Abschaffung des Nachrichtendienstes
- ShortId
-
99.3411
- Id
-
19993411
- Updated
-
10.04.2024 09:07
- Language
-
de
- Title
-
Abschaffung des Nachrichtendienstes
- AdditionalIndexing
-
Nachrichtendienst;Untergruppe Nachrichtendienst
- 1
-
- L05K0402031401, Nachrichtendienst
- L06K080403020101, Untergruppe Nachrichtendienst
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Verschiedene Affären in der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Untergruppe Nachrichtendienst (UGND) nicht genügend kontrolliert wurde und offensichtlich trotz verschiedenen ergriffenen Massnahmen auch nicht kontrollierbar ist. In wacher Erinnerung ist beispielsweise der Pilotenaustausch mit dem Apartheidregime in Südafrika, den der heutige Chef des Nachrichtendienstes - und damalige Leiter des Nachrichtendienstes der Luftwaffe - Divisionär Peter Regli mit zu verantworten hat. Die Südafrika-Connection ging in den neunziger Jahren weiter. Wieviel Divisionär Regli von den B- und C-Waffenplänen des südafrikanischen Regimes gewusst hat, blieb bis heute ungeklärt. Ebenso ungeklärt blieb die "Uran-Affäre", bei der ein Rümlanger Waffenhändler und V-Mann der UGND mit Kenntnis des UGND-Chefs 10 Kilogramm Uran an einer Autobahnraststätte bei Zürich deponierte. Nicht erst die gesetzeswidrigen Aktivitäten des nachrichtendienstlichen Rechnungsführers verdeutlichen, dass der Nachrichtendienst eine Black Box ist, für die es in einem demokratischen Staat keinen Platz hat. Ein Geheimdienst ist immer ein Fremdkörper in der Demokratie. Viel sinnvoller als bei Lagebeurteilungen auf einen geheim arbeitenden Nachrichtendienst abzustellen, der nicht an die üblichen gesetzlichen Regelungen für die Beschaffung und Bearbeitung von Informationen gebunden ist, wäre es, an den Botschaften kompetente Fachleute zu beschäftigen, die dem EDA bzw. dem gesamten Bundesrat informative und wichtige Artikel der örtlichen und internationalen Presse vorlegen. Diese Informationen könnten auch dem Parlament und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und wären im Gegensatz zu geheim beschafften Angaben auch in einem justiziellen Verfahren verwendbar.</p><p>Auch eine Unterstellung unter die Bundeskanzlei und die Transformation zu einem Landesnachrichtendienst würde an der heute unbefriedigenden Situation nichts ändern. Bereits heute sind zivile Stellen - der Staatssekretär des EDA, der Generalsekretär des EJPD, die Bundesanwältin und der Oberzolldirektor - in der Lenkungsgruppe des Nachrichtendienstes vertreten. Diese wird gemäss Aussagen von Divisionär Regli für operative Fragen beigezogen. Bereits heute hätte also fast die Hälfte der Departemente Einfluss auf die Tätigkeit des Nachrichtendienstes - und konnte die nun öffentlich gewordenen Fehlentwicklungen nicht verhindern. Ausserdem betonte Regli immer wieder, dass der strategische Nachrichtendienst nicht nur der militärischen Führung, sondern dem Bundesrat als Ganzem Entscheidungsgrundlagen liefere. Und letztlich würde auch ein nicht mehr militärischer Nachrichtendienst - zumindest mittelfristig - mit dem vorhandenen Personal weiterarbeiten. Es ist daher nicht abzusehen, dass die jetzt geforderte "Zivilisierung" des Nachrichtendiensts einen realen Unterschied zur heutigen Situation bringen könnte. Aus diesem Grund drängt sich die ersatzlose Abschaffung des Nachrichtendienstes auf.</p>
- <p>An der Sondersession vom August 1999 sind drei Motionen (Grobet, 99.3398; Jaquet, 99.3399; grüne Fraktion, 99.3411) eingereicht worden, welche die Abschaffung des Nachrichtendienstes fordern.</p><p>Der Bundesrat teilt die Entrüstung über die Veruntreuung einer grossen Summe öffentlichen Geldes.</p><p>In diesem Zusammenhang sei folgendes in Erinnerung gerufen:</p><p>1. Wir kennen in der Schweiz keinen Geheimdienst, sondern einen Nachrichtendienst, der als Untergruppe im Generalstab angesiedelt ist. Innerhalb des Nachrichtendienstes unterscheiden wir den strategischen Nachrichtendienst vom Armeenachrichtendienst. Neben diesen beiden Diensten sind ein kleiner Stab und das Militärprotokoll in der UGND eingegliedert.</p><p>2. Herr Dino Bellasi war im Stab der UGND tätig, später im Militärprotokoll.</p><p>3. "Geheim" sind nicht sämtliche Tätigkeiten des Nachrichtendienstes, sondern lediglich gewisse Aspekte des strategischen Nachrichtendienstes (Partner, Quellen, Personal, Finanzen). Dies ist nicht eine schweizerische Eigenart, sondern international üblich und unabdingbar notwendig. Die Mitglieder der Geschäftsprüfungsdelegation und die Eidgenössische Finanzkontrolle werden regelmässig über die Verwendung der finanziellen Mittel informiert. Die politische Kontrolle ist gewährleistet.</p><p>4. Ins Zentrum der Kritik ist vornehmlich der strategische Nachrichtendienst geraten. Nach Artikel 99 Absatz 1 des Militärgesetzes beschafft der Nachrichtendienst sicherheitspolitisch bedeutsame Informationen aus dem Ausland, bewertet und verbreitet sie. Damit ist klar, dass sich der strategische Nachrichtendienst ausschliesslich mit Informationen aus dem Ausland befasst. Die Nachrichtenbeschaffung im Inland ist Sache der Bundespolizei. Erst wenn Truppen zum Assistenzdienst oder Aktivdienst aufgeboten werden, beschafft der Armeenachrichtendienst im Inland Nachrichten, um die armeerelevante Lage darzustellen.</p><p>5. Gerade im Zusammenhang mit den Aktivitäten der PKK und dem Öcalan-Prozess als auch im Zusammenhang mit den Wirren auf dem Balkan ist es den verschiedenen Instanzen (VBS/GST/ND, EJPD, EFD/OZD, EDA) gelungen, die notwendigen Entscheidgrundlagen für die Landesregierung bereitzustellen. Entscheidend ist die Tatsache, dass keine der erwähnten Stellen allein einen umfassenden Bericht zu erstellen in der Lage ist. Mit Grundsatzentscheiden zur Koordination der Nachrichtendienste hat der Bundesrat im Frühjahr 1999 den Weg zur noch besseren Vernetzung des Nachrichtenaufkommens vorgezeichnet.</p><p>Im Lichte der bisherigen Erkenntnisse und auch längerfristiger Überlegungen kommt für den Bundesrat die Abschaffung des Nachrichtendienstes nicht in Frage. Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass die Arbeit und Funktionsweise des Nachrichtendienstes aus demokratischer und staatspolitischer Sicht hoch sensibel ist. Die Schweiz ist angesichts der Vernetzung der modernen Welt, der Komplexität künftiger Herausforderungen und des grenzüberschreitenden Charakters vieler Bedrohungen, Gefahren und Risiken auf einen leistungsfähigen Nachrichtendienst angewiesen. Er muss Lagebeurteilungen als Grundlagen für Entscheide der Regierung liefern und für die Schweiz wichtige Ereignisse frühzeitig erkennen.</p><p>Im Sinne vermehrter Transparenz soll der Öffentlichkeit ermöglicht werden, einzelne Produkte des Nachrichtendienstes via Internet kennenzulernen und zu nutzen. Im übrigen hat der Chef des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport eine Studienkommission unter der Leitung von alt Staatssekretär Edouard Brunner damit beauftragt, sämtliche Belange der UGND mit ihren Schnittstellen zu anderen Departementen zu analysieren und bis am 15. Februar 2000 Bericht zu erstatten.</p><p>Zudem beabsichtigt der Bundesrat, seine Kontrollverantwortung verstärkt wahrzunehmen und sich dazu regelmässig über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten sowie über die Verwendung der finanziellen Mittel ins Bild zu setzen.</p><p>Aufgrund des Dargelegten beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zur Revision des Militärgesetzes mit folgendem Inhalt vorzulegen:</p><p>Der Nachrichtendienst ist ersatzlos aufzulösen und somit Artikel 99 des Militärgesetzes zu streichen. Der Aktenbestand ist vollumfänglich zu sichern, und für das von den notwendigen Entlassungen betroffene Personal ist ein mit den Sozialpartnern erarbeiteter Sozialplan vorzulegen.</p>
- Abschaffung des Nachrichtendienstes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Verschiedene Affären in der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Untergruppe Nachrichtendienst (UGND) nicht genügend kontrolliert wurde und offensichtlich trotz verschiedenen ergriffenen Massnahmen auch nicht kontrollierbar ist. In wacher Erinnerung ist beispielsweise der Pilotenaustausch mit dem Apartheidregime in Südafrika, den der heutige Chef des Nachrichtendienstes - und damalige Leiter des Nachrichtendienstes der Luftwaffe - Divisionär Peter Regli mit zu verantworten hat. Die Südafrika-Connection ging in den neunziger Jahren weiter. Wieviel Divisionär Regli von den B- und C-Waffenplänen des südafrikanischen Regimes gewusst hat, blieb bis heute ungeklärt. Ebenso ungeklärt blieb die "Uran-Affäre", bei der ein Rümlanger Waffenhändler und V-Mann der UGND mit Kenntnis des UGND-Chefs 10 Kilogramm Uran an einer Autobahnraststätte bei Zürich deponierte. Nicht erst die gesetzeswidrigen Aktivitäten des nachrichtendienstlichen Rechnungsführers verdeutlichen, dass der Nachrichtendienst eine Black Box ist, für die es in einem demokratischen Staat keinen Platz hat. Ein Geheimdienst ist immer ein Fremdkörper in der Demokratie. Viel sinnvoller als bei Lagebeurteilungen auf einen geheim arbeitenden Nachrichtendienst abzustellen, der nicht an die üblichen gesetzlichen Regelungen für die Beschaffung und Bearbeitung von Informationen gebunden ist, wäre es, an den Botschaften kompetente Fachleute zu beschäftigen, die dem EDA bzw. dem gesamten Bundesrat informative und wichtige Artikel der örtlichen und internationalen Presse vorlegen. Diese Informationen könnten auch dem Parlament und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und wären im Gegensatz zu geheim beschafften Angaben auch in einem justiziellen Verfahren verwendbar.</p><p>Auch eine Unterstellung unter die Bundeskanzlei und die Transformation zu einem Landesnachrichtendienst würde an der heute unbefriedigenden Situation nichts ändern. Bereits heute sind zivile Stellen - der Staatssekretär des EDA, der Generalsekretär des EJPD, die Bundesanwältin und der Oberzolldirektor - in der Lenkungsgruppe des Nachrichtendienstes vertreten. Diese wird gemäss Aussagen von Divisionär Regli für operative Fragen beigezogen. Bereits heute hätte also fast die Hälfte der Departemente Einfluss auf die Tätigkeit des Nachrichtendienstes - und konnte die nun öffentlich gewordenen Fehlentwicklungen nicht verhindern. Ausserdem betonte Regli immer wieder, dass der strategische Nachrichtendienst nicht nur der militärischen Führung, sondern dem Bundesrat als Ganzem Entscheidungsgrundlagen liefere. Und letztlich würde auch ein nicht mehr militärischer Nachrichtendienst - zumindest mittelfristig - mit dem vorhandenen Personal weiterarbeiten. Es ist daher nicht abzusehen, dass die jetzt geforderte "Zivilisierung" des Nachrichtendiensts einen realen Unterschied zur heutigen Situation bringen könnte. Aus diesem Grund drängt sich die ersatzlose Abschaffung des Nachrichtendienstes auf.</p>
- <p>An der Sondersession vom August 1999 sind drei Motionen (Grobet, 99.3398; Jaquet, 99.3399; grüne Fraktion, 99.3411) eingereicht worden, welche die Abschaffung des Nachrichtendienstes fordern.</p><p>Der Bundesrat teilt die Entrüstung über die Veruntreuung einer grossen Summe öffentlichen Geldes.</p><p>In diesem Zusammenhang sei folgendes in Erinnerung gerufen:</p><p>1. Wir kennen in der Schweiz keinen Geheimdienst, sondern einen Nachrichtendienst, der als Untergruppe im Generalstab angesiedelt ist. Innerhalb des Nachrichtendienstes unterscheiden wir den strategischen Nachrichtendienst vom Armeenachrichtendienst. Neben diesen beiden Diensten sind ein kleiner Stab und das Militärprotokoll in der UGND eingegliedert.</p><p>2. Herr Dino Bellasi war im Stab der UGND tätig, später im Militärprotokoll.</p><p>3. "Geheim" sind nicht sämtliche Tätigkeiten des Nachrichtendienstes, sondern lediglich gewisse Aspekte des strategischen Nachrichtendienstes (Partner, Quellen, Personal, Finanzen). Dies ist nicht eine schweizerische Eigenart, sondern international üblich und unabdingbar notwendig. Die Mitglieder der Geschäftsprüfungsdelegation und die Eidgenössische Finanzkontrolle werden regelmässig über die Verwendung der finanziellen Mittel informiert. Die politische Kontrolle ist gewährleistet.</p><p>4. Ins Zentrum der Kritik ist vornehmlich der strategische Nachrichtendienst geraten. Nach Artikel 99 Absatz 1 des Militärgesetzes beschafft der Nachrichtendienst sicherheitspolitisch bedeutsame Informationen aus dem Ausland, bewertet und verbreitet sie. Damit ist klar, dass sich der strategische Nachrichtendienst ausschliesslich mit Informationen aus dem Ausland befasst. Die Nachrichtenbeschaffung im Inland ist Sache der Bundespolizei. Erst wenn Truppen zum Assistenzdienst oder Aktivdienst aufgeboten werden, beschafft der Armeenachrichtendienst im Inland Nachrichten, um die armeerelevante Lage darzustellen.</p><p>5. Gerade im Zusammenhang mit den Aktivitäten der PKK und dem Öcalan-Prozess als auch im Zusammenhang mit den Wirren auf dem Balkan ist es den verschiedenen Instanzen (VBS/GST/ND, EJPD, EFD/OZD, EDA) gelungen, die notwendigen Entscheidgrundlagen für die Landesregierung bereitzustellen. Entscheidend ist die Tatsache, dass keine der erwähnten Stellen allein einen umfassenden Bericht zu erstellen in der Lage ist. Mit Grundsatzentscheiden zur Koordination der Nachrichtendienste hat der Bundesrat im Frühjahr 1999 den Weg zur noch besseren Vernetzung des Nachrichtenaufkommens vorgezeichnet.</p><p>Im Lichte der bisherigen Erkenntnisse und auch längerfristiger Überlegungen kommt für den Bundesrat die Abschaffung des Nachrichtendienstes nicht in Frage. Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass die Arbeit und Funktionsweise des Nachrichtendienstes aus demokratischer und staatspolitischer Sicht hoch sensibel ist. Die Schweiz ist angesichts der Vernetzung der modernen Welt, der Komplexität künftiger Herausforderungen und des grenzüberschreitenden Charakters vieler Bedrohungen, Gefahren und Risiken auf einen leistungsfähigen Nachrichtendienst angewiesen. Er muss Lagebeurteilungen als Grundlagen für Entscheide der Regierung liefern und für die Schweiz wichtige Ereignisse frühzeitig erkennen.</p><p>Im Sinne vermehrter Transparenz soll der Öffentlichkeit ermöglicht werden, einzelne Produkte des Nachrichtendienstes via Internet kennenzulernen und zu nutzen. Im übrigen hat der Chef des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport eine Studienkommission unter der Leitung von alt Staatssekretär Edouard Brunner damit beauftragt, sämtliche Belange der UGND mit ihren Schnittstellen zu anderen Departementen zu analysieren und bis am 15. Februar 2000 Bericht zu erstatten.</p><p>Zudem beabsichtigt der Bundesrat, seine Kontrollverantwortung verstärkt wahrzunehmen und sich dazu regelmässig über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten sowie über die Verwendung der finanziellen Mittel ins Bild zu setzen.</p><p>Aufgrund des Dargelegten beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zur Revision des Militärgesetzes mit folgendem Inhalt vorzulegen:</p><p>Der Nachrichtendienst ist ersatzlos aufzulösen und somit Artikel 99 des Militärgesetzes zu streichen. Der Aktenbestand ist vollumfänglich zu sichern, und für das von den notwendigen Entlassungen betroffene Personal ist ein mit den Sozialpartnern erarbeiteter Sozialplan vorzulegen.</p>
- Abschaffung des Nachrichtendienstes
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