Untergruppe Nachrichtendienst. Informationen an die Strafverfolgungsbehörden

ShortId
99.3412
Id
19993412
Updated
10.04.2024 10:36
Language
de
Title
Untergruppe Nachrichtendienst. Informationen an die Strafverfolgungsbehörden
AdditionalIndexing
gerichtliche Untersuchung;Nachrichtendienst;Informationsaustausch;Untergruppe Nachrichtendienst
1
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
  • L04K12010103, Informationsaustausch
  • L06K080403020101, Untergruppe Nachrichtendienst
  • L04K05040102, gerichtliche Untersuchung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>An Informationen über die Aktivitäten des Nachrichtendienstes besteht ein hohes öffentliches Interesse. Von offizieller Seite wird wiederholt angeführt, dass aus Gründen des Quellenschutzes nur beschränkt Informationen offengelegt werden können. Die Beantwortung der in der Interpellation gestellten Fragen lässt keine Rückschlüsse auf konkrete Quellen zu. Es gibt daher keinen Grund, die Beantwortung der Fragen zu verweigern.</p>
  • <p>Im Sinne vermehrter Transparenz soll der Öffentlichkeit ermöglicht werden, einzelne Produkte des Nachrichtendienstes via Internet kennenzulernen und zu nutzen. Im übrigen hat der Chef VBS eine Studienkommission unter der Leitung von alt Staatssekretär Edouard Brunner damit beauftragt, sämtliche Belange der UGND mit ihren Schnittstellen zu anderen Departementen zu analysieren und bis zum 15. Februar 2000 Bericht zu erstatten.</p><p>Zudem beabsichtigt der Bundesrat, seine Kontrollverantwortung verstärkt wahrzunehmen und sich dazu regelmässig über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten sowie über die Verwendung der finanziellen Mittel ins Bild zu setzen.</p><p>Die Fragen der Interpellantin werden wie folgt beantwortet:</p><p>1. Es werden keine Einrichtungen der Sektion Elektronische Aufklärung des VBS für die Überwachung im Bereich der Strafverfolgung genutzt und eingesetzt. Insbesondere erfolgt in der Schweiz keine Telefonüberwachung und keine Überwachung der Telefonnetze durch die Sektion Elektronische Aufklärung des VBS; dies ist im Fall von Strafverfolgungen grundsätzlich Sache der Netzprovider, die auf Antrag der Bundesanwaltschaft bzw. der kantonalen Behörden vom Dienst für besondere Aufgaben im Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation einen entsprechenden Auftrag erhalten. Seit der PUK EMD von 1992 wurde in etwa zwanzig Fällen den Strafverfolgungsbehörden auf der Stufe Bund, Kanton und Stadt technisches Material leihweise zur Verfügung gestellt. Personal der UGND gelangte nicht zum Einsatz.</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Strategische Nachrichtendienst nur sicherheitspolitisch bedeutsame Informationen aus dem Ausland beschafft, bewertet und verbreitet und der Armeenachrichtendienst erst bei einem Truppenaufgebot zum Assistenzdienst oder Aktivdienst zum Einsatz kommt (Beschaffung von Nachrichten im Inland, um die armeerelevante Lage darzustellen). Der Nachrichtendienst stellt den Strafverfolgungsbehörden somit keine Informationen zur Verfügung.</p><p>2. Der Einsatz von technischen Hilfsmitteln in einem Ermittlungsverfahren wird auf Antrag der Polizeiorgane durch einen Beschluss des Untersuchungsrichters bewilligt. Der Unterstabschef Nachrichtendienst entscheidet aufgrund dieses Beschlusses über die befristete, leihweise Abgabe des Materials seiner Untergruppe, der Unterstabschef Operationen über die befristete, leihweise Herausgabe des Materials des Militärischen Sicherheitsdienstes.</p><p>3. Je nach Zweck können Spezialvideo-Überwachungsanlagen, drahtgebundene und drahtlose Mikrofone (Funkmikrofone) mit den dazu nötigen Aufzeichnungsgeräten zum Einsatz gelangen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Bereits der GPK-Bericht bezüglich Telefonüberwachungen durch eidgenössische Stellen von 1992 bestätigte, dass Einrichtungen des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) - damals EMD - für Überwachungen im Bereich der zivilen Strafverfolgung genutzt werden. In eine ähnliche Richtung gehen Presseberichte, beispielsweise jener der "SonntagsZeitung" vom 29. August 1999. In wie vielen Fällen wurden Überwachungsanlagen oder Informationen der Untergruppe Nachrichtendienst (UGND)in Angelegenheiten der Strafverfolgung verwendet?</p><p>2. Wer entscheidet über den Einsatz von Mitteln und Informationen der UGND?</p><p>3. Welche Art von Gerätschaften kommt zum Einsatz?</p>
  • Untergruppe Nachrichtendienst. Informationen an die Strafverfolgungsbehörden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>An Informationen über die Aktivitäten des Nachrichtendienstes besteht ein hohes öffentliches Interesse. Von offizieller Seite wird wiederholt angeführt, dass aus Gründen des Quellenschutzes nur beschränkt Informationen offengelegt werden können. Die Beantwortung der in der Interpellation gestellten Fragen lässt keine Rückschlüsse auf konkrete Quellen zu. Es gibt daher keinen Grund, die Beantwortung der Fragen zu verweigern.</p>
    • <p>Im Sinne vermehrter Transparenz soll der Öffentlichkeit ermöglicht werden, einzelne Produkte des Nachrichtendienstes via Internet kennenzulernen und zu nutzen. Im übrigen hat der Chef VBS eine Studienkommission unter der Leitung von alt Staatssekretär Edouard Brunner damit beauftragt, sämtliche Belange der UGND mit ihren Schnittstellen zu anderen Departementen zu analysieren und bis zum 15. Februar 2000 Bericht zu erstatten.</p><p>Zudem beabsichtigt der Bundesrat, seine Kontrollverantwortung verstärkt wahrzunehmen und sich dazu regelmässig über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten sowie über die Verwendung der finanziellen Mittel ins Bild zu setzen.</p><p>Die Fragen der Interpellantin werden wie folgt beantwortet:</p><p>1. Es werden keine Einrichtungen der Sektion Elektronische Aufklärung des VBS für die Überwachung im Bereich der Strafverfolgung genutzt und eingesetzt. Insbesondere erfolgt in der Schweiz keine Telefonüberwachung und keine Überwachung der Telefonnetze durch die Sektion Elektronische Aufklärung des VBS; dies ist im Fall von Strafverfolgungen grundsätzlich Sache der Netzprovider, die auf Antrag der Bundesanwaltschaft bzw. der kantonalen Behörden vom Dienst für besondere Aufgaben im Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation einen entsprechenden Auftrag erhalten. Seit der PUK EMD von 1992 wurde in etwa zwanzig Fällen den Strafverfolgungsbehörden auf der Stufe Bund, Kanton und Stadt technisches Material leihweise zur Verfügung gestellt. Personal der UGND gelangte nicht zum Einsatz.</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Strategische Nachrichtendienst nur sicherheitspolitisch bedeutsame Informationen aus dem Ausland beschafft, bewertet und verbreitet und der Armeenachrichtendienst erst bei einem Truppenaufgebot zum Assistenzdienst oder Aktivdienst zum Einsatz kommt (Beschaffung von Nachrichten im Inland, um die armeerelevante Lage darzustellen). Der Nachrichtendienst stellt den Strafverfolgungsbehörden somit keine Informationen zur Verfügung.</p><p>2. Der Einsatz von technischen Hilfsmitteln in einem Ermittlungsverfahren wird auf Antrag der Polizeiorgane durch einen Beschluss des Untersuchungsrichters bewilligt. Der Unterstabschef Nachrichtendienst entscheidet aufgrund dieses Beschlusses über die befristete, leihweise Abgabe des Materials seiner Untergruppe, der Unterstabschef Operationen über die befristete, leihweise Herausgabe des Materials des Militärischen Sicherheitsdienstes.</p><p>3. Je nach Zweck können Spezialvideo-Überwachungsanlagen, drahtgebundene und drahtlose Mikrofone (Funkmikrofone) mit den dazu nötigen Aufzeichnungsgeräten zum Einsatz gelangen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Bereits der GPK-Bericht bezüglich Telefonüberwachungen durch eidgenössische Stellen von 1992 bestätigte, dass Einrichtungen des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) - damals EMD - für Überwachungen im Bereich der zivilen Strafverfolgung genutzt werden. In eine ähnliche Richtung gehen Presseberichte, beispielsweise jener der "SonntagsZeitung" vom 29. August 1999. In wie vielen Fällen wurden Überwachungsanlagen oder Informationen der Untergruppe Nachrichtendienst (UGND)in Angelegenheiten der Strafverfolgung verwendet?</p><p>2. Wer entscheidet über den Einsatz von Mitteln und Informationen der UGND?</p><p>3. Welche Art von Gerätschaften kommt zum Einsatz?</p>
    • Untergruppe Nachrichtendienst. Informationen an die Strafverfolgungsbehörden

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