Ausbau des Gubristtunnels auf 6 Spuren

ShortId
99.3446
Id
19993446
Updated
14.11.2025 07:21
Language
de
Title
Ausbau des Gubristtunnels auf 6 Spuren
AdditionalIndexing
Autobahn;Nationalstrassenbau;Zürich (Kanton)
1
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L05K0301010123, Zürich (Kanton)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bereits 1994 hat die im Auftrag des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes erstellte Studie "Kapazitätsgrenzen des schweizerischen Nationalstrassennetzes" die Nordumfahrung von Zürich mit dem Gubristtunnel als "stark belasteten Abschnitt" bezeichnet. Inzwischen hat sich die Situation weiter verschärft. So hat zwischen 1987 und 1997 der durchschnittliche Tagesverkehr durch den Gubristtunnel um fast 100 Prozent von 44 000 auf 81 000 Fahrzeuge zugenommen. Parallel dazu ist das Unfallgeschehen um 600 Prozent (!) angestiegen. Allein 1996 wurden zudem gegen 600 Ausnahmezustände registriert.</p><p>Mit dem geplanten Ausbau des vorgelagerten Bareggtunnels auf sechs Spuren bis im Jahre 2005 ist der Verkehrskollaps beim Flaschenhals Gubrist in Stosszeiten definitiv vorprogrammiert. Auch in seiner schriftlichen Stellungnahme auf eine vom Motionär in diesem Zusammenhang eingereichte Interpellation (Nationalstrasse A 1. Verkehrsüberlastung im Gubristtunnel; 98.3327) bestätigt der Bundesrat, dass die vierspurige Nordumfahrung Zürichs an der Belastungsgrenze ist. Die Rahmenprognose 2010, eine Schwachstellenanalyse und eine erst kürzlich erstellte Zweckmässigkeitsstudie untermauern diese Beurteilung.</p><p>Dieser Zustand, der sich weiter verschlimmern wird, ist unhaltbar. Er verursacht nicht nur hohe volkswirtschaftliche Kosten, die Staus bringen auch ökologisch eine gewaltige Belastung mit sich, die sich in dem ohnehin mit Verkehrsimmissionen stark belasteten Gebiet Zürich Nord besonders negativ auswirkt.</p>
  • <p>Bereits in der schriftlichen Stellungnahme auf die vom Motionär erwähnte Interpellation Hegetschweiler hat der Bundesrat ausgeführt, dass er im Nationalstrassenbereich zuerst die Fertigstellung des beschlossenen Netzes sehe, dann die Substanzerhaltung, die Ausnützung der Möglichkeiten der Telematik und erst an vierter Stelle einen allfälligen Weiterausbau. An dieser Prioritätenordnung gedenkt der Bundesrat festzuhalten. Er lehnt deshalb Vorstösse ab, die einzelfallweise als Sofortmassnahme Umklassierungen oder Erweiterungen verlangen. Demgegenüber steht die politische Forderung, im Hinblick auf die lange Planungs- und Realisierungsdauer von späteren Werken, die konzeptionelle und planerische Arbeit so vorzusehen, dass nicht nach der Fertigstellung des beschlossenen Werkes (etwa im Jahre 2015) zuerst eine lange Verzögerung, bedingt durch die erst dann anlaufenden Planungsarbeiten, entsteht. Vielmehr sollen die konzeptionellen Vorarbeiten jetzt an die Hand genommen werden. Der Bundesrat erachtet dieses Vorgehen einer rollenden Planung als zweckmässig und ist dementsprechend bereit, die erforderlichen Aufträge zu erteilen.</p><p>Der Bundesrat hat aber in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 4. Oktober 1999 auf die Motion KVF-S (Überprüfung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz; 99.3456) klargestellt, dass er die Überprüfung nicht isoliert für den Strassenbereich sieht, sondern als verkehrspolitisches Ganzes, insbesondere unter Einbezug der Verlagerungsziele und der für den Schienenverkehr getätigten grossen Investitionen.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen dieser grundsätzlichen Arbeiten zum Thema Ausbau/Erweiterung des Nationalstrassennetzes auch die Situation des Gubristtunnels einzubeziehen. Er ist somit im Ergebnis bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen, eine Entgegennahme als Motion wäre hingegen schon deshalb abzulehnen, weil der Auftrag im delegierten Kompetenzbereich liegt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den Ausbau des Gubristtunnels von vier auf sechs Fahrspuren durch einen entsprechenden Beschluss des Bundesrates zu veranlassen.</p>
  • Ausbau des Gubristtunnels auf 6 Spuren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bereits 1994 hat die im Auftrag des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes erstellte Studie "Kapazitätsgrenzen des schweizerischen Nationalstrassennetzes" die Nordumfahrung von Zürich mit dem Gubristtunnel als "stark belasteten Abschnitt" bezeichnet. Inzwischen hat sich die Situation weiter verschärft. So hat zwischen 1987 und 1997 der durchschnittliche Tagesverkehr durch den Gubristtunnel um fast 100 Prozent von 44 000 auf 81 000 Fahrzeuge zugenommen. Parallel dazu ist das Unfallgeschehen um 600 Prozent (!) angestiegen. Allein 1996 wurden zudem gegen 600 Ausnahmezustände registriert.</p><p>Mit dem geplanten Ausbau des vorgelagerten Bareggtunnels auf sechs Spuren bis im Jahre 2005 ist der Verkehrskollaps beim Flaschenhals Gubrist in Stosszeiten definitiv vorprogrammiert. Auch in seiner schriftlichen Stellungnahme auf eine vom Motionär in diesem Zusammenhang eingereichte Interpellation (Nationalstrasse A 1. Verkehrsüberlastung im Gubristtunnel; 98.3327) bestätigt der Bundesrat, dass die vierspurige Nordumfahrung Zürichs an der Belastungsgrenze ist. Die Rahmenprognose 2010, eine Schwachstellenanalyse und eine erst kürzlich erstellte Zweckmässigkeitsstudie untermauern diese Beurteilung.</p><p>Dieser Zustand, der sich weiter verschlimmern wird, ist unhaltbar. Er verursacht nicht nur hohe volkswirtschaftliche Kosten, die Staus bringen auch ökologisch eine gewaltige Belastung mit sich, die sich in dem ohnehin mit Verkehrsimmissionen stark belasteten Gebiet Zürich Nord besonders negativ auswirkt.</p>
    • <p>Bereits in der schriftlichen Stellungnahme auf die vom Motionär erwähnte Interpellation Hegetschweiler hat der Bundesrat ausgeführt, dass er im Nationalstrassenbereich zuerst die Fertigstellung des beschlossenen Netzes sehe, dann die Substanzerhaltung, die Ausnützung der Möglichkeiten der Telematik und erst an vierter Stelle einen allfälligen Weiterausbau. An dieser Prioritätenordnung gedenkt der Bundesrat festzuhalten. Er lehnt deshalb Vorstösse ab, die einzelfallweise als Sofortmassnahme Umklassierungen oder Erweiterungen verlangen. Demgegenüber steht die politische Forderung, im Hinblick auf die lange Planungs- und Realisierungsdauer von späteren Werken, die konzeptionelle und planerische Arbeit so vorzusehen, dass nicht nach der Fertigstellung des beschlossenen Werkes (etwa im Jahre 2015) zuerst eine lange Verzögerung, bedingt durch die erst dann anlaufenden Planungsarbeiten, entsteht. Vielmehr sollen die konzeptionellen Vorarbeiten jetzt an die Hand genommen werden. Der Bundesrat erachtet dieses Vorgehen einer rollenden Planung als zweckmässig und ist dementsprechend bereit, die erforderlichen Aufträge zu erteilen.</p><p>Der Bundesrat hat aber in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 4. Oktober 1999 auf die Motion KVF-S (Überprüfung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz; 99.3456) klargestellt, dass er die Überprüfung nicht isoliert für den Strassenbereich sieht, sondern als verkehrspolitisches Ganzes, insbesondere unter Einbezug der Verlagerungsziele und der für den Schienenverkehr getätigten grossen Investitionen.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen dieser grundsätzlichen Arbeiten zum Thema Ausbau/Erweiterung des Nationalstrassennetzes auch die Situation des Gubristtunnels einzubeziehen. Er ist somit im Ergebnis bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen, eine Entgegennahme als Motion wäre hingegen schon deshalb abzulehnen, weil der Auftrag im delegierten Kompetenzbereich liegt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den Ausbau des Gubristtunnels von vier auf sechs Fahrspuren durch einen entsprechenden Beschluss des Bundesrates zu veranlassen.</p>
    • Ausbau des Gubristtunnels auf 6 Spuren

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