Privatisierung der Postfinance?
- ShortId
-
99.3491
- Id
-
19993491
- Updated
-
10.04.2024 11:57
- Language
-
de
- Title
-
Privatisierung der Postfinance?
- AdditionalIndexing
-
Post;Stellenabbau;Bankgeschäft;Privatisierung
- 1
-
- L04K12020202, Post
- L03K110402, Bankgeschäft
- L04K05070115, Privatisierung
- L05K0702030106, Stellenabbau
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Neben ihrer traditionell starken Stellung im Zahlungsverkehr (Postscheck) bietet die Postfinance gegenwärtig eine Reihe von standardisierten Finanzdienstleistungen im Massenkundengeschäft an. Auf Grund ihrer erfolgreichen Tätigkeit ist sie zurzeit ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Der angebliche Wettbewerbsvorteil der Postfinance wird von verschiedener Seite zum Anlass genommen, eine Abkoppelung der Postfinance von der Post mit anschliessender Privatisierung zu fordern. Gemäss Artikel 9 des Postgesetzes ist die Post aber im Bereich der Wettbewerbsdienste, vorbehältlich gesetzlicher Ausnahmen, denselben Regeln unterstellt wie die privaten Anbieter. Insbesondere dürfen Wettbewerbsdienste nicht mit Erträgen aus dem Universaldienst verbilligt werden.</p>
- <p>1. Der Bundesrat hat bei der Beantwortung von parlamentarischen Vorstössen (98.3497, 99.3363) wiederholt darauf hingewiesen, dass eine Unterstellung der Postfinance unter die Bankengesetzgebung bzw. unter die Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission solange keinen Sinn hat, als die Post keine Aktivgeschäfte (Kreditgewährung) tätigt. </p><p>Nach Artikel 4 des Bankengesetzes haben die Banken dafür zu sorgen, dass ein angemessenes Verhältnis besteht zwischen ihren eigenen Mittteln und ihren gesamten Verbindlichkeiten sowie zwischen ihren greifbaren Mitteln und leicht verwertbaren Aktiven einerseits und ihren kurzfristigen Verbindlichkeiten anderseits. Die Frage nach dem Bedarf an zusätzlichen Eigenmitteln kann heute nicht schlüssig beantwortet werden. Sie hängt von der Art und dem Umfang der Aktivgeschäfte ab. </p><p>2. Die flächendeckende Grundversorgung der Bevölkerung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen ist eine gesetzliche Auflage, welche unabhängig vom rechtlichen Status der Postfinance Gültigkeit hat. Die Postfinance profitiert heute einerseits vom flächendeckenden Netz, leistet anderseits aber auch einen substanziellen Beitrag zur Stützung des Poststellennetzes. Dieser Beitrag kann in Zukunft nur gewährleistet werden, wenn die Postfinance - in welchem rechtlichen Kleid auch immer - am Markt erfolgreich auftritt und der Kundschaft attraktive Dienstleistungen anbietet.</p><p>3. Es ist dem Bundesrat bewusst, dass die Kundschaft in den Finanzdienstleistungsmärkten vermehrt ein möglichst umfassendes Angebot aus einer Hand nachfragt. Die Post befasst sich selbstverständlich mit verschiedenen Szenarien für eine Weiterentwicklung der Postfinance. Je nach Ausgang dieser Abklärungen und je nach der internationalen Entwicklung der Postmärkte wird der Bundesrat die geltenden Rahmenbedingungen für die Postfinance überprüfen.</p><p>4. In seiner Antwort auf die Frage Berberat 99.5117 (AB 1999 N 1795) hat der Bundesrat festgehalten, dass Spekulationen über eine Privatisierung der Post nicht sinnvoll sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist es zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbes erforderlich, die Postfinance dem Banken- bzw. Anlagefondsgesetz sowie der Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission zu unterstellen? Wie würde dies die Wettbewerbsposition der Postfinance verändern? Wie viel Eigenkapital müsste sie zusätzlich aufbringen?</p><p>2. Gegenwärtig besitzt die Post rund 3600 Poststellen. Wie viele dieser Poststellen müssten aufgegeben werden, falls die Postfinance privatisiert würde?</p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass zur Sicherung eines möglichst flächendeckenden Angebotes der Post der Spielraum der Postfinance zukünftig in Richtung auf eine Universalbank auszuweiten ist? Ist er bereit, den eidgenössischen Räten eine entsprechende Gesetzesänderung vorzuschlagen?</p><p>4. Im "SonntagsBlick" vom 19. September 1999 sprach sich Bundesrat Couchepin für eine vollständige Privatisierung der Postfinance aus. Ist dies auch die Meinung des Bundesrates?</p>
- Privatisierung der Postfinance?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Neben ihrer traditionell starken Stellung im Zahlungsverkehr (Postscheck) bietet die Postfinance gegenwärtig eine Reihe von standardisierten Finanzdienstleistungen im Massenkundengeschäft an. Auf Grund ihrer erfolgreichen Tätigkeit ist sie zurzeit ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Der angebliche Wettbewerbsvorteil der Postfinance wird von verschiedener Seite zum Anlass genommen, eine Abkoppelung der Postfinance von der Post mit anschliessender Privatisierung zu fordern. Gemäss Artikel 9 des Postgesetzes ist die Post aber im Bereich der Wettbewerbsdienste, vorbehältlich gesetzlicher Ausnahmen, denselben Regeln unterstellt wie die privaten Anbieter. Insbesondere dürfen Wettbewerbsdienste nicht mit Erträgen aus dem Universaldienst verbilligt werden.</p>
- <p>1. Der Bundesrat hat bei der Beantwortung von parlamentarischen Vorstössen (98.3497, 99.3363) wiederholt darauf hingewiesen, dass eine Unterstellung der Postfinance unter die Bankengesetzgebung bzw. unter die Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission solange keinen Sinn hat, als die Post keine Aktivgeschäfte (Kreditgewährung) tätigt. </p><p>Nach Artikel 4 des Bankengesetzes haben die Banken dafür zu sorgen, dass ein angemessenes Verhältnis besteht zwischen ihren eigenen Mittteln und ihren gesamten Verbindlichkeiten sowie zwischen ihren greifbaren Mitteln und leicht verwertbaren Aktiven einerseits und ihren kurzfristigen Verbindlichkeiten anderseits. Die Frage nach dem Bedarf an zusätzlichen Eigenmitteln kann heute nicht schlüssig beantwortet werden. Sie hängt von der Art und dem Umfang der Aktivgeschäfte ab. </p><p>2. Die flächendeckende Grundversorgung der Bevölkerung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen ist eine gesetzliche Auflage, welche unabhängig vom rechtlichen Status der Postfinance Gültigkeit hat. Die Postfinance profitiert heute einerseits vom flächendeckenden Netz, leistet anderseits aber auch einen substanziellen Beitrag zur Stützung des Poststellennetzes. Dieser Beitrag kann in Zukunft nur gewährleistet werden, wenn die Postfinance - in welchem rechtlichen Kleid auch immer - am Markt erfolgreich auftritt und der Kundschaft attraktive Dienstleistungen anbietet.</p><p>3. Es ist dem Bundesrat bewusst, dass die Kundschaft in den Finanzdienstleistungsmärkten vermehrt ein möglichst umfassendes Angebot aus einer Hand nachfragt. Die Post befasst sich selbstverständlich mit verschiedenen Szenarien für eine Weiterentwicklung der Postfinance. Je nach Ausgang dieser Abklärungen und je nach der internationalen Entwicklung der Postmärkte wird der Bundesrat die geltenden Rahmenbedingungen für die Postfinance überprüfen.</p><p>4. In seiner Antwort auf die Frage Berberat 99.5117 (AB 1999 N 1795) hat der Bundesrat festgehalten, dass Spekulationen über eine Privatisierung der Post nicht sinnvoll sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist es zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbes erforderlich, die Postfinance dem Banken- bzw. Anlagefondsgesetz sowie der Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission zu unterstellen? Wie würde dies die Wettbewerbsposition der Postfinance verändern? Wie viel Eigenkapital müsste sie zusätzlich aufbringen?</p><p>2. Gegenwärtig besitzt die Post rund 3600 Poststellen. Wie viele dieser Poststellen müssten aufgegeben werden, falls die Postfinance privatisiert würde?</p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass zur Sicherung eines möglichst flächendeckenden Angebotes der Post der Spielraum der Postfinance zukünftig in Richtung auf eine Universalbank auszuweiten ist? Ist er bereit, den eidgenössischen Räten eine entsprechende Gesetzesänderung vorzuschlagen?</p><p>4. Im "SonntagsBlick" vom 19. September 1999 sprach sich Bundesrat Couchepin für eine vollständige Privatisierung der Postfinance aus. Ist dies auch die Meinung des Bundesrates?</p>
- Privatisierung der Postfinance?
Back to List