Buwal. Amtsführung

ShortId
99.3453
Id
19993453
Updated
10.04.2024 13:51
Language
de
Title
Buwal. Amtsführung
AdditionalIndexing
Freisetzungsversuch;Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft;Gentechnologie;Gesetzgebungsverfahren
1
  • L06K070601050104, Gentechnologie
  • L03K080702, Gesetzgebungsverfahren
  • L05K0804070501, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
  • L08K0706010501040201, Freisetzungsversuch
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 7. Juni 1998 hat das Schweizervolk die Gen-Schutz-Initiative mit 67 Prozent Neinstimmen abgelehnt. "Gentechnik regeln und nicht verbieten" war die eindeutige Botschaft von Volk, Bundesrat und Parlament. Mit der Gen-Lex-Motion hat das Parlament in diesem Sinne einen Auftrag für eine Regelung der Gentechnik erteilt. Aus der Presse hat man nun von einem Vorentwurf des Buwal für diese Gen-Lex erfahren, der ein Schlag ins Gesicht all jener ist, die sich vor einem Jahr für den Forschungsstandort Schweiz eingesetzt haben. In krassem Widerspruch zum Abstimmungsergebnis, zum Willen des Bundesrates und zum Auftrag des Parlamentes ist der vor der Abstimmung zur Vernehmlassung unterbreitete Vorentwurf der Gen-Lex in wesentlichen Punkten (Nachweis des Nutzens für die Gesellschaft, Freisetzungsmoratorium) so abgeändert worden, dass der Eindruck entsteht, das Buwal, unter der Führung des früheren WWF-Direktors Philippe Roch, habe sich von den Verlierern der Abstimmung dazu instrumentalisieren lassen, den Volkswillen ins Gegenteil umzukehren. Dieser Eindruck wird noch dadurch verstärkt, dass ganze Sätze der Botschaft zum Vorentwurf wortwörtlich aus der Feder der Befürworter der Gen-Initiative stammen könnten, und die Schlagzeile "Die Gen-Lex ist beim Buwal in guten Händen" wurde bereits in der damaligen politischen Kampagne verwendet.</p><p>Der Gen-Lex-Vorentwurf ist aber nicht der einzige Fall, bei dem sich das Buwal eigenmächtig über Empfehlungen und Realitäten hinweggesetzt hat. Der ablehnende Buwal-Entscheid zu den Freisetzungsanträgen für gentechnisch veränderte Pflanzen in Oftringen und Changins wurde im Alleingang gefällt, entgegen den Empfehlungen der Fachkommissionen und anderer involvierter Bundesämter. Der Entscheid war vorwiegend politisch und gar widersprüchlich begründet. So wurde im erläuternden Bericht ausgeführt, dass die Gentechnik wohl innovative neue Lösungen anbiete, dass für diese in der Schweiz aber gar kein Bedarf bestehe.</p><p>Die Eigenwilligkeit der Amtsführung hat schon öfters Fragen aufgeworfen. Dies nun ist kein Einzelfall. Bereits 1993 bei der kontroversen Frage der CO2-Abgaben hat ihm diese Haltung eine Verwarnung der Departementsvorsteherin, Bundesrätin Dreifuss, eingebracht. Auch das kürzliche Vorprellen des Buwal mit einem ergänzenden Umweltbericht zum Ausbau des Flughafens Zürich-Kloten ohne Absprache mit dem zuständigen Departementsvorsteher, und ohne die übergeordneten nationalen Gesichtspunkte eines derartigen Projektes zu berücksichtigen, gehört in die gleiche Linie.</p><p>Offensichtlich hat Herr Roch als ehemaliger WWF-Direktor nach wie vor Mühe mit seinem Rollenverständnis als Direktor eines Bundesamtes. Hier braucht es eine Integrationsfigur, eine über der Sache stehende, neutrale Persönlichkeit mit Blick fürs Ganze. Andernfalls werden die Vorgaben des Gesetzgebers weder zielbewusst noch förderlich umgesetzt, sondern nur durch eigenwillige, politisch motivierte Amtsführung verzögert und verfälscht.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat kennt seine verfassungsmässigen Aufgaben. Bundesrätliche Führung besteht bei divergierenden Auffassungen darin, die Ämter ihre Standpunkte in der Ämterkonsultation je darlegen zu lassen, um dann die Zielkonflikte im Rat selbst zu entscheiden.</p><p>2. Die Entscheide von Volk und Parlament lassen für die Gesetzgebung einen relativ breiten Spielraum offen. Es ist richtig und zweckmässig, bei der Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen als Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens einen neuen Vorschlag zur Diskussion zu stellen. Das Vorgehen des Buwal ist korrekt.</p><p>3. Die Zusammenarbeit des Buwal mit anderen Ämtern ist nicht besser und nicht schlechter als die Zusammenarbeit der anderen Ämter. Die Ämter sollen ihre unterschiedlichen Auffassungen in Sachfragen einbringen und Differenzen so weit als möglich bereinigen. Gelingt dies nicht, ist es Sache der Departemente bzw. letztlich des Bundesrates, die Interessenabwägung vorzunehmen und zu entscheiden.</p><p>4. Ein Direktor soll primär die Anliegen seines Amtes in die Diskussionen einbringen und diese Anliegen auch vertreten. Soweit überhaupt eine neutrale Beurteilung eines bestimmten Sachgeschäftes möglich ist, ist es Sache des Bundesrates, die verschiedenen Interessen zu gewichten und einen Entscheid zu fällen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Ist er gewillt, seine Führungsfunktion wahrzunehmen und dafür zu sorgen, dass der Wille von Volk und Parlament für eine Regelung der Gentechnik rasch und unverfälscht umgesetzt wird?</p><p>2. Wie stellt er sich dazu, dass ein Amt, das Buwal, eine Vorlage ausarbeitet, die klar im Widerspruch zum politischen Auftrag steht?</p><p>3. Was gedenkt er zu unternehmen, dass die Zusammenarbeit zwischen Buwal und anderen Bundesämtern verbessert wird?</p><p>4. Teilt er die Ansicht, dass ein Amtsdirektor zwingend eine Persönlichkeit sein muss, die als neutrale Persönlichkeit über der Sache steht?</p>
  • Buwal. Amtsführung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 7. Juni 1998 hat das Schweizervolk die Gen-Schutz-Initiative mit 67 Prozent Neinstimmen abgelehnt. "Gentechnik regeln und nicht verbieten" war die eindeutige Botschaft von Volk, Bundesrat und Parlament. Mit der Gen-Lex-Motion hat das Parlament in diesem Sinne einen Auftrag für eine Regelung der Gentechnik erteilt. Aus der Presse hat man nun von einem Vorentwurf des Buwal für diese Gen-Lex erfahren, der ein Schlag ins Gesicht all jener ist, die sich vor einem Jahr für den Forschungsstandort Schweiz eingesetzt haben. In krassem Widerspruch zum Abstimmungsergebnis, zum Willen des Bundesrates und zum Auftrag des Parlamentes ist der vor der Abstimmung zur Vernehmlassung unterbreitete Vorentwurf der Gen-Lex in wesentlichen Punkten (Nachweis des Nutzens für die Gesellschaft, Freisetzungsmoratorium) so abgeändert worden, dass der Eindruck entsteht, das Buwal, unter der Führung des früheren WWF-Direktors Philippe Roch, habe sich von den Verlierern der Abstimmung dazu instrumentalisieren lassen, den Volkswillen ins Gegenteil umzukehren. Dieser Eindruck wird noch dadurch verstärkt, dass ganze Sätze der Botschaft zum Vorentwurf wortwörtlich aus der Feder der Befürworter der Gen-Initiative stammen könnten, und die Schlagzeile "Die Gen-Lex ist beim Buwal in guten Händen" wurde bereits in der damaligen politischen Kampagne verwendet.</p><p>Der Gen-Lex-Vorentwurf ist aber nicht der einzige Fall, bei dem sich das Buwal eigenmächtig über Empfehlungen und Realitäten hinweggesetzt hat. Der ablehnende Buwal-Entscheid zu den Freisetzungsanträgen für gentechnisch veränderte Pflanzen in Oftringen und Changins wurde im Alleingang gefällt, entgegen den Empfehlungen der Fachkommissionen und anderer involvierter Bundesämter. Der Entscheid war vorwiegend politisch und gar widersprüchlich begründet. So wurde im erläuternden Bericht ausgeführt, dass die Gentechnik wohl innovative neue Lösungen anbiete, dass für diese in der Schweiz aber gar kein Bedarf bestehe.</p><p>Die Eigenwilligkeit der Amtsführung hat schon öfters Fragen aufgeworfen. Dies nun ist kein Einzelfall. Bereits 1993 bei der kontroversen Frage der CO2-Abgaben hat ihm diese Haltung eine Verwarnung der Departementsvorsteherin, Bundesrätin Dreifuss, eingebracht. Auch das kürzliche Vorprellen des Buwal mit einem ergänzenden Umweltbericht zum Ausbau des Flughafens Zürich-Kloten ohne Absprache mit dem zuständigen Departementsvorsteher, und ohne die übergeordneten nationalen Gesichtspunkte eines derartigen Projektes zu berücksichtigen, gehört in die gleiche Linie.</p><p>Offensichtlich hat Herr Roch als ehemaliger WWF-Direktor nach wie vor Mühe mit seinem Rollenverständnis als Direktor eines Bundesamtes. Hier braucht es eine Integrationsfigur, eine über der Sache stehende, neutrale Persönlichkeit mit Blick fürs Ganze. Andernfalls werden die Vorgaben des Gesetzgebers weder zielbewusst noch förderlich umgesetzt, sondern nur durch eigenwillige, politisch motivierte Amtsführung verzögert und verfälscht.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat kennt seine verfassungsmässigen Aufgaben. Bundesrätliche Führung besteht bei divergierenden Auffassungen darin, die Ämter ihre Standpunkte in der Ämterkonsultation je darlegen zu lassen, um dann die Zielkonflikte im Rat selbst zu entscheiden.</p><p>2. Die Entscheide von Volk und Parlament lassen für die Gesetzgebung einen relativ breiten Spielraum offen. Es ist richtig und zweckmässig, bei der Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen als Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens einen neuen Vorschlag zur Diskussion zu stellen. Das Vorgehen des Buwal ist korrekt.</p><p>3. Die Zusammenarbeit des Buwal mit anderen Ämtern ist nicht besser und nicht schlechter als die Zusammenarbeit der anderen Ämter. Die Ämter sollen ihre unterschiedlichen Auffassungen in Sachfragen einbringen und Differenzen so weit als möglich bereinigen. Gelingt dies nicht, ist es Sache der Departemente bzw. letztlich des Bundesrates, die Interessenabwägung vorzunehmen und zu entscheiden.</p><p>4. Ein Direktor soll primär die Anliegen seines Amtes in die Diskussionen einbringen und diese Anliegen auch vertreten. Soweit überhaupt eine neutrale Beurteilung eines bestimmten Sachgeschäftes möglich ist, ist es Sache des Bundesrates, die verschiedenen Interessen zu gewichten und einen Entscheid zu fällen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Ist er gewillt, seine Führungsfunktion wahrzunehmen und dafür zu sorgen, dass der Wille von Volk und Parlament für eine Regelung der Gentechnik rasch und unverfälscht umgesetzt wird?</p><p>2. Wie stellt er sich dazu, dass ein Amt, das Buwal, eine Vorlage ausarbeitet, die klar im Widerspruch zum politischen Auftrag steht?</p><p>3. Was gedenkt er zu unternehmen, dass die Zusammenarbeit zwischen Buwal und anderen Bundesämtern verbessert wird?</p><p>4. Teilt er die Ansicht, dass ein Amtsdirektor zwingend eine Persönlichkeit sein muss, die als neutrale Persönlichkeit über der Sache steht?</p>
    • Buwal. Amtsführung

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