Abschaffung des Nachrichtendienstes

ShortId
99.3398
Id
19993398
Updated
10.04.2024 08:15
Language
de
Title
Abschaffung des Nachrichtendienstes
AdditionalIndexing
Bundespolizei;Nachrichtendienst;Untergruppe Nachrichtendienst
1
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
  • L05K0804040501, Bundespolizei
  • L06K080403020101, Untergruppe Nachrichtendienst
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach der Affäre Bachmann und der Affäre um P-26 und P-27 wirft ein neuer Skandal ein trübes Licht auf den Nachrichtendienst unserer Armee. Diese jüngste Affäre zeigt erneut, welcher Geist im Nachrichtendienst der Armee herrscht. Trotz der Beschlüsse des Parlaments - die damit einmal mehr verhöhnt werden -, hat man noch immer nicht Abstand genommen von der Idee, eine illegale Geheimarmee oder eine geheime Untereinheit der Armee am Rande der offiziellen Dienste zu schaffen. Es ist in der Tat offensichtlich, dass der Mitarbeiter Bellasi mit Wissen seiner Vorgesetzten gehandelt hat, sei es bei den umfangreichen Geldbezügen, die er nach seinem angeblichen Ausscheiden aus dem Nachrichtendienst mit expliziter Billigung seiner Vorgesetzen tätigte, sei es beim Aufbau seines Waffenarsenals, wofür ihm zahlreiche Bewilligungen ausgestellt werden mussten und das anlässlich von Pseudowiederholungskursen offiziell benutzt wurde. Was den Lebenswandel von Bellasi und die Verwendung sehr bedeutender Summen namentlich für den Kauf von Immobilien betrifft, ist es ebenso offensichtlich, dass sie einem Dienst nicht verborgen bleiben konnten, dessen Zweck ja genau darin besteht, gut informiert zu sein, und dies nicht zuletzt über die Aktivitäten seiner eigenen Mitarbeiter, angesichts des notorischen Risikos, auf Abwege zu geraten, dem diese ausgesetzt sind.</p><p>Die offiziellen Erklärungen, wonach Bellasi als Einzeltäter und ohne Wissen seiner Vorgesetzten und seiner Arbeitskollegen gehandelt habe, sind ganz einfach unglaubwürdig und vermögen niemanden zu überzeugen, um so weniger, als die Fakten, die von den Medien enthüllt werden, das Gegenteil beweisen.</p><p>Angesichts derart gravierender Vorkommnisse und der extremen Passivität - um nicht zu sagen: Komplizenschaft - der Personen, die dafür zu sorgen hätten, dass sich der Nachrichtendienst an die gesetzlichen Bestimmungen, gegen die er in den letzten Jahren andauernd verstossen hat, endlich hält, ist es ausgeschlossen, eine Organisation aufrechtzuerhalten, die von einem Skandal in den nächsten schlittert und eine Geisteshaltung an den Tag legt, die mit ihrer völligen Missachtung der Prinzipien unserer demokratischen Institutionen ganz einfach intolerabel geworden ist. Es sind im Übrigen die Ziele, die sich solche Dienste setzen, und die Methoden, die sie dabei verfolgen, sowie die überbordende Fantasie ihrer Verantwortlichen, die gewisse Mitarbeiter dazu bringen, sich zu solch aberwitzigen Unternehmungen berufen zu fühlen. Von daher erstaunt es nicht, dass einige unter ihnen plötzlich Gefallen finden an Simulationsspielen oder sich mit James Bond identifizieren und dazu übergehen, ihre Wahnvorstellungen in illegale Handlungen umzusetzen, die ihnen am Ende gar noch, im Bewusstsein der ihnen übertragenen Mission, absolut zulässig erscheinen. Trotz ihres surrealistischen Charakters sind sie jedoch alles andere als amüsant und bergen vielmehr die Gefahr, unsere gute Ordnung zu destabilisieren.</p><p>Die Notwendigkeit eines Nachrichtendienstes wird im Übrigen mit Nachdruck bestritten. Der Schweiz als neutralem Land steht es schlecht an, nach den Methoden gewisser Staaten und zum Schaden anderer Länder eine Spionagetätigkeit aufzuziehen, besonders wenn dabei Aktionen ausserhalb des nationalen Territoriums und in Verletzung der Gesetze der betroffenen Länder durchgeführt werden. Dass die Nachrichtendienste der Armee angeblich dazu übergegangen sind, hochoffiziell ökonomische und andere Analysen durchzuführen, rechtfertigt es in keiner Weise - wie etwa zu hören ist -, dass solche Analysen von Geheimagenten gemacht werden, birgt dies doch offensichtlich die grosse Gefahr, dass man sich dieser Instrumente als Deckmantel für illegale Aktionen bedient. Solche Aufgaben können und müssen von anderen Diensten der Bundesverwaltung in aller Offenheit wahrgenommen werden, und sie werden es ja schon und gewiss mit grösserer Effizienz und unter der strengen Kontrolle durch den Bundesrat und das Parlament.</p><p>Aus diesen Gründen verlangt die vorliegende Motion die Abschaffung sämtlicher schweizerischen Spionagedienste.</p><p>Was aber selbstverständlich fortgeführt und noch verstärkt werden muss, ist der Kampf gegen die Spionagetätigkeit ausländischer Geheimagenten in der Schweiz, die nicht zuletzt auch profitiert haben von gewissen illegalen Komplizenschaften mit dem Geheimdienst der Armee. Gegenspionage ist aber anfällig für Entgleisungen, haben doch gewisse Verantwortliche die fatale Tendenz, Gegenspionage mit Spionage zu verwechseln!</p><p>Die Spionageabwehr darf nicht Geheimdiensten vorbehalten bleiben, die im Verborgenen agieren, sondern muss ausschliesslich den offiziellen Stellen der Bundespolizei als einer ihrer vordringlichsten Zwecke anvertraut werden. Die Bundespolizei arbeitet im Rahmen genauer gesetzlicher Vorgaben und unter der Aufsicht von Kontrollorganen. Nur so kann verhindert werden, dass die Armee ein weiteres Mal auf die Idee kommt, illegale Geheimstrukturen aufzubauen.</p>
  • <p>An der Sondersession vom August 1999 sind drei Motionen (Grobet, 99.3398; Jaquet, 99.3399; grüne Fraktion, 99.3411) eingereicht worden, welche die Abschaffung des Nachrichtendienstes fordern.</p><p>Der Bundesrat teilt die Entrüstung über die Veruntreuung einer grossen Summe öffentlichen Geldes.</p><p>In diesem Zusammenhang sei Folgendes in Erinnerung gerufen:</p><p>1. Wir kennen in der Schweiz keinen Geheimdienst, sondern einen Nachrichtendienst, der als Untergruppe im Generalstab angesiedelt ist. Innerhalb des Nachrichtendienstes unterscheiden wir den strategischen Nachrichtendienst vom Armeenachrichtendienst. Neben diesen beiden Diensten sind ein kleiner Stab und das Militärprotokoll in der UGND eingegliedert.</p><p>2. Herr Dino Bellasi war im Stab der UGND tätig, später im Militärprotokoll.</p><p>3. "Geheim" sind nicht sämtliche Tätigkeiten des Nachrichtendienstes, sondern lediglich gewisse Aspekte des strategischen Nachrichtendienstes (Partner, Quellen, Personal, Finanzen). Dies ist nicht eine schweizerische Eigenart, sondern international üblich und unabdingbar notwendig. Die Mitglieder der Geschäftsprüfungsdelegation und die Eidgenössische Finanzkontrolle werden regelmässig über die Verwendung der finanziellen Mittel informiert. Die politische Kontrolle ist gewährleistet.</p><p>4. Ins Zentrum der Kritik ist vornehmlich der strategische Nachrichtendienst geraten. Nach Artikel 99 Absatz 1 des Militärgesetzes beschafft der Nachrichtendienst sicherheitspolitisch bedeutsame Informationen aus dem Ausland, bewertet und verbreitet sie. Damit ist klar, dass sich der strategische Nachrichtendienst ausschliesslich mit Informationen aus dem Ausland befasst. Die Nachrichtenbeschaffung im Inland ist Sache der Bundespolizei. Erst wenn Truppen zum Assistenzdienst oder Aktivdienst aufgeboten werden, beschafft der Armeenachrichtendienst im Inland Nachrichten, um die armeerelevante Lage darzustellen.</p><p>5. Gerade im Zusammenhang mit den Aktivitäten der PKK und dem Öcalan-Prozess als auch im Zusammenhang mit den Wirren auf dem Balkan ist es den verschiedenen Instanzen (VBS/GST/ND, EJPD, EFD/OZD, EDA) gelungen, die notwendigen Entscheidgrundlagen für die Landesregierung bereitzustellen. Entscheidend ist die Tatsache, dass keine der erwähnten Stellen allein einen umfassenden Bericht zu erstellen in der Lage ist. Mit Grundsatzentscheiden zur Koordination der Nachrichtendienste hat der Bundesrat im Frühjahr 1999 den Weg zur noch besseren Vernetzung des Nachrichtenaufkommens vorgezeichnet.</p><p>Im Lichte der bisherigen Erkenntnisse und auch längerfristiger Überlegungen kommt für den Bundesrat die Abschaffung des Nachrichtendienstes nicht in Frage. Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass die Arbeit und Funktionsweise des Nachrichtendienstes aus demokratischer und staatspolitischer Sicht hoch sensibel ist. Die Schweiz ist angesichts der Vernetzung der modernen Welt, der Komplexität künftiger Herausforderungen und des grenzüberschreitenden Charakters vieler Bedrohungen, Gefahren und Risiken auf einen leistungsfähigen Nachrichtendienst angewiesen. Er muss Lagebeurteilungen als Grundlagen für Entscheide der Regierung liefern und für die Schweiz wichtige Ereignisse frühzeitig erkennen.</p><p>Im Sinne vermehrter Transparenz soll der Öffentlichkeit ermöglicht werden, einzelne Produkte des Nachrichtendienstes via Internet kennen zu lernen und zu nutzen. Im Übrigen hat der Chef des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport eine Studienkommission unter der Leitung von alt Staatssekretär Edouard Brunner damit beauftragt, sämtliche Belange der UGND mit ihren Schnittstellen zu anderen Departementen zu analysieren und bis am 15. Februar 2000 Bericht zu erstatten.</p><p>Zudem beabsichtigt der Bundesrat, seine Kontrollverantwortung verstärkt wahrzunehmen und sich dazu regelmässig über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten sowie über die Verwendung der finanziellen Mittel ins Bild zu setzen.</p><p>Aufgrund des Dargelegten beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, jeglichen offiziellen oder vom Bund unterstützten Nachrichtendienst, der Spionage betreibt, abzuschaffen und den Kampf gegen die Spionage (Aktivitäten der Gegenspionage) ausschliesslich der Bundespolizei zu übertragen.</p>
  • Abschaffung des Nachrichtendienstes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach der Affäre Bachmann und der Affäre um P-26 und P-27 wirft ein neuer Skandal ein trübes Licht auf den Nachrichtendienst unserer Armee. Diese jüngste Affäre zeigt erneut, welcher Geist im Nachrichtendienst der Armee herrscht. Trotz der Beschlüsse des Parlaments - die damit einmal mehr verhöhnt werden -, hat man noch immer nicht Abstand genommen von der Idee, eine illegale Geheimarmee oder eine geheime Untereinheit der Armee am Rande der offiziellen Dienste zu schaffen. Es ist in der Tat offensichtlich, dass der Mitarbeiter Bellasi mit Wissen seiner Vorgesetzten gehandelt hat, sei es bei den umfangreichen Geldbezügen, die er nach seinem angeblichen Ausscheiden aus dem Nachrichtendienst mit expliziter Billigung seiner Vorgesetzen tätigte, sei es beim Aufbau seines Waffenarsenals, wofür ihm zahlreiche Bewilligungen ausgestellt werden mussten und das anlässlich von Pseudowiederholungskursen offiziell benutzt wurde. Was den Lebenswandel von Bellasi und die Verwendung sehr bedeutender Summen namentlich für den Kauf von Immobilien betrifft, ist es ebenso offensichtlich, dass sie einem Dienst nicht verborgen bleiben konnten, dessen Zweck ja genau darin besteht, gut informiert zu sein, und dies nicht zuletzt über die Aktivitäten seiner eigenen Mitarbeiter, angesichts des notorischen Risikos, auf Abwege zu geraten, dem diese ausgesetzt sind.</p><p>Die offiziellen Erklärungen, wonach Bellasi als Einzeltäter und ohne Wissen seiner Vorgesetzten und seiner Arbeitskollegen gehandelt habe, sind ganz einfach unglaubwürdig und vermögen niemanden zu überzeugen, um so weniger, als die Fakten, die von den Medien enthüllt werden, das Gegenteil beweisen.</p><p>Angesichts derart gravierender Vorkommnisse und der extremen Passivität - um nicht zu sagen: Komplizenschaft - der Personen, die dafür zu sorgen hätten, dass sich der Nachrichtendienst an die gesetzlichen Bestimmungen, gegen die er in den letzten Jahren andauernd verstossen hat, endlich hält, ist es ausgeschlossen, eine Organisation aufrechtzuerhalten, die von einem Skandal in den nächsten schlittert und eine Geisteshaltung an den Tag legt, die mit ihrer völligen Missachtung der Prinzipien unserer demokratischen Institutionen ganz einfach intolerabel geworden ist. Es sind im Übrigen die Ziele, die sich solche Dienste setzen, und die Methoden, die sie dabei verfolgen, sowie die überbordende Fantasie ihrer Verantwortlichen, die gewisse Mitarbeiter dazu bringen, sich zu solch aberwitzigen Unternehmungen berufen zu fühlen. Von daher erstaunt es nicht, dass einige unter ihnen plötzlich Gefallen finden an Simulationsspielen oder sich mit James Bond identifizieren und dazu übergehen, ihre Wahnvorstellungen in illegale Handlungen umzusetzen, die ihnen am Ende gar noch, im Bewusstsein der ihnen übertragenen Mission, absolut zulässig erscheinen. Trotz ihres surrealistischen Charakters sind sie jedoch alles andere als amüsant und bergen vielmehr die Gefahr, unsere gute Ordnung zu destabilisieren.</p><p>Die Notwendigkeit eines Nachrichtendienstes wird im Übrigen mit Nachdruck bestritten. Der Schweiz als neutralem Land steht es schlecht an, nach den Methoden gewisser Staaten und zum Schaden anderer Länder eine Spionagetätigkeit aufzuziehen, besonders wenn dabei Aktionen ausserhalb des nationalen Territoriums und in Verletzung der Gesetze der betroffenen Länder durchgeführt werden. Dass die Nachrichtendienste der Armee angeblich dazu übergegangen sind, hochoffiziell ökonomische und andere Analysen durchzuführen, rechtfertigt es in keiner Weise - wie etwa zu hören ist -, dass solche Analysen von Geheimagenten gemacht werden, birgt dies doch offensichtlich die grosse Gefahr, dass man sich dieser Instrumente als Deckmantel für illegale Aktionen bedient. Solche Aufgaben können und müssen von anderen Diensten der Bundesverwaltung in aller Offenheit wahrgenommen werden, und sie werden es ja schon und gewiss mit grösserer Effizienz und unter der strengen Kontrolle durch den Bundesrat und das Parlament.</p><p>Aus diesen Gründen verlangt die vorliegende Motion die Abschaffung sämtlicher schweizerischen Spionagedienste.</p><p>Was aber selbstverständlich fortgeführt und noch verstärkt werden muss, ist der Kampf gegen die Spionagetätigkeit ausländischer Geheimagenten in der Schweiz, die nicht zuletzt auch profitiert haben von gewissen illegalen Komplizenschaften mit dem Geheimdienst der Armee. Gegenspionage ist aber anfällig für Entgleisungen, haben doch gewisse Verantwortliche die fatale Tendenz, Gegenspionage mit Spionage zu verwechseln!</p><p>Die Spionageabwehr darf nicht Geheimdiensten vorbehalten bleiben, die im Verborgenen agieren, sondern muss ausschliesslich den offiziellen Stellen der Bundespolizei als einer ihrer vordringlichsten Zwecke anvertraut werden. Die Bundespolizei arbeitet im Rahmen genauer gesetzlicher Vorgaben und unter der Aufsicht von Kontrollorganen. Nur so kann verhindert werden, dass die Armee ein weiteres Mal auf die Idee kommt, illegale Geheimstrukturen aufzubauen.</p>
    • <p>An der Sondersession vom August 1999 sind drei Motionen (Grobet, 99.3398; Jaquet, 99.3399; grüne Fraktion, 99.3411) eingereicht worden, welche die Abschaffung des Nachrichtendienstes fordern.</p><p>Der Bundesrat teilt die Entrüstung über die Veruntreuung einer grossen Summe öffentlichen Geldes.</p><p>In diesem Zusammenhang sei Folgendes in Erinnerung gerufen:</p><p>1. Wir kennen in der Schweiz keinen Geheimdienst, sondern einen Nachrichtendienst, der als Untergruppe im Generalstab angesiedelt ist. Innerhalb des Nachrichtendienstes unterscheiden wir den strategischen Nachrichtendienst vom Armeenachrichtendienst. Neben diesen beiden Diensten sind ein kleiner Stab und das Militärprotokoll in der UGND eingegliedert.</p><p>2. Herr Dino Bellasi war im Stab der UGND tätig, später im Militärprotokoll.</p><p>3. "Geheim" sind nicht sämtliche Tätigkeiten des Nachrichtendienstes, sondern lediglich gewisse Aspekte des strategischen Nachrichtendienstes (Partner, Quellen, Personal, Finanzen). Dies ist nicht eine schweizerische Eigenart, sondern international üblich und unabdingbar notwendig. Die Mitglieder der Geschäftsprüfungsdelegation und die Eidgenössische Finanzkontrolle werden regelmässig über die Verwendung der finanziellen Mittel informiert. Die politische Kontrolle ist gewährleistet.</p><p>4. Ins Zentrum der Kritik ist vornehmlich der strategische Nachrichtendienst geraten. Nach Artikel 99 Absatz 1 des Militärgesetzes beschafft der Nachrichtendienst sicherheitspolitisch bedeutsame Informationen aus dem Ausland, bewertet und verbreitet sie. Damit ist klar, dass sich der strategische Nachrichtendienst ausschliesslich mit Informationen aus dem Ausland befasst. Die Nachrichtenbeschaffung im Inland ist Sache der Bundespolizei. Erst wenn Truppen zum Assistenzdienst oder Aktivdienst aufgeboten werden, beschafft der Armeenachrichtendienst im Inland Nachrichten, um die armeerelevante Lage darzustellen.</p><p>5. Gerade im Zusammenhang mit den Aktivitäten der PKK und dem Öcalan-Prozess als auch im Zusammenhang mit den Wirren auf dem Balkan ist es den verschiedenen Instanzen (VBS/GST/ND, EJPD, EFD/OZD, EDA) gelungen, die notwendigen Entscheidgrundlagen für die Landesregierung bereitzustellen. Entscheidend ist die Tatsache, dass keine der erwähnten Stellen allein einen umfassenden Bericht zu erstellen in der Lage ist. Mit Grundsatzentscheiden zur Koordination der Nachrichtendienste hat der Bundesrat im Frühjahr 1999 den Weg zur noch besseren Vernetzung des Nachrichtenaufkommens vorgezeichnet.</p><p>Im Lichte der bisherigen Erkenntnisse und auch längerfristiger Überlegungen kommt für den Bundesrat die Abschaffung des Nachrichtendienstes nicht in Frage. Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass die Arbeit und Funktionsweise des Nachrichtendienstes aus demokratischer und staatspolitischer Sicht hoch sensibel ist. Die Schweiz ist angesichts der Vernetzung der modernen Welt, der Komplexität künftiger Herausforderungen und des grenzüberschreitenden Charakters vieler Bedrohungen, Gefahren und Risiken auf einen leistungsfähigen Nachrichtendienst angewiesen. Er muss Lagebeurteilungen als Grundlagen für Entscheide der Regierung liefern und für die Schweiz wichtige Ereignisse frühzeitig erkennen.</p><p>Im Sinne vermehrter Transparenz soll der Öffentlichkeit ermöglicht werden, einzelne Produkte des Nachrichtendienstes via Internet kennen zu lernen und zu nutzen. Im Übrigen hat der Chef des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport eine Studienkommission unter der Leitung von alt Staatssekretär Edouard Brunner damit beauftragt, sämtliche Belange der UGND mit ihren Schnittstellen zu anderen Departementen zu analysieren und bis am 15. Februar 2000 Bericht zu erstatten.</p><p>Zudem beabsichtigt der Bundesrat, seine Kontrollverantwortung verstärkt wahrzunehmen und sich dazu regelmässig über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten sowie über die Verwendung der finanziellen Mittel ins Bild zu setzen.</p><p>Aufgrund des Dargelegten beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, jeglichen offiziellen oder vom Bund unterstützten Nachrichtendienst, der Spionage betreibt, abzuschaffen und den Kampf gegen die Spionage (Aktivitäten der Gegenspionage) ausschliesslich der Bundespolizei zu übertragen.</p>
    • Abschaffung des Nachrichtendienstes

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