Blackbox für Automobile

ShortId
99.3422
Id
19993422
Updated
25.06.2025 02:20
Language
de
Title
Blackbox für Automobile
AdditionalIndexing
Messgerät;Fahrzeugausrüstung;Sicherheit im Strassenverkehr;Verkehrsunfall
1
  • L04K18010401, Fahrzeugausrüstung
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L05K1802020302, Verkehrsunfall
  • L05K0705020502, Messgerät
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>UDS messen die Bewegungen eines Fahrzeugs nach einem Unfall und nehmen die elektronischen Signale auf. RWS registrieren laufend die Fahrbewegungen und die elektronischen Signale des Fahrzeugs für einige hundert Meter Fahrstrecke, die Daten werden fortlaufend gelöscht. UDS und RWS eignen sich deshalb für die Abklärung der Unfallursachen und des Unfallhergangs, weil z. B. Geschwindigkeit, Betätigung der Bremsen oder Betätigung der Blinker für die entscheidenden Momente festgehalten werden. UDS und RWS können somit teure, klassische kriminaltechnische Methoden, die überdies nicht immer anwendbar sind, ergänzen oder ersetzen. Sie erlauben eine bessere Feststellung des Sachverhaltes und können teure Expertisen und Gegenexpertisen überflüssig machen. Dadurch wird auch die Justiz entlastet.</p><p>Eine Kombination von UDS und RWS könnte relativ kostengünstig (weniger als 1000 Franken, also durchaus vergleichbar mit einer Klimaanlage, die heute zum Normalstandard gehört) hergestellt werden, sofern grössere Serien produziert werden könnten. Die Vorteile liegen auf der Hand:</p><p>- Die Prozessgegner können auf teure Expertisen verzichten, was z. B. zur Reduktion von Haftpflichtprämien beitragen würde, da die Expertisekosten heute vielfach von den Versicherungen getragen werden müssen.</p><p>- Die Öffentlichkeit wird im Bereich des Verkehrsstrafrechtes durch eine Vereinfachung der Voruntersuchung und eine Verkürzung des Hauptverfahrens entlastet (die auferlegten Gerichtskosten decken in den wenigsten Fällen die vollen Kosten des Justizapparates).</p><p>- Auch die Zivilverfahren werden vereinfacht.</p><p>- Die Rechtssicherheit wird erhöht.</p><p>- Das Vorhandensein solcher Geräte könnte präventiv gegen Fahrexzesse wirken.</p><p>Die Mehrkosten, die dem Autokäufer durch den Einbau des Gerätes entstehen, dürften durch die Kosteneinsparungen bei den Versicherungen und entsprechende Prämienreduktion weitgehend ausgeglichen werden. Zugleich stellen diese Geräte auch einen Schutz vor ungerechtfertigten Anschuldigungen dar. Das Mehr an Verkehrssicherheit und die Einsparungen der Öffentlichkeit würden somit einen Nettogewinn darstellen.</p><p>Die Geräte sind nicht als "mitfahrende Polizisten" verwendbar, die jeden Verstoss gegen die Verkehrsregeln registrieren und zu Bussen führen, weil jeweils nur das Fahrverhalten unmittelbar vor und nach einem Unfall dokumentiert wird. Die Angst vor dem "Überwachungsstaat" ist somit unbegründet.</p><p>Obwohl sich eine generelle Pflicht zur Ausrüstung von Neuwagen mit UDS/RWS vertreten liesse, wäre zu prüfen, ob diese eingeführt werden soll oder ob diese Geräte nicht z. B. nur für besonders leistungsstarke Fahrzeuge oder nur für Fahrer, die bereits wegen gravierenden Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz verurteilt wurden, obligatorisch erklärt werden soll. Die Verkehrsministerkonferenz der BRD befürwortete bereits 1994 eine allgemeine Einbaupflicht.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob der Einbau von Unfalldaten- (UDS) und/oder Restwegschreibern (RWS) für Automobile oder bestimmte Kategorien von Automobilen oder Fahrern obligatorisch erklärt werden sollte.</p>
  • Blackbox für Automobile
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>UDS messen die Bewegungen eines Fahrzeugs nach einem Unfall und nehmen die elektronischen Signale auf. RWS registrieren laufend die Fahrbewegungen und die elektronischen Signale des Fahrzeugs für einige hundert Meter Fahrstrecke, die Daten werden fortlaufend gelöscht. UDS und RWS eignen sich deshalb für die Abklärung der Unfallursachen und des Unfallhergangs, weil z. B. Geschwindigkeit, Betätigung der Bremsen oder Betätigung der Blinker für die entscheidenden Momente festgehalten werden. UDS und RWS können somit teure, klassische kriminaltechnische Methoden, die überdies nicht immer anwendbar sind, ergänzen oder ersetzen. Sie erlauben eine bessere Feststellung des Sachverhaltes und können teure Expertisen und Gegenexpertisen überflüssig machen. Dadurch wird auch die Justiz entlastet.</p><p>Eine Kombination von UDS und RWS könnte relativ kostengünstig (weniger als 1000 Franken, also durchaus vergleichbar mit einer Klimaanlage, die heute zum Normalstandard gehört) hergestellt werden, sofern grössere Serien produziert werden könnten. Die Vorteile liegen auf der Hand:</p><p>- Die Prozessgegner können auf teure Expertisen verzichten, was z. B. zur Reduktion von Haftpflichtprämien beitragen würde, da die Expertisekosten heute vielfach von den Versicherungen getragen werden müssen.</p><p>- Die Öffentlichkeit wird im Bereich des Verkehrsstrafrechtes durch eine Vereinfachung der Voruntersuchung und eine Verkürzung des Hauptverfahrens entlastet (die auferlegten Gerichtskosten decken in den wenigsten Fällen die vollen Kosten des Justizapparates).</p><p>- Auch die Zivilverfahren werden vereinfacht.</p><p>- Die Rechtssicherheit wird erhöht.</p><p>- Das Vorhandensein solcher Geräte könnte präventiv gegen Fahrexzesse wirken.</p><p>Die Mehrkosten, die dem Autokäufer durch den Einbau des Gerätes entstehen, dürften durch die Kosteneinsparungen bei den Versicherungen und entsprechende Prämienreduktion weitgehend ausgeglichen werden. Zugleich stellen diese Geräte auch einen Schutz vor ungerechtfertigten Anschuldigungen dar. Das Mehr an Verkehrssicherheit und die Einsparungen der Öffentlichkeit würden somit einen Nettogewinn darstellen.</p><p>Die Geräte sind nicht als "mitfahrende Polizisten" verwendbar, die jeden Verstoss gegen die Verkehrsregeln registrieren und zu Bussen führen, weil jeweils nur das Fahrverhalten unmittelbar vor und nach einem Unfall dokumentiert wird. Die Angst vor dem "Überwachungsstaat" ist somit unbegründet.</p><p>Obwohl sich eine generelle Pflicht zur Ausrüstung von Neuwagen mit UDS/RWS vertreten liesse, wäre zu prüfen, ob diese eingeführt werden soll oder ob diese Geräte nicht z. B. nur für besonders leistungsstarke Fahrzeuge oder nur für Fahrer, die bereits wegen gravierenden Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz verurteilt wurden, obligatorisch erklärt werden soll. Die Verkehrsministerkonferenz der BRD befürwortete bereits 1994 eine allgemeine Einbaupflicht.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob der Einbau von Unfalldaten- (UDS) und/oder Restwegschreibern (RWS) für Automobile oder bestimmte Kategorien von Automobilen oder Fahrern obligatorisch erklärt werden sollte.</p>
    • Blackbox für Automobile

Back to List