Abstimmung über die Mutterschaftsversicherung und nationaler Zusammenhalt
- ShortId
-
99.3368
- Id
-
19993368
- Updated
-
10.04.2024 13:23
- Language
-
de
- Title
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Abstimmung über die Mutterschaftsversicherung und nationaler Zusammenhalt
- AdditionalIndexing
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Konflikt zwischen Sprachregionen;Entpolitisierung;nationale Identität;kantonale Hoheit;Volksabstimmung;Selbstbestimmung;interkantonale Zusammenarbeit;Abstimmungsergebnis
- 1
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- L04K08020219, nationale Identität
- L04K10010105, Selbstbestimmung
- L07K08070102010802, kantonale Hoheit
- L05K0106010204, Konflikt zwischen Sprachregionen
- L04K08020306, Entpolitisierung
- L06K080701020109, interkantonale Zusammenarbeit
- L03K080102, Volksabstimmung
- L05K0801010102, Abstimmungsergebnis
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Auch der Bundesrat ist darüber besorgt, dass am 13. Juni 1999 erneut eine wichtige Vorlage von der lateinischen Schweiz klar angenommen, von der deutschen Schweiz dagegen deutlich abgelehnt wurde. Dieses Abstimmungsergebnis zeigt, dass zwischen den verschiedenen Landesteilen über die Sprachunterschiede hinaus weitere kulturelle Unterschiede und nicht zuletzt auch in politischen Fragen andere Einstellungen bestehen. So sind namentlich Differenzen in der Gewichtung sozialpolitischer Fragen und ihrer gesellschaftlichen Relevanz feststellbar. </p><p>Die Förderung der Verständigung und des Austauschs unter den Sprachgemeinschaften in der Schweiz ist für den nationalen Zusammenhalt von grosser Bedeutung und deshalb schon lange eine zentrale Aufgabe des Bundes. Der Respekt vor den Kulturen der verschiedenen Sprachregionen setzt in erster Linie eine bessere Kenntnis der anderen Sprachgemeinschaften sowie eine bessere Kommunikation zwischen diesen voraus. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Zusammenleben in einer kulturell vielfältigen Gesellschaft, wie der schweizerischen, künftig noch vermehrt auf gegenseitiges Verständnis und auf Toleranz angewiesen sein wird. Die Stärkung der nationalen Kohäsion ist dem Bundesrat nicht erst seit der Abstimmung vom 13. Juni 1999 ein Anliegen. Nach der EWR-Abstimmung 1992 haben die eidgenössischen Räte zwei Motionen überwiesen (92.3493 und 93.3527), die dem Bundesrat einen Förderungsauftrag erteilen. </p><p>Bei der Festlegung der Leitlinien seiner Politik für die Jahre 1995 - 1999 hat der Bundesrat denn auch die Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften zum Legislaturziel erklärt. Bei all seinen Bemühungen ist sich der Bundesrat aber bewusst, dass seine Einflussmöglichkeiten, ungeachtet des breiten Spektrums seines staatspolitischen Handelns, beschränkt sind. Im Hinblick auf die Umsetzung von konkreten Massnahmen stehen vor allem sprachpolitische Zielsetzungen im Vordergrund. Bessere Kenntnisse der anderen Landessprachen sowie der spezifischen Kultur der vier Sprachgemeinschaften sind wichtige Voraussetzungen, um den Dissens zwischen den Sprachregionen, der sich wiederholt an Abstimmungsvorlagen manifestiert hat, abzubauen. Der Bundesrat will zu diesem Zweck gezielt die Kommunikation und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften des Landes fördern. Im Sprachenartikel der Bundesverfassung (Art. 70 nBV) ist diese Aufgabe explizit als Auftrag an Bund und Kantone verankert. Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, aufgrund des Sprachenartikels sowie in Anlehnung an die genannten Verständigungsmotionen einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der den Rahmen der Förderungstätigkeit des Bundes in den Bereichen Medien, Kultur, Bildung und Austausch sowie der Unterstützung der mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben festlegt. In Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und den mehrsprachigen Kantonen bereitet das Bundesamt für Kultur zu diesem Zweck ein Sprachengesetz vor, zu dem Anfang 2000 die Vernehmlassung durchgeführt werden soll.</p><p>Gerade in Bereichen, die in der Kompetenz des Bundes liegen, muss in erster Linie nach Lösungen gesucht werden, welche in allen Landesteilen auf Zustimmung stossen. Dort, wo Raum für regionale oder kantonale Lösungen bleibt, wird der Bundesrat diese, wo immer möglich, unterstützen. Im Bereich der Innenpolitik sei hier beispielsweise an die Entscheide in Sachen NEAT erinnert, die bewusst auf die Interessen verschiedener Regionen Rücksicht nehmen. Auch die Gesetzgebung über die Sozialversicherungen des Bundes enthält Bestimmungen, die es den Kantonen - und damit den Sprachregionen - erlauben, eigenständige Lösungen zu verwirklichen (z.B. Ergänzungsleistungen, Prämienverbilligung in der Krankenversicherung). Im Bereich der Aussenpolitik haben die Kantone eine subsidiäre, begrenzte Vertragsabschlusskompetenz. Sie können demnach in ihrem Zuständigkeitsbereich völkerrechtliche Verträge abschliessen, soweit nicht der Bund selbst einen Vertrag über diese Gegenstände geschlossen hat. Diese Kompetenz der Kantone wurde auch in der neuen Verfassung so übernommen (Art. 56 nBV; vgl. auch den Bericht über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik vom 7. März 1994, BBl 1994 II 620). Zudem haben die Kantone das Recht, in der Aussenpolitik des Bundes mitzuwirken und können so ihre Interessen in diesem Bereich wirkungsvoll vertreten (Art. 55 nBV). Zur Zeit wird in den Räten das Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes, welches der Bundesrat immer unterstützt hat, behandelt. Dieses Gesetz wird seinem Sinn und Geist nach schon seit dem 1. September 1996 angewandt und die damit gemachten Erfahrungen können als positiv qualifiziert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die eidgenössische Volksabstimmung vom 13. Juni 1999 über die Einführung einer Mutterschaftsversicherung hat gezeigt, dass unser Land durch einen tiefen Graben geteilt ist. Während die welsche Schweiz und das Tessin die Vorlage klar angenommen haben, wurde sie in der Deutschschweiz massiv verworfen. Solches geschieht allerdings nicht zum ersten Mal. Am 6. Dezember 1992 beispielsweise zeigte sich derselbe Graben zwischen den Sprachregionen unseres Landes anlässlich der Abstimmung über den Europäischen Wirtschaftsraum. Doch damals haben das Tessin wie die Deutschschweiz gestimmt, während sich die beiden Basel und zahlreiche Deutschschweizer Städte wie die welsche Schweiz für Europa ausgesprochen haben.</p><p>Dagegen war der Riss nie so tief wie am 13. Juni 1999. Deutschschweizer auf der einen Seite, Romands und Tessiner auf der anderen Seite. Der Riss klaffte auch mitten durch die zweisprachigen Kantone: Während die französischsprachigen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Kantone Freiburg und Wallis die Mutterschaftsvorlage guthiessen, schickten sie die deutschsprachigen bachab. Und im Kanton Jura hat eine einzige Gemeinde, Ederswiler, die Vorlage verworfen. Ederswiler ist aber die einzige deutschsprachige Gemeinde in diesem Kanton.</p><p>Die Wiederholung dieses Phänomens würde den nationalen Zusammenhalt, ja das Bestehen unseres Landes auf jeden Fall gefährden und jegliche soziale und politische Öffnung gegen aussen verhindern.</p><p>Deshalb stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>- Welche Schlüsse zieht er aus der Volksabstimmung vom 13. Juni 1999 über die Mutterschaftsversicherung?</p><p>- Welche Massnahmen will er treffen, um zu verhindern, dass sich die Bildung eines so tiefen Grabens wiederholt, namentlich im Hinblick auf die verschiedenen Abstimmungen zur Integration der Schweiz in Europa in den kommenden Jahren?</p><p>- Ist er bereit, Vorkehrungen zu treffen, die es erlauben, die spezifische Kultur der betreffenden Sprachregionen zu respektieren, und zwar sowohl im Bereich der Innenpolitik (Sozialversicherungen z. B.) als auch im Bereich der Aussenpolitik (Beispielsweise Ausbau der Möglichkeiten zur Zusammenarbeit der Kantone, die das wünschen, mit der Europäischen Union), damit in den überstimmten Sprachregionen nicht eine allfällige Demokratieverdrossenheit aufkommt?</p>
- Abstimmung über die Mutterschaftsversicherung und nationaler Zusammenhalt
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Auch der Bundesrat ist darüber besorgt, dass am 13. Juni 1999 erneut eine wichtige Vorlage von der lateinischen Schweiz klar angenommen, von der deutschen Schweiz dagegen deutlich abgelehnt wurde. Dieses Abstimmungsergebnis zeigt, dass zwischen den verschiedenen Landesteilen über die Sprachunterschiede hinaus weitere kulturelle Unterschiede und nicht zuletzt auch in politischen Fragen andere Einstellungen bestehen. So sind namentlich Differenzen in der Gewichtung sozialpolitischer Fragen und ihrer gesellschaftlichen Relevanz feststellbar. </p><p>Die Förderung der Verständigung und des Austauschs unter den Sprachgemeinschaften in der Schweiz ist für den nationalen Zusammenhalt von grosser Bedeutung und deshalb schon lange eine zentrale Aufgabe des Bundes. Der Respekt vor den Kulturen der verschiedenen Sprachregionen setzt in erster Linie eine bessere Kenntnis der anderen Sprachgemeinschaften sowie eine bessere Kommunikation zwischen diesen voraus. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Zusammenleben in einer kulturell vielfältigen Gesellschaft, wie der schweizerischen, künftig noch vermehrt auf gegenseitiges Verständnis und auf Toleranz angewiesen sein wird. Die Stärkung der nationalen Kohäsion ist dem Bundesrat nicht erst seit der Abstimmung vom 13. Juni 1999 ein Anliegen. Nach der EWR-Abstimmung 1992 haben die eidgenössischen Räte zwei Motionen überwiesen (92.3493 und 93.3527), die dem Bundesrat einen Förderungsauftrag erteilen. </p><p>Bei der Festlegung der Leitlinien seiner Politik für die Jahre 1995 - 1999 hat der Bundesrat denn auch die Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften zum Legislaturziel erklärt. Bei all seinen Bemühungen ist sich der Bundesrat aber bewusst, dass seine Einflussmöglichkeiten, ungeachtet des breiten Spektrums seines staatspolitischen Handelns, beschränkt sind. Im Hinblick auf die Umsetzung von konkreten Massnahmen stehen vor allem sprachpolitische Zielsetzungen im Vordergrund. Bessere Kenntnisse der anderen Landessprachen sowie der spezifischen Kultur der vier Sprachgemeinschaften sind wichtige Voraussetzungen, um den Dissens zwischen den Sprachregionen, der sich wiederholt an Abstimmungsvorlagen manifestiert hat, abzubauen. Der Bundesrat will zu diesem Zweck gezielt die Kommunikation und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften des Landes fördern. Im Sprachenartikel der Bundesverfassung (Art. 70 nBV) ist diese Aufgabe explizit als Auftrag an Bund und Kantone verankert. Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, aufgrund des Sprachenartikels sowie in Anlehnung an die genannten Verständigungsmotionen einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der den Rahmen der Förderungstätigkeit des Bundes in den Bereichen Medien, Kultur, Bildung und Austausch sowie der Unterstützung der mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben festlegt. In Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und den mehrsprachigen Kantonen bereitet das Bundesamt für Kultur zu diesem Zweck ein Sprachengesetz vor, zu dem Anfang 2000 die Vernehmlassung durchgeführt werden soll.</p><p>Gerade in Bereichen, die in der Kompetenz des Bundes liegen, muss in erster Linie nach Lösungen gesucht werden, welche in allen Landesteilen auf Zustimmung stossen. Dort, wo Raum für regionale oder kantonale Lösungen bleibt, wird der Bundesrat diese, wo immer möglich, unterstützen. Im Bereich der Innenpolitik sei hier beispielsweise an die Entscheide in Sachen NEAT erinnert, die bewusst auf die Interessen verschiedener Regionen Rücksicht nehmen. Auch die Gesetzgebung über die Sozialversicherungen des Bundes enthält Bestimmungen, die es den Kantonen - und damit den Sprachregionen - erlauben, eigenständige Lösungen zu verwirklichen (z.B. Ergänzungsleistungen, Prämienverbilligung in der Krankenversicherung). Im Bereich der Aussenpolitik haben die Kantone eine subsidiäre, begrenzte Vertragsabschlusskompetenz. Sie können demnach in ihrem Zuständigkeitsbereich völkerrechtliche Verträge abschliessen, soweit nicht der Bund selbst einen Vertrag über diese Gegenstände geschlossen hat. Diese Kompetenz der Kantone wurde auch in der neuen Verfassung so übernommen (Art. 56 nBV; vgl. auch den Bericht über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik vom 7. März 1994, BBl 1994 II 620). Zudem haben die Kantone das Recht, in der Aussenpolitik des Bundes mitzuwirken und können so ihre Interessen in diesem Bereich wirkungsvoll vertreten (Art. 55 nBV). Zur Zeit wird in den Räten das Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes, welches der Bundesrat immer unterstützt hat, behandelt. Dieses Gesetz wird seinem Sinn und Geist nach schon seit dem 1. September 1996 angewandt und die damit gemachten Erfahrungen können als positiv qualifiziert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die eidgenössische Volksabstimmung vom 13. Juni 1999 über die Einführung einer Mutterschaftsversicherung hat gezeigt, dass unser Land durch einen tiefen Graben geteilt ist. Während die welsche Schweiz und das Tessin die Vorlage klar angenommen haben, wurde sie in der Deutschschweiz massiv verworfen. Solches geschieht allerdings nicht zum ersten Mal. Am 6. Dezember 1992 beispielsweise zeigte sich derselbe Graben zwischen den Sprachregionen unseres Landes anlässlich der Abstimmung über den Europäischen Wirtschaftsraum. Doch damals haben das Tessin wie die Deutschschweiz gestimmt, während sich die beiden Basel und zahlreiche Deutschschweizer Städte wie die welsche Schweiz für Europa ausgesprochen haben.</p><p>Dagegen war der Riss nie so tief wie am 13. Juni 1999. Deutschschweizer auf der einen Seite, Romands und Tessiner auf der anderen Seite. Der Riss klaffte auch mitten durch die zweisprachigen Kantone: Während die französischsprachigen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Kantone Freiburg und Wallis die Mutterschaftsvorlage guthiessen, schickten sie die deutschsprachigen bachab. Und im Kanton Jura hat eine einzige Gemeinde, Ederswiler, die Vorlage verworfen. Ederswiler ist aber die einzige deutschsprachige Gemeinde in diesem Kanton.</p><p>Die Wiederholung dieses Phänomens würde den nationalen Zusammenhalt, ja das Bestehen unseres Landes auf jeden Fall gefährden und jegliche soziale und politische Öffnung gegen aussen verhindern.</p><p>Deshalb stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>- Welche Schlüsse zieht er aus der Volksabstimmung vom 13. Juni 1999 über die Mutterschaftsversicherung?</p><p>- Welche Massnahmen will er treffen, um zu verhindern, dass sich die Bildung eines so tiefen Grabens wiederholt, namentlich im Hinblick auf die verschiedenen Abstimmungen zur Integration der Schweiz in Europa in den kommenden Jahren?</p><p>- Ist er bereit, Vorkehrungen zu treffen, die es erlauben, die spezifische Kultur der betreffenden Sprachregionen zu respektieren, und zwar sowohl im Bereich der Innenpolitik (Sozialversicherungen z. B.) als auch im Bereich der Aussenpolitik (Beispielsweise Ausbau der Möglichkeiten zur Zusammenarbeit der Kantone, die das wünschen, mit der Europäischen Union), damit in den überstimmten Sprachregionen nicht eine allfällige Demokratieverdrossenheit aufkommt?</p>
- Abstimmung über die Mutterschaftsversicherung und nationaler Zusammenhalt
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