Elektronische Überwachung im Auftrag der Untergruppe Nachrichtendienst

ShortId
99.3416
Id
19993416
Updated
10.04.2024 11:05
Language
de
Title
Elektronische Überwachung im Auftrag der Untergruppe Nachrichtendienst
AdditionalIndexing
ausländische Vertretung in der Schweiz;Nachrichtendienst;Informationsaustausch;Untergruppe Nachrichtendienst;Telefonüberwachung
1
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
  • L06K080403020101, Untergruppe Nachrichtendienst
  • L04K12010103, Informationsaustausch
  • L05K0403030304, Telefonüberwachung
  • L06K100201020101, ausländische Vertretung in der Schweiz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>An Informationen über die Aktivitäten des Nachrichtendienstes besteht ein hohes öffentliches Interesse. Von offizieller Seite wird wiederholt angeführt, dass aus Gründen des Quellenschutzes nur beschränkt Informationen offengelegt werden können. Die Beantwortung der in der Interpellation gestellten Fragen lässt keine Rückschlüsse auf konkrete Quellen zu. Es gibt daher keinen Grund, die Beantwortung der Fragen zu verweigern.</p>
  • <p>Im Sinne vermehrter Transparenz soll der Öffentlichkeit ermöglicht werden, einzelne Produkte des Nachrichtendienstes via Internet kennenzulernen und zu nutzen. Im übrigen hat der Chef des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) eine Studienkommission unter der Leitung von alt Staatssekretär Edouard Brunner damit beauftragt, sämtliche Belange der UGND mit ihren Schnittstellen zu anderen Departementen zu analysieren und bis zum 15. Februar 2000 Bericht zu erstatten.</p><p>Zudem beabsichtigt der Bundesrat, seine Kontrollverantwortung verstärkt wahrzunehmen und sich dazu regelmässig über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten sowie über die Verwendung der finanziellen Mittel ins Bild zu setzen.</p><p>Die Fragen der Interpellantin werden wie folgt beantwortet:</p><p>1. Die UGND ist Auftraggeberin für die Abteilung Elektronische Kriegführung der Untergruppe Führungsunterstützung. Die Erweiterung moderner Kommunikationsmittel zwingt unsere elektronische Aufklärung, Schritt zu halten. Zur Beschaffung von sicherheitspolitisch relevanten Informationen aus dem Ausland beantragte die UGND beim Bundesrat die Erweiterung des Erfassungsbereiches der strategischen elektronischen Aufklärung auf ausländische Satellitenverbindungen. Die Beschaffung und der Bau dieser Anlage, die Anstellung von Spezialisten und deren Ausbildung sind im Gange. Der erste operationelle Betrieb ist für Mitte 2000 geplant.</p><p>2. Die elektronische Aufklärung der Schweiz ist auf das strategische Umfeld ausgerichtet. Was die elektronische Aufklärung der Kommunikationsflüsse "aus der Schweiz/in die Schweiz" betrifft, ist technisch der Zugriff möglich. Die Auswahl und Weiterverarbeitung der erfassten Information erfolgt im Auftrag der UGND gemäss Artikel 99 des Militärgesetzes und unterliegt der parlamentarischen Kontrolle durch die Geschäftsprüfungsdelegation.</p><p>3. Durch das VBS werden keine elektronischen Aufklärungsmittel zur Überwachung des Kommunikationsverkehrs von Botschaften eingesetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. In diesem Jahr wurden die Überwachungskapazitäten der Abteilung Elektronische Kriegsführung deutlich ausgebaut. Welche Aktivitäten entwickelt die Abteilung Elektronische Kriegsführung in Zusammenarbeit mit der Untergruppe Nachrichtendienst (UGND)? Welche Informationen werden der UGND zur Verfügung gestellt?</p><p>2. In welchem Ausmass werden Kommunikationsflüsse "aus der Schweiz abgehend/in die Schweiz eingehend" überwacht?</p><p>3. Wird der Kommunikationsverkehr der Botschaften überwacht, wie es vor der PUK EMD der Fall war?</p>
  • Elektronische Überwachung im Auftrag der Untergruppe Nachrichtendienst
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>An Informationen über die Aktivitäten des Nachrichtendienstes besteht ein hohes öffentliches Interesse. Von offizieller Seite wird wiederholt angeführt, dass aus Gründen des Quellenschutzes nur beschränkt Informationen offengelegt werden können. Die Beantwortung der in der Interpellation gestellten Fragen lässt keine Rückschlüsse auf konkrete Quellen zu. Es gibt daher keinen Grund, die Beantwortung der Fragen zu verweigern.</p>
    • <p>Im Sinne vermehrter Transparenz soll der Öffentlichkeit ermöglicht werden, einzelne Produkte des Nachrichtendienstes via Internet kennenzulernen und zu nutzen. Im übrigen hat der Chef des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) eine Studienkommission unter der Leitung von alt Staatssekretär Edouard Brunner damit beauftragt, sämtliche Belange der UGND mit ihren Schnittstellen zu anderen Departementen zu analysieren und bis zum 15. Februar 2000 Bericht zu erstatten.</p><p>Zudem beabsichtigt der Bundesrat, seine Kontrollverantwortung verstärkt wahrzunehmen und sich dazu regelmässig über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten sowie über die Verwendung der finanziellen Mittel ins Bild zu setzen.</p><p>Die Fragen der Interpellantin werden wie folgt beantwortet:</p><p>1. Die UGND ist Auftraggeberin für die Abteilung Elektronische Kriegführung der Untergruppe Führungsunterstützung. Die Erweiterung moderner Kommunikationsmittel zwingt unsere elektronische Aufklärung, Schritt zu halten. Zur Beschaffung von sicherheitspolitisch relevanten Informationen aus dem Ausland beantragte die UGND beim Bundesrat die Erweiterung des Erfassungsbereiches der strategischen elektronischen Aufklärung auf ausländische Satellitenverbindungen. Die Beschaffung und der Bau dieser Anlage, die Anstellung von Spezialisten und deren Ausbildung sind im Gange. Der erste operationelle Betrieb ist für Mitte 2000 geplant.</p><p>2. Die elektronische Aufklärung der Schweiz ist auf das strategische Umfeld ausgerichtet. Was die elektronische Aufklärung der Kommunikationsflüsse "aus der Schweiz/in die Schweiz" betrifft, ist technisch der Zugriff möglich. Die Auswahl und Weiterverarbeitung der erfassten Information erfolgt im Auftrag der UGND gemäss Artikel 99 des Militärgesetzes und unterliegt der parlamentarischen Kontrolle durch die Geschäftsprüfungsdelegation.</p><p>3. Durch das VBS werden keine elektronischen Aufklärungsmittel zur Überwachung des Kommunikationsverkehrs von Botschaften eingesetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. In diesem Jahr wurden die Überwachungskapazitäten der Abteilung Elektronische Kriegsführung deutlich ausgebaut. Welche Aktivitäten entwickelt die Abteilung Elektronische Kriegsführung in Zusammenarbeit mit der Untergruppe Nachrichtendienst (UGND)? Welche Informationen werden der UGND zur Verfügung gestellt?</p><p>2. In welchem Ausmass werden Kommunikationsflüsse "aus der Schweiz abgehend/in die Schweiz eingehend" überwacht?</p><p>3. Wird der Kommunikationsverkehr der Botschaften überwacht, wie es vor der PUK EMD der Fall war?</p>
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