Bilaterale Verhandlungen und Grenzregionen

ShortId
99.3513
Id
19993513
Updated
25.06.2025 02:20
Language
de
Title
Bilaterale Verhandlungen und Grenzregionen
AdditionalIndexing
Vertrag mit der EU;Raumplanung;bilaterales Abkommen;Grenzgebiet
1
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
  • L05K0704030103, Grenzgebiet
  • L03K010204, Raumplanung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Abschluss und Umsetzung der bilateralen Verträge mit der EU werden beträchtliche Auswirkungen auf unsere Raumplanung und Raumordnungspolitik haben, und zwar nicht nur auf kantonaler und überregionaler Ebene, sondern auch in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Nachbarregionen oder gar Nachbarstaaten. Die Auswirkungen betreffen im Übrigen nicht alle Grenzregionen gleichermassen und sind je nach zeitlicher Perspektive unterschiedlich zu beurteilen.</p><p>So muss während der Übergangsphase mit einer Zunahme des Schwerverkehrs gerechnet werden, was eine Anpassung der Infrastruktur und besondere Massnahmen der Verkehrssteuerung nötig macht. Im Weiteren müsste das überregionale grenzüberschreitende Verkehrsnetz - gerade etwa in den Kantonen Tessin und Genf - kritisch überprüft werden.</p><p>Der freie Personenverkehr wird sich zudem auf den Zustrom der Arbeitskräfte und auf den Arbeitsmarkt in denjenigen Gebieten auswirken, die schon immer bedeutende Anteile an Grenzgängerinnen und Grenzgängern aufwiesen. Die Attraktivität dieser Regionen wird davon nicht unberührt bleiben, sei es nun hinsichtlich des Wohnungsmarktes oder der wirtschaftlichen Entwicklung.</p><p>Schliesslich sind die Entwicklungsszenarien der Grenzgebiete mit jenen der benachbarten Regionen zu vernetzen; Entwicklungsstrategien müssen auf der höheren Ebene der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Nachbarregionen, ja mit dem oder den Nachbarstaaten angesetzt werden, wie dies beispielsweise das Europäische Raumentwicklungskonzept (Eurek) vorsieht.</p><p>Der Bund und die am meisten betroffenen Kantone sollen die wichtigsten Auswirkungen der Verträge auf ihrer Struktur- und Raumordnungspolitik rasch erkennen können und in die Lage versetzt werden, sich den neuen Herausforderungen mit den geeigneten Mitteln zu stellen.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat unter der Bedingung entgegenzunehmen, dass der Termin für die Erarbeitung eines Berichtes über die räumlichen Auswirkungen der bilateralen Verträge auf Mitte 2002 verschoben wird. Einerseits muss die Ratifikation dieser Verträge abgewartet werden, bevor deren räumliche Auswirkungen untersucht werden können, andererseits ist es mit Blick auf die knappen Kapazitäten innerhalb der Bundesverwaltung nicht möglich, den gewünschten Bericht bis zum 1. September 2000 zu erarbeiten.
  • <p>Ich fordere den Bundesrat auf, bis zum 1. September 2000 einen ersten Bericht zu folgenden Fragen vorzulegen:</p><p>1. Welche Auswirkungen haben die bilateralen Verträge mit der EU auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Raumordnungspolitik der Grenzkantone?</p><p>2. Welche Schlüsse zieht der Bundesrat daraus für seine eigene Raumordnungspolitik (Grundzüge der Raumordnung Schweiz)?</p><p>3. Wie sind die Perspektiven zu beurteilen, die die bilateralen Verträge in den Bereichen der Entwicklungsstrategien, der Raumplanung und der Raumordnungspolitik eröffnen?</p>
  • Bilaterale Verhandlungen und Grenzregionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Abschluss und Umsetzung der bilateralen Verträge mit der EU werden beträchtliche Auswirkungen auf unsere Raumplanung und Raumordnungspolitik haben, und zwar nicht nur auf kantonaler und überregionaler Ebene, sondern auch in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Nachbarregionen oder gar Nachbarstaaten. Die Auswirkungen betreffen im Übrigen nicht alle Grenzregionen gleichermassen und sind je nach zeitlicher Perspektive unterschiedlich zu beurteilen.</p><p>So muss während der Übergangsphase mit einer Zunahme des Schwerverkehrs gerechnet werden, was eine Anpassung der Infrastruktur und besondere Massnahmen der Verkehrssteuerung nötig macht. Im Weiteren müsste das überregionale grenzüberschreitende Verkehrsnetz - gerade etwa in den Kantonen Tessin und Genf - kritisch überprüft werden.</p><p>Der freie Personenverkehr wird sich zudem auf den Zustrom der Arbeitskräfte und auf den Arbeitsmarkt in denjenigen Gebieten auswirken, die schon immer bedeutende Anteile an Grenzgängerinnen und Grenzgängern aufwiesen. Die Attraktivität dieser Regionen wird davon nicht unberührt bleiben, sei es nun hinsichtlich des Wohnungsmarktes oder der wirtschaftlichen Entwicklung.</p><p>Schliesslich sind die Entwicklungsszenarien der Grenzgebiete mit jenen der benachbarten Regionen zu vernetzen; Entwicklungsstrategien müssen auf der höheren Ebene der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Nachbarregionen, ja mit dem oder den Nachbarstaaten angesetzt werden, wie dies beispielsweise das Europäische Raumentwicklungskonzept (Eurek) vorsieht.</p><p>Der Bund und die am meisten betroffenen Kantone sollen die wichtigsten Auswirkungen der Verträge auf ihrer Struktur- und Raumordnungspolitik rasch erkennen können und in die Lage versetzt werden, sich den neuen Herausforderungen mit den geeigneten Mitteln zu stellen.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat unter der Bedingung entgegenzunehmen, dass der Termin für die Erarbeitung eines Berichtes über die räumlichen Auswirkungen der bilateralen Verträge auf Mitte 2002 verschoben wird. Einerseits muss die Ratifikation dieser Verträge abgewartet werden, bevor deren räumliche Auswirkungen untersucht werden können, andererseits ist es mit Blick auf die knappen Kapazitäten innerhalb der Bundesverwaltung nicht möglich, den gewünschten Bericht bis zum 1. September 2000 zu erarbeiten.
    • <p>Ich fordere den Bundesrat auf, bis zum 1. September 2000 einen ersten Bericht zu folgenden Fragen vorzulegen:</p><p>1. Welche Auswirkungen haben die bilateralen Verträge mit der EU auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Raumordnungspolitik der Grenzkantone?</p><p>2. Welche Schlüsse zieht der Bundesrat daraus für seine eigene Raumordnungspolitik (Grundzüge der Raumordnung Schweiz)?</p><p>3. Wie sind die Perspektiven zu beurteilen, die die bilateralen Verträge in den Bereichen der Entwicklungsstrategien, der Raumplanung und der Raumordnungspolitik eröffnen?</p>
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