Staffelung der Abstimmung über sektorielle Abkommen und flankierende Massnahmen

ShortId
99.3381
Id
19993381
Updated
10.04.2024 13:44
Language
de
Title
Staffelung der Abstimmung über sektorielle Abkommen und flankierende Massnahmen
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: flankierende Massnahmen;Vertrag mit der EU;Abstimmungstermin;bilaterales Abkommen;Referendum bei Staatsverträgen;sektorales Abkommen
1
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L05K0801020505, Referendum bei Staatsverträgen
  • L04K08010202, Abstimmungstermin
  • L05K0701020206, sektorales Abkommen
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ausgehend von einem Antrag der in der Sache federführenden Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates vom 10. Mai 1999 hat der Bundesrat anlässlich seiner Sitzung vom 19. Mai 1999 seine Haltung zur Frage der Staffelung von Abstimmungen wie folgt präzisiert:</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht:</p><p>- dass die sieben Abkommen sowie die Umsetzungs- und Begleitgesetzgebung eine politische Einheit bilden;</p><p>- dass es legitime Gründe sowohl für die Staffelung der Abkommen und der Begleitgesetzgebung in der von den Autoren des Postulates verlangten Form als auch in der umgekehrten Reihenfolge gibt.</p><p>Der Bundesrat hat sich, aus heutiger Sicht, für eine Optimierung der Risikoverteilung entschieden und sich deshalb für die Gleichzeitigkeit allfälliger Abstimmungen ausgesprochen. So hätten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Möglichkeit, sich am selben Tag zu den einzelnen Themen auszusprechen, die naturgemäss in einem Zusammenhang stehen. Hingegen darf zwischen den Abkommen und den flankierenden Massnahmen keine zwingende rechtliche Verbindung geschaffen werden.</p><p>Der Bundesrat behält sich allerdings seinen definitiven Entscheid in dieser Angelegenheit vor, bis bekannt ist, ob und, wenn ja, welche Vorlagen Gegenstand einer Volksabstimmung sein werden. Der Bundesrat sieht sich in seiner dargestellten Haltung bestärkt sowohl durch die Annahme des Genehmigungsbeschlusses in der von ihm vorgeschlagenen Form durch die APK-N am 28. Mai 1999, mit 17 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, als auch durch die APK-S am 20. Mai 1999, mit 12 zu 0 Stimmen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Bundesbeschluss über die Genehmigung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, im Falle eines Referendums, erst dann dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten, wenn, im Falle eines Referendums, bereits über die flankierenden Massnahmen abgestimmt worden ist.</p>
  • Staffelung der Abstimmung über sektorielle Abkommen und flankierende Massnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19990028
  • 19993206
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ausgehend von einem Antrag der in der Sache federführenden Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates vom 10. Mai 1999 hat der Bundesrat anlässlich seiner Sitzung vom 19. Mai 1999 seine Haltung zur Frage der Staffelung von Abstimmungen wie folgt präzisiert:</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht:</p><p>- dass die sieben Abkommen sowie die Umsetzungs- und Begleitgesetzgebung eine politische Einheit bilden;</p><p>- dass es legitime Gründe sowohl für die Staffelung der Abkommen und der Begleitgesetzgebung in der von den Autoren des Postulates verlangten Form als auch in der umgekehrten Reihenfolge gibt.</p><p>Der Bundesrat hat sich, aus heutiger Sicht, für eine Optimierung der Risikoverteilung entschieden und sich deshalb für die Gleichzeitigkeit allfälliger Abstimmungen ausgesprochen. So hätten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Möglichkeit, sich am selben Tag zu den einzelnen Themen auszusprechen, die naturgemäss in einem Zusammenhang stehen. Hingegen darf zwischen den Abkommen und den flankierenden Massnahmen keine zwingende rechtliche Verbindung geschaffen werden.</p><p>Der Bundesrat behält sich allerdings seinen definitiven Entscheid in dieser Angelegenheit vor, bis bekannt ist, ob und, wenn ja, welche Vorlagen Gegenstand einer Volksabstimmung sein werden. Der Bundesrat sieht sich in seiner dargestellten Haltung bestärkt sowohl durch die Annahme des Genehmigungsbeschlusses in der von ihm vorgeschlagenen Form durch die APK-N am 28. Mai 1999, mit 17 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, als auch durch die APK-S am 20. Mai 1999, mit 12 zu 0 Stimmen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Bundesbeschluss über die Genehmigung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, im Falle eines Referendums, erst dann dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten, wenn, im Falle eines Referendums, bereits über die flankierenden Massnahmen abgestimmt worden ist.</p>
    • Staffelung der Abstimmung über sektorielle Abkommen und flankierende Massnahmen

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