Bildung einer Polizeireserve für Kantone und Bund
- ShortId
-
99.3469
- Id
-
19993469
- Updated
-
10.04.2024 08:44
- Language
-
de
- Title
-
Bildung einer Polizeireserve für Kantone und Bund
- AdditionalIndexing
-
organisiertes Verbrechen;Eindämmung der Kriminalität;Polizei
- 1
-
- L04K04030304, Polizei
- L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
- L05K0101020802, organisiertes Verbrechen
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Ereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass zur Unterstützung der Polizei immer häufiger auf die Armee zurückgegriffen werden musste und dass sich die Umsetzung der Vereinbarungen zur interkantonalen Zusammenarbeit im Polizeiwesen aus finanziellen Gründen und wegen Personalmangels schwierig gestaltet. Auf Grund von Sparprogrammen wurden in den meisten Kantonen Polizeikräfte abgebaut, obwohl deren Aufgaben immer komplexer wurden und die Kriminalität zunehmend durch Gewalt, Mobilität, Technisierung und Professionalität gekennzeichnet ist. Diese heikle Situation scheint leider nicht nur vorübergehend zu sein. Punktuelle Massnahmen zur momentanen Lösung von Problemen genügen nicht. Die Organisation der Polizei in der Schweiz sollte grundsätzlich überarbeitet und modernisiert werden, ohne dass die Zuständigkeiten der einzelnen Kantone und die föderalistische Struktur unseres Landes tangiert werden.</p><p>Deshalb scheint es ratsam, drei durch Aufgabenbereich, Tätigkeitsbereich und Art der Zusammenarbeit klar definierte Stufen zu schaffen, nämlich Kanton, "Regionen" und Bund. Diese drei Ebenen müssen ein auf enger Zusammenarbeit basierendes zusammenhängendes Ganzes bilden, wobei auch Prinzipien wie Delegation, Interoperabilität, Flexibilität und Föderalismus berücksichtigt werden müssen:</p><p>- Kantone: Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Schutz der Sicherheit, gerichtliche Polizei für Sachen, die in ihren Kompetenzbereich fallen;</p><p>- Regionen: interkantonale Operationen; Zusammenarbeit erster Stufe, Kompetenzzentren, um innerhalb der Regionen die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen zu fördern;</p><p>- Bund: Datenbanken und Informationsauswertung, internationale Kontakte, Ermittlungen, die in seinen Kompetenzbereich fallen, Koordination der übrigen Ermittlungen, Zusammenarbeit zweiter (oben genannte Polizeireserve einsetzen) und dritter Stufe (Festungswachtkorps, Armee).</p>
- <p>Die Motion zielt in die gleiche Richtung wie das Postulat Jaquet (99.3072) und die Motion Leu (99.3198). Ersteres verlangt die Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung einer bestimmten Zahl von Polizeistellen in den Kantonen und den grossen Städten. Letztere fordert eine operationelle Sicherheitspolizeitruppe auf Stufe Bund, damit die kantonalen Polizeikorps zur Verstärkung rasch auf geeignete Formationen zurückgreifen können. Dabei kämen sowohl die Bildung einer neuen Truppe auf Stufe Bund als auch die Schaffung von zusätzlichen Reserven in den kantonalen Polizeikorps in Frage.</p><p>Wie der Bundesrat mehrmals zum Ausdruck gebracht hat, ist ihm die Problematik der beschränkten Kapazitäten der kantonalen Polizeikorps für Schutzaufgaben zugunsten der Eidgenossenschaft durchaus bewusst. Zusammen mit den Kantonen hat er denn auch nach einer möglichen Lösung gesucht. Heute unterstützt der Bund den Kanton Genf und die Stadt Bern, indem er je ein in die Kantonspolizei bzw. Stadtpolizei integriertes Bewachungskorps von dreissig Personen finanziert. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement seinerseits hat die Projektorganisation Usis (Überprüfung des System der inneren Sicherheit) unter Einbezug der interessierten Stellen von Bund und Kantonen eingesetzt. Die vorliegende Forderung nach einer Polizeireserve für Kantone und Bund ist nach Meinung des Bundesrates ebenfalls in die Überprüfung des Gesamtsystems der inneren Sicherheit der Schweiz einbeziehen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Ich beauftrage den Bundesrat damit, eine dezentralisierte Polizeireserve zu bilden.</p><p>Die Schaffung einer dezentralisierten Polizeireserve wird es uns ermöglichen, den Kampf gegen die Kriminalität zu verbessern, effizient gegen das organisierte Verbrechen vorzugehen, die Armee zu entlasten und schnell über eine Reserve zu verfügen, die auf Anfrage von einem oder mehreren Kantonen oder bei kritischen Ereignissen mit nationalen oder internationalen Auswirkungen eingreifen kann.</p><p>Die Mitglieder dieser Reserve werden nach gemeinsam festgelegten Normen von den Kantonen rekrutiert und ausgebildet. Dann werden sie in die Kantonspolizei integriert, um diese in ihrer Aufgabe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der Sicherheit zu unterstützen. Sie können innert kürzester Zeit mobilisiert und in Kantonen eingesetzt werden, die ihre Hilfe benötigen. So dürften auch Konkordate, sowohl interkantonal als auch auf Bundesebene, besser funktionieren, wenn die Bedürfnisse die Möglichkeiten der Konkordate übersteigen sollten.</p><p>Die Zahl der benötigten Polizeikräfte beläuft sich auf beinahe tausend, will man die gegenwärtig von der Armee wahrgenommenen Aktivitäten übernehmen und genug Polizisten zur Verfügung haben, um kritische Situationen, sei es von deren Art oder Dauer her, unter Kontrolle zu haben. Der Bund und die Kantone sollen die Zahlungsmodalitäten partnerschaftlich und im Rahmen des neuen Finanzausgleichs festlegen: Dabei zu berücksichtigen sind die benötigten Infrastrukturen, die allfällige Schaffung von Basiskantonen, die Verteilung der Polizeikräfte nach Kantonen und die bei den verschiedenen Partnern erbrachten Leistungen. Deshalb, und um die Finanzfrage nicht komplizierter als nötig zu machen, können auch Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen und umgekehrt getroffen werden. Bei der Bestimmung des Anteils des Bundes sollte berücksichtigt werden, dass durch eine Entlastung der Armee Einsparungen gemacht werden.</p>
- Bildung einer Polizeireserve für Kantone und Bund
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Ereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass zur Unterstützung der Polizei immer häufiger auf die Armee zurückgegriffen werden musste und dass sich die Umsetzung der Vereinbarungen zur interkantonalen Zusammenarbeit im Polizeiwesen aus finanziellen Gründen und wegen Personalmangels schwierig gestaltet. Auf Grund von Sparprogrammen wurden in den meisten Kantonen Polizeikräfte abgebaut, obwohl deren Aufgaben immer komplexer wurden und die Kriminalität zunehmend durch Gewalt, Mobilität, Technisierung und Professionalität gekennzeichnet ist. Diese heikle Situation scheint leider nicht nur vorübergehend zu sein. Punktuelle Massnahmen zur momentanen Lösung von Problemen genügen nicht. Die Organisation der Polizei in der Schweiz sollte grundsätzlich überarbeitet und modernisiert werden, ohne dass die Zuständigkeiten der einzelnen Kantone und die föderalistische Struktur unseres Landes tangiert werden.</p><p>Deshalb scheint es ratsam, drei durch Aufgabenbereich, Tätigkeitsbereich und Art der Zusammenarbeit klar definierte Stufen zu schaffen, nämlich Kanton, "Regionen" und Bund. Diese drei Ebenen müssen ein auf enger Zusammenarbeit basierendes zusammenhängendes Ganzes bilden, wobei auch Prinzipien wie Delegation, Interoperabilität, Flexibilität und Föderalismus berücksichtigt werden müssen:</p><p>- Kantone: Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Schutz der Sicherheit, gerichtliche Polizei für Sachen, die in ihren Kompetenzbereich fallen;</p><p>- Regionen: interkantonale Operationen; Zusammenarbeit erster Stufe, Kompetenzzentren, um innerhalb der Regionen die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen zu fördern;</p><p>- Bund: Datenbanken und Informationsauswertung, internationale Kontakte, Ermittlungen, die in seinen Kompetenzbereich fallen, Koordination der übrigen Ermittlungen, Zusammenarbeit zweiter (oben genannte Polizeireserve einsetzen) und dritter Stufe (Festungswachtkorps, Armee).</p>
- <p>Die Motion zielt in die gleiche Richtung wie das Postulat Jaquet (99.3072) und die Motion Leu (99.3198). Ersteres verlangt die Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung einer bestimmten Zahl von Polizeistellen in den Kantonen und den grossen Städten. Letztere fordert eine operationelle Sicherheitspolizeitruppe auf Stufe Bund, damit die kantonalen Polizeikorps zur Verstärkung rasch auf geeignete Formationen zurückgreifen können. Dabei kämen sowohl die Bildung einer neuen Truppe auf Stufe Bund als auch die Schaffung von zusätzlichen Reserven in den kantonalen Polizeikorps in Frage.</p><p>Wie der Bundesrat mehrmals zum Ausdruck gebracht hat, ist ihm die Problematik der beschränkten Kapazitäten der kantonalen Polizeikorps für Schutzaufgaben zugunsten der Eidgenossenschaft durchaus bewusst. Zusammen mit den Kantonen hat er denn auch nach einer möglichen Lösung gesucht. Heute unterstützt der Bund den Kanton Genf und die Stadt Bern, indem er je ein in die Kantonspolizei bzw. Stadtpolizei integriertes Bewachungskorps von dreissig Personen finanziert. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement seinerseits hat die Projektorganisation Usis (Überprüfung des System der inneren Sicherheit) unter Einbezug der interessierten Stellen von Bund und Kantonen eingesetzt. Die vorliegende Forderung nach einer Polizeireserve für Kantone und Bund ist nach Meinung des Bundesrates ebenfalls in die Überprüfung des Gesamtsystems der inneren Sicherheit der Schweiz einbeziehen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Ich beauftrage den Bundesrat damit, eine dezentralisierte Polizeireserve zu bilden.</p><p>Die Schaffung einer dezentralisierten Polizeireserve wird es uns ermöglichen, den Kampf gegen die Kriminalität zu verbessern, effizient gegen das organisierte Verbrechen vorzugehen, die Armee zu entlasten und schnell über eine Reserve zu verfügen, die auf Anfrage von einem oder mehreren Kantonen oder bei kritischen Ereignissen mit nationalen oder internationalen Auswirkungen eingreifen kann.</p><p>Die Mitglieder dieser Reserve werden nach gemeinsam festgelegten Normen von den Kantonen rekrutiert und ausgebildet. Dann werden sie in die Kantonspolizei integriert, um diese in ihrer Aufgabe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der Sicherheit zu unterstützen. Sie können innert kürzester Zeit mobilisiert und in Kantonen eingesetzt werden, die ihre Hilfe benötigen. So dürften auch Konkordate, sowohl interkantonal als auch auf Bundesebene, besser funktionieren, wenn die Bedürfnisse die Möglichkeiten der Konkordate übersteigen sollten.</p><p>Die Zahl der benötigten Polizeikräfte beläuft sich auf beinahe tausend, will man die gegenwärtig von der Armee wahrgenommenen Aktivitäten übernehmen und genug Polizisten zur Verfügung haben, um kritische Situationen, sei es von deren Art oder Dauer her, unter Kontrolle zu haben. Der Bund und die Kantone sollen die Zahlungsmodalitäten partnerschaftlich und im Rahmen des neuen Finanzausgleichs festlegen: Dabei zu berücksichtigen sind die benötigten Infrastrukturen, die allfällige Schaffung von Basiskantonen, die Verteilung der Polizeikräfte nach Kantonen und die bei den verschiedenen Partnern erbrachten Leistungen. Deshalb, und um die Finanzfrage nicht komplizierter als nötig zu machen, können auch Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen und umgekehrt getroffen werden. Bei der Bestimmung des Anteils des Bundes sollte berücksichtigt werden, dass durch eine Entlastung der Armee Einsparungen gemacht werden.</p>
- Bildung einer Polizeireserve für Kantone und Bund
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