SRG SSR idée suisse. "Idée suisse" im Budget 2000?

ShortId
99.3408
Id
19993408
Updated
10.04.2024 13:22
Language
de
Title
SRG SSR idée suisse. "Idée suisse" im Budget 2000?
AdditionalIndexing
Sprachregion;italienisch-sprachige Schweiz;Haushaltsplan;audiovisuelles Programm;SRG
1
  • L05K1202050108, SRG
  • L04K01060102, Sprachregion
  • L06K010601020301, italienisch-sprachige Schweiz
  • L05K1202030103, audiovisuelles Programm
  • L02K1102, Haushaltsplan
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.</p>
  • <p>Die vom Interpellanten angesprochene SRG-interne Verteilung der Gebührengelder ist ein zentrales Element des Service-public-Gedankens. Der so genannte Finanzausgleich unter den Regionalgesellschaften bzw. den Unternehmenseinheiten ermöglicht es der SRG, ihren Leistungsauftrag in allen Landesgegenden gleichermassen zu erfüllen. Das setzt voraus, dass die finanzkräftige deutschsprachige Region mit ihren Erträgen aus Gebühren und Werbung dazu beiträgt, dass auch in der Romandie und im Kanton Tessin eine Grundversorgung im Sinne des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) und der Konzession SRG vom 18. November 1992 möglich wird.</p><p>Der Bundesrat geht bei der Gebührenfestsetzung, die sich nach dem Finanzbedarf der SRG richtet, von einer ganzheitlichen Betrachtungsweise aus. Die Mittel müssen so eingesetzt werden, dass die Erfüllung des Leistungsauftrages gewährleistet ist. Infolgedessen liegt es vorab in der Kompetenz der SRG zu befinden, wie die ihr zugesprochenen Gebührengelder verwendet werden. Wichtig ist, dass der dabei angewendete interne Verteilschlüssel garantiert, dass die Produktion von gleichwertigen Programmen in allen Amtssprachen möglich ist. Diese erfolgsorientierte Betrachtung liegt dem RTVG und der Konzession SRG zugrunde:</p><p>Das RTVG verpflichtet die SRG in Artikel 27, eigene Radioprogramme für alle Regionen der Nationalsprachen (Abs. 1) und eigene Fernsehprogramme für die Regionen der Amtssprachen zu veranstalten (Abs. 2); für die Berücksichtigung der rätoromanischen Schweiz hat der Bundesrat entsprechende Grundsätze festzulegen (Abs. 2). Die Konzession SRG konkretisiert diese Vorgabe und verlangt in Artikel 3 Absatz 1, dass die Leistungserfüllung der SRG mit gleichwertigen Programmen in allen Amtssprachen zu erfolgen hat. Die SRG wird zudem verpflichtet, zur Ergänzung eines rätoromanischen Radioprogrammes auch einzelne rätoromanische Fernsehsendungen anzubieten.</p><p>Zu den Fragen im Einzelnen:</p><p>1. In ihrer Stellungnahme zur Interpellation weist die SRG darauf hin, dass das beschlossene neue Modell zur internen Verteilung der Gebührengelder durch den Zentralratsausschuss und durch die Geschäftsleitung der SRG konsensual und einstimmig beschlossen worden ist. In beiden Gremien seien die Vertreterinnen und Vertreter aus der deutschsprachigen Schweiz in der Minderheit.</p><p>Der Bundesrat legt Wert auf die Feststellung, dass bei Entscheiden der SRG nationale Überlegungen im Vordergrund stehen müssen und nicht regionale. Der von der SRG gewählte Begriff "idée suisse" spricht für sich.</p><p>2. Die Zuteilung der Mittel an die Regionalgesellschaften bzw. an die Unternehmenseinheiten ist in erster Linie Sache der SRG. Im Rahmen der Finanzaufsicht prüft das UVEK zwar den zweckmässigen Einsatz der Gebührengelder; im Zusammenhang mit der SRG-internen Zuteilung dieser Mittel sahen sich die Aufsichtsbehörden indessen noch nie zu Interventionen veranlasst.</p><p>Anzufügen ist, dass die SRG im Rahmen ihrer Leistungserfüllung wirtschaftliche und unternehmerische Kriterien mit berücksichtigen muss; das bedeutet insbesondere, dass sie mit ihren Ressourcen haushälterisch umzugehen hat und darauf bedacht sein muss, Werbe- und Sponsoringeinnahmen zu maximieren, soweit dies mit der Erfüllung des Leistungsauftrages in Einklang zu bringen ist.</p><p>3. Die SRG ist nach Artikel 13 Absatz 1 der Konzession verpflichtet, dem UVEK jeweils bis zum 30. November den Voranschlag und die Finanzplanung zur Genehmigung zu unterbreiten. In diesem Zusammenhang werden auch die für das Jahr 2000 budgetierten Produktionskosten in die aufsichtsrechtliche Prüfung mit einbezogen werden.</p><p>Die Produktionskosten der SRG-Unternehmenseinheiten sind aber regional schon immer unterschiedlich hoch gewesen. Die konzessionsrechtliche Vorgabe der Veranstaltung von gleichwertigen Programmen ist nicht absolut zu verstehen, sondern in Relation zur Grösse des Sprachraumes und der entsprechenden Marktverhältnisse.</p><p>Mitentscheidend sind der Ausbau des Produktions- und des technischen Verbreitungsapparates, der Umfang der Produktion, die Entwicklung der Marktpreise und der Preise für den Erwerb von Rechten, der Eigenproduktionsanteil usw. In den grösseren Sprachregionen sind diese Kosten naturgemäss höher als in kleineren; dagegen verhält es sich bei den relativen Kosten (Aufwand pro Zuschauer/Hörer) gerade umgekehrt. Der Bundesrat sieht aber keinerlei Hinweise, dass die SRG-Programme in der italienisch- und französischsprachigen Schweiz in irgendeiner Weise benachteiligt sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Zentralrat der "SRG SSR idée suisse" hat im vergangenen Mai Weisungen für das Budget 2000 und für die Aktualisierung des Finanzplans 2003 herausgegeben. Nach diesen Weisungen soll dargestellt werden, in welchem Verhältnis die insbesondere für die drei Sprachregionen bestimmten finanziellen Mittel und die Einnahmen (Gebühren oder Werbeeinnahmen) aus diesen Regionen zueinander stehen. Der Mehr- oder Minderbetrag, der einer Region gemessen an den Einnahmen zufliesst, wird unter dem Stichwort "Finanzausgleich" aufgeführt, wobei mir die Zweckmässigkeit der Verwendung dieses Begriffes sehr fragwürdig erscheint.</p><p>Abgesehen davon, dass vermutlich nicht die sprachliche Zugehörigkeit des Radio- und Fernsehpublikums, sondern einzig geografische Kriterien berücksichtigt wurden (weshalb die 3 Prozent der nicht im italienischen Sprachgebiet wohnhaften italienischsprachigen Personen schlicht übergangen worden sind), haben die neuen Richtlinien mindestens zwei Faktoren nicht Rechnung getragen, die meines Erachtens viel eher geeignet wären, transparent zu machen, was die Verantwortlichen der SRG vermutlich als Verschiebung finanzieller Mittel von der deutschsprachigen Schweiz (SF DRS und SR DRS) auf die italienischsprachige Schweiz (TSI/TSR) betrachten.</p><p>Der erste Faktor besteht darin, dass die "SRG SSR idée suisse" - wie diese letzte, vom Management so vehement geforderte Ergänzung zeigt - ein gesamtschweizerisches Unternehmen ist, das Programme in drei Sprachen produzieren muss. Welche finanziellen Mittel die einzelnen Regionen benötigen, bestimmt sich nach den Kosten der Radio- und Fernsehprogramme, die sie produzieren (oder einkaufen) und senden müssen.</p><p>Die Zahlen belegen, dass SF DRS für die Produktion oder den Kauf von Fernsehprogrammen, die annähernd die gleichen Sendezeiten füllen, im Jahr 2000 über 330 Millionen Franken und TSR 224 Millionen Franken ausgeben wird, während TSI nur gerade 155 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Für Radiosendungen wird das Radio der deutschsprachigen Schweiz 130 Millionen, das Radio der französischsprachigen Schweiz 91 Millionen und das Radio der italienischsprachigen Schweiz 61 Millionen Franken aufwenden. Hier stellt sich in der Tat die Frage, ob diese gewaltigen Kostenunterschiede alle gerechtfertigt sind und wie es die Verantwortlichen der italienischsprachigen Schweiz fertig bringen, die Kosten ihrer Programme derart tief zu halten.</p><p>Der zweite Faktor betrifft die Gebühren: Folgt man den Weisungen, welche die Verantwortlichen der "SRG SSR idée suisse" - sie wollen Einkünfte und Ausgaben nach Regionen unterteilt sehen und glauben, das Konzept des Finanzausgleichs einführen zu können - beschlossen haben, so wird die deutschsprachige Region neben den Werbeeinnahmen (170 Millionen Franken) Gebühren von über 770 Millionen Franken einkassieren, jedoch für Produktion, Einkauf und Ausstrahlung der Programme nur etwa 460 Millionen Franken aufwenden. Ein Finanzausgleich wird also nicht von der "SRG SSR idée suisse", sondern von den Gebührenzahlern in der Region mit mehrheitlich deutschsprachiger Bevölkerung herbeigeführt. Wäre es gerechtfertigt, von einem Finanzausgleich zu sprechen, so würde es sich um einen externen Finanzausgleich und nicht um einen Finanzausgleich innerhalb der "SRG SSR idée suisse" handeln. Nur ein solcher Finanzausgleich hat etwas mit jener "idée suisse" zu tun, an welche die Bevölkerung glaubt und die sich von der "idée suisse" unterscheidet, an die offensichtlich die Verantwortlichen der SRG SSR glauben, nämlich mit jener "idée suisse", der zufolge es ohne die verschiedenen Sprachregionen gar keine Schweiz gäbe.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>1. Glaubt er, die Beharrlichkeit, mit der die Verantwortlichen der SRG den Begriff "idée suisse" verwenden, beruhe tatsächlich auf einem nationalen und nicht bloss auf einem regionalistischen Führungskonzept der "SRG SSR idée suisse"?</p><p>2. Wie beurteilt er, in politischer Hinsicht, das neue Modell der Geldmittelzuteilung, das von den Verantwortlichen der "SRG SSR idée suisse" ausgearbeitet worden ist?</p><p>3. Was meint er zu den beträchtlichen Kostenunterschieden, die zwischen den drei regionalen Sendeanstalten der "SRG SSR idée suisse" in den Bereichen der Produktion, des Einkaufs und der Ausstrahlung der Programme bestehen, und wie glaubt er, diese Unterschiede rechtfertigen zu können?</p>
  • SRG SSR idée suisse. "Idée suisse" im Budget 2000?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.</p>
    • <p>Die vom Interpellanten angesprochene SRG-interne Verteilung der Gebührengelder ist ein zentrales Element des Service-public-Gedankens. Der so genannte Finanzausgleich unter den Regionalgesellschaften bzw. den Unternehmenseinheiten ermöglicht es der SRG, ihren Leistungsauftrag in allen Landesgegenden gleichermassen zu erfüllen. Das setzt voraus, dass die finanzkräftige deutschsprachige Region mit ihren Erträgen aus Gebühren und Werbung dazu beiträgt, dass auch in der Romandie und im Kanton Tessin eine Grundversorgung im Sinne des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) und der Konzession SRG vom 18. November 1992 möglich wird.</p><p>Der Bundesrat geht bei der Gebührenfestsetzung, die sich nach dem Finanzbedarf der SRG richtet, von einer ganzheitlichen Betrachtungsweise aus. Die Mittel müssen so eingesetzt werden, dass die Erfüllung des Leistungsauftrages gewährleistet ist. Infolgedessen liegt es vorab in der Kompetenz der SRG zu befinden, wie die ihr zugesprochenen Gebührengelder verwendet werden. Wichtig ist, dass der dabei angewendete interne Verteilschlüssel garantiert, dass die Produktion von gleichwertigen Programmen in allen Amtssprachen möglich ist. Diese erfolgsorientierte Betrachtung liegt dem RTVG und der Konzession SRG zugrunde:</p><p>Das RTVG verpflichtet die SRG in Artikel 27, eigene Radioprogramme für alle Regionen der Nationalsprachen (Abs. 1) und eigene Fernsehprogramme für die Regionen der Amtssprachen zu veranstalten (Abs. 2); für die Berücksichtigung der rätoromanischen Schweiz hat der Bundesrat entsprechende Grundsätze festzulegen (Abs. 2). Die Konzession SRG konkretisiert diese Vorgabe und verlangt in Artikel 3 Absatz 1, dass die Leistungserfüllung der SRG mit gleichwertigen Programmen in allen Amtssprachen zu erfolgen hat. Die SRG wird zudem verpflichtet, zur Ergänzung eines rätoromanischen Radioprogrammes auch einzelne rätoromanische Fernsehsendungen anzubieten.</p><p>Zu den Fragen im Einzelnen:</p><p>1. In ihrer Stellungnahme zur Interpellation weist die SRG darauf hin, dass das beschlossene neue Modell zur internen Verteilung der Gebührengelder durch den Zentralratsausschuss und durch die Geschäftsleitung der SRG konsensual und einstimmig beschlossen worden ist. In beiden Gremien seien die Vertreterinnen und Vertreter aus der deutschsprachigen Schweiz in der Minderheit.</p><p>Der Bundesrat legt Wert auf die Feststellung, dass bei Entscheiden der SRG nationale Überlegungen im Vordergrund stehen müssen und nicht regionale. Der von der SRG gewählte Begriff "idée suisse" spricht für sich.</p><p>2. Die Zuteilung der Mittel an die Regionalgesellschaften bzw. an die Unternehmenseinheiten ist in erster Linie Sache der SRG. Im Rahmen der Finanzaufsicht prüft das UVEK zwar den zweckmässigen Einsatz der Gebührengelder; im Zusammenhang mit der SRG-internen Zuteilung dieser Mittel sahen sich die Aufsichtsbehörden indessen noch nie zu Interventionen veranlasst.</p><p>Anzufügen ist, dass die SRG im Rahmen ihrer Leistungserfüllung wirtschaftliche und unternehmerische Kriterien mit berücksichtigen muss; das bedeutet insbesondere, dass sie mit ihren Ressourcen haushälterisch umzugehen hat und darauf bedacht sein muss, Werbe- und Sponsoringeinnahmen zu maximieren, soweit dies mit der Erfüllung des Leistungsauftrages in Einklang zu bringen ist.</p><p>3. Die SRG ist nach Artikel 13 Absatz 1 der Konzession verpflichtet, dem UVEK jeweils bis zum 30. November den Voranschlag und die Finanzplanung zur Genehmigung zu unterbreiten. In diesem Zusammenhang werden auch die für das Jahr 2000 budgetierten Produktionskosten in die aufsichtsrechtliche Prüfung mit einbezogen werden.</p><p>Die Produktionskosten der SRG-Unternehmenseinheiten sind aber regional schon immer unterschiedlich hoch gewesen. Die konzessionsrechtliche Vorgabe der Veranstaltung von gleichwertigen Programmen ist nicht absolut zu verstehen, sondern in Relation zur Grösse des Sprachraumes und der entsprechenden Marktverhältnisse.</p><p>Mitentscheidend sind der Ausbau des Produktions- und des technischen Verbreitungsapparates, der Umfang der Produktion, die Entwicklung der Marktpreise und der Preise für den Erwerb von Rechten, der Eigenproduktionsanteil usw. In den grösseren Sprachregionen sind diese Kosten naturgemäss höher als in kleineren; dagegen verhält es sich bei den relativen Kosten (Aufwand pro Zuschauer/Hörer) gerade umgekehrt. Der Bundesrat sieht aber keinerlei Hinweise, dass die SRG-Programme in der italienisch- und französischsprachigen Schweiz in irgendeiner Weise benachteiligt sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Zentralrat der "SRG SSR idée suisse" hat im vergangenen Mai Weisungen für das Budget 2000 und für die Aktualisierung des Finanzplans 2003 herausgegeben. Nach diesen Weisungen soll dargestellt werden, in welchem Verhältnis die insbesondere für die drei Sprachregionen bestimmten finanziellen Mittel und die Einnahmen (Gebühren oder Werbeeinnahmen) aus diesen Regionen zueinander stehen. Der Mehr- oder Minderbetrag, der einer Region gemessen an den Einnahmen zufliesst, wird unter dem Stichwort "Finanzausgleich" aufgeführt, wobei mir die Zweckmässigkeit der Verwendung dieses Begriffes sehr fragwürdig erscheint.</p><p>Abgesehen davon, dass vermutlich nicht die sprachliche Zugehörigkeit des Radio- und Fernsehpublikums, sondern einzig geografische Kriterien berücksichtigt wurden (weshalb die 3 Prozent der nicht im italienischen Sprachgebiet wohnhaften italienischsprachigen Personen schlicht übergangen worden sind), haben die neuen Richtlinien mindestens zwei Faktoren nicht Rechnung getragen, die meines Erachtens viel eher geeignet wären, transparent zu machen, was die Verantwortlichen der SRG vermutlich als Verschiebung finanzieller Mittel von der deutschsprachigen Schweiz (SF DRS und SR DRS) auf die italienischsprachige Schweiz (TSI/TSR) betrachten.</p><p>Der erste Faktor besteht darin, dass die "SRG SSR idée suisse" - wie diese letzte, vom Management so vehement geforderte Ergänzung zeigt - ein gesamtschweizerisches Unternehmen ist, das Programme in drei Sprachen produzieren muss. Welche finanziellen Mittel die einzelnen Regionen benötigen, bestimmt sich nach den Kosten der Radio- und Fernsehprogramme, die sie produzieren (oder einkaufen) und senden müssen.</p><p>Die Zahlen belegen, dass SF DRS für die Produktion oder den Kauf von Fernsehprogrammen, die annähernd die gleichen Sendezeiten füllen, im Jahr 2000 über 330 Millionen Franken und TSR 224 Millionen Franken ausgeben wird, während TSI nur gerade 155 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Für Radiosendungen wird das Radio der deutschsprachigen Schweiz 130 Millionen, das Radio der französischsprachigen Schweiz 91 Millionen und das Radio der italienischsprachigen Schweiz 61 Millionen Franken aufwenden. Hier stellt sich in der Tat die Frage, ob diese gewaltigen Kostenunterschiede alle gerechtfertigt sind und wie es die Verantwortlichen der italienischsprachigen Schweiz fertig bringen, die Kosten ihrer Programme derart tief zu halten.</p><p>Der zweite Faktor betrifft die Gebühren: Folgt man den Weisungen, welche die Verantwortlichen der "SRG SSR idée suisse" - sie wollen Einkünfte und Ausgaben nach Regionen unterteilt sehen und glauben, das Konzept des Finanzausgleichs einführen zu können - beschlossen haben, so wird die deutschsprachige Region neben den Werbeeinnahmen (170 Millionen Franken) Gebühren von über 770 Millionen Franken einkassieren, jedoch für Produktion, Einkauf und Ausstrahlung der Programme nur etwa 460 Millionen Franken aufwenden. Ein Finanzausgleich wird also nicht von der "SRG SSR idée suisse", sondern von den Gebührenzahlern in der Region mit mehrheitlich deutschsprachiger Bevölkerung herbeigeführt. Wäre es gerechtfertigt, von einem Finanzausgleich zu sprechen, so würde es sich um einen externen Finanzausgleich und nicht um einen Finanzausgleich innerhalb der "SRG SSR idée suisse" handeln. Nur ein solcher Finanzausgleich hat etwas mit jener "idée suisse" zu tun, an welche die Bevölkerung glaubt und die sich von der "idée suisse" unterscheidet, an die offensichtlich die Verantwortlichen der SRG SSR glauben, nämlich mit jener "idée suisse", der zufolge es ohne die verschiedenen Sprachregionen gar keine Schweiz gäbe.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>1. Glaubt er, die Beharrlichkeit, mit der die Verantwortlichen der SRG den Begriff "idée suisse" verwenden, beruhe tatsächlich auf einem nationalen und nicht bloss auf einem regionalistischen Führungskonzept der "SRG SSR idée suisse"?</p><p>2. Wie beurteilt er, in politischer Hinsicht, das neue Modell der Geldmittelzuteilung, das von den Verantwortlichen der "SRG SSR idée suisse" ausgearbeitet worden ist?</p><p>3. Was meint er zu den beträchtlichen Kostenunterschieden, die zwischen den drei regionalen Sendeanstalten der "SRG SSR idée suisse" in den Bereichen der Produktion, des Einkaufs und der Ausstrahlung der Programme bestehen, und wie glaubt er, diese Unterschiede rechtfertigen zu können?</p>
    • SRG SSR idée suisse. "Idée suisse" im Budget 2000?

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