Senkung der EO-Beiträge
- ShortId
-
99.3501
- Id
-
19993501
- Updated
-
14.11.2025 06:47
- Language
-
de
- Title
-
Senkung der EO-Beiträge
- AdditionalIndexing
-
Sozialabgabe;Erwerbsersatzordnung
- 1
-
- L04K01040107, Erwerbsersatzordnung
- L04K01040117, Sozialabgabe
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der EO-Fonds verfügt erfreulicherweise derzeit über eine Reserve von 3,1 Milliarden Franken. Dieser Betrag entspricht etwa dem Zehnfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve (einer halben Jahresausgabe). Die 6. EO-Revision hat den Wehrpflichtigen massive Leistungsverbesserungen gebracht. Die erneute Reform der Wehrpflicht wird massive Bestandessenkungen zur Folge haben. Nur die EO-Beiträge sind mit 0,3 AHV-Lohnprozenten stabil geblieben. Auf den 1. Januar 2000 wird bei der Unfall- und der Arbeitslosenversicherung der höchstversicherbare Verdienst auf 106 800 Franken angehoben. Das erhöht die Lohnnebenkosten der Firmen und die Lohnabzüge der Arbeitnehmer. Dementsprechend würde eine Senkung des EO-Beitragssatzes eine willkommene Entlastung bedeuten.</p>
- <p>Es trifft zu, dass Ende 1998 der Stand des EO-Fonds 3051 Millionen Franken, d. h. das 5,5fache einer Jahresausgabe, betrug. In den nächsten Jahren werden sich aber die durch die 6. EO-Revision verursachten Mehrkosten auswirken, die auf 127 Millionen Franken pro Jahr veranschlagt sind, und dies ohne die Kosten (rund 17 Millionen Franken) für den Teuerungsausgleich, der gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der Revision auf den 1. Juli 1999 vorgenommen wurde. Dies hat zur Folge, dass die Einnahmen der EO in der nächsten Zeit deren Ausgaben nicht mehr decken werden. Trotzdem ist es denkbar, dass langfristig EO-Mittel in der Grössenordnung von einem Lohnpromille zur Verfügung stehen, weil die kommenden Reformen im Bereich der Armee und des Bevölkerungsschutzes zu einem Rückgang der Diensttage und somit zur Entlastung der EO führen werden. Bevor eine allfällige Beitragssenkung in Betracht gezogen werden kann, müssen aber genauere Angaben vorliegen.</p><p>Ausserdem ist der Bundesrat der Meinung, dass die Senkung von Lohnbeiträgen bei der EO im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der finanziellen Entwicklung von AHV/IV und EO erwogen werden soll. </p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass die Heraufsetzung des maximalversicherten Verdienstes in der Unfall- und in der Arbeitslosenversicherung aufgrund der Entwicklung der Einkommensverteilung seit 1991 erfolgt ist (s. Art. 15 Abs. 3 UVG und Art. 23 Avig). Die Kostenfolgen von rund 60 Millionen Franken können im Übrigen nicht mit einem Lohnpromille in der EO (rund 230 Millionen Franken) gleichgesetzt werden.</p><p>Der Bundesrat beantragt deshalb, die Empfehlung abzulehnen. Er ist jedoch bereit, die Motion Bangerter (99.3527) als Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Empfehlung abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen - gestützt auf die Artikel 27 und 28 des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz -, den EO-Prämiensatz ab dem Jahr 2000 um mindestens 0,1 Prozent zu senken.</p>
- Senkung der EO-Beiträge
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der EO-Fonds verfügt erfreulicherweise derzeit über eine Reserve von 3,1 Milliarden Franken. Dieser Betrag entspricht etwa dem Zehnfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve (einer halben Jahresausgabe). Die 6. EO-Revision hat den Wehrpflichtigen massive Leistungsverbesserungen gebracht. Die erneute Reform der Wehrpflicht wird massive Bestandessenkungen zur Folge haben. Nur die EO-Beiträge sind mit 0,3 AHV-Lohnprozenten stabil geblieben. Auf den 1. Januar 2000 wird bei der Unfall- und der Arbeitslosenversicherung der höchstversicherbare Verdienst auf 106 800 Franken angehoben. Das erhöht die Lohnnebenkosten der Firmen und die Lohnabzüge der Arbeitnehmer. Dementsprechend würde eine Senkung des EO-Beitragssatzes eine willkommene Entlastung bedeuten.</p>
- <p>Es trifft zu, dass Ende 1998 der Stand des EO-Fonds 3051 Millionen Franken, d. h. das 5,5fache einer Jahresausgabe, betrug. In den nächsten Jahren werden sich aber die durch die 6. EO-Revision verursachten Mehrkosten auswirken, die auf 127 Millionen Franken pro Jahr veranschlagt sind, und dies ohne die Kosten (rund 17 Millionen Franken) für den Teuerungsausgleich, der gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der Revision auf den 1. Juli 1999 vorgenommen wurde. Dies hat zur Folge, dass die Einnahmen der EO in der nächsten Zeit deren Ausgaben nicht mehr decken werden. Trotzdem ist es denkbar, dass langfristig EO-Mittel in der Grössenordnung von einem Lohnpromille zur Verfügung stehen, weil die kommenden Reformen im Bereich der Armee und des Bevölkerungsschutzes zu einem Rückgang der Diensttage und somit zur Entlastung der EO führen werden. Bevor eine allfällige Beitragssenkung in Betracht gezogen werden kann, müssen aber genauere Angaben vorliegen.</p><p>Ausserdem ist der Bundesrat der Meinung, dass die Senkung von Lohnbeiträgen bei der EO im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der finanziellen Entwicklung von AHV/IV und EO erwogen werden soll. </p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass die Heraufsetzung des maximalversicherten Verdienstes in der Unfall- und in der Arbeitslosenversicherung aufgrund der Entwicklung der Einkommensverteilung seit 1991 erfolgt ist (s. Art. 15 Abs. 3 UVG und Art. 23 Avig). Die Kostenfolgen von rund 60 Millionen Franken können im Übrigen nicht mit einem Lohnpromille in der EO (rund 230 Millionen Franken) gleichgesetzt werden.</p><p>Der Bundesrat beantragt deshalb, die Empfehlung abzulehnen. Er ist jedoch bereit, die Motion Bangerter (99.3527) als Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Empfehlung abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen - gestützt auf die Artikel 27 und 28 des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz -, den EO-Prämiensatz ab dem Jahr 2000 um mindestens 0,1 Prozent zu senken.</p>
- Senkung der EO-Beiträge
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