Internationale Übereinkunft zur Futtermittelkontrolle
- ShortId
-
99.3361
- Id
-
19993361
- Updated
-
14.11.2025 07:38
- Language
-
de
- Title
-
Internationale Übereinkunft zur Futtermittelkontrolle
- AdditionalIndexing
-
Futtermittel;internationales Abkommen;Qualitätskontrolle;Nahrungsmittelverseuchung;Lebensmittelkontrolle
- 1
-
- L05K1401010401, Futtermittel
- L05K0706010309, Qualitätskontrolle
- L04K10020201, internationales Abkommen
- L04K06020310, Nahrungsmittelverseuchung
- L06K010506060201, Lebensmittelkontrolle
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In den letzten Jahren sind Lebensmittelvergiftungen immer wieder über die Kette vom Futtermittel über das Tier zur Nahrung ausgelöst worden. Als Beispiele seien genannt: BSE, Dioxine in brasilianischen Futtermitteln und belgischen Futtermischungen. Uneinheitliche und allgemein ungenügende nationale Qualitätskontrollsysteme sowie ungenügende Herkunfts- und Produktionsdeklarationen erhöhen die gesundheitliche Gefährdung von Mensch und Tier. Im Hinblick auf die weltweite wirtschaftliche Verflechtung sind entsprechende international geltende Minimalstandards für die Futtermittelherstellung, Tierernährung und -haltung dringend erforderlich. Ein umfassendes Qualitätssicherungssystem soll Konsumentinnen und Konsumenten die notwendige Sicherheit garantieren.</p>
- <p>Im Rahmen der bilateralen Verhandlungen mit der EU, dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz, wurde der Harmonisierung der amtlichen Futtermittelkontrolle grosses Gewicht beigemessen. Die Kontrollen betreffen sowohl die Herstellung von Mischfuttermitteln als auch die Produkte, die in Verkehr gebracht werden. Die Standards werden in den entsprechenden EG-Richtlinien festgelegt.</p><p>Der Inhalt dieser Richtlinien wurde im Rahmen der soeben abgeschlossenen Revisionen der Futtermittelverordnung und der Futtermittelbuch-Verordnung in das schweizerische Recht übernommen.</p><p>Die bestehende Gesetzgebung, sowohl im Lebensmittelrecht als auch im Bereich der Futtermittel, verbietet das Inverkehrbringen von kontaminierten Produkten, deren Genuss Mensch oder Tier gefährden können. Die Kontrolle obliegt den in den geltenden Vorschriften bezeichneten Stellen. Für die Qualitätssicherung bei der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln gilt im allgemeinen der Grundsatz der Selbstkontrolle (Produktehaftpflicht).</p><p>In bestimmten Fällen bestehen bereits heute Vorschriften über den Herstellungsvorgang. So z. B. bei Futtermitteln tierischer Herkunft. Diese Vorschriften gelten mutatis mutandis für die Inlandproduktion und die Importe.</p><p>Die Erfahrungen im Rahmen internationaler Übereinkünfte im Lebensmittelbereich (Codex Alimentarius) zeigen, dass die weltweite Vereinheitlichung von Standards sehr schwierig ist. Sie erfordern einen grossen Einsatz an Zeit und Personal.</p><p>Die Qualitätssicherung ist heute primär Aufgabe der Hersteller. Eine internationale Übereinkunft über ein umfassendes Qualitätssicherungssystem bei Futtermitteln dürfte daher um einiges schwieriger zu erreichen sein.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel, sich bei den internationalen Organisationen (z. B. FAO, "Organisation internationale des épizooties", OIE) für eine internationale Übereinkunft zur Futtermittelkontrolle einzusetzen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, eine internationale Übereinkunft zur Futtermittelkontrolle anzustreben.</p>
- Internationale Übereinkunft zur Futtermittelkontrolle
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In den letzten Jahren sind Lebensmittelvergiftungen immer wieder über die Kette vom Futtermittel über das Tier zur Nahrung ausgelöst worden. Als Beispiele seien genannt: BSE, Dioxine in brasilianischen Futtermitteln und belgischen Futtermischungen. Uneinheitliche und allgemein ungenügende nationale Qualitätskontrollsysteme sowie ungenügende Herkunfts- und Produktionsdeklarationen erhöhen die gesundheitliche Gefährdung von Mensch und Tier. Im Hinblick auf die weltweite wirtschaftliche Verflechtung sind entsprechende international geltende Minimalstandards für die Futtermittelherstellung, Tierernährung und -haltung dringend erforderlich. Ein umfassendes Qualitätssicherungssystem soll Konsumentinnen und Konsumenten die notwendige Sicherheit garantieren.</p>
- <p>Im Rahmen der bilateralen Verhandlungen mit der EU, dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz, wurde der Harmonisierung der amtlichen Futtermittelkontrolle grosses Gewicht beigemessen. Die Kontrollen betreffen sowohl die Herstellung von Mischfuttermitteln als auch die Produkte, die in Verkehr gebracht werden. Die Standards werden in den entsprechenden EG-Richtlinien festgelegt.</p><p>Der Inhalt dieser Richtlinien wurde im Rahmen der soeben abgeschlossenen Revisionen der Futtermittelverordnung und der Futtermittelbuch-Verordnung in das schweizerische Recht übernommen.</p><p>Die bestehende Gesetzgebung, sowohl im Lebensmittelrecht als auch im Bereich der Futtermittel, verbietet das Inverkehrbringen von kontaminierten Produkten, deren Genuss Mensch oder Tier gefährden können. Die Kontrolle obliegt den in den geltenden Vorschriften bezeichneten Stellen. Für die Qualitätssicherung bei der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln gilt im allgemeinen der Grundsatz der Selbstkontrolle (Produktehaftpflicht).</p><p>In bestimmten Fällen bestehen bereits heute Vorschriften über den Herstellungsvorgang. So z. B. bei Futtermitteln tierischer Herkunft. Diese Vorschriften gelten mutatis mutandis für die Inlandproduktion und die Importe.</p><p>Die Erfahrungen im Rahmen internationaler Übereinkünfte im Lebensmittelbereich (Codex Alimentarius) zeigen, dass die weltweite Vereinheitlichung von Standards sehr schwierig ist. Sie erfordern einen grossen Einsatz an Zeit und Personal.</p><p>Die Qualitätssicherung ist heute primär Aufgabe der Hersteller. Eine internationale Übereinkunft über ein umfassendes Qualitätssicherungssystem bei Futtermitteln dürfte daher um einiges schwieriger zu erreichen sein.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel, sich bei den internationalen Organisationen (z. B. FAO, "Organisation internationale des épizooties", OIE) für eine internationale Übereinkunft zur Futtermittelkontrolle einzusetzen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, eine internationale Übereinkunft zur Futtermittelkontrolle anzustreben.</p>
- Internationale Übereinkunft zur Futtermittelkontrolle
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