Schweizerische Amtssprache als zuerst gelehrte Fremdsprache
- ShortId
-
99.3510
- Id
-
19993510
- Updated
-
14.11.2025 07:38
- Language
-
de
- Title
-
Schweizerische Amtssprache als zuerst gelehrte Fremdsprache
- AdditionalIndexing
-
Mehrsprachigkeit;nationale Identität;Amtssprache;Sprachunterricht
- 1
-
- L04K13020102, Sprachunterricht
- L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
- L04K08060102, Amtssprache
- L04K08020219, nationale Identität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Einführung von Frühenglisch im Rahmen des "Schulprojektes 21" im Kanton Zürich hat die Diskussion über den Fremdsprachenunterricht in schweizerischen Volksschulen neu aufgerollt. Das Frühenglisch verfolge das Ziel, die Verständigung zwischen den einzelnen Sprachgruppen innerhalb der Schweiz zu ermöglichen. Dies ist keineswegs eine schlechte Idee, doch wäre es nicht ein Armutszeugnis, wenn wir nicht mehr fähig wären, unsere eigenen Sprachen zu sprechen oder mindestens zu verstehen?</p><p>Der Sprachfrieden hat bis heute entscheidend zum Zusammenhalt der Landesteile beigetragen. Diese Tatsache ist auch damit zu begründen, dass die Sprachen der anderen Landesteile in den Volksschulen gelehrt wurden. Eine Vernachlässigung der Nationalsprachen Deutsch, Französisch und Italienisch behindert die Mobilität zwischen den Sprachgebieten und den Nachbarstaaten. Darüber hinaus wird die Gefahr eines Auseinanderdriftens der Sprachgebiete erhöht, was bei eidgenössischen Abstimmungen in der Vergangenheit schon oft zu beobachten war. Besonders zu berücksichtigen ist hier die rätoromanische Sprachgruppe unseres Landes.</p><p>Die Vorverlegung des Fremdsprachenunterrichtes ist zu begrüssen. Die Expertengruppe "Gesamtsprachenkonzept" der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) unterstreicht dies in ihrem Bericht "Welche Sprachen sollen die Schülerinnen und Schüler der Schweiz während der obligatorischen Schulzeit lernen?" Die Bevorzugung des Englischen gegenüber den schweizerischen Amtssprachen führt jedoch zu einer Abwertung der Schweizer Sprachkultur. Im Herzen verspüren nämlich jede Schweizerin und jeder Schweizer ein gewisses Gefühl des Stolzes ob unserer Viersprachigkeit.</p><p>Im oben erwähnten Bericht wird auf die höhere Motivation der Lernenden im Englischunterricht hingewiesen. Durch ausserschulische Lernerfahrungen werden auch mit schwächerer Stundendotation gute Resultate erzielt. Aus diesem Grund kann der Englischunterricht auch erst im späteren Verlauf der Schulzeit einsetzen.</p><p>De facto nur Englisch ist angesichts der Bestrebungen des Europarates und der Entwicklung in der Europäischen Union auch nicht "europakompatibel". Die Kombination zweite Landessprache und Englisch ist auch auf dem Arbeitsmarkt am "rentabelsten".</p><p>Welche zweite Landessprache die einzelnen Kantone als erste in ihre Lehrpläne aufnehmen wollen, hängt von deren geografischer Lage und eigenen Nutzenabwägungen ab. Die Kantone sollen dabei die freie Wahl haben.</p>
- <p>Das Postulat gibt einem gut verständlichen Anliegen vieler Bürgerinnen und Bürger Ausdruck. Tatsächlich besteht ja der verfassungsmässige Auftrag, die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften der Schweiz zu fördern, und entsprechende gemeinsame Bestrebungen von Bund und Kantonen sind auch konkret im Gange (Projekt für ein Sprachengesetz, Gesamtsprachenkonzept). </p><p>Die vom Postulat geforderten Massnahmen betreffen aber ausschliesslich den Unterricht in der ersten Fremdsprache und damit nur den Volksschulbereich. Und dieser Bereich ist auch nach neuer Bundesverfassung klar Sache der Kantone. </p><p>Ob der Bund befugt wäre, bei einem kantonalen Verstoss gegen den verfassungsrechtlichen Verständigungsauftrag im Rahmen des Fremdsprachenunterrichtes zu intervenieren, ist fraglich. Der Bundesrat sieht aber keinen Verstoss gegen diesen Auftrag mit der Einführung des Englischen als erster Fremdsprache, wenn eine andere schweizerische Amtssprache in der Volksschule ebenfalls hinreichend unterrichtet wird und somit die Verständigung mit mindestens einer anderen Sprachgemeinschaft der Schweiz möglich wird.</p><p>Da der Bundesrat zurzeit - nach der Neufassung des Sprachenartikels in der neuen Bundesverfassung - keinen Anlass sieht, die Kompetenzen des Bundes in der Sprachenpolitik auf Verfassungsstufe zu erweitern, kann er das Postulat nicht entgegennehmen. Die Forderung ist allenfalls direkt an die Kantone und an die EDK zu richten.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, mit welchen Mitteln gewährleistet werden kann, dass im Fremdsprachenunterricht in der Volksschule stets zuerst eine der schweizerischen Amtssprachen gelehrt wird.</p>
- Schweizerische Amtssprache als zuerst gelehrte Fremdsprache
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Einführung von Frühenglisch im Rahmen des "Schulprojektes 21" im Kanton Zürich hat die Diskussion über den Fremdsprachenunterricht in schweizerischen Volksschulen neu aufgerollt. Das Frühenglisch verfolge das Ziel, die Verständigung zwischen den einzelnen Sprachgruppen innerhalb der Schweiz zu ermöglichen. Dies ist keineswegs eine schlechte Idee, doch wäre es nicht ein Armutszeugnis, wenn wir nicht mehr fähig wären, unsere eigenen Sprachen zu sprechen oder mindestens zu verstehen?</p><p>Der Sprachfrieden hat bis heute entscheidend zum Zusammenhalt der Landesteile beigetragen. Diese Tatsache ist auch damit zu begründen, dass die Sprachen der anderen Landesteile in den Volksschulen gelehrt wurden. Eine Vernachlässigung der Nationalsprachen Deutsch, Französisch und Italienisch behindert die Mobilität zwischen den Sprachgebieten und den Nachbarstaaten. Darüber hinaus wird die Gefahr eines Auseinanderdriftens der Sprachgebiete erhöht, was bei eidgenössischen Abstimmungen in der Vergangenheit schon oft zu beobachten war. Besonders zu berücksichtigen ist hier die rätoromanische Sprachgruppe unseres Landes.</p><p>Die Vorverlegung des Fremdsprachenunterrichtes ist zu begrüssen. Die Expertengruppe "Gesamtsprachenkonzept" der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) unterstreicht dies in ihrem Bericht "Welche Sprachen sollen die Schülerinnen und Schüler der Schweiz während der obligatorischen Schulzeit lernen?" Die Bevorzugung des Englischen gegenüber den schweizerischen Amtssprachen führt jedoch zu einer Abwertung der Schweizer Sprachkultur. Im Herzen verspüren nämlich jede Schweizerin und jeder Schweizer ein gewisses Gefühl des Stolzes ob unserer Viersprachigkeit.</p><p>Im oben erwähnten Bericht wird auf die höhere Motivation der Lernenden im Englischunterricht hingewiesen. Durch ausserschulische Lernerfahrungen werden auch mit schwächerer Stundendotation gute Resultate erzielt. Aus diesem Grund kann der Englischunterricht auch erst im späteren Verlauf der Schulzeit einsetzen.</p><p>De facto nur Englisch ist angesichts der Bestrebungen des Europarates und der Entwicklung in der Europäischen Union auch nicht "europakompatibel". Die Kombination zweite Landessprache und Englisch ist auch auf dem Arbeitsmarkt am "rentabelsten".</p><p>Welche zweite Landessprache die einzelnen Kantone als erste in ihre Lehrpläne aufnehmen wollen, hängt von deren geografischer Lage und eigenen Nutzenabwägungen ab. Die Kantone sollen dabei die freie Wahl haben.</p>
- <p>Das Postulat gibt einem gut verständlichen Anliegen vieler Bürgerinnen und Bürger Ausdruck. Tatsächlich besteht ja der verfassungsmässige Auftrag, die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften der Schweiz zu fördern, und entsprechende gemeinsame Bestrebungen von Bund und Kantonen sind auch konkret im Gange (Projekt für ein Sprachengesetz, Gesamtsprachenkonzept). </p><p>Die vom Postulat geforderten Massnahmen betreffen aber ausschliesslich den Unterricht in der ersten Fremdsprache und damit nur den Volksschulbereich. Und dieser Bereich ist auch nach neuer Bundesverfassung klar Sache der Kantone. </p><p>Ob der Bund befugt wäre, bei einem kantonalen Verstoss gegen den verfassungsrechtlichen Verständigungsauftrag im Rahmen des Fremdsprachenunterrichtes zu intervenieren, ist fraglich. Der Bundesrat sieht aber keinen Verstoss gegen diesen Auftrag mit der Einführung des Englischen als erster Fremdsprache, wenn eine andere schweizerische Amtssprache in der Volksschule ebenfalls hinreichend unterrichtet wird und somit die Verständigung mit mindestens einer anderen Sprachgemeinschaft der Schweiz möglich wird.</p><p>Da der Bundesrat zurzeit - nach der Neufassung des Sprachenartikels in der neuen Bundesverfassung - keinen Anlass sieht, die Kompetenzen des Bundes in der Sprachenpolitik auf Verfassungsstufe zu erweitern, kann er das Postulat nicht entgegennehmen. Die Forderung ist allenfalls direkt an die Kantone und an die EDK zu richten.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, mit welchen Mitteln gewährleistet werden kann, dass im Fremdsprachenunterricht in der Volksschule stets zuerst eine der schweizerischen Amtssprachen gelehrt wird.</p>
- Schweizerische Amtssprache als zuerst gelehrte Fremdsprache
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