Föderalismuskonzeption

ShortId
99.3354
Id
19993354
Updated
10.04.2024 14:11
Language
de
Title
Föderalismuskonzeption
AdditionalIndexing
Kantonszugehörigkeit;Kompetenzregelung;Beziehung Bund-Kanton;Föderalismus;politische Planung;interkantonale Zusammenarbeit
1
  • L05K0807010201, Föderalismus
  • L05K0807010501, politische Planung
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L06K080701020110, Kantonszugehörigkeit
  • L06K080701020109, interkantonale Zusammenarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die grosse Mehrheit der bundespolitischen Entscheide berührt in der einen oder anderen Form die Frage des Föderalismus. Der schweizerische Föderalismus befindet sich unter verschiedenen Gesichtspunkten in Bewegung:</p><p>1. Kompetenzverschiebungen und Kompetenzentflechtungen;</p><p>2. Mitspracherechte der Kantone;</p><p>3. Bemühungen um die Schaffung grösserer Teilstaaten (Kantonsfusionen);</p><p>4. interkantonale Zusammenarbeit.</p><p>Jede dieser Bewegungen setzt eine Vielzahl von Einzelentscheiden voraus: Über Kompetenzverschiebungen wird häufig nach Themenbereichen getrennt diskutiert, Mitspracherechte werden meist ebenfalls bereichsspezifisch gefordert, Kantonsfusionen werden entweder im konkreten Fall diskutiert (Waadt und Genf) oder allgemein zur Diskussion gestellt (Neuaufteilung der Schweiz, Schaffung von Regionen).</p><p>Staatspolitisch hängen jedoch alle diese Diskussionen zusammen. Die Kompetenzen der Kantone hängen sehr wohl mit ihrer Grösse zusammen. Mitspracherechte sind oft ein Ersatz für abgetretene eigene Kompetenzen. Es besteht damit die Gefahr, dass sich Einzelentscheide zwar nicht direkt, wohl aber in ihren Konsequenzen widersprechen. Die Entscheide müssen zwar einzeln gefällt werden, aber es sollte eine Gesamtkonzeption vorhanden sein, in die sie eingeordnet werden können.</p>
  • <p>Ein Bericht über eine Gesamtkonzeption des Föderalismus, wie es der Urheber des Postulates wünscht, sollte notwendigerweise eine Bestandsaufnahme des schweizerischen Föderalismus (als grundlegender Wert unseres politischen Systems, Organisationsgrundsatz und Funktionsweise des Staates), eine Identifizierung der Herausforderungen, mit denen der schweizerische Föderalismus heutzutage konfrontiert ist, sowie die grossen Richtlinien der künftigen Regierungspolitik in allen diesen Bereichen umfassen. Er würde beträchtliche Ressourcen beanspruchen.</p><p>In den letzten Jahren sind zahlreiche parlamentarische Vorstösse zu diesen Fragen eingereicht worden. Der Bundesrat hatte kürzlich bereits Gelegenheit, sich zu den meisten der grossen, föderalismusrelevanten Themen zu äussern, die zurzeit diskutiert werden. Diese Stellungnahmen sind zwar nicht Gegenstand eines zusammenfassenden Berichtes. Es lässt sich daraus aber eine kohärente Regierungspolitik im Bereich des Föderalismus ableiten.</p><p>Der Föderalismus als Grundprinzip der Schweiz ist in der Bundesverfassung verankert. Diese wird derzeit in verschiedenen Schritten revidiert. Die neue Bundesverfassung, der soeben zugestimmt worden ist, gibt bereits eine aktualisierte Sicht unseres Föderalismus wieder: Sie legt den Akzent auf die partnerschaftlichen Beziehungen zwischen dem Bund und den Kantonen. Man erkennt darin auch, dass der Bundesstaat aus drei Ebenen besteht und die Städte und die städtischen Agglomerationen wachsende Bedeutung haben. Die Mitwirkungsrechte der Kantone am Entscheidungsverfahren auf Bundesebene werden darin systematischer dargestellt und auf die Aussenpolitik des Bundes ausgedehnt.</p><p>Die grosse Föderalismusreform für das künftige Jahrzehnt besteht, wie vom Bund und von den Kantonen gewollt, im neuen Finanzausgleich, der über rein finanzielle Aspekte hinausgeht. In diesem Zusammenhang sollten neue grundlegende Bestimmungen in der Verfassung verankert werden: Subsidiaritätsprinzip, vertikale Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Gemeinwesen, Vollzug der Bundespolitiken, interkantonale Zusammenarbeit, verbunden mit einem Lastenausgleich, Übertragung von Gesetzgebungskompetenzen an suprakantonale Organe unter Berücksichtigung demokratischer Prinzipien (vgl. hierzu auch die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Zbinden vom 17. Dezember 1998, 98.3622, "Kooperativer Föderalismus", und zur Motion Theiler vom 18. März 1999, 99.3108, "Interkantonale Zusammenarbeit", die der Nationalrat als Postulat überwiesen hat). Das Projekt des neuen Finanzausgleiches ist Gegenstand eines ausführlichen Berichtes, der sich zurzeit im Vernehmlassungsverfahren befindet. Diesem Grundlagendokument einen zusätzlichen Bericht über den Föderalismus beizufügen, hätte Doppelspurigkeiten zur Folge und könnte zu unterschiedlichen Beurteilungen oder gar zu Widersprüchen führen.</p><p>Längerfristig ist es allerdings nicht ausgeschlossen, dass Strukturreformen institutioneller oder territorialer Art an die Hand genommen werden müssen. Die Diskussion hierfür fängt erst an. Der Bundesrat hat sich kürzlich in seiner Stellungnahme zum Postulat Jutzet vom 28. September 1998 (98.3402, "Gebietseinteilung der Schweiz") zu territorialen Reformen geäussert.</p><p>Die föderalistischen Richtlinien der Regierung sind auch regelmässig Gegenstand des Berichtes über die Zielsetzungen der Regierungspolitik im Rahmen des Legislaturprogramms.</p><p>Die Auswirkungen eines schweizerischen EU-Beitrittes auf das Verhältnis zwischen Bund und Kantone sind im Integrationsbericht 1999 des Bundesrates vom 3. Februar 1999 (BBl 1999 3935) dargestellt. Der Bericht kommt zum Schluss, dass der schweizerische Föderalismus durch einen EU-Beitritt nicht grundlegend verändert würde. Die meisten Probleme im Verhältnis zwischen Bund und Kantone sind nämlich innenpolitischer Natur und würden durch einen EU-Beitritt nicht betroffen.</p><p>Wie ersichtlich ist, durchdringt der Föderalismus sämtliche Tätigkeiten des Staates und verändert sich ständig. Es wäre schwierig oder sogar unzweckmässig, ihn in einem pauschalen Bericht erstarren zu lassen, der kaum abschliessend sein könnte und dessen Gültigkeit nur kurzlebig wäre, es sei denn, er würde äusserst allgemein gehalten.</p><p>Der Urheber des Postulates hält eine Koordination unter dem Gesichtspunkt des Föderalismus für notwendig. In diesem Zusammenhang kann daran erinnert werden, dass sich der Bundesrat mit den Kantonsregierungen regelmässig im Rahmen des Föderalistischen Dialoges trifft, um über die grossen föderalismusrelevanten Projekte zu sprechen. Es ist gerade der Zweck dieses Forums, das 1996 zusammen mit den Kantonen geschaffen worden ist, eine Konzertation aller grossen Dossiers mit Querschnittcharakter, die den Föderalismus berühren (Reform der Bundesverfassung, neuer Finanzausgleich, Mitwirkung der Kantone bei der Erarbeitung der Bundespolitiken und bei der Aussenpolitik des Bundes, Vollzug der Bundespolitiken usw.), auf Regierungsebene zu gewährleisten. Interkantonal wird diese Koordination von der Konferenz der Kantonsregierungen wahrgenommen. In der Bundesverwaltung sorgt die Interdepartementale Koordinationstruppe für Föderalismusfragen für die Koordination. Mit der Einsetzung dieser Instrumente namentlich auf Bundesebene hat sich der Bundesrat seiner Ansicht nach die Mittel gegeben, um eine kohärente Föderalismuspolitik zu betreiben.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament einen Bericht über die Föderalismuskonzeption, an der er seine Einzelentscheide orientiert, vorzulegen. Dabei können durchaus verschiedene Konzepte - Kompetenzverlagerungen, Bildung neuer föderalistischer Einheiten usw. - einander gegenübergestellt werden.</p>
  • Föderalismuskonzeption
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die grosse Mehrheit der bundespolitischen Entscheide berührt in der einen oder anderen Form die Frage des Föderalismus. Der schweizerische Föderalismus befindet sich unter verschiedenen Gesichtspunkten in Bewegung:</p><p>1. Kompetenzverschiebungen und Kompetenzentflechtungen;</p><p>2. Mitspracherechte der Kantone;</p><p>3. Bemühungen um die Schaffung grösserer Teilstaaten (Kantonsfusionen);</p><p>4. interkantonale Zusammenarbeit.</p><p>Jede dieser Bewegungen setzt eine Vielzahl von Einzelentscheiden voraus: Über Kompetenzverschiebungen wird häufig nach Themenbereichen getrennt diskutiert, Mitspracherechte werden meist ebenfalls bereichsspezifisch gefordert, Kantonsfusionen werden entweder im konkreten Fall diskutiert (Waadt und Genf) oder allgemein zur Diskussion gestellt (Neuaufteilung der Schweiz, Schaffung von Regionen).</p><p>Staatspolitisch hängen jedoch alle diese Diskussionen zusammen. Die Kompetenzen der Kantone hängen sehr wohl mit ihrer Grösse zusammen. Mitspracherechte sind oft ein Ersatz für abgetretene eigene Kompetenzen. Es besteht damit die Gefahr, dass sich Einzelentscheide zwar nicht direkt, wohl aber in ihren Konsequenzen widersprechen. Die Entscheide müssen zwar einzeln gefällt werden, aber es sollte eine Gesamtkonzeption vorhanden sein, in die sie eingeordnet werden können.</p>
    • <p>Ein Bericht über eine Gesamtkonzeption des Föderalismus, wie es der Urheber des Postulates wünscht, sollte notwendigerweise eine Bestandsaufnahme des schweizerischen Föderalismus (als grundlegender Wert unseres politischen Systems, Organisationsgrundsatz und Funktionsweise des Staates), eine Identifizierung der Herausforderungen, mit denen der schweizerische Föderalismus heutzutage konfrontiert ist, sowie die grossen Richtlinien der künftigen Regierungspolitik in allen diesen Bereichen umfassen. Er würde beträchtliche Ressourcen beanspruchen.</p><p>In den letzten Jahren sind zahlreiche parlamentarische Vorstösse zu diesen Fragen eingereicht worden. Der Bundesrat hatte kürzlich bereits Gelegenheit, sich zu den meisten der grossen, föderalismusrelevanten Themen zu äussern, die zurzeit diskutiert werden. Diese Stellungnahmen sind zwar nicht Gegenstand eines zusammenfassenden Berichtes. Es lässt sich daraus aber eine kohärente Regierungspolitik im Bereich des Föderalismus ableiten.</p><p>Der Föderalismus als Grundprinzip der Schweiz ist in der Bundesverfassung verankert. Diese wird derzeit in verschiedenen Schritten revidiert. Die neue Bundesverfassung, der soeben zugestimmt worden ist, gibt bereits eine aktualisierte Sicht unseres Föderalismus wieder: Sie legt den Akzent auf die partnerschaftlichen Beziehungen zwischen dem Bund und den Kantonen. Man erkennt darin auch, dass der Bundesstaat aus drei Ebenen besteht und die Städte und die städtischen Agglomerationen wachsende Bedeutung haben. Die Mitwirkungsrechte der Kantone am Entscheidungsverfahren auf Bundesebene werden darin systematischer dargestellt und auf die Aussenpolitik des Bundes ausgedehnt.</p><p>Die grosse Föderalismusreform für das künftige Jahrzehnt besteht, wie vom Bund und von den Kantonen gewollt, im neuen Finanzausgleich, der über rein finanzielle Aspekte hinausgeht. In diesem Zusammenhang sollten neue grundlegende Bestimmungen in der Verfassung verankert werden: Subsidiaritätsprinzip, vertikale Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Gemeinwesen, Vollzug der Bundespolitiken, interkantonale Zusammenarbeit, verbunden mit einem Lastenausgleich, Übertragung von Gesetzgebungskompetenzen an suprakantonale Organe unter Berücksichtigung demokratischer Prinzipien (vgl. hierzu auch die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Zbinden vom 17. Dezember 1998, 98.3622, "Kooperativer Föderalismus", und zur Motion Theiler vom 18. März 1999, 99.3108, "Interkantonale Zusammenarbeit", die der Nationalrat als Postulat überwiesen hat). Das Projekt des neuen Finanzausgleiches ist Gegenstand eines ausführlichen Berichtes, der sich zurzeit im Vernehmlassungsverfahren befindet. Diesem Grundlagendokument einen zusätzlichen Bericht über den Föderalismus beizufügen, hätte Doppelspurigkeiten zur Folge und könnte zu unterschiedlichen Beurteilungen oder gar zu Widersprüchen führen.</p><p>Längerfristig ist es allerdings nicht ausgeschlossen, dass Strukturreformen institutioneller oder territorialer Art an die Hand genommen werden müssen. Die Diskussion hierfür fängt erst an. Der Bundesrat hat sich kürzlich in seiner Stellungnahme zum Postulat Jutzet vom 28. September 1998 (98.3402, "Gebietseinteilung der Schweiz") zu territorialen Reformen geäussert.</p><p>Die föderalistischen Richtlinien der Regierung sind auch regelmässig Gegenstand des Berichtes über die Zielsetzungen der Regierungspolitik im Rahmen des Legislaturprogramms.</p><p>Die Auswirkungen eines schweizerischen EU-Beitrittes auf das Verhältnis zwischen Bund und Kantone sind im Integrationsbericht 1999 des Bundesrates vom 3. Februar 1999 (BBl 1999 3935) dargestellt. Der Bericht kommt zum Schluss, dass der schweizerische Föderalismus durch einen EU-Beitritt nicht grundlegend verändert würde. Die meisten Probleme im Verhältnis zwischen Bund und Kantone sind nämlich innenpolitischer Natur und würden durch einen EU-Beitritt nicht betroffen.</p><p>Wie ersichtlich ist, durchdringt der Föderalismus sämtliche Tätigkeiten des Staates und verändert sich ständig. Es wäre schwierig oder sogar unzweckmässig, ihn in einem pauschalen Bericht erstarren zu lassen, der kaum abschliessend sein könnte und dessen Gültigkeit nur kurzlebig wäre, es sei denn, er würde äusserst allgemein gehalten.</p><p>Der Urheber des Postulates hält eine Koordination unter dem Gesichtspunkt des Föderalismus für notwendig. In diesem Zusammenhang kann daran erinnert werden, dass sich der Bundesrat mit den Kantonsregierungen regelmässig im Rahmen des Föderalistischen Dialoges trifft, um über die grossen föderalismusrelevanten Projekte zu sprechen. Es ist gerade der Zweck dieses Forums, das 1996 zusammen mit den Kantonen geschaffen worden ist, eine Konzertation aller grossen Dossiers mit Querschnittcharakter, die den Föderalismus berühren (Reform der Bundesverfassung, neuer Finanzausgleich, Mitwirkung der Kantone bei der Erarbeitung der Bundespolitiken und bei der Aussenpolitik des Bundes, Vollzug der Bundespolitiken usw.), auf Regierungsebene zu gewährleisten. Interkantonal wird diese Koordination von der Konferenz der Kantonsregierungen wahrgenommen. In der Bundesverwaltung sorgt die Interdepartementale Koordinationstruppe für Föderalismusfragen für die Koordination. Mit der Einsetzung dieser Instrumente namentlich auf Bundesebene hat sich der Bundesrat seiner Ansicht nach die Mittel gegeben, um eine kohärente Föderalismuspolitik zu betreiben.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament einen Bericht über die Föderalismuskonzeption, an der er seine Einzelentscheide orientiert, vorzulegen. Dabei können durchaus verschiedene Konzepte - Kompetenzverlagerungen, Bildung neuer föderalistischer Einheiten usw. - einander gegenübergestellt werden.</p>
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