Europäische Praxis der Asylpolitik

ShortId
99.3348
Id
19993348
Updated
10.04.2024 14:02
Language
de
Title
Europäische Praxis der Asylpolitik
AdditionalIndexing
Bericht;Asylpolitik;Europäische Menschenrechtskonvention;Ländervergleich;internationales humanitäres Recht
1
  • L03K010801, Asylpolitik
  • L04K02022201, Ländervergleich
  • L05K0502020201, Europäische Menschenrechtskonvention
  • L04K05020203, internationales humanitäres Recht
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wenn Massnahmen im Asylbereich diskutiert werden, so entzündet sich sehr häufig eine Diskussion darüber, ob bestimmte Regelungen mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar seien. Dabei werden jeweils die Flüchtlingskonvention und die EMRK herangezogen. Diese Diskussionen werden meist mit abstrakten Interpretationen der massgeblichen Texte geführt.</p><p>Eine Abklärung der Rechtspraxis müsste aber die Präzedenzfälle berücksichtigen. Sie müsste von der Frage ausgehen, wie die Staatengemeinschaft diese internationalen Normen interpretiert. Massgeblich können allerdings nur jene Staaten sein, welche die gleichen Verpflichtungen eingegangen sind, denen auch die Schweiz unterliegt.</p><p>Eine derartige Abklärung des effektiven internationalen Standards ist zwar kein Rezeptbuch für die schweizerische Asylpolitik, d. h., wir müssen keineswegs jede ausländische Regelung übernehmen, aber eine derartige Übersicht macht doch den Spielraum deutlich, innerhalb dessen schweizerische Lösungen gefunden werden können.</p>
  • <p>Sämtliche europäischen Nachbarstaaten der Schweiz sind sowohl der Flüchtlingskonvention als auch der EMRK beigetreten und dadurch an dieselben internationalen Normen gebunden.</p><p>Da die Schweiz jedoch von EU-Staaten umgeben ist, befindet sie sich in einer speziellen Situation: Innerhalb der EU sind grosse Harmonisierungsbestrebungen im Migrations- und Asylbereich im Gange. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam am 1. Mai 1999 wurde das Asylwesen vergemeinschaftet. Für Drittstaaten bedeutet dies, dass die EG-Kommission zum hauptsächlichen Gesprächspartner bei Sondierungsmissionen oder Verhandlungen wird.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb seit Jahren bestrebt, mit den anderen europäischen Aufnahmestaaten im Bereich des Asylwesens zusammenzuarbeiten. Dies gilt insbesondere auch für den Informationsaustausch bezüglich der Bedingungen, die in anderen Staaten für Asylbewerber und Schutzbedürftige gelten:</p><p>- Im Rahmen der Inter-Governmental Consultations (IGC), welcher die meisten westeuropäischen Länder sowie die USA, Kanada und Australien angehören, hat die Schweiz die Möglichkeit zu einem informellen Informationsaustausch. IGC hat 1997 einen "Report on Asylum Procedures" herausgegeben, welcher die allgemeinen rechtlichen Vorgaben und Verfahrensbestimmungen der teilnehmenden Staaten im gesamten Asylbereich vergleicht. Eine aufdatierte Version dieses Berichtes ist für den Frühling 2000 geplant.</p><p>- Über das Ad Hoc Committee of Experts on the Legal Aspects of Territorial Asylum, Refugees and Stateless Persons" (Cahar) des Europarates verfügt die Schweiz auch über entsprechende Informationen aus den osteuropäischen Staaten. Anfang 1998 gab das Cahar z. B. den Bericht "Summary Descriptions of Asylum Procedures in Selected Member States of the Council of Europe" heraus, welcher nach einem ähnlichen System aufgebaut ist wie der IGC-Bericht.</p><p>- Das Schweizerische Forum für Migrationsstudien (SFM) in Neuenburg verfasste 1998 im Auftrag des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) eine vergleichende Studie über die Sozialleistungen an Asylbewerber und vorläufig Aufgenommene in der Schweiz, Deutschland, Italien, Österreich und Dänemark. Die Studie untersuchte die Situation von Asylbewerbern mit laufenden Verfahren, Schutzbedürftigen und Personen, deren Gesuch zwar abgelehnt wurde, die aber nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden können. Es wurden die Regelungen über gesetzliche und reglementarische Grundlagen der Aufnahme und Fürsorge, Aufnahmeorganisation und Unterbringung, Form und Umfang der Sozialleistungen, Beschäftigungsprogramme, Finanzierungsmodalitäten, soziale und administrative Betreuung, die Rolle privater Organisationen, der Zugang zum Gesundheitssystem, die Ausbildungsmöglichkeiten für Kinder sowie die Erwerbsmöglichkeiten untersucht. Um diesen Vergleich repräsentativer zu gestalten, wird die Studie momentan um fünf weitere westeuropäische Zielländer erweitert: Spanien, Frankreich, Grossbritannien, Niederlande sowie zwei weitere Bundesländer in Österreich. Erste Resultate dieser Erweiterungsstudie sollten im August 1999 vorliegen.</p><p>- Bis Ende Oktober 1999 wird zudem im Auftrag des BFF eine rechtswissenschaftliche Studie über die Kompatibilität des schweizerischen Asylverfahrens mit Harmonisierungsbestrebungen im Asylrecht der EU erstellt, welche sich vor allem mit der Drittstaatenregelung (vorheriger Aufenthalt und Einreise aus sicherem Drittstaat), in Theorie und Praxis, sowie dem Asylverfahren befasst. Die Studie soll den Handlungsspielraum und -bedarf verdeutlichen, innerhalb dessen schweizerische Lösungen gefunden werden können.</p><p>- In diesem Zusammenhang profitiert die Schweiz auch von der Zusammenarbeit mit dem "International Centre for Migration Policy Development" (ICMPD) in Wien, welches die Schweiz laufend mit Informationen und Kontakten bezüglich der EU und anderen europäischen Staaten versorgt. Dieses von der Schweiz unterstützte Institut hat eine umfassende Dokumentation zum Thema Asyl, Migration und illegale Einwanderung (Gesetzgebung, Statistiken, graue Literatur usw.) aufgebaut, welche der Schweiz in vollem Umfang zur Verfügung steht. Von besonderem Interesse ist hier die von ICMPD, mit Unterstützung des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten, verfasste Studie "Die Vertiefung der Migrationszusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Union und ihre Auswirkungen auf die Schweiz" von Ende 1997.</p><p>Durch ihre internationalen Kontakte und die sowohl formelle als auch informelle Zusammenarbeit hat die Schweiz zudem die Möglichkeit, eventuelle Informationen nach Bedarf abzurufen. Die Schweiz verfügt demzufolge zwar nicht über einen einzigen umfassenden Bericht über die gesamte Asylpraxis sämtlicher europäischer Länder, die sowohl der Flüchtlingskonvention als auch der EMRK beigetreten sind, sondern über mehrere bereits erstellte Berichte, welche sich mit verschiedenen Aspekten der Asylpraxis der wichtigsten europäischen Staaten befassen, und die es erlauben, den Spielraum zu erkennen, innerhalb dessen schweizerische Lösungen gefunden werden können. Zudem werden derzeit ergänzende Studien erstellt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, einen Bericht über die Asylpraxis der europäischen Staaten vorzulegen, die sowohl der Flüchtlingskonvention als auch der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beigetreten sind.</p><p>Der Bericht soll darlegen, welche Bedingungen für Asylbewerber und Schutzbedürftige in Staaten gelten, die an die gleichen internationalen Normen gebunden sind wie die Schweiz.</p><p>Dabei ist zwischen folgenden Personenkategorien zu unterscheiden:</p><p>a. Asylbewerber, deren Gesuch geprüft wird;</p><p>b. Asylbewerber, deren Gesuch abgelehnt wurde, bei denen aber die Rückkehr in ihr Herkunftsland nicht durchgesetzt werden kann;</p><p>c. Asylbewerber, die sich nennenswerte Straftaten zuschulden kommen liessen;</p><p>d. Schutzbedürftige.</p><p>Es sollen insbesondere die Regelungen für die folgenden Bereiche dargestellt werden:</p><p>a. Vorheriger Aufenthalt in sicheren Transitländern und Einfluss auf die Gesuchsbeurteilung;</p><p>b. individuelle oder kollektive Unterbringung;</p><p>c. Ausmass der Bewegungsfreiheit innerhalb des Staatsgebietes;</p><p>d. Sozialhilfe sowohl absolut als auch im Vergleich zu den Leistungen für die ständige Wohnbevölkerung;</p><p>e. medizinische Versorgung, insbesondere auch bezüglich der Beseitigung der bei der Einreise bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen (z. B. im zahnmedizinischen Bereich);</p><p>f. Arbeitsmöglichkeiten;</p><p>g. Aufnahme in die Sozialversicherungen.</p>
  • Europäische Praxis der Asylpolitik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wenn Massnahmen im Asylbereich diskutiert werden, so entzündet sich sehr häufig eine Diskussion darüber, ob bestimmte Regelungen mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar seien. Dabei werden jeweils die Flüchtlingskonvention und die EMRK herangezogen. Diese Diskussionen werden meist mit abstrakten Interpretationen der massgeblichen Texte geführt.</p><p>Eine Abklärung der Rechtspraxis müsste aber die Präzedenzfälle berücksichtigen. Sie müsste von der Frage ausgehen, wie die Staatengemeinschaft diese internationalen Normen interpretiert. Massgeblich können allerdings nur jene Staaten sein, welche die gleichen Verpflichtungen eingegangen sind, denen auch die Schweiz unterliegt.</p><p>Eine derartige Abklärung des effektiven internationalen Standards ist zwar kein Rezeptbuch für die schweizerische Asylpolitik, d. h., wir müssen keineswegs jede ausländische Regelung übernehmen, aber eine derartige Übersicht macht doch den Spielraum deutlich, innerhalb dessen schweizerische Lösungen gefunden werden können.</p>
    • <p>Sämtliche europäischen Nachbarstaaten der Schweiz sind sowohl der Flüchtlingskonvention als auch der EMRK beigetreten und dadurch an dieselben internationalen Normen gebunden.</p><p>Da die Schweiz jedoch von EU-Staaten umgeben ist, befindet sie sich in einer speziellen Situation: Innerhalb der EU sind grosse Harmonisierungsbestrebungen im Migrations- und Asylbereich im Gange. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam am 1. Mai 1999 wurde das Asylwesen vergemeinschaftet. Für Drittstaaten bedeutet dies, dass die EG-Kommission zum hauptsächlichen Gesprächspartner bei Sondierungsmissionen oder Verhandlungen wird.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb seit Jahren bestrebt, mit den anderen europäischen Aufnahmestaaten im Bereich des Asylwesens zusammenzuarbeiten. Dies gilt insbesondere auch für den Informationsaustausch bezüglich der Bedingungen, die in anderen Staaten für Asylbewerber und Schutzbedürftige gelten:</p><p>- Im Rahmen der Inter-Governmental Consultations (IGC), welcher die meisten westeuropäischen Länder sowie die USA, Kanada und Australien angehören, hat die Schweiz die Möglichkeit zu einem informellen Informationsaustausch. IGC hat 1997 einen "Report on Asylum Procedures" herausgegeben, welcher die allgemeinen rechtlichen Vorgaben und Verfahrensbestimmungen der teilnehmenden Staaten im gesamten Asylbereich vergleicht. Eine aufdatierte Version dieses Berichtes ist für den Frühling 2000 geplant.</p><p>- Über das Ad Hoc Committee of Experts on the Legal Aspects of Territorial Asylum, Refugees and Stateless Persons" (Cahar) des Europarates verfügt die Schweiz auch über entsprechende Informationen aus den osteuropäischen Staaten. Anfang 1998 gab das Cahar z. B. den Bericht "Summary Descriptions of Asylum Procedures in Selected Member States of the Council of Europe" heraus, welcher nach einem ähnlichen System aufgebaut ist wie der IGC-Bericht.</p><p>- Das Schweizerische Forum für Migrationsstudien (SFM) in Neuenburg verfasste 1998 im Auftrag des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) eine vergleichende Studie über die Sozialleistungen an Asylbewerber und vorläufig Aufgenommene in der Schweiz, Deutschland, Italien, Österreich und Dänemark. Die Studie untersuchte die Situation von Asylbewerbern mit laufenden Verfahren, Schutzbedürftigen und Personen, deren Gesuch zwar abgelehnt wurde, die aber nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden können. Es wurden die Regelungen über gesetzliche und reglementarische Grundlagen der Aufnahme und Fürsorge, Aufnahmeorganisation und Unterbringung, Form und Umfang der Sozialleistungen, Beschäftigungsprogramme, Finanzierungsmodalitäten, soziale und administrative Betreuung, die Rolle privater Organisationen, der Zugang zum Gesundheitssystem, die Ausbildungsmöglichkeiten für Kinder sowie die Erwerbsmöglichkeiten untersucht. Um diesen Vergleich repräsentativer zu gestalten, wird die Studie momentan um fünf weitere westeuropäische Zielländer erweitert: Spanien, Frankreich, Grossbritannien, Niederlande sowie zwei weitere Bundesländer in Österreich. Erste Resultate dieser Erweiterungsstudie sollten im August 1999 vorliegen.</p><p>- Bis Ende Oktober 1999 wird zudem im Auftrag des BFF eine rechtswissenschaftliche Studie über die Kompatibilität des schweizerischen Asylverfahrens mit Harmonisierungsbestrebungen im Asylrecht der EU erstellt, welche sich vor allem mit der Drittstaatenregelung (vorheriger Aufenthalt und Einreise aus sicherem Drittstaat), in Theorie und Praxis, sowie dem Asylverfahren befasst. Die Studie soll den Handlungsspielraum und -bedarf verdeutlichen, innerhalb dessen schweizerische Lösungen gefunden werden können.</p><p>- In diesem Zusammenhang profitiert die Schweiz auch von der Zusammenarbeit mit dem "International Centre for Migration Policy Development" (ICMPD) in Wien, welches die Schweiz laufend mit Informationen und Kontakten bezüglich der EU und anderen europäischen Staaten versorgt. Dieses von der Schweiz unterstützte Institut hat eine umfassende Dokumentation zum Thema Asyl, Migration und illegale Einwanderung (Gesetzgebung, Statistiken, graue Literatur usw.) aufgebaut, welche der Schweiz in vollem Umfang zur Verfügung steht. Von besonderem Interesse ist hier die von ICMPD, mit Unterstützung des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten, verfasste Studie "Die Vertiefung der Migrationszusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Union und ihre Auswirkungen auf die Schweiz" von Ende 1997.</p><p>Durch ihre internationalen Kontakte und die sowohl formelle als auch informelle Zusammenarbeit hat die Schweiz zudem die Möglichkeit, eventuelle Informationen nach Bedarf abzurufen. Die Schweiz verfügt demzufolge zwar nicht über einen einzigen umfassenden Bericht über die gesamte Asylpraxis sämtlicher europäischer Länder, die sowohl der Flüchtlingskonvention als auch der EMRK beigetreten sind, sondern über mehrere bereits erstellte Berichte, welche sich mit verschiedenen Aspekten der Asylpraxis der wichtigsten europäischen Staaten befassen, und die es erlauben, den Spielraum zu erkennen, innerhalb dessen schweizerische Lösungen gefunden werden können. Zudem werden derzeit ergänzende Studien erstellt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, einen Bericht über die Asylpraxis der europäischen Staaten vorzulegen, die sowohl der Flüchtlingskonvention als auch der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beigetreten sind.</p><p>Der Bericht soll darlegen, welche Bedingungen für Asylbewerber und Schutzbedürftige in Staaten gelten, die an die gleichen internationalen Normen gebunden sind wie die Schweiz.</p><p>Dabei ist zwischen folgenden Personenkategorien zu unterscheiden:</p><p>a. Asylbewerber, deren Gesuch geprüft wird;</p><p>b. Asylbewerber, deren Gesuch abgelehnt wurde, bei denen aber die Rückkehr in ihr Herkunftsland nicht durchgesetzt werden kann;</p><p>c. Asylbewerber, die sich nennenswerte Straftaten zuschulden kommen liessen;</p><p>d. Schutzbedürftige.</p><p>Es sollen insbesondere die Regelungen für die folgenden Bereiche dargestellt werden:</p><p>a. Vorheriger Aufenthalt in sicheren Transitländern und Einfluss auf die Gesuchsbeurteilung;</p><p>b. individuelle oder kollektive Unterbringung;</p><p>c. Ausmass der Bewegungsfreiheit innerhalb des Staatsgebietes;</p><p>d. Sozialhilfe sowohl absolut als auch im Vergleich zu den Leistungen für die ständige Wohnbevölkerung;</p><p>e. medizinische Versorgung, insbesondere auch bezüglich der Beseitigung der bei der Einreise bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen (z. B. im zahnmedizinischen Bereich);</p><p>f. Arbeitsmöglichkeiten;</p><p>g. Aufnahme in die Sozialversicherungen.</p>
    • Europäische Praxis der Asylpolitik

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