Bundesarchiv. Akten des VBS und der Armee

ShortId
99.3514
Id
19993514
Updated
10.04.2024 08:25
Language
de
Title
Bundesarchiv. Akten des VBS und der Armee
AdditionalIndexing
Archiv;Schweizerisches Bundesarchiv;unveröffentlichtes Dokument;Dokumentenerfassung;VBS;Nachrichtendienst;Untergruppe Nachrichtendienst
1
  • L03K080403, VBS
  • L03K020232, unveröffentlichtes Dokument
  • L04K12040202, Dokumentenerfassung
  • L04K12040101, Archiv
  • L04K08040111, Schweizerisches Bundesarchiv
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
  • L06K080403020101, Untergruppe Nachrichtendienst
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat betrachtet die sorgfältige Archivierung der Unterlagen seiner Verwaltung im Interesse der historischen Forschung für eine unabdingbare rechtsstaatliche Pflicht. Das am 1. Oktober 1999 in Kraft getretene Archivierungsgesetz vom 26. Juni 1998 verleiht dieser Bundesaufgabe den aktuellen gesetzlichen Rahmen.</p><p>Zu den Fragen der Interpellantin wird wie folgt Stellung genommen:</p><p>1. Im Forschungsdienst der Eidgenössischen Militärbibliothek besteht eine Stabsstelle Armeearchiv. Diese wird von zwei Historikern im Jobsharing und in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesarchiv geführt. Das Armeearchiv begleitet die Sicherung und Ablieferung der Unterlagen der Formationen der Armee und der Verwaltungseinheiten des VBS an das Bundesarchiv.</p><p>Dieses Armeearchiv wurde geschaffen, um die im Archivierungsgesetz (Art. 6) sowie in der Archivierungsverordnung vom 8. September 1999 (Art. 4 und 5) vorgesehene Anbietepflicht sachgerecht wahrnehmen und erfüllen zu können und um dem Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 13. November 1996 zu den Vorkommnissen im EMD (Didacta, "Diamant" und Lehrmittelpaket, Empfehlung Nr. 517) gerecht zu werden.</p><p>2. Zwischenarchive bestehen nicht und sollen auch nicht errichtet werden. Das im Sinne einer Sofortmassnahme bei der grossen Armeereform 95 angelegte Depot mit Unterlagen aufgelöster und restrukturierter Heereseinheiten in Thun wird nach und nach in das Bundesarchiv überführt.</p><p>3. Der Bericht über die Ergebnisse der laufenden Administrativuntersuchung im Generalstab und im Heer wurde Ende November 1999 abgeschlossen.</p><p>4. Der Auftrag an Divisionär Peter Regli lautet: "Die Unterlagen der Sechziger- und Siebzigerjahre und das Wissen aufarbeiten, welche er sich als Unterstabschef Nachrichtendienst angeeignet hat, diese Informationen zu ordnen und dem Armeearchiv zu übergeben." Die Akten des Nachrichtendienstes aus den Sechziger- und Siebzigerjahren, also der Vorgänger von Divisionär Peter Regli, die sich in seinem Besitz (Safe) befinden, sind aufgearbeitet; sie werden vollumfänglich an das Bundesarchiv abgeliefert. Damit hat Herr Divisionär Peter Regli die ihm zugewiesene Aufgabe (Weisung vom 24. September 1999) erfüllt. An einer Besprechung mit einer Vertreterin des Bundesarchivs, des Armeearchivs und Herrn Divisionär Peter Regli wurden die Modalitäten der Übergabe geregelt.</p><p>5. Festzuhalten ist, dass mit den oben erwähnten Akten noch nicht alle Unterlagen des Nachrichtendienstes der Armee abgeliefert sind. In den nächsten Wochen sollen im Rahmen einer systematischen Sicherungsaktion (unter Leitung des Armeearchivs) alle Ablagen des Nachrichtendienstes auf Akten aus der Zeit vor 1980 überprüft werden. Nach Abschluss der Aktion liegt ein Überblick über alle vorhandenen Unterlagen des militärischen Nachrichtendienstes vor. Dann können auch eventuelle Überlieferungslücken in diesem Aufgabenbereich festgestellt werden.</p><p>6. Es ist bei der Tätigkeit des Armeearchivs immer wieder festzustellen, dass einerseits infolge personellen Wechsels in der Verwaltung Wissenskontinuitäten unterbrochen werden. Andererseits wird manchmal das Aktualitätsgebot bei zurückbehaltenen Unterlagen extensiv ausgelegt. Beides hat unter Umständen zur Folge, dass alte, abgeliefert geglaubte bzw. vergessene Aktenbestände noch zum Vorschein kommen können. Wo dies geschieht, begleitet das Armeearchiv die unverzügliche Ablieferung an das Bundesarchiv.</p><p>7. Es sind ausnahmslos alle Unterlagen dem Bundesarchiv anzubieten. Das Bundesarchiv kann jedoch die Übernahme einzelner Teile ablehnen.</p><p>Solches zurückgewiesene Archivgut könnte - der Fall ist freilich hypothetisch - einem Museum oder einer anderen kulturellen Institution offeriert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Laut der Fragestunde vom 27. September 1999 (Frage 99.5131) ist es dem Bundesrat noch nicht klar, zu welchem Zeitpunkt diejenigen Akten, die Peter Regli am Ordnen ist, dem Bundesarchiv übergeben werden sollen. Er wolle dies am Ende der Administrativuntersuchung regeln, war die bundesrätliche Antwort. Die Frage der Handhabung der wichtigen Akten bleibt aufgrund der undurchsichtigen Rolle, die Herr Regli als Chef des Geheimdienstes spielte, und wegen der Wichtigkeit des Aktenschutzes brisant.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Auf welchen Rechtsgrundlagen beruht das so genannte Militärarchiv, und wie ist es organisiert? Welche Aufgaben hat es?</p><p>2. Ist es üblich, dass Akten aus dem VBS und der Armee zuerst in einem Zwischenarchiv gelagert werden, bis sie ins Bundesarchiv überführt werden?</p><p>3. Zu welchem Zeitpunkt ist das Ende der laufenden Administrativuntersuchung von Divisionär Regli zu erwarten?</p><p>4. Ist die Festlegung des Zeitpunktes der Überführung der Akten tatsächlich vom Ausgang der Administrativuntersuchung abhängig? Wenn nein, weshalb wird dann der Ausgang der laufenden Untersuchung abgewartet?</p><p>5. Wann ist die Überführung der Akten ins Bundesarchiv vorgesehen?</p><p>6. Gibt es im VBS noch andere Aktenbestände, die nicht mehr ständig benötigt werden oder vor 1980 entstanden sind, die auch ins Bundesarchiv überführt werden müssen?</p><p>7. Wie lauten die Kriterien, nach denen Akten dem Bundesarchiv überwiesen werden, und nach welchen Kriterien werden Akten vorläufig dem Bundesarchiv nicht zugeführt?</p>
  • Bundesarchiv. Akten des VBS und der Armee
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat betrachtet die sorgfältige Archivierung der Unterlagen seiner Verwaltung im Interesse der historischen Forschung für eine unabdingbare rechtsstaatliche Pflicht. Das am 1. Oktober 1999 in Kraft getretene Archivierungsgesetz vom 26. Juni 1998 verleiht dieser Bundesaufgabe den aktuellen gesetzlichen Rahmen.</p><p>Zu den Fragen der Interpellantin wird wie folgt Stellung genommen:</p><p>1. Im Forschungsdienst der Eidgenössischen Militärbibliothek besteht eine Stabsstelle Armeearchiv. Diese wird von zwei Historikern im Jobsharing und in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesarchiv geführt. Das Armeearchiv begleitet die Sicherung und Ablieferung der Unterlagen der Formationen der Armee und der Verwaltungseinheiten des VBS an das Bundesarchiv.</p><p>Dieses Armeearchiv wurde geschaffen, um die im Archivierungsgesetz (Art. 6) sowie in der Archivierungsverordnung vom 8. September 1999 (Art. 4 und 5) vorgesehene Anbietepflicht sachgerecht wahrnehmen und erfüllen zu können und um dem Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 13. November 1996 zu den Vorkommnissen im EMD (Didacta, "Diamant" und Lehrmittelpaket, Empfehlung Nr. 517) gerecht zu werden.</p><p>2. Zwischenarchive bestehen nicht und sollen auch nicht errichtet werden. Das im Sinne einer Sofortmassnahme bei der grossen Armeereform 95 angelegte Depot mit Unterlagen aufgelöster und restrukturierter Heereseinheiten in Thun wird nach und nach in das Bundesarchiv überführt.</p><p>3. Der Bericht über die Ergebnisse der laufenden Administrativuntersuchung im Generalstab und im Heer wurde Ende November 1999 abgeschlossen.</p><p>4. Der Auftrag an Divisionär Peter Regli lautet: "Die Unterlagen der Sechziger- und Siebzigerjahre und das Wissen aufarbeiten, welche er sich als Unterstabschef Nachrichtendienst angeeignet hat, diese Informationen zu ordnen und dem Armeearchiv zu übergeben." Die Akten des Nachrichtendienstes aus den Sechziger- und Siebzigerjahren, also der Vorgänger von Divisionär Peter Regli, die sich in seinem Besitz (Safe) befinden, sind aufgearbeitet; sie werden vollumfänglich an das Bundesarchiv abgeliefert. Damit hat Herr Divisionär Peter Regli die ihm zugewiesene Aufgabe (Weisung vom 24. September 1999) erfüllt. An einer Besprechung mit einer Vertreterin des Bundesarchivs, des Armeearchivs und Herrn Divisionär Peter Regli wurden die Modalitäten der Übergabe geregelt.</p><p>5. Festzuhalten ist, dass mit den oben erwähnten Akten noch nicht alle Unterlagen des Nachrichtendienstes der Armee abgeliefert sind. In den nächsten Wochen sollen im Rahmen einer systematischen Sicherungsaktion (unter Leitung des Armeearchivs) alle Ablagen des Nachrichtendienstes auf Akten aus der Zeit vor 1980 überprüft werden. Nach Abschluss der Aktion liegt ein Überblick über alle vorhandenen Unterlagen des militärischen Nachrichtendienstes vor. Dann können auch eventuelle Überlieferungslücken in diesem Aufgabenbereich festgestellt werden.</p><p>6. Es ist bei der Tätigkeit des Armeearchivs immer wieder festzustellen, dass einerseits infolge personellen Wechsels in der Verwaltung Wissenskontinuitäten unterbrochen werden. Andererseits wird manchmal das Aktualitätsgebot bei zurückbehaltenen Unterlagen extensiv ausgelegt. Beides hat unter Umständen zur Folge, dass alte, abgeliefert geglaubte bzw. vergessene Aktenbestände noch zum Vorschein kommen können. Wo dies geschieht, begleitet das Armeearchiv die unverzügliche Ablieferung an das Bundesarchiv.</p><p>7. Es sind ausnahmslos alle Unterlagen dem Bundesarchiv anzubieten. Das Bundesarchiv kann jedoch die Übernahme einzelner Teile ablehnen.</p><p>Solches zurückgewiesene Archivgut könnte - der Fall ist freilich hypothetisch - einem Museum oder einer anderen kulturellen Institution offeriert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Laut der Fragestunde vom 27. September 1999 (Frage 99.5131) ist es dem Bundesrat noch nicht klar, zu welchem Zeitpunkt diejenigen Akten, die Peter Regli am Ordnen ist, dem Bundesarchiv übergeben werden sollen. Er wolle dies am Ende der Administrativuntersuchung regeln, war die bundesrätliche Antwort. Die Frage der Handhabung der wichtigen Akten bleibt aufgrund der undurchsichtigen Rolle, die Herr Regli als Chef des Geheimdienstes spielte, und wegen der Wichtigkeit des Aktenschutzes brisant.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Auf welchen Rechtsgrundlagen beruht das so genannte Militärarchiv, und wie ist es organisiert? Welche Aufgaben hat es?</p><p>2. Ist es üblich, dass Akten aus dem VBS und der Armee zuerst in einem Zwischenarchiv gelagert werden, bis sie ins Bundesarchiv überführt werden?</p><p>3. Zu welchem Zeitpunkt ist das Ende der laufenden Administrativuntersuchung von Divisionär Regli zu erwarten?</p><p>4. Ist die Festlegung des Zeitpunktes der Überführung der Akten tatsächlich vom Ausgang der Administrativuntersuchung abhängig? Wenn nein, weshalb wird dann der Ausgang der laufenden Untersuchung abgewartet?</p><p>5. Wann ist die Überführung der Akten ins Bundesarchiv vorgesehen?</p><p>6. Gibt es im VBS noch andere Aktenbestände, die nicht mehr ständig benötigt werden oder vor 1980 entstanden sind, die auch ins Bundesarchiv überführt werden müssen?</p><p>7. Wie lauten die Kriterien, nach denen Akten dem Bundesarchiv überwiesen werden, und nach welchen Kriterien werden Akten vorläufig dem Bundesarchiv nicht zugeführt?</p>
    • Bundesarchiv. Akten des VBS und der Armee

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