Auskünfte zu Telefonüberwachungen

ShortId
99.3427
Id
19993427
Updated
10.04.2024 09:23
Language
de
Title
Auskünfte zu Telefonüberwachungen
AdditionalIndexing
Informationsverbreitung;Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis;Telefonüberwachung
1
  • L05K0403030304, Telefonüberwachung
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L05K0502050101, Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Überwachung der privaten Kommunikation ist ein schwerwiegender Eingriff in die persönliche Freiheit. In der Schweiz wie auch in anderen Staaten mit einem vergleichbaren Sozial- und Rechtssystem haben die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden in den vergangenen Jahren mehr und mehr zu diesem Mittel gegriffen. Für eine Reform der rechtlichen Grundlagen dieser Überwachungsmassnahmen bedarf es dringend grundlegender Informationen, u. a. statistischer Art, damit das Parlament in seinen Überlegungen nicht an der Realität vorbei legiferiert.</p>
  • <p>Seit dem 1. Januar 1998 ist dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation der Dienst für Besondere Aufgaben (DBA) angegliedert. Der Aufbau des Dienstes ist eine Folge der Liberalisierung des Fernmeldemarktes: Da die Swisscom nicht mehr einzige Anbieterin von Fernmeldedienstleistungen war, brauchte es eine neue Dienststelle, die als administrative und technische Verbindungs- und Koordinationsstelle zwischen den kantonalen bzw. eidgenössischen Untersuchungsbehörden und den Anbieterinnen funktioniert.</p><p>1. Da der DBA seine Tätigkeit erst am 1. Januar 1998 aufgenommen hat, sind nur Zahlen für das Jahr 1998 vorhanden. Im genannten Jahr wurden von kantonalen und eidgenössischen Behörden insgesamt 2138 Anordnungen für die Überwachung des Fernmeldeverkehrs getroffen.</p><p>2. Der DBA hat grundsätzlich nicht die Kompetenz, Anordnungen der zuständigen kantonalen und eigenössischen Behörden betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldverkehrs zurückzuweisen. Die Anzahl der Anordnungen, die von den für die Genehmigung zuständigen Gerichtsinstanzen zurückgewiesen wurden, ist dem DBA nicht bekannt, weil keine entsprechende Statistik geführt wird.</p><p>3. Auf Grund der geschilderten Funktion des DBA verfügt dieser diesbezüglich über keine Statistik. Es sind die kantonalen Behörden, die gestützt auf die anwendbaren kantonalen Strafprozessordnungen die Dauer einer Überwachung im Einzelfall anordnen. Auf Bundesebene wenden die eidgenössischen Behörden die entsprechenden Bestimmungen des Bundesstrafprozesses an, die eine Maximaldauer von sechs Monaten, mit Verlängerungsmöglichkeit um jeweils (höchstens) sechs weitere Monate vorsehen.</p><p>4. Die Anzahl der Telefon- bzw. sonstigen Anschlüsse, die von Anordnungen betroffen waren, werden vom DBA nicht statistisch erfasst. Registriert werden die gestellten Gesuche, die aber auch mehrere Anschlüsse umfassen können. Der weit überwiegende Teil der angeordneten Massnahmen (über 95 Prozent) werden von den kantonalen Behörden angeordnet. Die Bundesbehörden haben 90 Eingriffe angeordnet.</p><p>5.-7. Der DBA verfügt diesbezüglich über keine Statistik. Darüber Auskunft geben können einzig die zuständigen Untersuchungsbehörden.</p><p>8. Im Jahre 1998 wurde seitens der Untersuchungsbehörden in 1951 Fällen die Massnahme der rückwirkenden Teilnehmerinnen- und Teilnehmeridentifikation angeordnet. Vergleicht man diese Zahl mit der Zahl der insgesamt getroffenen Anordnungen unter Ziffer 1, stellt man fest, dass die Massnahme der rückwirkenden Teilnehmerinnen- und Teilnehmeridentifikation die grosse Mehrheit der Eingriffe darstellt.</p><p>9. Die angeordneten Massnahmen betrafen zu 33 Prozent Fälle wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz, zu 17 Prozent Delikte gegen das Vermögen, zu 9 Prozent Delikte gegen Leib und Leben und zu 41 Prozent Delikte aus den Bereichen Falschgeld, Sprengstoff, Menschenhandel, Mitgliedschaft bei einer kriminellen Vereinigung, Brandstiftung, Nötigung und Erpressung. </p><p>10. Der DBA verfügt nicht über eine Übersicht über die Kosten der Überwachungsmassnahmen, aufgeschlüsselt nach Bund und den einzelnen Kantonen. Der DBA verrechnete den Kantonen 1998 insgesamt 8,6 Millionen Franken. Darin nicht eingeschlossen ist der Aufwand der kantonalen und eidgenössischen Strafverfolgungsbehörden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Jahre 1997 hat der Bundesrat letztmalig Zahlen über Telefonüberwachungen vorgelegt. Diese betrafen die Jahre bis 1996. Obwohl nur die Anordnungen ausgewiesen wurden, zeigte sich ein kontinuierlicher Anstieg der Überwachungen seit Anfang der Neunzigerjahre.</p><p>Mittlerweile ist ein spezieller Dienst eingerichtet worden, der es ermöglicht, wesentlich genaueres Zahlenmaterial vorzulegen. Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Wie oft ordneten die Strafverfolgungsorgane des Bundes und der einzelnen Kantone 1997 und 1998 Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis an?</p><p>2. Wie viele Anordnungen wurden von den für die Genehmigung zuständigen Richterinnen und Richtern zurückgewiesen?</p><p>3. In wie vielen Fällen handelt es sich dabei um Verlängerungen bereits bestehender Überwachungen? Wie oft wurden diese Anordnungen verlängert?</p><p>4. Wie viele Telefon- bzw. sonstige Anschlüsse waren von diesen Anordnungen, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Kantonen und den verschiedenen Strafverfolgungsorganen des Bundes, betroffen?</p><p>5. Wie viele Drittpersonen wurden in die Überwachung einbezogen?</p><p>6. In wie vielen Fällen betrafen die Überwachungen Trägerinnen und Träger von Berufsgeheimnissen?</p><p>7. In wie vielen Fällen wurden öffentliche Telefonzellen überwacht?</p><p>8. In wie vielen Fällen wurde zum Mittel der rückwirkenden Teilnehmerinnen- und Teilnehmeridentifizierung gegriffen?</p><p>9. Wie gliedern sich die einzelnen Überwachungsmassnahmen nach Deliktsbereichen auf?</p><p>10. Wie hoch waren die Kosten der Überwachungen für die einzelnen Kantone sowie für die Strafverfolgungsorgane des Bundes?</p>
  • Auskünfte zu Telefonüberwachungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Überwachung der privaten Kommunikation ist ein schwerwiegender Eingriff in die persönliche Freiheit. In der Schweiz wie auch in anderen Staaten mit einem vergleichbaren Sozial- und Rechtssystem haben die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden in den vergangenen Jahren mehr und mehr zu diesem Mittel gegriffen. Für eine Reform der rechtlichen Grundlagen dieser Überwachungsmassnahmen bedarf es dringend grundlegender Informationen, u. a. statistischer Art, damit das Parlament in seinen Überlegungen nicht an der Realität vorbei legiferiert.</p>
    • <p>Seit dem 1. Januar 1998 ist dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation der Dienst für Besondere Aufgaben (DBA) angegliedert. Der Aufbau des Dienstes ist eine Folge der Liberalisierung des Fernmeldemarktes: Da die Swisscom nicht mehr einzige Anbieterin von Fernmeldedienstleistungen war, brauchte es eine neue Dienststelle, die als administrative und technische Verbindungs- und Koordinationsstelle zwischen den kantonalen bzw. eidgenössischen Untersuchungsbehörden und den Anbieterinnen funktioniert.</p><p>1. Da der DBA seine Tätigkeit erst am 1. Januar 1998 aufgenommen hat, sind nur Zahlen für das Jahr 1998 vorhanden. Im genannten Jahr wurden von kantonalen und eidgenössischen Behörden insgesamt 2138 Anordnungen für die Überwachung des Fernmeldeverkehrs getroffen.</p><p>2. Der DBA hat grundsätzlich nicht die Kompetenz, Anordnungen der zuständigen kantonalen und eigenössischen Behörden betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldverkehrs zurückzuweisen. Die Anzahl der Anordnungen, die von den für die Genehmigung zuständigen Gerichtsinstanzen zurückgewiesen wurden, ist dem DBA nicht bekannt, weil keine entsprechende Statistik geführt wird.</p><p>3. Auf Grund der geschilderten Funktion des DBA verfügt dieser diesbezüglich über keine Statistik. Es sind die kantonalen Behörden, die gestützt auf die anwendbaren kantonalen Strafprozessordnungen die Dauer einer Überwachung im Einzelfall anordnen. Auf Bundesebene wenden die eidgenössischen Behörden die entsprechenden Bestimmungen des Bundesstrafprozesses an, die eine Maximaldauer von sechs Monaten, mit Verlängerungsmöglichkeit um jeweils (höchstens) sechs weitere Monate vorsehen.</p><p>4. Die Anzahl der Telefon- bzw. sonstigen Anschlüsse, die von Anordnungen betroffen waren, werden vom DBA nicht statistisch erfasst. Registriert werden die gestellten Gesuche, die aber auch mehrere Anschlüsse umfassen können. Der weit überwiegende Teil der angeordneten Massnahmen (über 95 Prozent) werden von den kantonalen Behörden angeordnet. Die Bundesbehörden haben 90 Eingriffe angeordnet.</p><p>5.-7. Der DBA verfügt diesbezüglich über keine Statistik. Darüber Auskunft geben können einzig die zuständigen Untersuchungsbehörden.</p><p>8. Im Jahre 1998 wurde seitens der Untersuchungsbehörden in 1951 Fällen die Massnahme der rückwirkenden Teilnehmerinnen- und Teilnehmeridentifikation angeordnet. Vergleicht man diese Zahl mit der Zahl der insgesamt getroffenen Anordnungen unter Ziffer 1, stellt man fest, dass die Massnahme der rückwirkenden Teilnehmerinnen- und Teilnehmeridentifikation die grosse Mehrheit der Eingriffe darstellt.</p><p>9. Die angeordneten Massnahmen betrafen zu 33 Prozent Fälle wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz, zu 17 Prozent Delikte gegen das Vermögen, zu 9 Prozent Delikte gegen Leib und Leben und zu 41 Prozent Delikte aus den Bereichen Falschgeld, Sprengstoff, Menschenhandel, Mitgliedschaft bei einer kriminellen Vereinigung, Brandstiftung, Nötigung und Erpressung. </p><p>10. Der DBA verfügt nicht über eine Übersicht über die Kosten der Überwachungsmassnahmen, aufgeschlüsselt nach Bund und den einzelnen Kantonen. Der DBA verrechnete den Kantonen 1998 insgesamt 8,6 Millionen Franken. Darin nicht eingeschlossen ist der Aufwand der kantonalen und eidgenössischen Strafverfolgungsbehörden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Jahre 1997 hat der Bundesrat letztmalig Zahlen über Telefonüberwachungen vorgelegt. Diese betrafen die Jahre bis 1996. Obwohl nur die Anordnungen ausgewiesen wurden, zeigte sich ein kontinuierlicher Anstieg der Überwachungen seit Anfang der Neunzigerjahre.</p><p>Mittlerweile ist ein spezieller Dienst eingerichtet worden, der es ermöglicht, wesentlich genaueres Zahlenmaterial vorzulegen. Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Wie oft ordneten die Strafverfolgungsorgane des Bundes und der einzelnen Kantone 1997 und 1998 Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis an?</p><p>2. Wie viele Anordnungen wurden von den für die Genehmigung zuständigen Richterinnen und Richtern zurückgewiesen?</p><p>3. In wie vielen Fällen handelt es sich dabei um Verlängerungen bereits bestehender Überwachungen? Wie oft wurden diese Anordnungen verlängert?</p><p>4. Wie viele Telefon- bzw. sonstige Anschlüsse waren von diesen Anordnungen, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Kantonen und den verschiedenen Strafverfolgungsorganen des Bundes, betroffen?</p><p>5. Wie viele Drittpersonen wurden in die Überwachung einbezogen?</p><p>6. In wie vielen Fällen betrafen die Überwachungen Trägerinnen und Träger von Berufsgeheimnissen?</p><p>7. In wie vielen Fällen wurden öffentliche Telefonzellen überwacht?</p><p>8. In wie vielen Fällen wurde zum Mittel der rückwirkenden Teilnehmerinnen- und Teilnehmeridentifizierung gegriffen?</p><p>9. Wie gliedern sich die einzelnen Überwachungsmassnahmen nach Deliktsbereichen auf?</p><p>10. Wie hoch waren die Kosten der Überwachungen für die einzelnen Kantone sowie für die Strafverfolgungsorgane des Bundes?</p>
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