nach zahlreichen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Unternehmensberatung verstärkt. Dieser Trend hält ungemindert an. Die Unternehmensberatungsfirmen versuchen ihrerseits, diesem Bedürfnis mit innovativen und massgeschneiderten Problemlösungen zu begegnen. Sie erbringen damit wertvolle Leistungen für das Management von Unternehmungen, öffentlichen Institutionen oder Non-Profit-Organisationen.</p><p>Es trifft zu, dass auf allen staatlichen Ebenen Beratungsfirmen daran sind, Verwaltungen und öffentliche Betriebe zu unterstützen. Diese Unterstützungsleistungen werden jedoch nicht nur von grossen internationalen Beratungsfirmen, sondern insbesondere auch von einer Vielzahl von Fachkräften, Teams und spezialisierten Kleinunternehmen erbracht, die sich in der Praxis neben den einschlägigen Unternehmensberatungsfirmen als eigenständige Dienstleistungsbetriebe etabliert haben. Dieser Sachverhalt trifft insbesondere auch in der Bundesverwaltung zu. Ob im Verhältnis zur gesamten Beratungs- und Unterstützungsleistung die vereinzelt beigezogenen internationalen Beratungsfirmen tatsächlich eine tief greifende uniformierende Wirkung auf Kultur, Mentalität und das Handeln der Mitarbeitenden zu erzeugen vermögen, ist aufgrund bisheriger Erfahrungen zu verneinen.</p><p>Die Erfahrungen zeigen deutlich, dass für die Qualität eines Projektes beim Beizug externer Beratungsfirmen nicht nur die vertragliche Verpflichtung, sondern vor allem die vorgängige Auftragsanalyse (Problemanalyse, Zieldefinition), die Entwicklung klarer Vorstellungen in Bezug auf das Vorgehen, Plandaten, messbare Erfolgskriterien sowie der eigentliche Einsatz und die kompetente Steuerung der Externen durch die Auftraggeber kritische Erfolgsfaktoren darstellen. Nicht der Beizug einer externen Firma ist problematisch, sondern die Auftrags- und Projektgestaltung sowie die Einführung, Anleitung und Begleitung der Beratungsfirma. Je profilierter die externe Firma ist, desto wichtiger werden die Qualitäten der verwaltungsseitigen Fachstellen und Partner.</p><p>Zu den einzelnen Fragen der Interpellation nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Übersichten erweisen sich nur in themen- und inhaltspezifischen Teilbereichen als zweckmässig. In der Bundesverwaltung regeln spezielle Fachstellen ihren Branchen- bzw. Fachbereich mit eigenen Richtlinien, Grundsätzen, Rahmentarifen und Vorgehensweisen. Fachstellen sind zurzeit die Bundeskanzlei für Publicrelations, Information, Kommunikation, das Eidgenössische Personalamt für Fragen der Führung, Organisation, Ausbildung, personellen Mobilität sowie das Bundesamt für Bauten und Logistik für die Beschaffung von Informatikdienstleistungen. Zuständigkeiten, Praxis und Erfassung von Mandaten sind unterschiedlich. Der Beizug externer Beratungsfirmen erfolgt über verschiedene Budgets und Kreditrubriken. Eine Informationspflicht besteht nicht. Der Bund verwaltet in diesem Bereich primär die Mittel (Bereich Sachausgaben, insbesondere Sachrubrik Dienstleistungen Dritter). Eine Übersicht über Tendenzen bei der Unternehmensberatung in den Kantonen und in der Schweiz gibt es nicht. Entsprechende Erhebungen sind kaum durchführbar und vom Aufwand her nicht zu rechtfertigen.</p><p>2. Welche Firmen mit welchem Gewicht in den Verwaltungsreorganisationen von Bund und Kantonen arbeiten und wie sich deren Grundwerte, theoretischen Ansätze, Instrumente und Ergebniskonzepte unterscheiden, lässt sich nicht sagen. Dazu wäre eine spezielle Studie nötig. Der Bundesrat erachtet eine solche Studie weder als zweckmässig noch als erforderlich.</p><p>Die Schweizerische Vereinigung der Unternehmensberater schätzte 1994 das jährliche Marktvolumen für die klassische Unternehmensberatung in der Schweiz auf etwa 500 Millionen Franken. Diese Beratungsleistung erbringen rund 2200 (jährlich wechselnde) Unternehmensberatungsfirmen. Die meisten weltweit führenden Beratungsunternehmen haben einen Sitz in der Schweiz. Der Marktanteil der zwanzig grössten international verflochtenen Beratungsfirmen in der Schweiz wird mit 45 Prozent beziffert. Die Schweizerische Vereinigung der Unternehmensberater nimmt an, dass die öffentlichen Institutionen in der Schweiz einen Anteil von 16 bis 20 Prozent des Honorarumsatzes ausmachen. Der Beratungsmarkt in der Schweiz gilt als sehr kompetitiv.</p><p>Die Beschaffung von Dienstleistungen, wozu auch der Beizug externer Beratungsfirmen gehört, wird heute in der Bundesverwaltung insbesondere im Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen und in der entsprechenden Verordnung vom 11. Dezember 1995 geregelt. Mit dieser neuen gesetzlichen Grundlage wird insbesondere auch auf vermehrten Wettbewerb abgezielt. Festgelegt ist u. a. folgende Regelung: Für Dienstleistungen unter 50 000 Franken kann der Leistungsbesteller "freihändig" verfahren. Ab 50 000 Franken müssen mindestens drei Firmen zur Offertenabgabe eingeladen werden, und ab 248 950 Franken werden die geplanten Aufträge öffentlich ausgeschrieben.</p><p>3. Aufgrund der Erfahrungen mit Beratungsfirmen und der Wettbewerbsverhältnisse auf dem hoch entwickelten Beratungsmarkt in der Schweiz sind zurzeit aus der Sicht des Bundesrates keine Überlegungen zu den Folgen bezüglich Pluralität, Legitimität und Demokratie erforderlich. Studien belegen, dass das Bild der Unternehmensberatung in der Wirtschaft insgesamt positiv ist. Empirische Belege zeigen, dass erfolgreiche Organisationen häufiger externe Firmen und Sachverständige beiziehen als ihre Konkurrenten.</p><p>4. Über den personellen Rekrutierungsaustausch zwischen Firmen und Verwaltungen gibt es keine verlässlichen Angaben. Erfahrungen belegen, dass es einen personellen Austausch zwischen Verwaltungen und Beratungsfirmen in beide Richtungen gibt. Das Ausmass wird nicht allzu gross sein. Soweit überblickbar, bringen solche Austausche vor allem positive Auswirkungen mit sich.</p><p>5. Der Bundesrat ist bereit, in Zukunft mehr Übersicht über diejenigen Dienstleistungsverträge zu gewinnen, welche die durch die Beschaffungskommission des Bundes genehmigten Rahmentarife übersteigen. Dazu dient ihm insbesondere die neue Verordnung des EFD vom 1. Oktober 1999, welche die Koordination und Information bei Dienstleistungsaufträgen mit Rahmentarifen regelt. Die Regelung sieht im Sinne eines "Management by exception" vor, dass Verträge, die oberhalb des Rahmentarifes abgeschlossen werden, der Bewilligungspflicht unterstehen.</p><p>In Zusammenhang mit der wirkungsorientierten Verwaltungsführung unterstützt der Bundesrat vor allem Ansätze, welche die besonderen Gegebenheiten in der Bundesverwaltung speziell berücksichtigen und Reformen von innen heraus mit eigenen Fachkompetenzen und Kräften bewirken sollen. Der bevorstehende Wandel wird den Bedarf an verwaltungsinternem Know-how und Beratungskompetenz in den nächsten Jahren weiter erhöhen. Die hohen direkten und indirekten Kosten für externe Beratungsfirmen führen dabei zur Überlegung, vermehrt intern Kernkompetenz zur Managementunterstützung aufzubauen und Multiplikatoreffekte gezielt zu nutzen. Letztlich lassen sich die mittel- bis langfristigen Veränderungen nur mit eigenen Kräften und internem Know-How dauerhaft erfolgreich bewältigen. Der Bundesrat ist bereit, diese Fragen näher zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Auf allen staatlichen Ebenen sind zurzeit einige wenige und sich zunehmend konzentrierende internationale Beratungsfirmen (die wichtigsten auch in der Schweiz tätigen Organisationsberatungsfirmen, die in der Regel auch Revisions- und Publicrelations-Funktionen wahrnehmen, sind: Arthur Andersen AG, Arthur D. Little AG, Atag Ernst & Young AG, KPMG Klynveld Peat Marwick Goerdeler, McKinsey & Company Inc. und Pricewaterhouse Coopers AG) daran, flächendeckend Verwaltungen und staatlichen Betrieben neue Selbstverständnisse, Strategien, Strukturen und Abläufe zu verpassen. Die von den Firmen applizierten Organisationsentwicklungen stammen vorab aus der angelsächsischen Kultur und da wiederum aus dem Bereich der wirtschaftlichen Unternehmen. Sie basieren daher weitgehend auf ähnlichen Werten, Anschauungen, Denkmustern, analytischen Instrumenten und Gestaltungsprinzipien. Die externen Gestaltungseingriffe in die Verwaltungsentwicklungen sind meist aus Kosten- und Rationalisierungsgründen initiiert worden. Doch in Tat und Wahrheit haben sie darüber hinaus auch tief greifende und uniformierende Wirkungen auf Kultur, Mentalität und Handeln der Mitarbeitenden.</p><p>Im Gegensatz dazu wird in unserem föderalistischen Land von der Tradition, Kultur und Verfassung her stets das staatspolitisch wichtige Prinzip der Vielfalt, Varietät und Diversität postuliert. Zudem wünscht in unserem demokratischen Staatswesen die Öffentlichkeit eine Übersicht über generelle Entwicklungen und ihre direkt und indirekt Verantwortlichen.</p><p>Vor diesem Hintergrund möchte ich den Bundesrat ersuchen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat er eine zentrale und systematische Übersicht über alle abgeschlossenen, laufenden und geplanten Unternehmensberatungsprojekte in seinem Zuständigkeitsbereich? Gibt es eine gesamtschweizerische Tendenzübersicht über die Kantone?</p><p>2. Welche Firmen arbeiten mit welchem Gewicht in den Verwaltungsreorganisationen von Bund und Kantonen? Wie unterscheiden sich ihre Grundwerte, theoretischen Ansätze, Instrumente und Ergebniskonzepte? Besteht ein funktionierender Anbieterwettbewerb mit Preisdifferenzen?</p><p>3. Welche Überlegungen hat er sich zur staatspolitischen Bedeutung dieser einverlangten externen Beratungs- und Gestaltungseingriffe gemacht? Was meint er insbesondere zu den Folgen bezüglich Pluralität, Legitimität und Demokratie?</p><p>4. Gibt es einen personellen Rekrutierungsaustausch zwischen Firmen und Verwaltungen? Wenn ja, welchen und mit welchen Auswirkungen?</p><p>5. Ist er bereit, hier in Zukunft mehr systematische Transparenz zu schaffen? Denn über das Innenleben, die Netzwerke, den Geschäftsgang und das öffentliche Mandatsinventar dieser Firmen wissen selbst Fachwelt und Medien relativ wenig.</p>
- Öffentliche Verwaltungen. Einfluss grosser internationaler Beratungsfirmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Entwicklung der Wirtschaft hat in den vergangenen Jahren in der Schweiz wie im Ausland das Bedürfnis nach zahlreichen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Unternehmensberatung verstärkt. Dieser Trend hält ungemindert an. Die Unternehmensberatungsfirmen versuchen ihrerseits, diesem Bedürfnis mit innovativen und massgeschneiderten Problemlösungen zu begegnen. Sie erbringen damit wertvolle Leistungen für das Management von Unternehmungen, öffentlichen Institutionen oder Non-Profit-Organisationen.</p><p>Es trifft zu, dass auf allen staatlichen Ebenen Beratungsfirmen daran sind, Verwaltungen und öffentliche Betriebe zu unterstützen. Diese Unterstützungsleistungen werden jedoch nicht nur von grossen internationalen Beratungsfirmen, sondern insbesondere auch von einer Vielzahl von Fachkräften, Teams und spezialisierten Kleinunternehmen erbracht, die sich in der Praxis neben den einschlägigen Unternehmensberatungsfirmen als eigenständige Dienstleistungsbetriebe etabliert haben. Dieser Sachverhalt trifft insbesondere auch in der Bundesverwaltung zu. Ob im Verhältnis zur gesamten Beratungs- und Unterstützungsleistung die vereinzelt beigezogenen internationalen Beratungsfirmen tatsächlich eine tief greifende uniformierende Wirkung auf Kultur, Mentalität und das Handeln der Mitarbeitenden zu erzeugen vermögen, ist aufgrund bisheriger Erfahrungen zu verneinen.</p><p>Die Erfahrungen zeigen deutlich, dass für die Qualität eines Projektes beim Beizug externer Beratungsfirmen nicht nur die vertragliche Verpflichtung, sondern vor allem die vorgängige Auftragsanalyse (Problemanalyse, Zieldefinition), die Entwicklung klarer Vorstellungen in Bezug auf das Vorgehen, Plandaten, messbare Erfolgskriterien sowie der eigentliche Einsatz und die kompetente Steuerung der Externen durch die Auftraggeber kritische Erfolgsfaktoren darstellen. Nicht der Beizug einer externen Firma ist problematisch, sondern die Auftrags- und Projektgestaltung sowie die Einführung, Anleitung und Begleitung der Beratungsfirma. Je profilierter die externe Firma ist, desto wichtiger werden die Qualitäten der verwaltungsseitigen Fachstellen und Partner.</p><p>Zu den einzelnen Fragen der Interpellation nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Übersichten erweisen sich nur in themen- und inhaltspezifischen Teilbereichen als zweckmässig. In der Bundesverwaltung regeln spezielle Fachstellen ihren Branchen- bzw. Fachbereich mit eigenen Richtlinien, Grundsätzen, Rahmentarifen und Vorgehensweisen. Fachstellen sind zurzeit die Bundeskanzlei für Publicrelations, Information, Kommunikation, das Eidgenössische Personalamt für Fragen der Führung, Organisation, Ausbildung, personellen Mobilität sowie das Bundesamt für Bauten und Logistik für die Beschaffung von Informatikdienstleistungen. Zuständigkeiten, Praxis und Erfassung von Mandaten sind unterschiedlich. Der Beizug externer Beratungsfirmen erfolgt über verschiedene Budgets und Kreditrubriken. Eine Informationspflicht besteht nicht. Der Bund verwaltet in diesem Bereich primär die Mittel (Bereich Sachausgaben, insbesondere Sachrubrik Dienstleistungen Dritter). Eine Übersicht über Tendenzen bei der Unternehmensberatung in den Kantonen und in der Schweiz gibt es nicht. Entsprechende Erhebungen sind kaum durchführbar und vom Aufwand her nicht zu rechtfertigen.</p><p>2. Welche Firmen mit welchem Gewicht in den Verwaltungsreorganisationen von Bund und Kantonen arbeiten und wie sich deren Grundwerte, theoretischen Ansätze, Instrumente und Ergebniskonzepte unterscheiden, lässt sich nicht sagen. Dazu wäre eine spezielle Studie nötig. Der Bundesrat erachtet eine solche Studie weder als zweckmässig noch als erforderlich.</p><p>Die Schweizerische Vereinigung der Unternehmensberater schätzte 1994 das jährliche Marktvolumen für die klassische Unternehmensberatung in der Schweiz auf etwa 500 Millionen Franken. Diese Beratungsleistung erbringen rund 2200 (jährlich wechselnde) Unternehmensberatungsfirmen. Die meisten weltweit führenden Beratungsunternehmen haben einen Sitz in der Schweiz. Der Marktanteil der zwanzig grössten international verflochtenen Beratungsfirmen in der Schweiz wird mit 45 Prozent beziffert. Die Schweizerische Vereinigung der Unternehmensberater nimmt an, dass die öffentlichen Institutionen in der Schweiz einen Anteil von 16 bis 20 Prozent des Honorarumsatzes ausmachen. Der Beratungsmarkt in der Schweiz gilt als sehr kompetitiv.</p><p>Die Beschaffung von Dienstleistungen, wozu auch der Beizug externer Beratungsfirmen gehört, wird heute in der Bundesverwaltung insbesondere im Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen und in der entsprechenden Verordnung vom 11. Dezember 1995 geregelt. Mit dieser neuen gesetzlichen Grundlage wird insbesondere auch auf vermehrten Wettbewerb abgezielt. Festgelegt ist u. a. folgende Regelung: Für Dienstleistungen unter 50 000 Franken kann der Leistungsbesteller "freihändig" verfahren. Ab 50 000 Franken müssen mindestens drei Firmen zur Offertenabgabe eingeladen werden, und ab 248 950 Franken werden die geplanten Aufträge öffentlich ausgeschrieben.</p><p>3. Aufgrund der Erfahrungen mit Beratungsfirmen und der Wettbewerbsverhältnisse auf dem hoch entwickelten Beratungsmarkt in der Schweiz sind zurzeit aus der Sicht des Bundesrates keine Überlegungen zu den Folgen bezüglich Pluralität, Legitimität und Demokratie erforderlich. Studien belegen, dass das Bild der Unternehmensberatung in der Wirtschaft insgesamt positiv ist. Empirische Belege zeigen, dass erfolgreiche Organisationen häufiger externe Firmen und Sachverständige beiziehen als ihre Konkurrenten.</p><p>4. Über den personellen Rekrutierungsaustausch zwischen Firmen und Verwaltungen gibt es keine verlässlichen Angaben. Erfahrungen belegen, dass es einen personellen Austausch zwischen Verwaltungen und Beratungsfirmen in beide Richtungen gibt. Das Ausmass wird nicht allzu gross sein. Soweit überblickbar, bringen solche Austausche vor allem positive Auswirkungen mit sich.</p><p>5. Der Bundesrat ist bereit, in Zukunft mehr Übersicht über diejenigen Dienstleistungsverträge zu gewinnen, welche die durch die Beschaffungskommission des Bundes genehmigten Rahmentarife übersteigen. Dazu dient ihm insbesondere die neue Verordnung des EFD vom 1. Oktober 1999, welche die Koordination und Information bei Dienstleistungsaufträgen mit Rahmentarifen regelt. Die Regelung sieht im Sinne eines "Management by exception" vor, dass Verträge, die oberhalb des Rahmentarifes abgeschlossen werden, der Bewilligungspflicht unterstehen.</p><p>In Zusammenhang mit der wirkungsorientierten Verwaltungsführung unterstützt der Bundesrat vor allem Ansätze, welche die besonderen Gegebenheiten in der Bundesverwaltung speziell berücksichtigen und Reformen von innen heraus mit eigenen Fachkompetenzen und Kräften bewirken sollen. Der bevorstehende Wandel wird den Bedarf an verwaltungsinternem Know-how und Beratungskompetenz in den nächsten Jahren weiter erhöhen. Die hohen direkten und indirekten Kosten für externe Beratungsfirmen führen dabei zur Überlegung, vermehrt intern Kernkompetenz zur Managementunterstützung aufzubauen und Multiplikatoreffekte gezielt zu nutzen. Letztlich lassen sich die mittel- bis langfristigen Veränderungen nur mit eigenen Kräften und internem Know-How dauerhaft erfolgreich bewältigen. Der Bundesrat ist bereit, diese Fragen näher zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Auf allen staatlichen Ebenen sind zurzeit einige wenige und sich zunehmend konzentrierende internationale Beratungsfirmen (die wichtigsten auch in der Schweiz tätigen Organisationsberatungsfirmen, die in der Regel auch Revisions- und Publicrelations-Funktionen wahrnehmen, sind: Arthur Andersen AG, Arthur D. Little AG, Atag Ernst & Young AG, KPMG Klynveld Peat Marwick Goerdeler, McKinsey & Company Inc. und Pricewaterhouse Coopers AG) daran, flächendeckend Verwaltungen und staatlichen Betrieben neue Selbstverständnisse, Strategien, Strukturen und Abläufe zu verpassen. Die von den Firmen applizierten Organisationsentwicklungen stammen vorab aus der angelsächsischen Kultur und da wiederum aus dem Bereich der wirtschaftlichen Unternehmen. Sie basieren daher weitgehend auf ähnlichen Werten, Anschauungen, Denkmustern, analytischen Instrumenten und Gestaltungsprinzipien. Die externen Gestaltungseingriffe in die Verwaltungsentwicklungen sind meist aus Kosten- und Rationalisierungsgründen initiiert worden. Doch in Tat und Wahrheit haben sie darüber hinaus auch tief greifende und uniformierende Wirkungen auf Kultur, Mentalität und Handeln der Mitarbeitenden.</p><p>Im Gegensatz dazu wird in unserem föderalistischen Land von der Tradition, Kultur und Verfassung her stets das staatspolitisch wichtige Prinzip der Vielfalt, Varietät und Diversität postuliert. Zudem wünscht in unserem demokratischen Staatswesen die Öffentlichkeit eine Übersicht über generelle Entwicklungen und ihre direkt und indirekt Verantwortlichen.</p><p>Vor diesem Hintergrund möchte ich den Bundesrat ersuchen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat er eine zentrale und systematische Übersicht über alle abgeschlossenen, laufenden und geplanten Unternehmensberatungsprojekte in seinem Zuständigkeitsbereich? Gibt es eine gesamtschweizerische Tendenzübersicht über die Kantone?</p><p>2. Welche Firmen arbeiten mit welchem Gewicht in den Verwaltungsreorganisationen von Bund und Kantonen? Wie unterscheiden sich ihre Grundwerte, theoretischen Ansätze, Instrumente und Ergebniskonzepte? Besteht ein funktionierender Anbieterwettbewerb mit Preisdifferenzen?</p><p>3. Welche Überlegungen hat er sich zur staatspolitischen Bedeutung dieser einverlangten externen Beratungs- und Gestaltungseingriffe gemacht? Was meint er insbesondere zu den Folgen bezüglich Pluralität, Legitimität und Demokratie?</p><p>4. Gibt es einen personellen Rekrutierungsaustausch zwischen Firmen und Verwaltungen? Wenn ja, welchen und mit welchen Auswirkungen?</p><p>5. Ist er bereit, hier in Zukunft mehr systematische Transparenz zu schaffen? Denn über das Innenleben, die Netzwerke, den Geschäftsgang und das öffentliche Mandatsinventar dieser Firmen wissen selbst Fachwelt und Medien relativ wenig.</p>
- Öffentliche Verwaltungen. Einfluss grosser internationaler Beratungsfirmen
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