Transfer zur IV der Mittel aus dem EO-Fonds
- ShortId
-
99.3376
- Id
-
19993376
- Updated
-
10.04.2024 14:11
- Language
-
de
- Title
-
Transfer zur IV der Mittel aus dem EO-Fonds
- AdditionalIndexing
-
Sozialabgabe;Erwerbsersatzordnung;Invalidenversicherung;Finanzierung
- 1
-
- L04K01040107, Erwerbsersatzordnung
- L04K01040103, Invalidenversicherung
- L04K01040117, Sozialabgabe
- L03K110902, Finanzierung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Ausgaben der Invalidenversicherung nehmen von Jahr zu Jahr zu und führen zu einem Defizit in der Bilanz. Ein erster Versuch, die Leistungen zu senken, um bei der Invalidenversicherung Einsparnisse zu bewirken, ist in der Volksabstimmung gescheitert. Will man die heutigen Leistungen der Invalidenversicherung weiter gewährleisten, muss natürlicherweise deren Finanzierung gesichert werden.</p><p>Gleichzeitig sind aber die Einnahmen aus der Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst oder Zivilschutz jährlich rund 50 Prozent höher als die Ausgaben. Der Ausgleichsfonds akkumuliert also stetig Überschüsse und enthielt 1997 einen achtmal grösseren Betrag, als zur Deckung seiner Ausgaben in einem Jahr notwendig sind.</p><p>Beide Fonds werden durch die Beiträge der Versicherten gespeist. Nachdem das Stimmvolk die Schaffung eines einzigen Fonds für die Erwerbsersatzordnung und die Mutterschaftsversicherung verworfen hat, gibt es keinen Grund mehr dafür, die überschüssigen Mittel des EO-Fonds nicht auf die Rechnung der Invalidenversicherung zu überführen. Dieser Transfer würde nichts an der Belastung der Beitragspflichtigen ändern. Es wäre unvernünftig, eine unnötig hohe Beitragsquote beizubehalten und so auf der einen Seite Überschüsse aus den Einkünften zu äufnen, während auf der andern Seite die Einkünfte zur Deckung der Ausgaben nicht ausreichen und so die Kapitalreserven dahinschmelzen.</p>
- <p>Es ist richtig, dass die Invalidenversicherung unterfinanziert ist. Andererseits betrug der Stand des EO-Fonds - nach der Entnahme von 2 200 Mio. Franken zu Gunsten der IV - Ende 1998 immer noch 3 051 Mio. Franken, d.h. das 5,5fache einer Jahresausgabe. Denkbar ist, dass - trotz der durch die 6. EO-Revision verursachten Mehrkosten - langfristig EO-Mittel in der Grössenordnung von einem Lohnpromille zur Disposition stehen. Die Diensttage von Armee und Bevölkerungsschutz werden weiter zurückgehen, weil neue Reformschritte absehbar sind und vorbereitet werden. Es müssen aber genauere Angaben vorliegen, bevor eine Verlagerung von Fondsmitteln geplant werden kann. Eine Überweisung von Mitteln aus dem EO-Fonds zu Gunsten der IV muss deshalb im Rahmen der 4. IV-Revision geprüft werden. Nach der Ablehnung des ersten Teils der 4. IV-Revision in der Volksabstimmung vom 13. Juni 1999 plant der Bundesrat, im Jahr 2000 ein Vernehmlassungsverfahren zum zweiten Teil der Revision durchzuführen und rasch eine neue Botschaft vorzulegen, die alle notwendigen Reformen beinhalten wird.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, erneut einen Bundesbeschluss vorzulegen, damit:</p><p>1. die überschüssigen Mittel des Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung zugunsten der Invalidenversicherung in den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung übertragen werden können;</p><p>2. der Beitragssatz der Erwerbsersatzordnung gesenkt und derjenige der Invalidenversicherung im gleichen Ausmass erhöht werden kann.</p>
- Transfer zur IV der Mittel aus dem EO-Fonds
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Ausgaben der Invalidenversicherung nehmen von Jahr zu Jahr zu und führen zu einem Defizit in der Bilanz. Ein erster Versuch, die Leistungen zu senken, um bei der Invalidenversicherung Einsparnisse zu bewirken, ist in der Volksabstimmung gescheitert. Will man die heutigen Leistungen der Invalidenversicherung weiter gewährleisten, muss natürlicherweise deren Finanzierung gesichert werden.</p><p>Gleichzeitig sind aber die Einnahmen aus der Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst oder Zivilschutz jährlich rund 50 Prozent höher als die Ausgaben. Der Ausgleichsfonds akkumuliert also stetig Überschüsse und enthielt 1997 einen achtmal grösseren Betrag, als zur Deckung seiner Ausgaben in einem Jahr notwendig sind.</p><p>Beide Fonds werden durch die Beiträge der Versicherten gespeist. Nachdem das Stimmvolk die Schaffung eines einzigen Fonds für die Erwerbsersatzordnung und die Mutterschaftsversicherung verworfen hat, gibt es keinen Grund mehr dafür, die überschüssigen Mittel des EO-Fonds nicht auf die Rechnung der Invalidenversicherung zu überführen. Dieser Transfer würde nichts an der Belastung der Beitragspflichtigen ändern. Es wäre unvernünftig, eine unnötig hohe Beitragsquote beizubehalten und so auf der einen Seite Überschüsse aus den Einkünften zu äufnen, während auf der andern Seite die Einkünfte zur Deckung der Ausgaben nicht ausreichen und so die Kapitalreserven dahinschmelzen.</p>
- <p>Es ist richtig, dass die Invalidenversicherung unterfinanziert ist. Andererseits betrug der Stand des EO-Fonds - nach der Entnahme von 2 200 Mio. Franken zu Gunsten der IV - Ende 1998 immer noch 3 051 Mio. Franken, d.h. das 5,5fache einer Jahresausgabe. Denkbar ist, dass - trotz der durch die 6. EO-Revision verursachten Mehrkosten - langfristig EO-Mittel in der Grössenordnung von einem Lohnpromille zur Disposition stehen. Die Diensttage von Armee und Bevölkerungsschutz werden weiter zurückgehen, weil neue Reformschritte absehbar sind und vorbereitet werden. Es müssen aber genauere Angaben vorliegen, bevor eine Verlagerung von Fondsmitteln geplant werden kann. Eine Überweisung von Mitteln aus dem EO-Fonds zu Gunsten der IV muss deshalb im Rahmen der 4. IV-Revision geprüft werden. Nach der Ablehnung des ersten Teils der 4. IV-Revision in der Volksabstimmung vom 13. Juni 1999 plant der Bundesrat, im Jahr 2000 ein Vernehmlassungsverfahren zum zweiten Teil der Revision durchzuführen und rasch eine neue Botschaft vorzulegen, die alle notwendigen Reformen beinhalten wird.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, erneut einen Bundesbeschluss vorzulegen, damit:</p><p>1. die überschüssigen Mittel des Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung zugunsten der Invalidenversicherung in den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung übertragen werden können;</p><p>2. der Beitragssatz der Erwerbsersatzordnung gesenkt und derjenige der Invalidenversicherung im gleichen Ausmass erhöht werden kann.</p>
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