Innovation im Tourismus. Bundesmittel werden knapp

ShortId
99.3377
Id
19993377
Updated
10.04.2024 08:05
Language
de
Title
Innovation im Tourismus. Bundesmittel werden knapp
AdditionalIndexing
Wirtschaftsförderung;Innovation;Subvention;Investitionsförderung;sektorale Beihilfe;Tourismus
1
  • L04K01010103, Tourismus
  • L04K08020309, Innovation
  • L05K1109010601, Investitionsförderung
  • L05K0704010109, sektorale Beihilfe
  • L05K0704010112, Wirtschaftsförderung
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesbeschluss über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus (Innotour) ist seit eineinhalb Jahren in Kraft. Der Vollzug des Bundesbeschlusses verläuft planmässig. Die aufgeworfenen Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Bis heute wurden beim Staatssekretariat für Wirtschaft 75 Gesuche eingereicht. 23 Gesuchstellern konnte eine Finanzhilfe zugesprochen werden. 34 Gesuche mussten abgelehnt werden. 18 Gesuche sind im Prüfungsverfahren. Die zugesicherten Finanzhilfen belaufen sich auf 9,8 Millionen Franken. Davon wurden rund 6,5 Millionen ausbezahlt.</p><p>2. Obwohl Innotour keine explizite regionalpolitische Zielsetzung hat, wird eine ausgewogene Verteilung der Fördermittel zwischen den Regionen angestrebt. Da rund zwei Drittel des Tourismus auf die Berg- und Randregionen entfallen, dürfte auch der Nutzen dieses Förderungsinstrumentes schwergewichtig diesen Landesteilen zugute kommen. Bei der Vergabe der Finanzhilfen wird aber in erster Linie darauf geachtet, dass geförderte Vorhaben einen wesentlichen Beitrag zur Lösung von dringenden Problemen des Tourismus leisten.</p><p>3. Eine verbindliche Finanzplanung stellt sicher, dass auch später eingereichte Projekte gefördert werden können, wenn sie von hoher Qualität sind. Der Verpflichtungskredit wurde von 18 auf 17,2 Millionen Franken gekürzt. Nach der Zusicherung von 9,8 Millionen Franken Finanzhilfen stehen somit noch 7,4 Millionen Franken für zukünftige Projekte sowie für die Evaluation zur Verfügung.</p><p>4. Der Vollzug von Innotour kann nicht mit einem Windhundverfahren gleichgesetzt werden. Es werden Schwerpunkte der Förderung gesetzt, wie es auf Veranlassung der Räte in Artikel 2 des Bundesbeschlusses vorgeschrieben ist. Das Innovationspotential ist im Bereich der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (NIKT) am grössten. Die Vollzugsbehörde hat deshalb in diesem Bereich bisher einen Schwerpunkt der Förderung gesetzt. NIKT-Projekte führen zudem in der Regel zu neuen und effizienteren Zusammenarbeitsformen.</p><p>5. Die Nachfrage nach Finanzhilfen ist gross. Bis Juni 1999 wurden Begehren im Umfange von rund 60 Millionen Franken eingereicht. Das Seco hat bei der Bewilligung von Finanzhilfen von Beginn weg einen strengen Massstab angewendet. 23 bewilligten Projekten stehen 34 Absagen gegenüber. Es ist angesichts der grossen Nachfrage nicht möglich, alle Projekte, welche grundsätzlich die Kriterien der Förderung gemäss dem Bundesbeschluss erfüllen, zu berücksichtigen. Diese Situation zwingt die Vollzugsbehörde zu einer Prioritätensetzung und zu einer selektiven Auswahl von Projekten, was sich positiv auf die Qualität der geförderten Projekte auswirkt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Auf den 1. Februar 1998 ist der Bundesbeschluss über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus (Innotour) für die Jahre 1998-2001 in Kraft getreten. Das Parlament hatte für Innotour einen Beitrag von 18 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Eine beachtliche Zahl innovativer sowie die Zusammenarbeit im Tourismus fördernder Projekte wurde in relativ kurzer Zeit eingereicht, und entsprechend gross ist auch die Zahl der bereits unterstützten Projekte. Die grosse Nachfrage hat nun allerdings zur Folge, dass die Mittel kaum für den vorgesehenen Impulszeitraum von 1998 bis 2001 ausreichen dürften.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Wie gross ist die Zahl der bis heute eingereichten Projekte, und für wie viele davon wurden Förderungsmittel zugesichert? Wie hoch sind die bis heute zugesicherten bzw. ausbezahlten Beitragsleistungen?</p><p>2. Wie ist die Qualität der bewilligten Projekte bezüglich ihrer regionalpolitischen Förderungswirkung und insbesondere hinsichtlich der mit dem Bundesbeschluss angestrebten Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus zu beurteilen?</p><p>3. Stehen noch Mittel für weitere Projekte zur Verfügung; ist insbesondere gewährleistet, dass während der gesamten Geltungsdauer des Bundesbeschlusses geeignete und zielkonforme Projekte in den Genuss der Finanzbeihilfe kommen können?</p><p>4. Was wurde im Prüfungs- und Bewilligungsverfahren vorgekehrt, damit nicht nur die in einer ersten Phase der Geltungsdauer eingereichten Projekte gewissermassen nach dem Windhundverfahren von der Förderung profitieren können und später eingereichte, aber gleichwertige oder gar bessere Projekte nicht abgewiesen werden müssen?</p><p>5. Was beabsichtigt er zu tun, falls bereits bei Ablauf der Hälfte der Geltungsdauer die bereitgestellten Mittel von 18 Millionen Franken aufgebraucht sind? Teilt er die Meinung, dass in diesem Fall einerseits zur Erreichung der Zielsetzung des Bundesbeschlusses und anderseits im Interesse einer rechtsgleichen Behandlung der Gesuchsteller eine zusätzliche Tranche an Förderungsmitteln zur Verfügung gestellt werden müsste?</p>
  • Innovation im Tourismus. Bundesmittel werden knapp
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesbeschluss über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus (Innotour) ist seit eineinhalb Jahren in Kraft. Der Vollzug des Bundesbeschlusses verläuft planmässig. Die aufgeworfenen Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Bis heute wurden beim Staatssekretariat für Wirtschaft 75 Gesuche eingereicht. 23 Gesuchstellern konnte eine Finanzhilfe zugesprochen werden. 34 Gesuche mussten abgelehnt werden. 18 Gesuche sind im Prüfungsverfahren. Die zugesicherten Finanzhilfen belaufen sich auf 9,8 Millionen Franken. Davon wurden rund 6,5 Millionen ausbezahlt.</p><p>2. Obwohl Innotour keine explizite regionalpolitische Zielsetzung hat, wird eine ausgewogene Verteilung der Fördermittel zwischen den Regionen angestrebt. Da rund zwei Drittel des Tourismus auf die Berg- und Randregionen entfallen, dürfte auch der Nutzen dieses Förderungsinstrumentes schwergewichtig diesen Landesteilen zugute kommen. Bei der Vergabe der Finanzhilfen wird aber in erster Linie darauf geachtet, dass geförderte Vorhaben einen wesentlichen Beitrag zur Lösung von dringenden Problemen des Tourismus leisten.</p><p>3. Eine verbindliche Finanzplanung stellt sicher, dass auch später eingereichte Projekte gefördert werden können, wenn sie von hoher Qualität sind. Der Verpflichtungskredit wurde von 18 auf 17,2 Millionen Franken gekürzt. Nach der Zusicherung von 9,8 Millionen Franken Finanzhilfen stehen somit noch 7,4 Millionen Franken für zukünftige Projekte sowie für die Evaluation zur Verfügung.</p><p>4. Der Vollzug von Innotour kann nicht mit einem Windhundverfahren gleichgesetzt werden. Es werden Schwerpunkte der Förderung gesetzt, wie es auf Veranlassung der Räte in Artikel 2 des Bundesbeschlusses vorgeschrieben ist. Das Innovationspotential ist im Bereich der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (NIKT) am grössten. Die Vollzugsbehörde hat deshalb in diesem Bereich bisher einen Schwerpunkt der Förderung gesetzt. NIKT-Projekte führen zudem in der Regel zu neuen und effizienteren Zusammenarbeitsformen.</p><p>5. Die Nachfrage nach Finanzhilfen ist gross. Bis Juni 1999 wurden Begehren im Umfange von rund 60 Millionen Franken eingereicht. Das Seco hat bei der Bewilligung von Finanzhilfen von Beginn weg einen strengen Massstab angewendet. 23 bewilligten Projekten stehen 34 Absagen gegenüber. Es ist angesichts der grossen Nachfrage nicht möglich, alle Projekte, welche grundsätzlich die Kriterien der Förderung gemäss dem Bundesbeschluss erfüllen, zu berücksichtigen. Diese Situation zwingt die Vollzugsbehörde zu einer Prioritätensetzung und zu einer selektiven Auswahl von Projekten, was sich positiv auf die Qualität der geförderten Projekte auswirkt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Auf den 1. Februar 1998 ist der Bundesbeschluss über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus (Innotour) für die Jahre 1998-2001 in Kraft getreten. Das Parlament hatte für Innotour einen Beitrag von 18 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Eine beachtliche Zahl innovativer sowie die Zusammenarbeit im Tourismus fördernder Projekte wurde in relativ kurzer Zeit eingereicht, und entsprechend gross ist auch die Zahl der bereits unterstützten Projekte. Die grosse Nachfrage hat nun allerdings zur Folge, dass die Mittel kaum für den vorgesehenen Impulszeitraum von 1998 bis 2001 ausreichen dürften.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Wie gross ist die Zahl der bis heute eingereichten Projekte, und für wie viele davon wurden Förderungsmittel zugesichert? Wie hoch sind die bis heute zugesicherten bzw. ausbezahlten Beitragsleistungen?</p><p>2. Wie ist die Qualität der bewilligten Projekte bezüglich ihrer regionalpolitischen Förderungswirkung und insbesondere hinsichtlich der mit dem Bundesbeschluss angestrebten Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus zu beurteilen?</p><p>3. Stehen noch Mittel für weitere Projekte zur Verfügung; ist insbesondere gewährleistet, dass während der gesamten Geltungsdauer des Bundesbeschlusses geeignete und zielkonforme Projekte in den Genuss der Finanzbeihilfe kommen können?</p><p>4. Was wurde im Prüfungs- und Bewilligungsverfahren vorgekehrt, damit nicht nur die in einer ersten Phase der Geltungsdauer eingereichten Projekte gewissermassen nach dem Windhundverfahren von der Förderung profitieren können und später eingereichte, aber gleichwertige oder gar bessere Projekte nicht abgewiesen werden müssen?</p><p>5. Was beabsichtigt er zu tun, falls bereits bei Ablauf der Hälfte der Geltungsdauer die bereitgestellten Mittel von 18 Millionen Franken aufgebraucht sind? Teilt er die Meinung, dass in diesem Fall einerseits zur Erreichung der Zielsetzung des Bundesbeschlusses und anderseits im Interesse einer rechtsgleichen Behandlung der Gesuchsteller eine zusätzliche Tranche an Förderungsmitteln zur Verfügung gestellt werden müsste?</p>
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