Steuerliche Entlastung für Familien
- ShortId
-
99.3378
- Id
-
19993378
- Updated
-
14.11.2025 07:22
- Language
-
de
- Title
-
Steuerliche Entlastung für Familien
- AdditionalIndexing
-
Steuerabzug;Kind;Familienpolitik;Kinderbetreuung;Familienunterhalt;Steuerbelastung
- 1
-
- L04K11070308, Steuerbelastung
- L04K11070304, Steuerabzug
- L04K01030304, Familienpolitik
- L04K01030305, Familienunterhalt
- L05K0107010205, Kind
- L04K01040207, Kinderbetreuung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Das Schweizer Stimmvolk hat mit grosser Mehrheit die Einführung einer Mutterschaftsversicherung abgelehnt. Damit sind aber die finanziellen Probleme vieler Familien nicht gelöst.</p><p>Die Gründung einer Familie hat in der Regel eine Lebensstandardeinbusse zur Folge. Diese Einbusse wird auch akzeptiert, nicht nur von der Gesellschaft, sondern auch von den Eltern selbst - zugunsten der immateriellen Werte der Familie. Das Ausmass der direkten und insbesondere der indirekten Kosten der Kindererziehung hat zu einer mehrfachen Diskrepanz von Einkommen und Lebensbedarf von Alleinstehenden und Familien geführt. Betroffen sind neben Familien der unteren Einkommensschicht zunehmend auch mittelständische Familien mit durchschnittlichen Einkommen und insbesondere Familien mit mehreren Kindern: Mit steigender Anzahl heranwachsender, noch nicht erwerbstätiger Kinder sinkt das Pro-Kopf-Einkommen in den Familien überproportional stark ab.</p><p>Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt klare Auswirkungen auf die Familien. Steigende Erwerbslosigkeit und Lebenshaltungskosten sowie sinkende Löhne machen es vielen Familien nicht leicht, über die Runden zu kommen. Die Mittelschicht läuft Gefahr zu erodieren. Die bereits erfolgten einkommenspolitischen Korrekturen (Fiskalmassnahmen, Familienausgleich) tragen der realen Lebenslage von Familien bzw. den reellen direkten Kinderkosten zuwenig Rechnung. Um dem Prinzip der Besteuerung nach der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gerecht zu werden, müssen die Abzüge für Kinderkosten bei der direkten Bundessteuer bedeutend ausgebaut werden.</p><p>Durch die Einführung eines Ausbildungsabzuges ist der Belastung der Familienbudgets während der Ausbildungszeit der Kinder Rechnung zu tragen. Diese Massnahme ist geeignet, auch Kindern aus mittelständischen Familien eine gute Erstausbildung zu ermöglichen und über den Standortvorteil "hohes Bildungsniveau" unsere Volkswirtschaft insgesamt zu stärken.</p><p>Zur Wahrung der Ertragsneutralität für den Bundeshaushalt sind Vorschläge für die Kompensation der Einnahmenausfälle bei der direkten Bundessteuer auszuarbeiten; insbesondere ist die Verschiebung auf Einnahmen aus indirekten Steuern (Mehrwertsteuer) zu prüfen.</p>
- <p>1. Die Motion spricht die direkten Steuern insgesamt an, also nicht nur die direkte Bundessteuer, sondern auch die Einkommenssteuern der Kantone und Gemeinden, deren Grundsätze im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) niedergelegt sind. Im Hinblick darauf ist vorab festzuhalten, dass die massgebende Verfassungsvorschrift zur Harmonisierung der direkten Steuern, also Artikel 42quinquies der Bundesverfassung, den Kantonen die Autonomie für die Festlegung der Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge belässt. Dieser Vorschrift entspricht Artikel 129 der neuen, von Volk und Ständen am 18. April 1999 angenommenen Bundesverfassung.</p><p>Die in der Motion angesprochenen Kinderabzüge, auch diejenigen für Kinder in Ausbildung, gehören als sogenannte Sozialabzüge zu den in der Bundesverfassung genannten Steuerfreibeträgen. Sie könnten deshalb vom Bundesgesetzgeber zwar für die direkte Bundessteuer erhöht werden, nicht aber für die kantonalen Steuern. Diesbezüglich bleiben die Kantone, wie erwähnt, völlig frei.</p><p>2. Anders verhält es sich mit den Abzügen für Kinderbetreuungskosten. Zum einen ist ein solcher Abzug, im Unterschied zu den Kinderabzügen, bisher weder im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) noch im StHG vorgesehen. Sodann würden die Abzüge für Kinderbetreuungskosten steuersystematisch nicht zu den Sozialabzügen gehören. Sie wären vielmehr - wie die "Expertenkommission Familienbesteuerung" in ihrem Bericht zur Überprüfung des schweizerischen Systems der Familienbesteuerung (unter Ziff. V/3.6) dargelegt hat - bei den sogenannten "anorganischen" Abzügen einzuordnen. Das bedeutet, dass dafür im DBG zwar ein Höchstbetrag festzulegen wäre, dieser Abzug aber grundsätzlich nur im tatsächlichen Umfang der nachgewiesenen Kosten beansprucht werden könnte. Was die Steuergesetze der Kantone betrifft, so hat der Bundesgesetzgeber nach der bisherigen Ordnung des StHG die Festsetzung des entsprechenden Höchstbetrages dem kantonalen Recht zu überlassen (vgl. bei Art. 9 Abs. 2 Bst. g-k StHG).</p><p>3. Mit ihrer Stossrichtung beschränkt sich die Motion auf einen Teilbereich der Familienbesteuerung. Der bereits genannte Bericht der "Expertenkommission Familienbesteuerung", wie er der Öffentlichkeit am 12. März 1999 vorgestellt worden ist, enthält dagegen eine grundlegende Analyse des bestehenden Rechtes sowie umfassende Empfehlungen für eine Reform der Familienbesteuerung.</p><p>Ein Teil dieser Analyse und Empfehlungen bezieht sich ausdrücklich auf die in der Motion angesprochene Erhöhung der Kinderabzüge sowie die Einführung von Abzügen für Kinderbetreuungskosten. Die entsprechenden Empfehlungen hat die Expertenkommission indes im Hinblick auf eine Gesamtreform der Familienbesteuerung erarbeitet.</p><p>4. Der Bundesrat wird nach einer Ende September 1999 anberaumten Aussprache mit der Finanzdirektorenkonferenz zum Bericht der genannten Expertenkommission bald eine Vernehmlassungsvorlage zur Reform der Familienbesteuerung vorlegen. In dieser Vorlage werden auch Vorschläge zu den in dieser Motion genannten Abzügen enthalten sein; sie sollten indessen Teil einer umfassenden Reform der Familienbesteuerung bilden. Es gilt nämlich zu vermeiden, diese notwendige Reform bloss sektoriell anzugehen und einzelne Punkte aus dem Gesamtzusammenhang herauszulösen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Entlastung der Familien im Bereich der direkten Steuern folgende Massnahmen vorzusehen:</p><p>- Erhöhung der Kinderabzüge;</p><p>- Erhöhung der Abzüge für Kinder in Ausbildung;</p><p>- Abzüge für Kinderbetreuung durch Dritte (Tagesmütter, Krippen, Haushalthilfen) für Alleinerziehende und gemeinsam steuerpflichtige Doppelverdienerpaare.</p>
- Steuerliche Entlastung für Familien
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Schweizer Stimmvolk hat mit grosser Mehrheit die Einführung einer Mutterschaftsversicherung abgelehnt. Damit sind aber die finanziellen Probleme vieler Familien nicht gelöst.</p><p>Die Gründung einer Familie hat in der Regel eine Lebensstandardeinbusse zur Folge. Diese Einbusse wird auch akzeptiert, nicht nur von der Gesellschaft, sondern auch von den Eltern selbst - zugunsten der immateriellen Werte der Familie. Das Ausmass der direkten und insbesondere der indirekten Kosten der Kindererziehung hat zu einer mehrfachen Diskrepanz von Einkommen und Lebensbedarf von Alleinstehenden und Familien geführt. Betroffen sind neben Familien der unteren Einkommensschicht zunehmend auch mittelständische Familien mit durchschnittlichen Einkommen und insbesondere Familien mit mehreren Kindern: Mit steigender Anzahl heranwachsender, noch nicht erwerbstätiger Kinder sinkt das Pro-Kopf-Einkommen in den Familien überproportional stark ab.</p><p>Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt klare Auswirkungen auf die Familien. Steigende Erwerbslosigkeit und Lebenshaltungskosten sowie sinkende Löhne machen es vielen Familien nicht leicht, über die Runden zu kommen. Die Mittelschicht läuft Gefahr zu erodieren. Die bereits erfolgten einkommenspolitischen Korrekturen (Fiskalmassnahmen, Familienausgleich) tragen der realen Lebenslage von Familien bzw. den reellen direkten Kinderkosten zuwenig Rechnung. Um dem Prinzip der Besteuerung nach der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gerecht zu werden, müssen die Abzüge für Kinderkosten bei der direkten Bundessteuer bedeutend ausgebaut werden.</p><p>Durch die Einführung eines Ausbildungsabzuges ist der Belastung der Familienbudgets während der Ausbildungszeit der Kinder Rechnung zu tragen. Diese Massnahme ist geeignet, auch Kindern aus mittelständischen Familien eine gute Erstausbildung zu ermöglichen und über den Standortvorteil "hohes Bildungsniveau" unsere Volkswirtschaft insgesamt zu stärken.</p><p>Zur Wahrung der Ertragsneutralität für den Bundeshaushalt sind Vorschläge für die Kompensation der Einnahmenausfälle bei der direkten Bundessteuer auszuarbeiten; insbesondere ist die Verschiebung auf Einnahmen aus indirekten Steuern (Mehrwertsteuer) zu prüfen.</p>
- <p>1. Die Motion spricht die direkten Steuern insgesamt an, also nicht nur die direkte Bundessteuer, sondern auch die Einkommenssteuern der Kantone und Gemeinden, deren Grundsätze im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) niedergelegt sind. Im Hinblick darauf ist vorab festzuhalten, dass die massgebende Verfassungsvorschrift zur Harmonisierung der direkten Steuern, also Artikel 42quinquies der Bundesverfassung, den Kantonen die Autonomie für die Festlegung der Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge belässt. Dieser Vorschrift entspricht Artikel 129 der neuen, von Volk und Ständen am 18. April 1999 angenommenen Bundesverfassung.</p><p>Die in der Motion angesprochenen Kinderabzüge, auch diejenigen für Kinder in Ausbildung, gehören als sogenannte Sozialabzüge zu den in der Bundesverfassung genannten Steuerfreibeträgen. Sie könnten deshalb vom Bundesgesetzgeber zwar für die direkte Bundessteuer erhöht werden, nicht aber für die kantonalen Steuern. Diesbezüglich bleiben die Kantone, wie erwähnt, völlig frei.</p><p>2. Anders verhält es sich mit den Abzügen für Kinderbetreuungskosten. Zum einen ist ein solcher Abzug, im Unterschied zu den Kinderabzügen, bisher weder im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) noch im StHG vorgesehen. Sodann würden die Abzüge für Kinderbetreuungskosten steuersystematisch nicht zu den Sozialabzügen gehören. Sie wären vielmehr - wie die "Expertenkommission Familienbesteuerung" in ihrem Bericht zur Überprüfung des schweizerischen Systems der Familienbesteuerung (unter Ziff. V/3.6) dargelegt hat - bei den sogenannten "anorganischen" Abzügen einzuordnen. Das bedeutet, dass dafür im DBG zwar ein Höchstbetrag festzulegen wäre, dieser Abzug aber grundsätzlich nur im tatsächlichen Umfang der nachgewiesenen Kosten beansprucht werden könnte. Was die Steuergesetze der Kantone betrifft, so hat der Bundesgesetzgeber nach der bisherigen Ordnung des StHG die Festsetzung des entsprechenden Höchstbetrages dem kantonalen Recht zu überlassen (vgl. bei Art. 9 Abs. 2 Bst. g-k StHG).</p><p>3. Mit ihrer Stossrichtung beschränkt sich die Motion auf einen Teilbereich der Familienbesteuerung. Der bereits genannte Bericht der "Expertenkommission Familienbesteuerung", wie er der Öffentlichkeit am 12. März 1999 vorgestellt worden ist, enthält dagegen eine grundlegende Analyse des bestehenden Rechtes sowie umfassende Empfehlungen für eine Reform der Familienbesteuerung.</p><p>Ein Teil dieser Analyse und Empfehlungen bezieht sich ausdrücklich auf die in der Motion angesprochene Erhöhung der Kinderabzüge sowie die Einführung von Abzügen für Kinderbetreuungskosten. Die entsprechenden Empfehlungen hat die Expertenkommission indes im Hinblick auf eine Gesamtreform der Familienbesteuerung erarbeitet.</p><p>4. Der Bundesrat wird nach einer Ende September 1999 anberaumten Aussprache mit der Finanzdirektorenkonferenz zum Bericht der genannten Expertenkommission bald eine Vernehmlassungsvorlage zur Reform der Familienbesteuerung vorlegen. In dieser Vorlage werden auch Vorschläge zu den in dieser Motion genannten Abzügen enthalten sein; sie sollten indessen Teil einer umfassenden Reform der Familienbesteuerung bilden. Es gilt nämlich zu vermeiden, diese notwendige Reform bloss sektoriell anzugehen und einzelne Punkte aus dem Gesamtzusammenhang herauszulösen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Entlastung der Familien im Bereich der direkten Steuern folgende Massnahmen vorzusehen:</p><p>- Erhöhung der Kinderabzüge;</p><p>- Erhöhung der Abzüge für Kinder in Ausbildung;</p><p>- Abzüge für Kinderbetreuung durch Dritte (Tagesmütter, Krippen, Haushalthilfen) für Alleinerziehende und gemeinsam steuerpflichtige Doppelverdienerpaare.</p>
- Steuerliche Entlastung für Familien
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