Expo.01

ShortId
99.3466
Id
19993466
Updated
10.04.2024 07:52
Language
de
Title
Expo.01
AdditionalIndexing
Expo.02;Durchführung eines Projektes;Verpflichtungskredit;Finanzkontrolle;Finanzierung
1
  • L05K0106030301, Expo.02
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K11020306, Verpflichtungskredit
  • L04K11020202, Finanzkontrolle
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat am 4. Oktober in Kenntnis des Berichtes Hayek, aufgrund eigener Abklärungen und gestützt auf das Begehren des Vereins "Expo 2001" vom 28. September 1999 beschlossen, dem Parlament eine Botschaft für einen bedingten Zusatzkredit in der Höhe von 250 Millionen Franken für die vorgesehene Landesausstellung zu unterbreiten.</p><p>Ausschlaggebend war, dass für die Durchführung der Landesausstellung zwar ein erhebliches finanzielles Risiko besteht und Organisations- und Managementprobleme gelöst werden müssen, dass aber unter den Voraussetzungen grosser Sparanstrengungen und Redimensionierungen, eines Engagements der Wirtschaft in der Höhe von mindestens 380 Millionen Franken und einer konsequenten Umsetzung der eingeleiteten Verbesserungen im Bereich der Organisation und der Führung mit dieser Zusatzfinanzierung des Bundes ein grosser Teil der Risiken abgedeckt werden kann. Damit sollen die erforderlichen positiven Zeichen für ein Gelingen der Expo gesetzt werden. Ein Erfolg des nationalen Projektes Expo ist auch für das Image unseres Landes im Inland wie im Ausland von Bedeutung.</p><p>Dies gesagt, ist zu den einzelnen Fragen folgendes zu ergänzen:</p><p>1.1 Das Fehlen eines schlagkräftigen Führungsgremiums des Vereins "Expo 2001" wurde bereits bei der Einleitung der Abklärungen als Schwachstelle der Organisation der Landesausstellung geltend gemacht. Dies wird durch den Bericht Hayek bestätigt. Grundlegende Verbesserungen von Organisation und Management der Landesausstellung sind entscheidende Bedingungen für eine erfolgreiche Fortsetzung der Arbeiten.</p><p>Am 27. August 1999 hat das Comité stratégique mit einer Statutenänderung eine Anpassung der Führungsstrukturen beschlossen. Wesentlich ist die Schaffung eines fünfköpfigen Steuerungskomitees (Comité directeur), dem zwei Vertreter oder Vertreterinnen der beteiligten Kantone und Städte und zwei Vertreter oder Vertreterinnen der Wirtschaft sowie ein Vertreter oder eine Vertreterin des Bundes angehören. Dieses neue Führungsgremium erhält weitgehende Kompetenzen.</p><p>Der Bundesrat will auch die Organisation für die Bundesprojekte neu regeln: Die Verantwortung für die Bundesprojekte liegt in Zukunft beim Bund. Die Projektleiter arbeiten im Auftrag des Bundes und werden je von einem Autorenteam (mit je einem bis zwei Vertretern der Bundesverwaltung) inhaltlich begleitet. Die finanziellen Mittel für diese Projekte werden nach Budget auf die Projekte aufgeteilt und von den Projektleitern verwaltet. Die Bundesprojekte erhalten eine Projektaufsicht. Projektleiter und Projektaufsicht tragen auf ihrer Stufe je die integrale Verantwortung (Zeit, Inhalt, Finanzen). Die Expo-Leitung andererseits übernimmt lediglich noch eine künstlerische Begleitung (wie bei den privaten Projekten liegt die künstlerische Letztverantwortung bei ihr).</p><p>Entscheidend ist zudem, dass wo nötig die Posten in der Generaldirektion, im Stab und im Generalsekretariat sehr rasch mit kompetenten Persönlichkeiten besetzt werden, so dass ein führungsstarkes Team mit ausserordentlichem Engagement und Einsatz die grosse Aufgabe löst.</p><p>1.2 Die Eidgenossenschaft ist Mitglied des Vereins "Expo 2001", der verantwortlich ist für die Vorbereitung der Landesausstellung. Mit dem Bundesbeschluss vom 12. Dezember 1996 ist ein Verpflichtungskredit von 130 Millionen Franken (wovon 20 Millionen Franken Defizitgarantie) als Beitrag des Bundes an die Landesausstellung bewilligt worden.</p><p>Für Schulden des Vereins haften die Vereinsmitglieder nur bis zum Betrag der von ihnen dem Verein gegenüber eingegangenen Verpflichtungen. Rechtlich ist die Eidgenossenschaft bisher somit höchstens bis zu einem Betrag von 130 Millionen Franken verpflichtet. Der Bundesrat beantragt dem Parlament eine Erhöhung des finanziellen Engagements des Bundes um höchstens 250 Millionen Franken.</p><p>1.3 Um die Expo durchführen zu können, braucht es nach übereinstimmenden Annahmen der Expo-Leitung wie des Berichts Hayek mindestens 53 Ausstellungsprojekte (45 von Privaten, je 4 von Bund und Kantonen). Die Kosten für die 45 privaten Projekte werden auf 343 Millionen Franken veranschlagt. Ein Projekt im Betrag von 10 Millionen Franken ist definitiv zugesagt. Im weiteren bestehen "letters of intent" im Gesamtbetrag von 86 Millionen Franken.</p><p>2.1 Für die zweckdienliche Verwendung der Mittel zeichnen in erster Linie die Organe des Vereins Expo.01 verantwortlich (insbesondere der strategische Ausschuss und dessen Büro sowie die Generaldirektion). Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ist von der Eidgenossenschaft beim strategischen Ausschuss als Finanzaufsichtsorgan eingesetzt worden und hat vor allem zu prüfen, ob die von der öffentlichen Hand (Bund, Kantone usw.) bereitgestellten Mittel zweckkonform verwendet werden. Die EFK erstattet dem strategischen Ausschuss, dem Delegierten des Bundesrates und der Finanzdelegation Bericht.</p><p>Der Bericht Hayek bezeichnet "Verträge mit Mandatären mit unzureichend detaillierten und undefinierten Leistungsbeschreibungen/Pflichtenheften und ohne Festlegung/Quantifizierung des für die Leistungserbringung erforderlichen Aufwandes" als einen Grund für die Entstehung überhöhter Kosten bei der Expo.01.</p><p>Das "interne Budget" der Investitionen und Betriebskosten für die Expo, das 1996 der Botschaft des Bundesrates und dem Bundesbeschluss über einen Beitrag des Bundes an die Landesausstellung zugrunde lag, ging von Ausgaben und Einnahmen von 516 Millionen Franken aus. Zusätzlich wurden für Ausstellungen und Events im durch Dritte zu finanzierenden externen Budget 234 Millionen Franken veranschlagt. Das interne Budget 10 der Expo-Leitung vom Juni 1999 ist inzwischen auf Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von 941 Millionen Franken hochgeschnellt. Über das interne Budget 10 hinaus besteht ein externer Mittelbedarf in der Höhe von rund 300 Millionen Franken. Der Bericht Hayek rechnet mit Gesamtkosten zwischen 1538 und 1596 Millionen Franken und Gesamteinnahmen zwischen 1044 und 1157 Millionen Franken. Eine Verschiebung um 1 Jahr kostet weitere 80 bis 100 Millionen Franken.</p><p>2.2 Die Notwendigkeit der Verbesserung von Führung und Organisation der Expo ist bereits festgehalten worden. Der Bundesrat ist damit einverstanden, dass ein Vertreter oder eine Vertreterin des Bundes im neuen Steuerungskomitee entsprechende Verantwortung übernimmt.</p><p>Im Dringlichkeitsverfahren ist der Bundesrat weder bereit noch in der Lage, Fehlleistungen nachzuweisen, die Verantwortung dafür zuzuweisen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Unklarheiten bezüglich der Expo.01 haben seit der dringlichen Einfachen Anfrage der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei vom 2. März 1999 zugenommen (99.1017; AB 1999 N 1411). Es ist davon auszugehen, dass noch während der Herbstsession erste Inhalte des Hayek-Berichtes an die Öffentlichkeit gelangen. Unter diesen Umständen wäre es sinnvoll, wenn im Ständerat noch in dieser Session folgende Fragen erörtert werden könnten:</p><p>1. Finanzierung, Konzeption, Organisation der Expo.01</p><p>1.1 Wie schätzt der Bundesrat das Funktionieren der Konzeption und Organisation der Expo.01 zum heutigen Zeitpunkt ein? Sind diesbezüglich allfällige Kurskorrekturen geplant und wie sehen diese konkret aus?</p><p>1.2 Der Bund hat für die Verwirklichung der Expo.01 einen Verpflichtungskredit von 130 Millionen Franken, davon 20 Millionen Franken in Form einer Defizitgarantie, gesprochen. Ist dem Bund damit garantiert, dass er auch bei einer allfälligen Verschiebung oder Absage der Expo.01 höchstens 130 Millionen Franken bezahlen muss oder bestehen implizit weitere Verpflichtungen des Bundes?</p><p>1.3 Gemäss Auskunft des Bundesrates vom Mai 1999 sind 150 der für den Baubeginn notwendigen 250 Millionen Franken durch schriftliche Zusagen gesichert und für den Rest konkrete Verhandlungen im Gange, die zu Hoffnungen Anlass geben. Wie viele schriftliche Zusagen sind heute gesichert?</p><p>2. Kontrolle und Verantwortung der Expo.01</p><p>2.1 Wer kontrolliert die bisherigen Ausgaben der Expo.01? Wie wurden die Honorare und Aufträge bestimmt? Ist das bisherige Budget eingehalten worden?</p><p>2.2 Der Bundesrat hat bis anhin verlauten lassen, dass nicht er zuständig sei für die Vorbereitung, Realisierung und Durchführung der Expo.01.</p><p>Plant er sich stärker als bis anhin der Führung dieses Projektes Expo.01 anzunehmen? Wie kann in der verbleibenden Zeit eine effiziente Führungsstruktur sichergestellt werden?</p><p>Wer trägt letztlich die Verantwortung für die Fehlleistungen der letzten Jahre, falls solche nachgewiesen werden sollten? Wie würde er die Verantwortungsträger zur Rechenschaft ziehen?</p>
  • Expo.01
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat am 4. Oktober in Kenntnis des Berichtes Hayek, aufgrund eigener Abklärungen und gestützt auf das Begehren des Vereins "Expo 2001" vom 28. September 1999 beschlossen, dem Parlament eine Botschaft für einen bedingten Zusatzkredit in der Höhe von 250 Millionen Franken für die vorgesehene Landesausstellung zu unterbreiten.</p><p>Ausschlaggebend war, dass für die Durchführung der Landesausstellung zwar ein erhebliches finanzielles Risiko besteht und Organisations- und Managementprobleme gelöst werden müssen, dass aber unter den Voraussetzungen grosser Sparanstrengungen und Redimensionierungen, eines Engagements der Wirtschaft in der Höhe von mindestens 380 Millionen Franken und einer konsequenten Umsetzung der eingeleiteten Verbesserungen im Bereich der Organisation und der Führung mit dieser Zusatzfinanzierung des Bundes ein grosser Teil der Risiken abgedeckt werden kann. Damit sollen die erforderlichen positiven Zeichen für ein Gelingen der Expo gesetzt werden. Ein Erfolg des nationalen Projektes Expo ist auch für das Image unseres Landes im Inland wie im Ausland von Bedeutung.</p><p>Dies gesagt, ist zu den einzelnen Fragen folgendes zu ergänzen:</p><p>1.1 Das Fehlen eines schlagkräftigen Führungsgremiums des Vereins "Expo 2001" wurde bereits bei der Einleitung der Abklärungen als Schwachstelle der Organisation der Landesausstellung geltend gemacht. Dies wird durch den Bericht Hayek bestätigt. Grundlegende Verbesserungen von Organisation und Management der Landesausstellung sind entscheidende Bedingungen für eine erfolgreiche Fortsetzung der Arbeiten.</p><p>Am 27. August 1999 hat das Comité stratégique mit einer Statutenänderung eine Anpassung der Führungsstrukturen beschlossen. Wesentlich ist die Schaffung eines fünfköpfigen Steuerungskomitees (Comité directeur), dem zwei Vertreter oder Vertreterinnen der beteiligten Kantone und Städte und zwei Vertreter oder Vertreterinnen der Wirtschaft sowie ein Vertreter oder eine Vertreterin des Bundes angehören. Dieses neue Führungsgremium erhält weitgehende Kompetenzen.</p><p>Der Bundesrat will auch die Organisation für die Bundesprojekte neu regeln: Die Verantwortung für die Bundesprojekte liegt in Zukunft beim Bund. Die Projektleiter arbeiten im Auftrag des Bundes und werden je von einem Autorenteam (mit je einem bis zwei Vertretern der Bundesverwaltung) inhaltlich begleitet. Die finanziellen Mittel für diese Projekte werden nach Budget auf die Projekte aufgeteilt und von den Projektleitern verwaltet. Die Bundesprojekte erhalten eine Projektaufsicht. Projektleiter und Projektaufsicht tragen auf ihrer Stufe je die integrale Verantwortung (Zeit, Inhalt, Finanzen). Die Expo-Leitung andererseits übernimmt lediglich noch eine künstlerische Begleitung (wie bei den privaten Projekten liegt die künstlerische Letztverantwortung bei ihr).</p><p>Entscheidend ist zudem, dass wo nötig die Posten in der Generaldirektion, im Stab und im Generalsekretariat sehr rasch mit kompetenten Persönlichkeiten besetzt werden, so dass ein führungsstarkes Team mit ausserordentlichem Engagement und Einsatz die grosse Aufgabe löst.</p><p>1.2 Die Eidgenossenschaft ist Mitglied des Vereins "Expo 2001", der verantwortlich ist für die Vorbereitung der Landesausstellung. Mit dem Bundesbeschluss vom 12. Dezember 1996 ist ein Verpflichtungskredit von 130 Millionen Franken (wovon 20 Millionen Franken Defizitgarantie) als Beitrag des Bundes an die Landesausstellung bewilligt worden.</p><p>Für Schulden des Vereins haften die Vereinsmitglieder nur bis zum Betrag der von ihnen dem Verein gegenüber eingegangenen Verpflichtungen. Rechtlich ist die Eidgenossenschaft bisher somit höchstens bis zu einem Betrag von 130 Millionen Franken verpflichtet. Der Bundesrat beantragt dem Parlament eine Erhöhung des finanziellen Engagements des Bundes um höchstens 250 Millionen Franken.</p><p>1.3 Um die Expo durchführen zu können, braucht es nach übereinstimmenden Annahmen der Expo-Leitung wie des Berichts Hayek mindestens 53 Ausstellungsprojekte (45 von Privaten, je 4 von Bund und Kantonen). Die Kosten für die 45 privaten Projekte werden auf 343 Millionen Franken veranschlagt. Ein Projekt im Betrag von 10 Millionen Franken ist definitiv zugesagt. Im weiteren bestehen "letters of intent" im Gesamtbetrag von 86 Millionen Franken.</p><p>2.1 Für die zweckdienliche Verwendung der Mittel zeichnen in erster Linie die Organe des Vereins Expo.01 verantwortlich (insbesondere der strategische Ausschuss und dessen Büro sowie die Generaldirektion). Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ist von der Eidgenossenschaft beim strategischen Ausschuss als Finanzaufsichtsorgan eingesetzt worden und hat vor allem zu prüfen, ob die von der öffentlichen Hand (Bund, Kantone usw.) bereitgestellten Mittel zweckkonform verwendet werden. Die EFK erstattet dem strategischen Ausschuss, dem Delegierten des Bundesrates und der Finanzdelegation Bericht.</p><p>Der Bericht Hayek bezeichnet "Verträge mit Mandatären mit unzureichend detaillierten und undefinierten Leistungsbeschreibungen/Pflichtenheften und ohne Festlegung/Quantifizierung des für die Leistungserbringung erforderlichen Aufwandes" als einen Grund für die Entstehung überhöhter Kosten bei der Expo.01.</p><p>Das "interne Budget" der Investitionen und Betriebskosten für die Expo, das 1996 der Botschaft des Bundesrates und dem Bundesbeschluss über einen Beitrag des Bundes an die Landesausstellung zugrunde lag, ging von Ausgaben und Einnahmen von 516 Millionen Franken aus. Zusätzlich wurden für Ausstellungen und Events im durch Dritte zu finanzierenden externen Budget 234 Millionen Franken veranschlagt. Das interne Budget 10 der Expo-Leitung vom Juni 1999 ist inzwischen auf Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von 941 Millionen Franken hochgeschnellt. Über das interne Budget 10 hinaus besteht ein externer Mittelbedarf in der Höhe von rund 300 Millionen Franken. Der Bericht Hayek rechnet mit Gesamtkosten zwischen 1538 und 1596 Millionen Franken und Gesamteinnahmen zwischen 1044 und 1157 Millionen Franken. Eine Verschiebung um 1 Jahr kostet weitere 80 bis 100 Millionen Franken.</p><p>2.2 Die Notwendigkeit der Verbesserung von Führung und Organisation der Expo ist bereits festgehalten worden. Der Bundesrat ist damit einverstanden, dass ein Vertreter oder eine Vertreterin des Bundes im neuen Steuerungskomitee entsprechende Verantwortung übernimmt.</p><p>Im Dringlichkeitsverfahren ist der Bundesrat weder bereit noch in der Lage, Fehlleistungen nachzuweisen, die Verantwortung dafür zuzuweisen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Unklarheiten bezüglich der Expo.01 haben seit der dringlichen Einfachen Anfrage der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei vom 2. März 1999 zugenommen (99.1017; AB 1999 N 1411). Es ist davon auszugehen, dass noch während der Herbstsession erste Inhalte des Hayek-Berichtes an die Öffentlichkeit gelangen. Unter diesen Umständen wäre es sinnvoll, wenn im Ständerat noch in dieser Session folgende Fragen erörtert werden könnten:</p><p>1. Finanzierung, Konzeption, Organisation der Expo.01</p><p>1.1 Wie schätzt der Bundesrat das Funktionieren der Konzeption und Organisation der Expo.01 zum heutigen Zeitpunkt ein? Sind diesbezüglich allfällige Kurskorrekturen geplant und wie sehen diese konkret aus?</p><p>1.2 Der Bund hat für die Verwirklichung der Expo.01 einen Verpflichtungskredit von 130 Millionen Franken, davon 20 Millionen Franken in Form einer Defizitgarantie, gesprochen. Ist dem Bund damit garantiert, dass er auch bei einer allfälligen Verschiebung oder Absage der Expo.01 höchstens 130 Millionen Franken bezahlen muss oder bestehen implizit weitere Verpflichtungen des Bundes?</p><p>1.3 Gemäss Auskunft des Bundesrates vom Mai 1999 sind 150 der für den Baubeginn notwendigen 250 Millionen Franken durch schriftliche Zusagen gesichert und für den Rest konkrete Verhandlungen im Gange, die zu Hoffnungen Anlass geben. Wie viele schriftliche Zusagen sind heute gesichert?</p><p>2. Kontrolle und Verantwortung der Expo.01</p><p>2.1 Wer kontrolliert die bisherigen Ausgaben der Expo.01? Wie wurden die Honorare und Aufträge bestimmt? Ist das bisherige Budget eingehalten worden?</p><p>2.2 Der Bundesrat hat bis anhin verlauten lassen, dass nicht er zuständig sei für die Vorbereitung, Realisierung und Durchführung der Expo.01.</p><p>Plant er sich stärker als bis anhin der Führung dieses Projektes Expo.01 anzunehmen? Wie kann in der verbleibenden Zeit eine effiziente Führungsstruktur sichergestellt werden?</p><p>Wer trägt letztlich die Verantwortung für die Fehlleistungen der letzten Jahre, falls solche nachgewiesen werden sollten? Wie würde er die Verantwortungsträger zur Rechenschaft ziehen?</p>
    • Expo.01

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