Sicherheit auf Fussgängerstreifen

ShortId
99.3435
Id
19993435
Updated
10.04.2024 08:59
Language
de
Title
Sicherheit auf Fussgängerstreifen
AdditionalIndexing
Fussweg;Fussgänger/in;Sicherheit im Strassenverkehr
1
  • L06K180102010102, Fussgänger/in
  • L05K0102040701, Fussweg
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Zahl der auf Fussgängerstreifen getöteten und verletzten Menschen hat 1998 stark zugenommen. Im Jahre 1997 waren noch 29 Tote auf Fussgängerstreifen zu beklagen, im Jahre 1998 bereits 50; auch die Zahl der Verletzten stieg von 987 (1997) auf 1021 (1998).</p><p>Eine der Hauptursachen für diese Zunahme liegt gemäss Fachleuten offensichtlich darin, dass sich die Verkehrsteilnehmer auf Trottoir und Strasse noch zu wenig an die neuen Verkehrsregeln mit dem Vortrittsrecht des Fussgängers gewöhnt haben. Vor allem die jüngsten und ältesten Fussgänger geben zu wenig deutlich zu erkennen, dass sie die Strasse überqueren wollen, und die Autofahrer sind zu wenig auf die spezielle Situation sensibilisiert. Besonders in der Nacht sind Fussgängerstreifen für Autofahrer oft erst zu spät erkennbar.</p><p>Eine Gemeinschaftskampagne unter der Leitung der bfu, die vom Fonds für Verkehrssicherheit finanziert wird, soll die Sicherheit am Fussgängerstreifen verbessern. Dies allein genügt aber nicht. Ins Auge gefasst werden sollten auch Massnahmen zur rechtzeitigen Erkennung der Fussgängerstreifen für die Automobilisten. Technisch kann die Aufmerksamkeit des Automobilisten vor Fussgängerstreifen mit einfachen und kostengünstigen Mitteln erhöht werden. Damit deren Finanzierung sichergestellt werden kann, wäre eine Änderung der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen (z. B. Mineralölsteuergesetz) notwendig.</p>
  • <p>Die neue Regelung des Vortrittsrechtes der Fussgängerinnen und Fussgänger auf Streifen wurde 1994 in Kraft gesetzt. Sie wurde durch Behörden, Organisationen, Verbände und Medien mit grossem Aufwand publik gemacht. In der Folge war ein deutlicher Anstieg des Beachtungsgrades des Fussgängervortrittes durch die Fahrzeuglenker festzustellen. Nach einer ersten Zunahme der Unfälle kurz nach Einführung der neuen Bestimmungen konnte auch in diesem Bereich eine markante Verbesserung verzeichnet werden. Die positive Bilanz wurde allerdings 1998 wieder getrübt. Die vom UVEK mit der Analyse der Unfallentwicklung beauftragte Expertengruppe "Verkehrssicherheit" des Bundesamtes für Strassen kam in ihrem Bericht zum Schluss, dass alleine auf der Grundlage der 1998 tödlich verlaufenen Unfälle die Zunahme gegenüber dem Vorjahr nicht begründbar ist. Eine Trendumkehr ist daraus jedoch nicht herauszulesen, eher könnte es sich dabei um einen statistischen Ausreisser handeln. Die Expertengruppe schlägt indessen vor, einerseits den Beachtungsgrad der aktuellen Fussgängerregelung durch neuerliche Kampagnen sowie gezielte Polizeiaktivitäten weiter zu erhöhen und andererseits die Erkennbarkeit bestehender Fussgängerstreifen durch geeignete Massnahmen zu verbessern. Beide Empfehlungen werden bereits heute aktiv an die Hand genommen. Namentlich ist die Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute daran, die Normen betreffend Planung, Projektierung und Ausrüstung von Fussgängerquerungen (vor allem Fussgängerstreifen) neu zu erarbeiten bzw. zu revidieren.</p><p>Die bauliche Gestaltung, die Signalisation, die Beleuchtung usw. vermögen in der Tat die Verkehrssicherheit zu verbessern. Die Finanzierung dieser Massnahmen obliegt dem jeweiligen Werkeigentümer, also den Kantonen und den Gemeinden. Für eine Mitfinanzierung des Bundes müsste zunächst die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, was gerade Gegenstand des Vorstosses ist. Hierzu bieten sich das Bundesgesetz vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG) und das Unfallverhütungsbeitragsgesetz an: </p><p>- Über das MinVG finanziert der Bund den Grossteil der Aufwendungen für die Nationalstrassen, leistet Beiträge an ein Netz subventionsberechtigter Hauptstrassen und unterstützt weitere werkgebundene Vorhaben (Verkehrstrennungs-, Umweltschutz-, Landschaftsschutzmassnahmen, Schutzbauten gegen Naturgewalten usw.). Neben dem Anteil des Bundes an die Nationalstrassen handelt es sich dabei um bedeutende Subventionstitel. Im Rahmen des Projektes "Neuer Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen" wird nun eine Entflechtung der Aufgaben und Finanzströme angestrebt. Danach werden sogar bei den Hauptstrassen nur mehr Grossprojekte eine Verbundaufgabe bleiben, während die anderen Hauptstrassenprojekte und alle übrigen werkgebundenen Subventionstitel abgeschafft werden und die entsprechenden Aufgaben in die alleinige Verantwortung der Kantone übergeben. Die Einführung eines neuen, zumal finanziell eher unbedeutenden Subventionstatbestandes würde den Absichten des erwähnten Projektes völlig entgegenlaufen.</p><p>- Das Unfallverhütungsbeitragsgesetz beruht auf dem Gedanken der Kausalabgabe nach Gefährdungsprinzip: Wer ein Motorfahrzeug in Verkehr setzt, schafft Gefahren und soll deshalb nicht nur allfällige Schäden decken, sondern darüber hinaus auch einen Beitrag zur Gefahrenvermeidung, d. h. an die Unfallverhütung leisten. Das kann aber nicht so weit gehen, dass sich der Halter an den Kosten der Infrastruktur beteiligen muss. Diese Aufgabe obliegt dem Werkeigentümer. Die Finanzierung von technischen Massnahmen auf Fussgängerstreifen über den Fonds für Verkehrssicherheit würde einen klaren Bruch mit dem heutigen Gesetzeszweck darstellen und zudem die finanziellen Mittel des Fonds bei weitem sprengen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und allenfalls zu entscheiden, dem Parlament die gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich finanzieller Unterstützung und Beiträge für die Sicherheit auf Fussgängerstreifen auf Kantons- und Gemeindestrassen vorzulegen.</p>
  • Sicherheit auf Fussgängerstreifen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Zahl der auf Fussgängerstreifen getöteten und verletzten Menschen hat 1998 stark zugenommen. Im Jahre 1997 waren noch 29 Tote auf Fussgängerstreifen zu beklagen, im Jahre 1998 bereits 50; auch die Zahl der Verletzten stieg von 987 (1997) auf 1021 (1998).</p><p>Eine der Hauptursachen für diese Zunahme liegt gemäss Fachleuten offensichtlich darin, dass sich die Verkehrsteilnehmer auf Trottoir und Strasse noch zu wenig an die neuen Verkehrsregeln mit dem Vortrittsrecht des Fussgängers gewöhnt haben. Vor allem die jüngsten und ältesten Fussgänger geben zu wenig deutlich zu erkennen, dass sie die Strasse überqueren wollen, und die Autofahrer sind zu wenig auf die spezielle Situation sensibilisiert. Besonders in der Nacht sind Fussgängerstreifen für Autofahrer oft erst zu spät erkennbar.</p><p>Eine Gemeinschaftskampagne unter der Leitung der bfu, die vom Fonds für Verkehrssicherheit finanziert wird, soll die Sicherheit am Fussgängerstreifen verbessern. Dies allein genügt aber nicht. Ins Auge gefasst werden sollten auch Massnahmen zur rechtzeitigen Erkennung der Fussgängerstreifen für die Automobilisten. Technisch kann die Aufmerksamkeit des Automobilisten vor Fussgängerstreifen mit einfachen und kostengünstigen Mitteln erhöht werden. Damit deren Finanzierung sichergestellt werden kann, wäre eine Änderung der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen (z. B. Mineralölsteuergesetz) notwendig.</p>
    • <p>Die neue Regelung des Vortrittsrechtes der Fussgängerinnen und Fussgänger auf Streifen wurde 1994 in Kraft gesetzt. Sie wurde durch Behörden, Organisationen, Verbände und Medien mit grossem Aufwand publik gemacht. In der Folge war ein deutlicher Anstieg des Beachtungsgrades des Fussgängervortrittes durch die Fahrzeuglenker festzustellen. Nach einer ersten Zunahme der Unfälle kurz nach Einführung der neuen Bestimmungen konnte auch in diesem Bereich eine markante Verbesserung verzeichnet werden. Die positive Bilanz wurde allerdings 1998 wieder getrübt. Die vom UVEK mit der Analyse der Unfallentwicklung beauftragte Expertengruppe "Verkehrssicherheit" des Bundesamtes für Strassen kam in ihrem Bericht zum Schluss, dass alleine auf der Grundlage der 1998 tödlich verlaufenen Unfälle die Zunahme gegenüber dem Vorjahr nicht begründbar ist. Eine Trendumkehr ist daraus jedoch nicht herauszulesen, eher könnte es sich dabei um einen statistischen Ausreisser handeln. Die Expertengruppe schlägt indessen vor, einerseits den Beachtungsgrad der aktuellen Fussgängerregelung durch neuerliche Kampagnen sowie gezielte Polizeiaktivitäten weiter zu erhöhen und andererseits die Erkennbarkeit bestehender Fussgängerstreifen durch geeignete Massnahmen zu verbessern. Beide Empfehlungen werden bereits heute aktiv an die Hand genommen. Namentlich ist die Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute daran, die Normen betreffend Planung, Projektierung und Ausrüstung von Fussgängerquerungen (vor allem Fussgängerstreifen) neu zu erarbeiten bzw. zu revidieren.</p><p>Die bauliche Gestaltung, die Signalisation, die Beleuchtung usw. vermögen in der Tat die Verkehrssicherheit zu verbessern. Die Finanzierung dieser Massnahmen obliegt dem jeweiligen Werkeigentümer, also den Kantonen und den Gemeinden. Für eine Mitfinanzierung des Bundes müsste zunächst die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, was gerade Gegenstand des Vorstosses ist. Hierzu bieten sich das Bundesgesetz vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG) und das Unfallverhütungsbeitragsgesetz an: </p><p>- Über das MinVG finanziert der Bund den Grossteil der Aufwendungen für die Nationalstrassen, leistet Beiträge an ein Netz subventionsberechtigter Hauptstrassen und unterstützt weitere werkgebundene Vorhaben (Verkehrstrennungs-, Umweltschutz-, Landschaftsschutzmassnahmen, Schutzbauten gegen Naturgewalten usw.). Neben dem Anteil des Bundes an die Nationalstrassen handelt es sich dabei um bedeutende Subventionstitel. Im Rahmen des Projektes "Neuer Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen" wird nun eine Entflechtung der Aufgaben und Finanzströme angestrebt. Danach werden sogar bei den Hauptstrassen nur mehr Grossprojekte eine Verbundaufgabe bleiben, während die anderen Hauptstrassenprojekte und alle übrigen werkgebundenen Subventionstitel abgeschafft werden und die entsprechenden Aufgaben in die alleinige Verantwortung der Kantone übergeben. Die Einführung eines neuen, zumal finanziell eher unbedeutenden Subventionstatbestandes würde den Absichten des erwähnten Projektes völlig entgegenlaufen.</p><p>- Das Unfallverhütungsbeitragsgesetz beruht auf dem Gedanken der Kausalabgabe nach Gefährdungsprinzip: Wer ein Motorfahrzeug in Verkehr setzt, schafft Gefahren und soll deshalb nicht nur allfällige Schäden decken, sondern darüber hinaus auch einen Beitrag zur Gefahrenvermeidung, d. h. an die Unfallverhütung leisten. Das kann aber nicht so weit gehen, dass sich der Halter an den Kosten der Infrastruktur beteiligen muss. Diese Aufgabe obliegt dem Werkeigentümer. Die Finanzierung von technischen Massnahmen auf Fussgängerstreifen über den Fonds für Verkehrssicherheit würde einen klaren Bruch mit dem heutigen Gesetzeszweck darstellen und zudem die finanziellen Mittel des Fonds bei weitem sprengen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und allenfalls zu entscheiden, dem Parlament die gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich finanzieller Unterstützung und Beiträge für die Sicherheit auf Fussgängerstreifen auf Kantons- und Gemeindestrassen vorzulegen.</p>
    • Sicherheit auf Fussgängerstreifen

Back to List