Arbeitsbedingungen des Restaurationspersonals in den Zügen

ShortId
99.3508
Id
19993508
Updated
10.04.2024 08:10
Language
de
Title
Arbeitsbedingungen des Restaurationspersonals in den Zügen
AdditionalIndexing
SBB;Niedriglohn;Arbeitsbedingungen;Gaststättengewerbe
1
  • L04K07020502, Arbeitsbedingungen
  • L06K070201010302, Niedriglohn
  • L05K1801021103, SBB
  • L05K0101010307, Gaststättengewerbe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Arbeitsbedingungen der meisten Angestellten der Minibarbetriebe in unseren Zügen genügen den Mindestanforderungen hinsichtlich Lohn, Arbeitszeit, sanitäre Verhältnisse und Arbeitssicherheit nicht. Auch wenn die Bundesbahnen jüngst zur AG geworden sind, bleibt die Verantwortung des Bundesrates - und wäre sie nur moralisch - nach wie vor bestehen.</p>
  • <p>Die Restauration in den Zügen gehört nicht zu den Kernaufgaben eines Bahnunternehmens. Es hat daher eine lange Tradition, dass dieses Nebengeschäft von spezialisierten Firmen der Gastronomie betrieben wird, heute sind dies hauptsächlich die SSG und die Mitropa Suisse SA. Dementsprechend hatte der Bund ausserhalb der Gesetzgebung nie einen direkten Einfluss auf die Löhne und die Anstellungsbedingungen in diesem Sektor, der sich im Übrigen nicht auf die Strecken der SBB beschränkt. Dieselben Firmen sind, teilweise mit denselben Beschäftigten, auch auf den Strecken verschiedener Privatbahnen tätig. Was die SBB angeht, teilen sie uns Folgendes mit:</p><p>- Die SSG und die Mitropa Suisse SA sind gegenüber den SBB vertraglich verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitsbedingungen (AZGV usw.) einzuhalten.</p><p>- Die SSG hat mit dem SEV und der Union Helvetia einen GAV abgeschlossen. Dadurch konnte mit den beiden grössten Gewerkschaften im Bahn- und Gastrobereich eine Einigung erzielt werden. Dem Bundesamt für Verkehr liegt ein unterzeichnetes Exemplar des geltenden GAV vor.</p><p>- Die Mitropa Suisse SA ist zurzeit ebenfalls in Vertragsverhandlungen mit dem SEV und der Union Helvetia. Offen ist noch die Gehaltsordnung. Entsprechende Verhandlungen finden im Verlauf des Monates November 1999 statt. In den übrigen wichtigen Punkten konnte bereits eine Einigung erzielt werden.</p><p>Aufgrund der vorliegenden Informationen ist kein Handlungsbedarf gegeben. Sollte in einem bestimmten Einzelfall eine Verletzung eines GAV oder von arbeitsrechtlichen Bestimmungen zutage treten, stehen die dafür vorgesehenen gesetzlichen Wege offen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
  • <p>Ich fordere den Bundesrat auf, bei den Betreibern von Minibuffets auf dem SBB-Netz zu intervenieren, damit diese ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern endlich anständige Löhne zahlen und die Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen erfüllen.</p>
  • Arbeitsbedingungen des Restaurationspersonals in den Zügen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Arbeitsbedingungen der meisten Angestellten der Minibarbetriebe in unseren Zügen genügen den Mindestanforderungen hinsichtlich Lohn, Arbeitszeit, sanitäre Verhältnisse und Arbeitssicherheit nicht. Auch wenn die Bundesbahnen jüngst zur AG geworden sind, bleibt die Verantwortung des Bundesrates - und wäre sie nur moralisch - nach wie vor bestehen.</p>
    • <p>Die Restauration in den Zügen gehört nicht zu den Kernaufgaben eines Bahnunternehmens. Es hat daher eine lange Tradition, dass dieses Nebengeschäft von spezialisierten Firmen der Gastronomie betrieben wird, heute sind dies hauptsächlich die SSG und die Mitropa Suisse SA. Dementsprechend hatte der Bund ausserhalb der Gesetzgebung nie einen direkten Einfluss auf die Löhne und die Anstellungsbedingungen in diesem Sektor, der sich im Übrigen nicht auf die Strecken der SBB beschränkt. Dieselben Firmen sind, teilweise mit denselben Beschäftigten, auch auf den Strecken verschiedener Privatbahnen tätig. Was die SBB angeht, teilen sie uns Folgendes mit:</p><p>- Die SSG und die Mitropa Suisse SA sind gegenüber den SBB vertraglich verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitsbedingungen (AZGV usw.) einzuhalten.</p><p>- Die SSG hat mit dem SEV und der Union Helvetia einen GAV abgeschlossen. Dadurch konnte mit den beiden grössten Gewerkschaften im Bahn- und Gastrobereich eine Einigung erzielt werden. Dem Bundesamt für Verkehr liegt ein unterzeichnetes Exemplar des geltenden GAV vor.</p><p>- Die Mitropa Suisse SA ist zurzeit ebenfalls in Vertragsverhandlungen mit dem SEV und der Union Helvetia. Offen ist noch die Gehaltsordnung. Entsprechende Verhandlungen finden im Verlauf des Monates November 1999 statt. In den übrigen wichtigen Punkten konnte bereits eine Einigung erzielt werden.</p><p>Aufgrund der vorliegenden Informationen ist kein Handlungsbedarf gegeben. Sollte in einem bestimmten Einzelfall eine Verletzung eines GAV oder von arbeitsrechtlichen Bestimmungen zutage treten, stehen die dafür vorgesehenen gesetzlichen Wege offen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
    • <p>Ich fordere den Bundesrat auf, bei den Betreibern von Minibuffets auf dem SBB-Netz zu intervenieren, damit diese ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern endlich anständige Löhne zahlen und die Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen erfüllen.</p>
    • Arbeitsbedingungen des Restaurationspersonals in den Zügen

Back to List