Wirksame Massnahmen gegen Elektrosmog
- ShortId
-
99.3366
- Id
-
19993366
- Updated
-
14.11.2025 06:41
- Language
-
de
- Title
-
Wirksame Massnahmen gegen Elektrosmog
- AdditionalIndexing
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elektromagnetische schädliche Auswirkung;Gesundheitsrisiko;Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung
- 1
-
- L04K06020103, elektromagnetische schädliche Auswirkung
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L06K120202010102, Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Elektrosmog ist ein brennendes Thema; es beschäftigt die Bevölkerung zunehmend. In einer kürzlich durchgeführten Umfrage der Fernsehsendung "Marktplatz" gaben 70 Prozent der Zuschauerinnen und Zuschauer an, sie hätten Angst vor Elektrosmog. An zahlreichen Orten unseres Landes kämpfen viele Betroffene gegen Baubewilligungen von neuen Natel-Antennen oder beklagen sich über gesundheitliche Probleme seit der Inbetriebnahme von Natel-Antennen.</p><p>Problematisch bei den festgesetzten Grenzwerten der internationalen Behörden (WHO und ICNIRP) ist, dass nur thermische Effekte, aber keine nichtthermischen Effekte der NIS berücksichtigt sind. Obwohl die in die Vernehmlassung geschickte NISV etwas tiefere Grenzwerte vorschlägt, scheinen diese vielen Fachleuten immer noch zu hoch. Und auch bei diesen tieferen Werten beklagt sich die betroffene Bevölkerung über zahlreiche Symptome.</p><p>Viele bisherige Studien und Experimente über nichtthermische Effekte der NIS sind Kurzzeitstudien und werden der Dauerbelastung, der die Bevölkerung ausgesetzt ist, nicht gerecht. Langzeituntersuchungen über die Wirkung von gepulster elektromagnetischer Strahlung auf den Menschen sind noch keine durchgeführt worden. Von Tests an Labortieren kann nur teilweise auf den Menschen geschlossen werden. Bei allen nichtthermischen Auswirkungen von NIS gibt es heute mehr offene als gelöste Fragen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat die NISV am 23. Dezember 1999 verabschiedet und ihre Inkraftsetzung auf den 1. Februar 2000 beschlossen. </p><p>1. Während über die thermischen Effekte nichtionisierender Strahlung bereits wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse vorliegen, ist über nichtthermische Langzeitwirkungen noch wenig bekannt. Der Bundesrat hat die NISV so gestaltet, dass gesundheitsschädliche thermische Effekte mit Sicherheit verhindert und zusätzlich Langzeitrisiken vermindert werden. Er verfolgt die Entwicklung der Forschung und die Meldungen aus der Bevölkerung über gesundheitliche Beeinträchtigungen aufmerksam und wird die NISV bei Bedarf neuen Erkenntnissen anpassen.</p><p>2. Das USG schreibt vor, dass Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, im Sinne der Vorsorge frühzeitig zu begrenzen sind (Art. 1 Abs. 2 USG). Emissionen sind im Rahmen der Vorsorge, unabhängig von der bestehenden Umweltbelastung, so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist (Art. 11 Abs. 2 USG). In der NISV ist der Bundesrat diesem Gesetzesauftrag mit der Festlegung von Anlagegrenzwerten nach obigen Kriterien nachgekommen. </p><p>3. Ein Baustopp für Antennen bis zur Abklärung der gesundheitlichen Langzeitwirkungen ist, auch angesichts der rasch zunehmenden Kommunikationsbedürfnisse der Bevölkerung, unverhältnismässig. Ein Moratorium hätte auch eine unerwünschte Ungleichbehandlung der Netzanbieter bzw. eine Benachteiligung von Diax und Orange gegenüber der Marktführerin Swisscom zur Folge. Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich einen Dialog zum besseren gegenseitigen Verständnis. Solche Gespräche sind auf lokaler Ebene bei jeweils umstrittenen Antennenstandorten sinnvoll und erfolgversprechend. </p><p>4. Neue ärztliche und wissenschaftliche Ambulatorien sind nicht zu bezeichnen. Die medizinischen Grundversorger sind durchaus geeignet, Patientinnen und Patienten mit Beschwerden zu untersuchen und zu beraten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird die Ärzteschaft mittels Informationsmaterial und Weiterbildungsveranstaltungen über den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse betreffend mögliche gesundheitliche Einwirkungen der nichtionisierenden Strahlung informieren. Zudem sind Erhebungen über mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen durch nichtionisierende Strahlung geplant.</p><p>5. Es gibt heute keine gesetzlichen Grundlagen, um eine Typisierung der Handys vorschreiben zu können. Die Schweiz kann und will in diesem Bereich keinen Alleingang bestreiten. Ein wirksames Mittel, um die Produzenten zur Entwicklung strahlungsarmer Geräte zu motivieren und die Konsumenten über die Belastung ihres Handys zu informieren, ist die Deklaration der Strahlung. Der Bund unterstützt die Bemühungen der Konsumentinnen- und Konsumentenorganisationen zur Einführung einer solchen Produktedeklaration. Das BAG und das Buwal erarbeiten in diesem Zusammenhang zusammen mit der ETH eine einheitliche Messmethode. Das Bakom wird zusätzlich auf internationaler Ebene bei den für die Normierung der Handys zuständigen Instanzen verlangen, dass bei den Gerätevorschriften auch die Strahlungsbelastung mehr beachtet wird.</p><p>6. Bei der genannten Empfehlung handelt es sich um die private Meinung besorgter Wissenschafter. Die heute vorliegenden wissenschaftlichen Grundlagen reichen nach Einschätzung der Fachgremien, die Grenzwerte erarbeiten, nicht aus, um Zeitbeschränkungen des täglichen Gebrauchs der Handys zu verlangen. Der Bundesrat wird deshalb keine solchen Warnhinweise vorschreiben.</p><p>7. Ein schweizerischer Strahlungskataster ist eine denkbare Möglichkeit. Opportunität und Form sollen nach ersten Erfahrungen mit der NISV im Rahmen des Vollzugs geprüft werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt er die zahlreichen gesundheitlichen Beschwerden der Bevölkerung, die insbesondere im Bereich von Natel-D-Antennen auftreten? Welches sind seine Massnahmen, um diese Beschwerden zu reduzieren?</p><p>2. Kann er garantieren, dass die getroffenen Massnahmen dem im Umweltschutzgesetz (USG) verankerten Vorsorgeprinzip genügen?</p><p>3. Ist er bereit, die Forschungsergebnisse von unabhängigen Studien in der Schweiz, im Ausland und der WHO abzuwarten, bevor weitere Natel-D-Sendemasten in Wohngebieten gegen den Widerstand der Bevölkerung aufgestellt werden dürfen? Ist er allenfalls bereit, den Dialog zwischen Betreibern und Betroffenen sowie der Wissenschaft, z. B. im Rahmen eines "runden Tisches", zu fördern? Im Bundesland Salzburg konnte ja aufgrund solcher Gespräche eine Einigung auf weit tiefere Werte als die in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vorgesehenen Werte erzielt werden.</p><p>4. Ist er bereit, unabhängige ärztliche und wissenschaftliche Ambulatorien (wie diejenigen der Nachbarländer) zu bezeichnen, wo sich Patientinnen und Patienten mit Beschwerden kompetent untersuchen und beraten lassen können? Diesen Fachstellen wäre es auch möglich, die Befunde langfristig wissenschaftlich auszuwerten.</p><p>5. Bis wann wird er die Typisierung der Handys nach einheitlichen Messmethoden vorschreiben, damit sich die Konsumentinnen und Konsumenten beim Kauf auf verlässliche Angaben stützen und die möglichst wenig Strahlung abgebenden Handys kaufen können?</p><p>6. Britische Wissenschafter haben kürzlich aufgrund ihrer wissenschaftlichen Untersuchungen die Empfehlung abgegeben, dass der tägliche Gebrauch der Handys, um Gesundheitsschäden vorzubeugen, fünf Minuten nicht überschreiten sollte. Ist er bereit, solche Warnhinweise auf Handys vorzuschreiben?</p><p>7. Ist er bereit, einen schweizerischen Strahlungskataster erstellen zu lassen, der Auskunft über die belasteten Gebiete gibt?</p>
- Wirksame Massnahmen gegen Elektrosmog
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Elektrosmog ist ein brennendes Thema; es beschäftigt die Bevölkerung zunehmend. In einer kürzlich durchgeführten Umfrage der Fernsehsendung "Marktplatz" gaben 70 Prozent der Zuschauerinnen und Zuschauer an, sie hätten Angst vor Elektrosmog. An zahlreichen Orten unseres Landes kämpfen viele Betroffene gegen Baubewilligungen von neuen Natel-Antennen oder beklagen sich über gesundheitliche Probleme seit der Inbetriebnahme von Natel-Antennen.</p><p>Problematisch bei den festgesetzten Grenzwerten der internationalen Behörden (WHO und ICNIRP) ist, dass nur thermische Effekte, aber keine nichtthermischen Effekte der NIS berücksichtigt sind. Obwohl die in die Vernehmlassung geschickte NISV etwas tiefere Grenzwerte vorschlägt, scheinen diese vielen Fachleuten immer noch zu hoch. Und auch bei diesen tieferen Werten beklagt sich die betroffene Bevölkerung über zahlreiche Symptome.</p><p>Viele bisherige Studien und Experimente über nichtthermische Effekte der NIS sind Kurzzeitstudien und werden der Dauerbelastung, der die Bevölkerung ausgesetzt ist, nicht gerecht. Langzeituntersuchungen über die Wirkung von gepulster elektromagnetischer Strahlung auf den Menschen sind noch keine durchgeführt worden. Von Tests an Labortieren kann nur teilweise auf den Menschen geschlossen werden. Bei allen nichtthermischen Auswirkungen von NIS gibt es heute mehr offene als gelöste Fragen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat die NISV am 23. Dezember 1999 verabschiedet und ihre Inkraftsetzung auf den 1. Februar 2000 beschlossen. </p><p>1. Während über die thermischen Effekte nichtionisierender Strahlung bereits wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse vorliegen, ist über nichtthermische Langzeitwirkungen noch wenig bekannt. Der Bundesrat hat die NISV so gestaltet, dass gesundheitsschädliche thermische Effekte mit Sicherheit verhindert und zusätzlich Langzeitrisiken vermindert werden. Er verfolgt die Entwicklung der Forschung und die Meldungen aus der Bevölkerung über gesundheitliche Beeinträchtigungen aufmerksam und wird die NISV bei Bedarf neuen Erkenntnissen anpassen.</p><p>2. Das USG schreibt vor, dass Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, im Sinne der Vorsorge frühzeitig zu begrenzen sind (Art. 1 Abs. 2 USG). Emissionen sind im Rahmen der Vorsorge, unabhängig von der bestehenden Umweltbelastung, so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist (Art. 11 Abs. 2 USG). In der NISV ist der Bundesrat diesem Gesetzesauftrag mit der Festlegung von Anlagegrenzwerten nach obigen Kriterien nachgekommen. </p><p>3. Ein Baustopp für Antennen bis zur Abklärung der gesundheitlichen Langzeitwirkungen ist, auch angesichts der rasch zunehmenden Kommunikationsbedürfnisse der Bevölkerung, unverhältnismässig. Ein Moratorium hätte auch eine unerwünschte Ungleichbehandlung der Netzanbieter bzw. eine Benachteiligung von Diax und Orange gegenüber der Marktführerin Swisscom zur Folge. Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich einen Dialog zum besseren gegenseitigen Verständnis. Solche Gespräche sind auf lokaler Ebene bei jeweils umstrittenen Antennenstandorten sinnvoll und erfolgversprechend. </p><p>4. Neue ärztliche und wissenschaftliche Ambulatorien sind nicht zu bezeichnen. Die medizinischen Grundversorger sind durchaus geeignet, Patientinnen und Patienten mit Beschwerden zu untersuchen und zu beraten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird die Ärzteschaft mittels Informationsmaterial und Weiterbildungsveranstaltungen über den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse betreffend mögliche gesundheitliche Einwirkungen der nichtionisierenden Strahlung informieren. Zudem sind Erhebungen über mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen durch nichtionisierende Strahlung geplant.</p><p>5. Es gibt heute keine gesetzlichen Grundlagen, um eine Typisierung der Handys vorschreiben zu können. Die Schweiz kann und will in diesem Bereich keinen Alleingang bestreiten. Ein wirksames Mittel, um die Produzenten zur Entwicklung strahlungsarmer Geräte zu motivieren und die Konsumenten über die Belastung ihres Handys zu informieren, ist die Deklaration der Strahlung. Der Bund unterstützt die Bemühungen der Konsumentinnen- und Konsumentenorganisationen zur Einführung einer solchen Produktedeklaration. Das BAG und das Buwal erarbeiten in diesem Zusammenhang zusammen mit der ETH eine einheitliche Messmethode. Das Bakom wird zusätzlich auf internationaler Ebene bei den für die Normierung der Handys zuständigen Instanzen verlangen, dass bei den Gerätevorschriften auch die Strahlungsbelastung mehr beachtet wird.</p><p>6. Bei der genannten Empfehlung handelt es sich um die private Meinung besorgter Wissenschafter. Die heute vorliegenden wissenschaftlichen Grundlagen reichen nach Einschätzung der Fachgremien, die Grenzwerte erarbeiten, nicht aus, um Zeitbeschränkungen des täglichen Gebrauchs der Handys zu verlangen. Der Bundesrat wird deshalb keine solchen Warnhinweise vorschreiben.</p><p>7. Ein schweizerischer Strahlungskataster ist eine denkbare Möglichkeit. Opportunität und Form sollen nach ersten Erfahrungen mit der NISV im Rahmen des Vollzugs geprüft werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt er die zahlreichen gesundheitlichen Beschwerden der Bevölkerung, die insbesondere im Bereich von Natel-D-Antennen auftreten? Welches sind seine Massnahmen, um diese Beschwerden zu reduzieren?</p><p>2. Kann er garantieren, dass die getroffenen Massnahmen dem im Umweltschutzgesetz (USG) verankerten Vorsorgeprinzip genügen?</p><p>3. Ist er bereit, die Forschungsergebnisse von unabhängigen Studien in der Schweiz, im Ausland und der WHO abzuwarten, bevor weitere Natel-D-Sendemasten in Wohngebieten gegen den Widerstand der Bevölkerung aufgestellt werden dürfen? Ist er allenfalls bereit, den Dialog zwischen Betreibern und Betroffenen sowie der Wissenschaft, z. B. im Rahmen eines "runden Tisches", zu fördern? Im Bundesland Salzburg konnte ja aufgrund solcher Gespräche eine Einigung auf weit tiefere Werte als die in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vorgesehenen Werte erzielt werden.</p><p>4. Ist er bereit, unabhängige ärztliche und wissenschaftliche Ambulatorien (wie diejenigen der Nachbarländer) zu bezeichnen, wo sich Patientinnen und Patienten mit Beschwerden kompetent untersuchen und beraten lassen können? Diesen Fachstellen wäre es auch möglich, die Befunde langfristig wissenschaftlich auszuwerten.</p><p>5. Bis wann wird er die Typisierung der Handys nach einheitlichen Messmethoden vorschreiben, damit sich die Konsumentinnen und Konsumenten beim Kauf auf verlässliche Angaben stützen und die möglichst wenig Strahlung abgebenden Handys kaufen können?</p><p>6. Britische Wissenschafter haben kürzlich aufgrund ihrer wissenschaftlichen Untersuchungen die Empfehlung abgegeben, dass der tägliche Gebrauch der Handys, um Gesundheitsschäden vorzubeugen, fünf Minuten nicht überschreiten sollte. Ist er bereit, solche Warnhinweise auf Handys vorzuschreiben?</p><p>7. Ist er bereit, einen schweizerischen Strahlungskataster erstellen zu lassen, der Auskunft über die belasteten Gebiete gibt?</p>
- Wirksame Massnahmen gegen Elektrosmog
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